Mensch mit Behinderung ?

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 Präsentation transkript:

Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Mensch mit Behinderung ? Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Leistungen der gesetzlichen RV für Menschen mit Behinderung Überblick Rente wegen voller Erwerbsminderung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Hinzuverdienst bei der Rente wegen Erwerbsminderung Altersrente für schwerbehinderte Menschen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Rentenhöhe

Rente wegen Erwerbsminderung Voraussetzungen Nichterreichen der Regelaltersgrenze und Wartezeit von 5 Jahren mit Beitrags- und Ersatzzeiten und Versicherungsrechtliche Voraussetzungen und teilweise oder volle Erwerbsminderung Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden unter 3 Stunden 3 bis unter 6 Stunden über 6 Stunden volle Erwerbsminderung teilweise Erwerbsminderung keine Erwerbsminderung

Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden 3 bis unter 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung + verschlossener TZA (Prüfung) = volle Erwerbsminderung

Rente wegen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit keine Arbeitslosenmeldung und keine Beschäftigung (auch nicht ruhendes Beschäftigungsverhältnis) und keine selbstständige Tätigkeit und Wohnsitz in Bundesland mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit oder konkrete Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Möglichkeiten der Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes immer vorrangig Sonderrecht für schwer behinderte Menschen TVöD o. ä. TzBfG (Teilzeit und BefristungsG) Weiterbeschäftigung Beschäftigung Teilzeitbeschäftigung Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Möglichkeiten der Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes Keine Weiterbeschäftigung Beschäftigung Agentur für Arbeit einschalten Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Arbeitslosenquote im Bundesland Agentur für Arbeit einschalten ? ja nein durchschnittlich überdurchschnittlich verschlossener TZA Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Anspruchsvoraussetzungen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und zumutbaren Verweisungstätigkeiten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen Geburt vor 02.01.61 Antragsteller Vergleichsperson weniger als 6 Stunden mindestens 6 Stunden Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderung

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Mehrstufenschema 6 Tätigkeiten der Führungsebene mit hoher Qualität, die regelmäßig auf einem Hochschul- studium beruhen und die üblicherweise mit einem Bruttoarbeitsentgelt an der Beitrags- bemessungsgrenze bewertet werden Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule bzw. einer wissen- schaftlichen Hochschule erfordern Tätigkeiten,die eine Meisterprüfung oder den Abschluss einer Fachschule voraussetzen bzw. der Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion Tätigkeiten, die eine längere als 2-jährige, regelmäßig 3-jährige Ausbildung erfordern Tätigkeiten, die eine Ausbildung von mehr als 1 bis zu 2 Jahren erfordern (obere Gruppe der sogenannten „Angelernten“) Tätigkeiten, die eine Ausbildung von 3 bis zu 12 Monaten erfordern (untere Gruppe der sogenannten „Angelernten“) Ungelernte Tätigkeiten 5 4 3 2 b 2 a 1

Zumutbarkeit des Verweisungsberufes 5. Akademiker Meister / Vorarbeiter 4. Meister / Vorarbeiter Facharbeiter 3. Facharbeiter Anlerntätigkeit ; jedoch muss die zumutbare Verweisungstätigkeit konkret benannt werden 2. Anlerntätigkeit ungelernte Tätigkeiten 1. Ungelernte Tätigkeiten kein Berufsschutz

Beispiel 50 Jahre alter Versicherter (Geburtsjahr: 1959) Lehre als Maurer immer als Maurergeselle gearbeitet Bandscheibenvorfall kann nicht mehr als Maurer arbeiten zumutbare Verweisungstätigkeit (vollschichtig): Berater im Baumarkt Kann dieser Versicherte eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten ? Kann dieser Versicherte eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten ? Welche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen in Betracht ?

