Ein Tarifvertrag für die Zukunft: Das Entgelt-Rahmen-Abkommen (ERA)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Informationen zum Tarifabschluss 2005
Advertisements

Tarifvertrag Qualifizierung
Tarifpolitik HuK 2002 IGM Vorstand Tarifabteilung Clemens Franzen1 Tarifpolitik in den Holz- und Kunststoffbranchen 2001/2002 Situation und Anforderungen.
TVöD und TV-L: Mögliche Regelungstatbestände für Personal- bzw
ERA – Koordinationsfelder Entgelt, Eckentgelt
Das neue Tarifrecht Besonderheiten für das Universitätspersonal
Entgeltrahmenabkommen (ERA) Bayern
Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten
Bericht aus der Technischen Kommission
A U S S T R A H L U N G Gedanken, Impulse.
Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand Oktober 2004.
Tarifvertragliche Regelungen zur Leiharbeit
Die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie Tipps, Anregungen, eigene Erfahrungen Referentin: Dipl.Psych. Anja Breining Psychologische Psychotherapeutin.
BAT BMTG TVÜ TVÖD Alles klar?.
Chancen und Risiken für Geschlechtergerechtigkeit
TVöD – Leistungsvergütung nach § 18 - Basisprojekt 1 Leistungsbezogene Entgeltdifferenzierung § 18 TVöD - Grundsätze - Referentin: Liesel Rieker, TBS gGmbH.
Wie werden Leistungszulagen verteilt?
Vertrauensleute-Info
Betriebliche Weiterbildung – aber wie?
Seminarstruktur „ERA-Seminare“ Zum Ansehen der Seminarinhalte bitte
Folie 1 – Deckblatt Mit dem Motto „gute arbeit – neues Entgelt“ – Zukunftstarif soll deutlich gemacht werden, dass zur Bewertung von (guter) Arbeit neue.
LEISTUNGSENTGELT im ERA Folie 1
era. Punkt für Punkt mehr Gerechtigkeit.
Rolle neuer Anforderungen an die Arbeit: Soziale Kompetenzen
Bezirk NRW Arbeitszeitpolitische Initiative NRW Arbeitszeit gestalten – Lebensqualität verbessern.
Zeitliche Planung Tarif- und Betriebspolitik ERA-TV
Kampagnenplanung 1. Zeitleiste Apriltechn. Kommission Richtbeispiele, IG Metall intern 03. MaiTarifverhandlung 15. Maitechn. Kommission Richtbeispiele.
Schichtarbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
Gespräch am 24. Januar 2007 Wuppertal
Sabine Sommer, Leiterin der NAK-Geschäftsstelle
Handlungsanleitung Betriebliche Instrumente zur Beschäftigungssicherung.
Tarifergebnis TVöD Bund 2008/2009
Berufliche Kompetenzentwicklung
Gleitzeit-Betriebsvereinbarung
Vorgriffsstundenrückgabe
Ausbildung abgeschlossen.
Präsentationstitel in Arial Bold, 26 Punkt, 1 Zeile ZA
Sondermitarbeitervertretung
Mehr arbeiten – weniger verdienen... Ein Mausklick und es geht los: Mit jedem Mausklick wird es besser bei der Telekom.
Rechte und Pflichten der MAV
Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
Verhandlungsstand - ERA
Neue Prüfungsformen der Lehrabschlussprüfung in Deutschland - am Beispiel der Metall- und Elektroberufe -
Die Präsentation des Praktikums
Zielvereinbarungen Nutzen, Instrumente, Methoden und Erfolgsfaktoren eines wichtigen Führungsinstruments.
Vorstand FB Tarifpolitik Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung Was können wir tariflich und betrieblich tun?
Vergütung Entgeltzahlungspflicht (§611 Abs. 1 BGB) Entgeltformen
Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
Arbeitsauftrag 4 In Ihrem Unternehmen sind vor einem halben Jahr die ersten Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern getroffen worden. Demnächst stehen.
Tarifrunde 2001/2002 E R A in Bayern IG Metall Bayern.
Lohnformen.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig gekürzt Grützner Niedersächsisches Kultusministerium.
HRK 4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 1 Sonderregelungen für die Wissenschaft vs. Wissenschaftstarifvertrag Erwartungen der Hochschulen Realität.
ERA-Einführung Bisher:
Arbeits- und Tarifrecht
Auf dem Weg zum Recht auf Arbeit Jörg Neumann / Berlin /
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Gerechtigkeit Lohnformen
Neue (Modulare) Oberstufe. Grundsätze gilt ab der 10. Schulstufe (2. Jahrgang HLW/HLT, 2. Klasse FW/HF) Der Lehrstoff wird semesterweise gegliedert (=
Personalversammlung am
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Forum 3: Instrumente Wie kontrolliert man vertrauensvoll? Zur Eignung von Instrumenten der Qualitätsbewertung und -sicherung Impulsreferat Dr. Peter Heil.
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Bezirk Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt Edelmetallindustrie Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt vom
JungeNGG Workshop Tarifpolitik.
Grundsätze für eine Tarifregelung
 Präsentation transkript:

