IG Metall Bezirksleitung Bayern Zu Eckpunkten und Umsetzung des Tarifergebnisses der bayerischen Metall- und Elektroindustrie 2006 (Stand 28.4.2006) Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
Eckpunkte des Ergebnisses Bayern Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ERA-Strukturkomponente Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen (TV avwL) Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q) Sonstiges Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
IG Metall Bezirksleitung Bayern 1. Entgelte Für die Monate März, April und Mai 2006 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine Einmalzahlung in Höhe von 310 €. Die Auszubildenden erhalten einen anteiligen Betrag: 90 €. Auszahlungstermin: mit dem Mai-Entgelt (wenn technisch nicht möglich, mit dem Juni-Entgelt). Ab 1. Juni 2006 erhöhen sich die Tabellenwerte um 3%. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. Juni 2006 um jeweils 23,- € in allen Ausbildungsjahren. Die Laufzeit beträgt insgesamt 13 Monate: Die Entgelttarifverträge können erstmals zum 31.03.2007 gekündigt werden. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
IG Metall Bezirksleitung Bayern Einmalzahlung Für die Monate März, April und Mai 2006 ist eine Einmalzahlung von insgesamt 310 € pro Beschäftigtem vereinbart. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von 90 €. Auszahlung mit Mai-Abrechnung (oder – wenn technisch nicht möglich – mit Juni-Abrechnung) Der Betrag kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung verschoben, bis auf 0 € abgesenkt oder bis auf 620 € (180 € für die Azubis) aufgestockt werden. Kommt keine Vereinbarung zustande, erfolgt die tariflich vereinbarte Zahlung. Das gilt auch, wenn der BR die Aufnahme von Verhandlungen ablehnt, wenn er hierzu aufgefordert wird. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
Differenzierung der Einmalzahlung 1. Zur Erhöhung der Entgelte Diese Differenzierungsmöglichkeit ist mit einer besonderen wirtschaftlichen Lage (positiv wie negativ) begründet. Daher haben beide Seiten das Initiativrecht für eine Vereinbarung. Der BR kann und sollte bei Initiative des AG in jedem Fall zunächst verlangen, dass ihm die näheren Gründe in geeigneter Form dargelegt werden. Ist der BR nach eigener Einschätzung bereit, sich auf Verhandlungen einzulassen, ist es zunächst erforderlich, Zeit für Verhandlungen und die betriebsinternen Abstimmungsprozesse zu gewinnen. Daher sollte in diesem Fall zunächst eine Verschiebung des Auszahlungstermins und ein Verhandlungszeitraum vereinbart werden. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
2. ERA-Strukturkomponente Es geht um die Berechnung und Auszahlung der ERA-Strukturkomponente von 2,79% in den Betrieben, die ERA noch nicht eingeführt haben. Für die Zeit von März bis Dezember 2006 besteht ein Anspruch von 2,79% multipliziert mit dem Faktor 11,24. März bis Dezember = Faktor 1 für insgesamt 10 Monate Zusätzliches Urlaubsentgelt = Faktor 0,69 Weihnachtsgeld (Teil eines 13. ME) = Faktor 0,55 Die Faktoren für Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind erstmals in der Tarifrunde 2002 festgelegt worden und gelten seitdem unverändert. Der entsprechende Prozentsatz wird dann vom individuellen monatlichen Tarifeinkommen berechnet. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