Lösung zu 1.: nein, da ein Leistungsvermögen von mehr als 6 h / täglich – wenn auch nicht in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vorliegt ! zu 2.: - Erforderlichkeit der BU-Vertrauensschutzprüfung (vor dem 02.01.61 !) geboren - Eingruppierung in Stufe 3 (Facharbeiter) laut Mehrstufenschema - zumutbar ist eine Beschäftigung als Berater im Baumarkt in Stufe 2 (Anlernebene) keine BU-Rente ! zu 3.: Leistungen der beruflichen Rehabilitation ( = Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ), z.B. Eingliederungshilfe und Teilqualifikationen

Befristung von Renten Rente wegen Erwerbsminderung Regelfall Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre auf Dauer Abhängigkeit von Arbeitsmarktlage Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre weitere Befristung

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Alte Bundesländer Rente 01.12.09 200629.494 200729.494 200830.084 Brutto EUR Hinzuverdienst- grenze (mtl.) Teil- renten-faktor Bezugs-größe in EUR Entgeltpunkteder letzten 3 Kalenderjahre vor Rente X X = Teilrente 3/4 0,17 2.520 3,0 1.285,20 € Teilrente 1/2 0,23 2.520 3,0 1.738,80 € Teilrente 1/4 0,28 2.520 3,0 2.116,80 € mind.1,5 Entgeltpunkte Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst Aktuelle Grenzwerte teilweise Erwerbsminderung beim Durchschnittsverdiener West 1/1 Vollrente 1.714,65 € 0,23 X 2.520 EUR X 3,0 = 1.738,80 EUR Teilrente 1/2 2.087,40 € 0,28 X 2.520 EUR X 3,0 = 2.116,80 EUR Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit § 96 a SGB VI Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst volle Erwerbsminderung Ab 01.07.09 West 400,00 EUR Vollrente 1/1 Ost 400,00 EUR 642,60 EUR Teilrente 3/4 570,07 EUR Teilrente 1/2 869,40 EUR 771,27 EUR 1.058,40 EUR Teilrente 1/4 938,94 EUR Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Rentenminderung = 10,8 % monatlich Zugangsfaktor Minderung bei Renten wegen Erwerbsminderung 60 Jahre Rentenbeginn 63 Jahre 36 Monate x 0,3% Rentenminderung = 10,8 % monatlich 63 Jahre Rentenbeginn Keine Rentenminderung Hinweis stufenweise Anhebung der Altersgrenzen ab 2012 Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Geburt bis 31.12.50 60 Jahre und Schwerbehinderung (GdB mindestens 50 %) oder Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit (nach dem bis zum 31.12.00 geltenden Recht) und Wartezeit 35 Jahre und Typografischer Mikrobereich Daten (wechselnde Elemente auf die es im Einzelfall ankommt) werden verdeutlicht durch Hervorhebung und/oder Beziehungen werden verdeutlicht durch Hervorhebung Hinzuverdienstgrenzen Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Geburt ab 01.01.51 60 (62) Jahre und Schwerbehinderung (GdB mindestens 50 %) und Wartezeit 35 Jahre und Hinzuverdienstgrenzen Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelung bis 2007 (§ 37 SGB VI) Geburt ab 1951 63 (60) Jahre bei Rentenbeginn schwerbehindert Übergangsregelung bis 2007 (§ 236 a i. V. m. Anlage 22 SGB VI) Geburt 1944 bis 31.12.50 bei Rentenbeginn schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig 63 (60) Jahre bis 16.11.50 am 16.11.00 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig Vertrauensschutz = 60 Jahre ohne Abschlag Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelung ab 2008 (§ 37 SGB VI) Geburt ab 1964 65 (62) Jahre bei Rentenbeginn schwerbehindert Übergangsregelung ab 2008 (§ 236 a SGB VI) Geburt bis 1951 63 (60) Jahre 1952 stufenweise Anhebung von 63/1 auf 63/6 Jahre/Monate (60/1) (60/6) 1953 bis 1963 stufenweise Anhebung von 63/7 auf 64/10 Jahre/Monate (60/7) (61/10) Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236 a Abs. 2 SGB VI) Anspruch ohne Abschlag Alter 65 64 63 Altersgrenze Geburt 19 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 Sven Discher - Deutsche Rentenversicherung Nord

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit