Eigenfinanzierung.

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 Präsentation transkript:

Eigenfinanzierung

Eigenfinanzierung bei Einzelfirmen Inhaber von Einzelfirmen können jederzeit das im Unternehmen befindliche Eigenkapital erhöhen oder durch Entnahmen vermindern. Sie unterliegen keinen gesetzlichen Regeln. Das Eigenkapital von Einzelfirmen läßt sich als Differenz von Gesamtvermögen und Fremdkapital ermitteln. Für den Gläubigerschutz hat das Eigenkapital von Einzelfirmen wegen der unbeschränkten Haftung des Inhabers keine Bedeutung.

Beurteilung der Eigenfinanzierung der KG Bei der KG gibt es im Gegensatz zur oHG Kommanditisten, die ausschließlich als Kapitalgeber auftreten. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die KG ist die erste Stufe zur Trennung von Kapital und Führung. Die fehlende Fungibilität der Anteile schränkt allerdings auch hier den Kreis von Eigenkapitalgebern erheblich ein. (Fungibilität = Vertretbarkeit) Mit der KGaA wird dieses Defizit behoben.

Eigenkapital der Kapitalgesellschaften Nominelles Haftkapital (Nennbetrag der Anteile) Nominelles Haftkapital übersteigende Eigenkapitalanteile Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Stille Rücklagen

Rücklagen als Position des Eigenkapitals Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt werden (Aufgeld). Kapitalrücklage als Zuführung von Mehrbeträgen von außerhalb des Unternehmens Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt werden. Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzuges für ihre Anteile leisten. Beträge von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapitel leisten. Gesetzliche Rücklage, die nur bei der AG oder KGaA auftreten kann. Gewinnrücklagen als Zuführung von Beträgen aus dem Jahresüberschuß Rücklage für eigene Anteile, die beim Erwerb eigener Anteile zu bilden sind Satzungsmäßige Rücklage, deren Bildung aufgrund des Gesellschaftsvertrages, der Satzung oder des Statuts der Gesellschaft erfolgt. Andere Gewinnrücklagen als Restgröße

Beurteilung der Eigenfinanzierung in der GmbH Bei der GmbH ist die Trennung von Kapital und Führung vollzogen (Kapitalgesellschaft). Die Möglichkeiten zur Erhöhung des Eigenkapitals sind vergleichbar der der KG durch Aufnahme von Kommanditisten. Die Erhöhung des Eigenkapitals durch Aufnahme neuer Gesellschafter ist wegen fehlender Fungibilität der Anteile schwierig

Eigenfinanzierung der KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Mischform aus KG und AG. Sie ist eine eigene juristische Person. Die Kommanditistenanteile sind in Aktien verbrieft. Die Gesellschaft hat zudem mindestens einen vollhaftenden Komplementär. Die Komplementäre sind normalerweise zugleich die Vorstände. Durch die Verbriefung der Kommanditistenanteile in Aktien ist die Beschaffung von Eigenkapital durch Aufnahme neuer Gesellschafter aufgrund der Fungibilität der Anteile wesentlich erleichert.

Eigenfinanzierung der AG Bei der AG sind die Anteile am Eigenkapital verbrieft. Bei der AG ist Kapital und Führung klar voneinander getrennt. Wenn die Anteile der AG an der Börse gehandelt werden, ist eine maximale Fungibilität gegeben.

Beurteilung der Eigenfinanzierung der AG Die Erhältlichkeit von Eigenkapital ist bei der börsennotierten AG am höchsten. Kosten einer Kapitalerhöhung sind vergleichsweise hoch Eine Kündigung des Eigenkapitals ist bei AG`s nicht möglich (Sicherheit)

Arten der Kapitalerhöhung bei der AG ordentliche Kapitalerhöhung: erfolgt durch Ausgabe junger Aktien genehmigte Kapitalerhöhung: ist von der Hauptversammlung genehmigt, wird aber erst später (innerhalb von 5 Jahren), zu einem auf dem Kapitalmarkt günstigen Zeitpunkt durchgeführt bedingte Kapitalerhöhung: darf nur bei Eintritt bestimmter Bedingungen durchgeführt werden (z. B. Ausgabe von Belegschaftsaktien) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: hat keinen Finanzierungseffekt sondern stellt eine Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital dar.

Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf die Bilanz Erhöhung des Grundkapitals:Der Nennwert der plazierten Aktien wird dem Grundkapital zugerechnet Erhöhung der Kapitalrücklagen: Aktien dürfen in Deutschland nicht unter pari, also unter dem Nennwert ausgegeben werden. in der Regel liegt der Ausgabekurs weit über dem Nennwert. Der den Nennwert übersteigende Betrag fließt in die Kapitalrücklagen.

Rechte der Aktionäre Beteiligung am Gewinn Teilnahme an der Hauptversammlung Stimmrecht in der Hauptversammlung Auskunft durch den Vorstand, jeder Aktionär darf in der HV Auskunft vom Vorstand über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen Bezug junger Aktien (Bezugsrecht) Anteil am Liquidationserlös

Ablaufschema Kapitalerhöhung Vorstand schlägt HV Kapitalerhöhung vor Aktionäre beschließen diese Übernahme der neuen Aktien durch ein Bankenkonsortium Emissionskurs der jungen Aktien wird festgesetzt. Dies geschieht in Abstimmung zwischen Konsortialführer und Unternehmen Konsortium übernimmt Plazierungsrisiko Unternehmen legen mit Banken Plazierungszeitpunkt fest Junge Aktien werden Altaktionären zum Kauf angeboten, sie haben 3-4 Wochen Zeit junge Aktien zu zeichnen oder ihr Bezugsrecht zu verkaufen Das Bezugsrecht wird am ersten Tag des Bezugsrechtshandel vom Kurs der Altaktie getrennt und separat gehandelt. Die jungen Aktien werden am Markt eingeführt

Anpassung der Rechtsform Motive für Anpassung der Rechtsform an veränderte Gegebenheiten: Verbreiterung der Eigenkapitalbasis Verminderung des Eigentümerrisikos Verringerung der steuerlichen Belastung Vorbereitung einer Fusion Vorbereitung der Nachfolge bei Familienunternehmen

Zu klärende Fragen bei Umwandlungen Kann der Einfluss der bisherigen Eigentümer gewahrt bleiben? (ab 2000 Mitarbeitern besteht paritätische Mitbestimmung) Führen die mit einem Going Public verbundenen Publizitätspflichten möglicherweise zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen? Sind die aus der Börseneinführung resultierenden Belastungen tragbar? (z. B. Doppelbelastung bei Vermögenssteuer, Kosten der Publizität, des Drucks der Prospekte, der Verwaltungskosten, des Emissionskonsortiums, der Gebühren für die Börsenzulassung, der Dividenden)

Going Public als Möglichkeit der Eigenfinanzierung Die Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung sind am günstigsten, wenn das Unternehmen Zugang zum Kapitalmarkt hat. Diesen Zugang haben nur Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Damit ist die Erhältlichkeit beschränkt.

Wege an den Kapitalmarkt Umwandlung der Rechtsform in eine AG oder KGaA Zunächst besteht die Möglichkeit der Gründung einer “Kleinen AG” als Sonderform der AG mit administrativen Erleichterungen. Die Kleine AG ist aber nicht börsenfähig. Vorbereitung des Börsengangs mit Suche nach einer geeigneten Bank, Wahl des Emissionszeitpunktes, Werbung usw. Festlegung des Emissionskurses Veröffentlichung der erforderlichen Unterlagen

Vorteile des Going Public Der Gang an die Börse eröffnet neue Quellen für Eigenkapital, wenn eine Finanzierung des erforderlichen Wachstums durch die bisherigen Gesellschafter nicht mehr möglich ist. Im Erbfall ist eine Veräußerung von Anteilen einer Publikumsgesellschaft problemlos möglich, so dass eine Finanzierung der Erbschaftssteuer über den Verkauf von Anteilen erfolgen kann. Wegen mangelnder Fungibilität der Anteile anderer Gesellschaftsformen ist eine Übertragung erschwert. Der Generationswechsel lässt sich in einer Aktiengesellschaft mit Trennung von Kapital und Führung leichter bewältigen als in anderen Gesellschaftsformen Mit einer Ausweitung des Eigenkapitals steht auch zusätzliches Fremdkapital zur Verfügung

Nachteile des Going Public Die AG ist die Gesellschaftsform mit dem geringsten Gestaltungsspielraum (Unabhängigkeit) Durch die 3 Gremien Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sind Verwaltungsaufwand und Komplexität unter allen alternativen Rechtsformen am höchsten. Formale Anforderungen führen zu hohen laufenden Kosten (Unabhängigkeit, Rentabilität) Die Kosten der Kapitalbeschaffung sind vergleichsweise hoch (Rentabilität) Der Weg steht nur ertragsstarken Unternehmen offen. Publizitätspflichten lassen sich bei der AG nicht mehr umgehen. Dies bedeutet eine Einschränkung der Unabhängigkeit.

Venture Capital als zeitlich begrenzte Eigenfinanzierung Venture Capital ist Wagniskapital. VC soll Unternehmen mit aussichtsreichen Innovationen zum Durchbruch verhelfen. Wegen fehlender dinglicher Sicherheiten steht Fremdkapital solchen Unternehmen in der Regel nicht zur Verfügung. VC-Gesellschaften (Kapitalbeteiligungsgesellschaften) stellen Eigenkapital als Minderheitsgesellschafter auf Zeit (5-10 Jahre) zur Verfügung. Finanziert wird v.a. die Phase Markterschließung und -durchdringung. Ein früheres Engagement ist den Gesellschaften i.d.R. zu riskant. Die Rendite der VC-Gesellschaft besteht im wesentlichen aus der Werterhöhung der Einlagen, nicht aus einer Verzinsung. Durch VC erhöht sich das Eigenkapital. Mit zunehmender Eigenkapitalquote verbessert sich die Erhältlichkeit von Fremdkapital, so dass ein doppelter Effekt eintritt.

Ablauf der Beteiligungsfinanzierung über VCG Gründung einer VCG häufig durch Banken und Versicherungen Auflegen eines Fonds Placierung des Fonds bei institutionellen und privaten Anlegern Prüfung möglicher Beteiligungsunternehmen Beteiligung an geeigneten Unternehmen Desinvestition durch Verkauf der Beteiligung

Venture Capital als Finanzierungsalternative

Erhältlichkeit von VC VC erhalten in aller Regel Unternehmen, die aufgrund ihres Know-hows und der Branchensituation zukunftsorientiert und entwicklungsfähig sind ein zuverlässiges Management und eine aussagefähiges Rechnungswesen aufweisen können aus der beabsichtigten Investition eine Stärkung der Marktstellung und der Ertragskraft erwarten lassen relativ sichere und abschätzbare künftige Erträge erwarten lassen, also einen stabilen Cash Flow, einen im Branchendurchschnitt nicht überdurchschnittlichen Verschuldungsgrad und keinen übermäßigen Investitionsbedarf aufweisen.