Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung

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 Präsentation transkript:

Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung Tarifverträge zur Qualifizierung Metall- und Elektroindustrie Textil- und Bekleidungsindustrie Erfahrungen und Schlussfolgerungen

Eckpunkte des Qualifizierungstarifvertrages: Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg (2001) Anspruch auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch Konfliktregelung durch betriebliche paritätische Kommission, ggf. durch Agentur Informations- und Beratungspflicht mit dem Betriebsrat Freistellungsanspruch für „persönliche“ Weiterbildung mit Rückkehrrecht Kostenübernahme für „betriebliche“ Weiterbildung durch Arbeitgeber Verpflichtung zur Dokumentation/Zertifizierung der Weiterbildungs-Teilnahme Besondere Förderung bestimmter Beschäftigtengruppen (Ältere, Geringqualifizierte) Bevorzugte Berücksichtigung von Beschäftigten in Fließbandarbeit etc. bei Besetzung offener Stellen Einrichtung einer Agentur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Quelle: Bahnmüller/Fischbach, Qualifizierung und Tarifvertrag

Welche Erfahrungen haben wir? Erfahrungen mit dem Tarifvertrag zeigen: Manager BR Optimierung vorhandener Instrumente der Bedarfsermittlung 56 39 Stärkerer Einbezug der Beschäftigten 52 55 Verbesserung der Dokumentation/Zertifizierung 51 53 Thema wird wichtiger genommen 45 63 Verbesserung der innerbetrieblichen Transparenz 44 38 Ausweitung der Qualifizierungsgespräche 42 46 Stärkere Berücksichtigung der Gewerblichen 40 Quelle: Bahnmüller/Fischbach, Qualifizierung und Tarifvertrag

Welche Erfahrungen haben wir? Erfahrungen mit dem Tarifvertrag zeigen: Manager BR Stärkeres Engagement des Betriebsrats 39 57 Führungskräfte/Vorgesetzte wurden stärker für Thema gewonnen 37 Erstmals Durchführung von Qualifizierungsgesprächen 34 49 Entwicklung und Einsatz neuer Instrumente der Bedarfsermittlung 33 Ausweitung des betrieblichen Weiterbildungs-Angebots 29 46 "Persönliche Weiterbildung" wird stärker in Anspruch genommen 25 44 Weiterbildungsmotivation der Beschäftigten wurde gestärkt 21 Stärkere Berücksichtigung bisher benachteiligter Beschäftigten 16 Quelle: Bahnmüller/Fischbach, Qualifizierung und Tarifvertrag

Welche Erfahrungen haben wir? Hemmnisse in der Umsetzung des TV Q in Baden-Württemberg (sehr) großes bis gewisses Problem Manager BR Vorbehalte/Widerstände bei den Führungskräften 49 88 Zeitkapazitäten des Personalmanagements/Betriebsrates 58 74 Dauer der Klärungsprozesse bei der Umsetzung 38 77 Schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen 54 64 Systematik und Qualität der Bedarfsermittlung 53 79 Mangelndes Interesse der Unternehmensleitung 28 66 Umsetzung der Maßnahmen 57 83 Quelle: Bahnmüller/Fischbach, Qualifizierung und Tarifvertrag

Probleme des Betriebsrats mit Weiterbildung Quelle: Bahnmüller/Fischbach, Qualifizierung und Tarifvertrag, S. 114

Eckpunkte des Qualifizierungstarifvertrages: Textil- und Bekleidungsindustrie Westdeutschland (1997) Anspruch von 2% der Beschäftigten eines Betriebes auf Freistellung für Weiterbildung für die Dauer von max. 1 Woche pro Jahr Abführung eines Bildungsbeitrags von derzeit 12,50 Euro pro Beschäftigten und Jahr an einen zentralen Fonds Paritätische Kommission legt Förderrichtlinien fest und überwacht tarifkonforme Verwendung der Mittel Hälftige Aufteilung der Fondsmittel zwischen den Tarifparteien Auszahlung arbeitgeberseitig: Förderung beantragter betrieblicher Maßnahmen unter Einschaltung der regionalen Arbeitgeberverbände arbeitnehmerseitig: Förderung zentraler und regionaler Seminare sowie individuell beantragter Maßnahmen unter Einschaltung der IG Metall Verwaltungsstellen. Quelle: Bahnmüller/Fischbach, Qualifizierung und Tarifvertrag