Ein Tarifvertrag für die Zukunft: Das Entgelt-Rahmen-Abkommen (ERA) Tarifkampagne 2001/2002 Ein Tarifvertrag für die Zukunft: Das Entgelt-Rahmen-Abkommen (ERA)  

Warum ERA? Was will ERA? Wie wird ERA?

Warum ERA? Neue Arbeitsanforderungen  alte Lohn- und Gehaltsstrukturen Erweiterte Qualifikationen  begrenzte Einkommensmöglichkeiten Zusammenwachsende Hand- und Kopfarbeit  getrennte Bewertung von Arbeiter- und Angestelltentätigkeit

Was will ERA? Die Arbeit gerechter bewerten Anreize zur Weiterbildung schaffen Echte Aufstiegschancen für alle bieten

Wie wird ERA? Unsere Ziele 1. Entgelt statt Lohn und Gehalt 2. Alle Qualifikationen erfassen 3. Leistungsentgelt für alle 4. Belastungen ausgleichen

1.1 Entgelt statt Lohn und Gehalt Eingruppierung alt: 9 Lohngruppen (LG 2-10) 6 Gehaltsgruppen (K/T 1-6 / je 4 Gehaltsstufen) Nachteile:  Trennung von Lohn und Gehalt/ Arbeitern und Angestellten  fehlende Durchlässigkeit zwischen Lohn- und Gehaltsgruppen  keine handfesten Kriterien zur Begründung von Höhergruppierungen

1.2 Entgelt statt Lohn und Gehalt Eingruppierung neu: 12 Entgeltgruppen mit je drei Entgeltstufen Vorteile:  gilt für alle Beschäftigten gleichermaßen  gleitende Übergänge  handfeste Kriterien zur Begründung von Höhergruppierungen

2.1 Alle Qualifikationen erfassen Eingruppierung alt: „überwiegende Tätigkeit“ Eingruppierung neu: „übertragene Aufgabe“

2.3 Alle Qualifikationen erfassen Neue Arbeitsbewertung: Vier Anforderungsmerkmale für alle Beschäftigten 1. Können - Arbeits- und Fachkenntnisse (12 Stufen) bewertet wird die Anlernzeit oder die Art der Ausbildung - Berufserfahrungen (2 Stufen) bewertet wird die Dauer der Berufserfahrung 2. Handlungs- und Entscheidungsspielraum (5 Stufen) bewertet wird die Erfordernis zum selbstständigen Arbeiten

2.4 Alle Qualifikationen erfassen Neue Arbeitsbewertung: Vier Anforderungsmerkmale für alle Beschäftigten 3. Kooperation (5 Stufen) bewertet wird das Ausmaß an Zusammenarbeit 4. Mitarbeiterführung (4 Stufen) bewertet wird die Anforderung, Mitarbeiter anzuweisen, einzusetzen und zu motivieren

2.5 Alle Qualifikationen erfassen Die Punktbewertung Jede Stufe der vier Anforderungsmerkmale erhält eine Punktzahl. Für „Können“ gibt’s maximal 120 Punkte. Für „Handlungs- und Entscheidungsspielraum“ gibt’s maximal 40 Punkte. Für „Kooperation“ gibt’s maximal 20 Punkte. Für „Mitarbeiterführung“ gibt’s maximal 20 Punkte. Die Tätigkeit insgesamt kann mit höchstens 200 Punkten bewertet werden.