Auszahlung der ERA-Komponente Der Auszahlungstermin wird durch freiwillige Betriebsvereinbarung festgelegt. Die Betriebsparteien sollen zwei Auszahlungstermine – einen pro Kalenderhalbjahr 2006 – festlegen. Gibt es keine Vereinbarung, erfolgt die Auszahlung spätestens zum 31.12.2006, d.h. der Arbeitgeber kann früher, muss aber spätestens am 31.12.2006 auszahlen. Das Beispiele im Verhandlungsergebnis erläutern lediglich die Rechenschritte für zwei bestimmte Alternativen. Für 2007 werden entsprechende Formeln in der Tarifvereinbarung über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen geregelt. Der Verweis auf den TV ERA-Anpassungsfonds bedeutet: Statt der Auszahlung kann durch Betriebsvereinbarung eine weitere Aufstockung des ERA-Fonds vereinbart werden. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
3. Altersvorsorgewirksame Leistungen Der neue Tarifvertrag „Altersvorsorgewirksame Leistungen“ sichert die Zahlungen des bisherigen TV vwL auch in Zukunft. Neu: Zweckbindung für Alterssicherung. Bei der Anlage der altersvorsorgewirksamen Leistungen von 319,08 Euro/pro Jahr können die Beschäftigten zwischen definierten geförderten Anlagearten wählen (private Altersvorsorge, Entgeltumwandlung, Betriebsrente). Öffnung für Anlage in arbeitgeberfinanzierte Altersversorgungszusage (freiwillige Betriebsvereinbarung). Der Tarifvertrag avwL gilt ab dem 01.10.2006 und kann erstmals zum 31.12.2012 gekündigt werden. Gleichzeitig wird der TV Entgeltumwandlung bis zum gleichen Termin verlängert. Erheblicher Beratungsbedarf, z.B. welche Anlageart, welcher Anbieter etc. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
TV avwL - Übergangsregelungen Bestehende Verträge werden unverändert weiter bedient. Wenn bei einem bestehenden Vertrag die Hälfte der Laufzeit abgelaufen ist, kann auch noch ein Anschlussvertrag bis maximal 7 Jahre Laufzeit in der bisherigen Form bedient werden. Beschäftigte, die 57 Jahre und älter sind, können ebenfalls einen Vertrag auf Basis der bisherigen VWL-Regelungen abschließen. Zwischen dem 01.05.06 und dem 30.09.06 gilt der alte TV VWL wieder, d.h. auch für alle Neueinstellungen. Die frühere Anwendbarkeit des TV avwL kann durch BV oder einzelvertraglich vereinbart werden. Die Lücke zwischen dem 01.02.05 und dem 30.04.06 muss durch betriebliche Regelung geschlossen werden (Argument: Gleichbehandlungsgrundsatz). Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
Der Arbeitnehmer hat die Wahl: 319,08 Euro in ... TV avwL - Übersicht Der Arbeitnehmer hat die Wahl: 319,08 Euro in ... Entgelt-umwandlung (nach TV Entgeltumwand-lung) NEU: Altersvorsorge-vertrag (privat) Arbeitgeber-finanzierte Versorgungs-zusage Vermögens-wirksame Leistungen Wahl zwischen Bruttoentgeltum-wandlung (Steuer- / Beitragsfrei bis 2008) oder Riesterförderung (Aufstockung möglich) Vorraussetzung freiwillige Betriebs-vereinbarung Steuer- und Sozialabgabenfrei Übergangsregelung: 1. Altvertrag läuft 2. Altvertrag mehr als die Hälfte abgelaufen, dann Folgevertrag 3. AN ab 57 Jahre Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
4. Der Tarifvertrag Qualifizierung unterstützt: 3. Eckpunkte TV Qualifizierung Die Förderung bestimmter Beschäftigtengruppen, z.B. durch spezielle Programme für An-/ Ungelernte, für besondere Belange Älterer Arbeitnehmer-innen, für Teilzeitbeschäftigte oder für Beschäftigte mit Familienpflichten. Die Sicherung der Qualität von Qualifizierungsmaßnahmen, z.B. durch die notwendige Dokumentation und Zertifizierung von Weiterbildungsmaßnahmen die Einbeziehung von Gutachtern und Sachverständigen die Erhöhung der Transparenz im Betrieb über das Qualifikationsgeschehens Die Durchsetzung der Ansprüche und Interessen der Beschäftigten sowie der BR wird durch einen vereinbarten Konfliktlösungs-mechanismus sicher gestellt: Streitigkeiten werden zunächst in der Paritätischen Kommission und dann in der tariflichen Einigungsstelle entschieden. Auch die Zukunftsfähigkeit des Betriebs durch Pflicht der Beschäftigten zur Mitwirkung an der Bedarfsermittlung und Maßnahmenumsetzung. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
