2. Vom Stand zur Klasse: Karl Marx und Max Weber
Vor der Klasse: Der Stand ist durch Recht und Gesetz sowie Sitte und Tradition festgelegt wird v.a. durch Geburt und familiäre Herkunft erworben – nur selten durch Verdienst ist Zugangsbedingung für Bildung und Beruf ist mit spezifischen Pflichten und Privilegien verknüpft, die die gesamte Lebensführung umgreifen und auf gesellschaftliche Funktionen konzentriert ist Der Begriff des Standes als rechtlich fixierter Status findet sich bis heute in den Begriffen „Berufsstand“ oder „Familienstand“.
Feudale Ständeordnung im Mittelalter Quelle: Hradil 2001, S.111 Soziale Ungleichheit gilt als gottgegeben, natürlich und unveränderlich. Die Ständeordnung ist weitgehend statisch. Dies ändert sich mit der Aufklärung und industriellen Revolution