2.6 Alle Qualifikationen erfassen Was bedeuten Anforderungsmerkmale und Punktbewertung konkret? Jede einzelne Tätigkeit wird beschrieben und bewertet. - Bewerten heißt: Jede Tätigkeit wird jeweils einer Stufe der Anforderungsmerkmale zugeordnet. Die Punktbewertung aller Tätigkeiten ergibt die Punktbewertung der Tätigkeit insgesamt. Die Punktzahl insgesamt entscheidet, in welche Entgeltgruppe bzw. -stufe jemand eingruppiert wird. Abgestimmte Richtbeispiele geben Hilfestellung.

3.1 Leistungsentgelt für alle Entgeltaufbau - Grundentgelt: unabhängig von individueller Leistung - Leistungsentgelt: abhängig von individueller Leistung Mitbestimmung über das Verhältnis von Entgelt und Leistung Reklamationsrecht bei Überforderung

3.2 Leistungsentgelt für alle Was heißt Leistung? - körperliche und geistige Wie wird Leistung gemessen? - Bezug zur „tariflichen Normalleistung“

3.3 Leistungsentgelt für alle Entgeltmethoden - Akkord - Prämie - Zielvereinbarung - Leistungsbeurteilung - Provision Leistungsziele müssen klar beschrieben und fest vereinbart werden; sie müssen beeinflussbar, nachvollziehbar und erreichbar sein.

3.4 Leistungsentgelt für alle Beanstandungsverfahren für Leistungsentgeltmethoden Alle Beschäftigten können Leistungsvorgabe oder -beurteilung beanstanden: - Arbeitgeber prüft - betriebliche paritätische Kommission klärt - Streitfall geht in Einigungsstelle

4.1 Belastungen ausgleichen Es gibt physische und psychische Belastungen. Falls kein Abbau möglich, ist Ausgleich nötig - in Zeit oder Geld. Belastungen müssen bewertet werden. Paritätisch besetzte Kommission entscheidet, in Pattsituationen hat wechselweise eine Partei eine Stimme mehr.

4.2 Belastungen ausgleichen Verfahren der Belastungsermittlung: Durchführung betrieblicher Gefährdungsanalysen

Aktuelle Ergebnisse und offene Fragen Bisherige Erfolge: + Arbeitgeber grundsätzlich zu Verhandlungen bereit + Grundlage der Eingruppierung sind „alle übertragenen Tätigkeiten“ (egal wie oft und wie lange sie ausgeführt werden) + Anforderungsmerkmale („Können“ ...) definiert + Stufeneinteilung der Anforderungsmerkmale steht + Punktbewertung jeder Stufe steht + Zahlreiche Richtbeispiele vereinbart

Aktuelle Ergebnisse und offene Fragen Wie viel Entgelt gibt’s in welcher Entgeltgruppe/-stufe? Wie wird der Übergang von Lohn/Gehalt zu Entgelt geregelt? Wie wird der Besitzstand gewahrt?

Geschichte des ERA Alte Lohn- und Gehaltsabkommen stammen aus den 60er Jahren. 1. Anlauf: Lohnabkommen 1978 gekündigt - erste Gespräche mit Arbeitgebern. Andere Hauptthemen: - Arbeitszeitverkürzung, Kampf um 35-Stunden-Woche, - Anti-Streikparagraph 116 AFG 2. Anlauf: 1991 „Tarifreform 2000“ - erneute Gespräche - Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Altersteilzeit 3. Anlauf: 1998 Beginn echter Verhandlungen Ziel: Abschluss Sommer 2002

Kleiner Exkurs Was regeln Lohn- und Gehaltstarifverträge?  Höhe der tariflichen Grundvergütung Was regeln Manteltarifverträge?  Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge Was definieren Lohn- und Gehaltsrahmenabkommen?  Lohn- und Gehaltsgruppen, Leistungsentgelt