TV Q stärkt die Rechte des Betriebsrates Der neue TV stärkt die Rechte des Betriebsrates im Handlungsfeld Qualifizierung, u.a. bei der Planung, bei der Festlegung von Maßnahmen und bei der Umsetzung von Qualifizierung . Die Qualifizierungsplanung wird abgeleitet aus der Unternehmensplanung, dabei ist der künftige Personalbedarf zu berücksichtigen. Hierüber ist mit dem BR regelmäßig zu beraten. Dieser hat das Recht, Sachverständige hinzuzuziehen. Auf Grundlage des damit festgestellten Bedarfs vereinbaren BR und GF entsprechende Gespräche mit den Arbeitnehmer/innen. Ein Mal pro Jahr erfolgt ein Bericht an den Betriebsrat über die Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
Der TV Q stärkt die Rechte der Beschäftigten Vereinbart ist ein jährliches individuelles Qualifizierungsgespräch mit allen Beschäftigten. Wird dort ein entsprechender Bedarf festgestellt, werden zugleich die notwendigen Maßnahmen vereinbart. Beschäftigte können zum Gespräch den BR hinzuziehen. Die Freistellungen für Erhaltungs- und Anpassungsqualifizierungen sowie Umqualifizierungen sind bezahlte zuschlagsfreie Arbeitszeit. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten bei betrieblich notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen. Wünsche nach persönlicher beruflicher Weiterbildung werden bei längerer Betriebszugehörigkeit durch Konfliktlösung unterstützt. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
Durchsetzbarkeit der individuellen Qualifizierung Bei Nichteinigung über Qualifizierungsbedarf: Paritätische Kommission Tarifliche Schlichtungsstelle Abgestufter Mechanismus je nach Art der Qualifizierung: Die genannte Konfliktlösung gilt immer bei betrieblich notwendiger Qualifizierung. Bei Entwicklungsqualifizierung gilt sie in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten und ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit. Bei persönlicher beruflicher Weiterbildung gilt sie in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigte und ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
TV Qualifizierung - Übersicht Regelungen zu Arbeitszeit und Kosten nach Typen: Arbeitszeit Maßnahmekosten Anpassungsqualifizierung Erhaltensqualifizierung Umqualifizierung Zeit ist zuschlagsfrei zu vergüten Arbeitgeber trägt die Maßnahmekosten Entwicklungsqualifizierung Beschäftigte beteiligen sich i.d.R. mit 50% der notwendigen Zeit Persönliche Weiterbildung Beschäftigte bringen die Arbeitszeit ein Beschäftigte tragen die Maßnahmekosten selber Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
TV Q - Verhältnis zu den Manteltarifverträgen Im Verhandlungsergebnis heißt es dazu: „Der Tarifvertrag (d.h. der TV Q) wird um eine Regelung ergänzt, die die Abgrenzung zu den Ansprüchen aus den § 10 Ziffer 5 MTV-Arbeiter bzw. § 11 Ziffer 5 MTV-Angestellte regelt.“ Die genaue Textierung dazu ist derzeit noch offen, da es zwischen IGM und VBM unterschiedliche Auffassungen zum Inhalt der mündlichen Absprachen vom 28.4. gibt! Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern
IG Metall Bezirksleitung Bayern 5. Sonstiges Gesprächsverpflichtung M+E-nahe Dienstleistungen: Mit der Aufnahme des 31.12.2006 als Enddatum für die Gespräche ist klargestellt, dass dieses Thema vor der nächsten Tarifrunde geklärt sein muss. Aufbau von Beschäftigung und Ausbildungsplätzen: Den Absatz zu Ausbildungsplätzen gibt es nur in Bayern. Auch hier ist der 31.12.2006 zu beachten. Maßregelungsklausel: Wichtig ist, dass die Einmalzahlung (310 €) wegen der Warnstreiks nicht gekürzt werden darf. Der letzte Absatz ist deswegen wichtig, weil der VBM immer behauptet hat, sämtliche Warnstreiks in Bayern seien unzulässig. Erklärungsfrist: 10. Mai 2006, 24.00 Uhr. Ergebnis vom 28.04.2006 IG Metall Bezirksleitung Bayern