I NFORMATIONSVERANSTALTUNG WS 2010/2011. P RÜFUNGSMODALITÄTEN – P RÜFUNGSVORLEISTUNGEN – P RÜFUNGSFORMEN – P RÜFUNGSABLAUF – M ÖGLICHKEITEN DER I NFORMATIONSBESCHAFFUNG.

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 Präsentation transkript:

I NFORMATIONSVERANSTALTUNG WS 2010/2011

P RÜFUNGSMODALITÄTEN – P RÜFUNGSVORLEISTUNGEN – P RÜFUNGSFORMEN – P RÜFUNGSABLAUF – M ÖGLICHKEITEN DER I NFORMATIONSBESCHAFFUNG

Prüfungsvorleistungen Modulbegleitende Prüfungen Modulabschließende Prüfungen

P RÜFUNGSVORLEISTUNGEN : – A NWESENHEIT – A RBEITSAUFWAND

A NWESENHEIT : § X Anwesenheitspflicht und Prüfungsvoraussetzung (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist die vollständige Teilnahme an allen für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen (2) Fehlzeiten im Umfang von bis zu zwei Sitzungen lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung unberührt. (3) Bei dem Versäumen von mehr als zwei Sitzungen bis zur Hälfte der für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen ist zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für jede weitere versäumte Sitzung eine Kompensationsleistung zu erbringen. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt die/der Lehrende. (4) Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrveranstaltungszeit eines Semesters erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Regelungen der Abs. 1-3.

A RBEITSAUFWAND : Der Arbeitsaufwand ist durch die Modulbeschreibungen geregelt:

P RÜFUNGSFORMEN : – M ODULABSCHLIEßENDE P RÜFUNGEN – M ODULBEGLEITENDE P RÜFUNGEN

Modulabschließende Prüfung: Klausur Bestanden Alles OK Nicht Bestanden Wiederholungspr üfung BestandenNicht Bestanden Modul endgültig nicht bestanden

Modulbegleitende Prüfungen kompensierbar Nicht kompensierbar teil kompensierbar

kompensierbar Bestanden bei insgesamt 5 Punkten Alles OK Nicht Bestanden bei insgesamt 5 Punkten Ausgleichsprüfung in den nicht bestandenen Teilprüfungen (Note wird durch arithmetisches Mittel gebildet) Bestanden bei insgesamt 5 Punkten Nicht Bestanden bei insgesamt 5 Punkten Wiederholungsprüf ung über das gesamte Modul

Nicht kompensierbar Bestanden bei 5 Punkten in allen Prüfungsteilen Alles OK Nicht Bestanden 5 Punkten in einem der Prüfungsteile Ausgleichsprüfung in den nicht bestandenen Teilprüfungen (Note wird durch arithmetisches Mittel gebildet) BestandenNicht Bestanden Wiederholungsprüf ung über das gesamte Modul

teil kompensierbar Bestanden bei insgesamt 5 Punkten und 5 Punkten in den nicht kompensierbaren Prüfungsteilen Alles OK Nicht Bestanden 5 Punkten insgesamt oder 5 Punkten in den nicht kompensierbaren Prüfungsteilen Ausgleichsprüfung in den nicht bestandenen Teilprüfungen (Note wird durch arithmetisches Mittel gebildet) Bestanden Nicht Bestanden Wiederholungsprüf ung über das gesamte Modul

P RÜFUNGSABLAUF : 1.A NMELDUNGEN IN F LEX N OW Die Anmeldung in Flex Now erfolgt zu Beginn des Semesters. Eine Anmeldung außerhalb des Anmeldezeitraums (insbesondere nachträgliche Anmeldung) ist zukünftig nicht mehr möglich! Die Anmeldung zu modulabschließenden Prüfungen erfolgt separat!

2. Z ULASSUNG ZU M ODULPRÜFUNGEN : Die Zulassung zu modulbegleitenden und modulabschließenden Prüfungen erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass die Prüfungsvorleistungen erfolgreich erbracht wurden.

3. A BMELDUNGEN VON P RÜFUNGEN : B IS SPÄTESTENS 10 T AGE VOR DER P RÜFUNG § XY Rücktritt und Versäumnis (1) Der Rücktritt von einer Prüfung ist bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich; dieses gilt nicht für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen. Der Rücktritt ist dem zuständigen Modulprüfungsausschuss über das Prüfungsamt schriftlich mitzuteilen Abmeldung bei Flex Now

N ACH A BLAUF DER 10 T AGE -F RIST Ärztliches Attest an das zuständige Prüfungsamt sowie in Kopie an den betreffenden Dozenten und an den Modulverantwortlichen Liegt kein ärztliches Attest vor gilt die Prüfung als nicht bestanden!

4. T ÄUSCHUNGSVERSUCHE UND P LAGIATE : Ein Täuschungsversuch in einer Prüfung führt immer dazu, dass die Prüfung als nicht bestanden bewertet wird. ! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung.! Handelt es sich in Bachelorstudiengängen um einen zweiten Täuschungsversuch gilt das Modul als nicht bestanden!

5. P RÜFUNGSTERMINE : Künftig gelten folgende fixen Prüfungstermine: 1. Modulbegleitende Klausuren/Kolloquien: Die letzten beiden Wochen der Veranstaltungszeit/ 1. Woche der vorlesungsfreien Zeit 2. Modulabschließende Klausuren: Freitag der ersten vorlesungsfreien Woche 3. Abgabetermin: Protokolle Zweiter Freitag der vorlesungsfreien Zeit 4. Abgabeterim: Hausarbeiten und Essays (WS) und (SS) 5. Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen In den ersten Wochen des Folgesemesters

6. O RDNUNGSGEMÄßER P RÜFUNGSABLAUF : Zum ordnungsgemäßen Prüfungsablauf zählt: 1. Die Abgabe des Formblatts 2. Die Abgabe einer Versicherung, dass die Arbeiten selbstständig verfasst wurden und in der Arbeit verwendete Zitate und Quellen gekennzeichnet sind! 3. Die Abgabe schriftlicher Arbeiten hat künftig auch digitalisiert zu erfolgen. Eine ausgedruckte Abgabe der Arbeiten ist !immer! erforderlich! 4. Der Modulverantwortliche kann die Überprüfung von Prüfungsleistungen der Lehrbeauftragten und Honorarprofessoren übernehmen

M ÖGLICHKEITEN DER I NFORMATIONSBESCHAFFUNG Die Mündigkeit der Studierenden setzt deren Pflicht zur Informationsbeschaffung voraus! Informationsquellen sind: Die Homepage des Instituts Schwarze Brett des Instituts Die Mitteilungen der Universität Gießen (kurz MUG) Zusätzlich werden im Fachschaftsraum Ordner hinterlegt, welche die Prüfungsmanuale, Vorlesungslisten und den Prüfungskalender beinhalten.

O FFENE F RAGEN