Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 1

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 Präsentation transkript:

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 1 § 1 Geltungsbereich MTV Stahl Wer hat Ansprüche aus dem Tarifvertrag ? Was ist mit AT-Angestellten ? 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 2 § 2 Einrichtung von Langfristkonten Warum wurde der RTV abgeschlossen ? Zweckbindung - vorübergehende Freistellung - vorzeitiges Ausscheiden kein Instrument zur „Flexibilisierung“ der Betriebszeiten 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 3 § 2 Einrichtung von Langfristkonten „doppelte Freiwilligkeit“: a) freiwillige Betriebsvereinbarung (§ 2 Abs. 1) b) Entscheidung des Beschäftigten (§ 3 Nr. 2 Abs. 1) keine Änderung der allgemeinen tariflichen Bestimmungen, z.B.: - Mehrarbeit & Mitbestimmung - Mehrarbeit & Zuschläge - Mehrarbeitsbegrenzung (TV Besch Stahl) - Durchschnittsberechnungen 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 4 § 3 Kontoführung Führen in Zeitwerten Führen in Geldwerten Zeit 1 Stunde bleibt 1 Stunde wird errechnet Einbuchen Zeit und Geld Zinsen Tariferhöhung, berufliche Entwicklung Verzinsung aus langfristiger Anlage des Bruttobetrages einschließlich der Arbeitgeberanteile  Langfristkonten werden in Geldwerten geführt  03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 5 § 3 Kontoführung abschließende Liste: „was kann aufgebucht werden ?“ a) Sonderzahlungen b) Monatsentgelt c) Variable d) Mehrarbeitsgrundvergütung e) Mehrarbeitszuschläge f) VWL g) Nachtfreischichten h) Guthaben aus AZ-Konto TV Besch Stahl 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 6 § 3 Kontoführung g) und h) nur mit Zustimmung des AG h) ist „regelmäßige Arbeitszeit“ : Jahr: 52 Wochen Urlaub: - 6 Wochen Arbeit: 46 Wochen Jahr: 12 Monate Entgelt + 1,1 Monatsentgelte 13,1 Monatsentgelte im Jahr 13,1 52 _____ X ____ = 1,23 12 46 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 7 § 3 Kontoführung Es dürfen höchstens 169 Stunden pro Jahr aufgebucht werden  max. 16 Stunden bezahlte Mehrarbeit pro Monat  12 Monate – 30 Tage Urlaub 1 Monat  4,35 Wochen 30 Tage  6 Wochen 46/4,35 = 10,57 Mon. 10,57  16 ~ 169 Stunden  einschließlich Arbeitszeit höchstens 15 % (ab 45: 20%) des Jahresbrutto 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 8 § 3 Kontoführung „doppelte Freiwilligkeit“ a) freiwillige BV b) der Beschäftigte entscheidet, ob das Konto genutzt wird rechtzeitige Mitteilung Zuführung mit AG-Beiträgen zur Sozialversicherung  Beitragsbemessungsgrenzen 2001: RV : DM 8.700,00 AV : DM 8.700,00 KV : DM 6.525,00 PV : DM 6.525,00 keine Steuer- und SV-freien Beträge evtl. Nachentrichtungspflicht des AG 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 9 § 4 Verzinsung eingezahlte Werte sind garantiert Betriebsvereinbarung über die Kapitalanlage 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 10 § 5 Insolvenzsicherung Sicherung „ab der ersten Mark“ jährlich Nachweis gegenüber BR Broschüre „Bündnis für Arbeit NRW“ „Die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben“ GWN GmbH Am krausen Baum 11 41464 Neuss (Telefax: 02131 / 42 860) 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 11a § 6 Verwendung Verwendung für Freistellungsphase  Lage wird vom Beschäftigten bestimmt Kombination von Altersteilzeit und Langfristkonto: a) Vollzeit Arbeits- phase Frei- stellungs- phase Langfrist- Konto vorgezogene Rente 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 11 § 6 Verwendung Modell a): 6 Jahre Altersteilzeit TV ATZ Beginn der Freistellungsphase mit 60, Ende der Freistellungsphase mit 63 RTVLF 1 Jahr aus Langfristkonto Fortsetzung der Freistellung bis 64 um 1 Jahr vorgezogener Rentenbeginn 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 12a § 6 Verwendung b) Vollzeit Arbeits -phase Lang- frist- Konto Frei- stellungs- phase vorgezogene Rente 55 57 58 60 65 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 12 § 6 Verwendung Modell b) : 4 Jahre Altersteilzeit TVATZ Beginn Arbeitsphase 55 Ende Arbeitsphase 57 RTVLF 1 Jahr aus Langfristkonto Beginn der Freistellung 57 Ende der Freistellung 58 TVATZ Fortsetzung der Freistellung 58 Ende der Freistellung 60 um 5 Jahre vorgezogene Rente 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 13 § 6 Verwendung die Freistellung aus dem Konto kann verlängert werden, wenn in dieser Zeit das Entgelt abgesenkt wird: (ungefähre Beispielrechnung!) Freistellung zu 85 % des VZ Netto VZ Brutto DM 4.500,00 VZ Netto (StKl III) DM 3.230,00 85 % Netto ATZ DM 2.750,00 „entsprechendes Brutto“ DM 3.650,00 3650 = 0,81 4500 1 Jahr LF-Konto / 0,81 = 1,23 Jahre  Statt einem Jahr zu 100 % Entgelt können 1,23 Jahre zu 85 % Entgelt genommen werden  03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 14 § 6 Verwendung Übertrag auf neuen Arbeitgeber möglich Krankheit nach „Glück/Pech“-Prinzip Bei nicht zweckentsprechender Verwendung:   Altersversorgung  Aufstockung  Ausgleich von Rentenabschlägen  bei Nicht-Einigung: Auszahlung  bei Tod: Auszahlung an die Erben 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 15 § 7 Streitigkeiten da „doppelte Freiwilligkeit“,  nur über Auslegungsstreitigkeiten  nicht über Regelungsstreitigkeiten nur die Tarifvertragsparteien können die Einigungsstelle anrufen 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 16 § 8 Inkrafttreten und Kündigung In Kraft seit 1.1.2001 Erstmals kündbar zum 31.12.2007 Nachwirkung nur für „Altfälle“ Weiteres Ansparen dann jedoch nicht mehr möglich 03-Sy-KO IG Metall Bezirksleitung NRW, Düsseldorf