Welche Erfahrungen haben wir? Erfahrungen mit dem Tarifvertrag zeigen: Manager BR Stärkung der Weiterbildungsmotivation der Beschäftigten 49 67 Intensivere Auseinandersetzung mit Weiterbildungsfragen 44 65 Stärkere Einbeziehung des Betriebsrats 55 59 Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Management und BR 30 Erhöhung der Weiterbildungsnachfrage durch Beschäftigte 32 56 Ausweitung des betrieblichen Weiterbildungsangebots Verbesserung der Bedarfsermittlung 34 38 Impulse für strategisches Personalmanagement 39 36 Stärkere Berücksichtigung benachteiligter Gruppen 37 Quelle: Bahnmüller/Fischbach, Qualifizierung und Tarifvertrag

Ziele für eine systematische betriebliche Weiterbildung: Ausweitung des betrieblichen Weiterbildungsangebots Sicherung eines stabilen, konjunkturunabhängigen Weiterbildungsangebots Transparenz in der betrieblichen Weiterbildung Verringerung in der sozialen Selektivität - Zugang für alle Beschäftigtengruppen Beteiligung und Einbezug der Beschäftigten selbst (z.B. regelmäßige jährliche Qualifizierungsgespräche) Etablierung beteiligungsorientierter Formen der Bedarfsermittlung und Weiterbildungsplanung Einbezug der betrieblichen Interessenvertretung paritätische Strukturen und Konfliktlösungsmechanismen Überprüfbarkeit des betrieblichen Weiterbildungsgeschehens (jährliche Berichte) Dokumentation, Nachweise, Zertifikate für die Beschäftigten

Eckpunkte der Qualifizierungstarifverträge: Metall- und Elektroindustrie (2006) Berichte des Arbeitgebers an den Betriebsrat über Veränderungen (technische, organisatorische, methodische etc.) im Betrieb Feststellung und Beratung des darausfolgenden Personal- und Qualifikationsbedarfs Dabei sind die Maßnahmen der Qualifizierung darzustellen Bericht (jährlich) des Arbeitgebers über die umgesetzten Qualifizierungsmaßnahmen Individuelle Qualifizierungsgespräche mit den Beschäftigten Konfliktregelungen bei Streitigkeiten Freistellung und Kostenübernahme für betrieblich notwendige Qualifizierungsmaßnahmen Freistellung mit Wiedereinstellungsanspruch für persönliche berufliche Weiterbildung Dokumentation der Weiterbildungsmaßnahme für die Beschäftigten

Erfahrungen und Schlussfolgerungen Die Untersuchung der Umsetzung der Qualifizierungstarifverträge in Baden- Württemberg und der Textil- und Bekleidungsindustrie haben gezeigt, dass Tarifverträge die Verbindlichkeit und die Transparenz des betrieblichen Weiterbildungsgeschehens erhöhen (drei Viertel aller Betriebsvereinbarungen zur Qualifizierung sind in Gefolge des Tarifvertrages entstanden). dass die Umsetzung von Qualifizierungsvereinbarungen konkrete Verantwortliche für die Umsetzung der Prozesse betrieblicher Weiterbildung brauchen. dass die Umsetzung langfristig ist, da Prozesse implementiert werden müssen. dass eine externe Unterstützung, am besten Supportstrukturen wie die Agentur Q, wichtig ist. dass die Berücksichtigung bestimmter Beschäftigtengruppen (Ältere, Geringqualifizierte usw.) weiterer besonderer Unterstützung bedarf.