Urheberrecht und Open Content Freie Universität Berlin Institut für Informatik Arbeitsgruppe Informatik in Bildung und Gesellschaft Marco Rademacher Urheberrecht und Open Content Thema im Kurs „Website-Entwicklung mit CSS, Wikis, Blogs und Open Content“ im Rahmen der Sommeruni 2005
Urherberrecht ganz früher Inhalte waren mit dem Transport- und Speichermedium verbunden Eine Kopie herzustellen war so schwierig wie die Herstellung eines Originals, z.B. wurden Bücher zur Verbreitung abgeschrieben Früher gab es kein Urheberrecht! Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de
Der Wert der Idee Bewusstsein über den Wert der Idee erst seit dem Buchdruck Das Urheberrecht wurde geschaffen, um den Autoren vor Kopierbetrieben zu schützen Zwei Traditionen: Angloamerikanisches Copyright Kontinentaleuropäisches Droit d‘auteur Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de
Britisches Copyright 1476 wird die Druckerpresse eingeführt Seit etwa 1500 das Recht für bestimmte Betriebe, registrierte Werke zu Drucken... ...und auch ungesetzliche Kopien aufspüren und vernichten zu dürfen! Act of Anne, 1710: Auch Urheber können als Leistungsanreiz das Copyright erwerben Dauer: 28 Jahre, danach „public domain“ Vorbild der amerikanischen Gesetzgebung Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de
Kontinentaleuropäisches Droit d‘auteur Nach der Revolution fallen in Frankreich alle vormaligen Copyright-Privilegien Autoren wird ein natürliches Recht an ihren Werken zugesprochen Das Werk ist vom Urheber nicht zu trennen! Werke müssen eine Schöpfungshöhe über dem durchschnittlichen Maß haben Der Urheber kann anderen bestimmte Nutzungsrechte einräumken, z.B. einem Verlag Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de
Urheberrecht in Deutschland heute Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, wenn es sich um „persönliche geistige Schöpfung“ handelt Musik und Filme sind komplex, daher immer geschützt Ansonsten: Kriterium der Individualität und Gestaltungshöhe Persönliche Kopien („Privatkopie“) sind erlaubt (sammlen und abspeichern) Gerichte entscheiden im Einzelfall (im Zweifel deshalb vorsichtig sein!) Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de
Urheberrecht im Web Grafiken aus dem Netz zu sammeln und zu verwenden, ist nicht zulässig Es ist erlaubt, wenn... es sich nur um Triviales handelt (z.B. einen einfachen Button) der Autor eingewilligt hat (z.B. vorher per Mail um Erlaubnis gefragt wurde) es nur Zitate sind (z.B. Musik, Bild und Text), aber der Urheber muss eindeutig kenntlich gemacht werden Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de
Andere Schutzmöglichkeiten Technischer Schutz Lizenzverträge Urheberrecht gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de
GPL: Eine Lizenz für Software GPL: GNU General Public License Geschaffen von Richard Stallman (rechts) Kopie ist erlaubt Kommerzielle Verwendung ist erlaubt Verwendung in eigenen Werken ist erlaubt Aber: Da Folgeprodukt muss dieselbe Lizenz haben! Beispiel: Linux Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de
Creative Commons Lizenz Man kann selbst entscheiden, wie das Werk verwendet wird: Nennung des Urhebers Kommerzielle Verwendung erlaubt? Darf das Werk weiterbenutzt werden? Muss das Folgeprodukt dieselbe Lizenz bekommen? Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de
Zwei Möglichkeiten – entscheide dich! Das eigene Werk schützen: Rechtsschutz „automatisch“ nur eigenes Material nutzen oder immer um Erlaubnis fragen Das eigene Werk freigeben: Lizenz muss eingefügt werden Material von anderen unter derselben Lizenz darf ohne Nachfrage verwendet werden Marco.Rademacher@inf.fu-berlin.de