Krisenabfolge 2007 Hypothekenkrise 2008 Bankenkrise 2009 Krise der materiellen Produktion 2010 Krise der Staaten Island, Ungarn, Litauen Griechendland Kürzungspakte 2011 Eurokrise
EU-Krisenmaßnahmen Stabilitäts- und Wachstumspakt (Ende 90er-Jahre) zu Garantie von Maastricht EFSF und ESM (Mai 2010) „Sechserpaket“ (Sommer 2011): Zielvorgaben für Haushalte und Staatsausgaben; Sanktionen; umgekehrte Mehrheit Euro-Plus-Pakt (März 2011): Selbstverpflichtungen Fiskalpakt (Dezember 2011): „Schuldenbremse“
SKS-Vertrag (Fiskalpakt) Alles schon im Grundgesetz? Schuldenbremse: 0,35% Defizit Bund, 0% Länder SKS-Vertrag: 0,5% Schuldenbremse: Bund ab 2016, Länder 2020 SKS-Vertrag: ab 1.1.2014 Schuldenbremse: nur Bund und Länder SKS-Vertrag: gesamtstaatliches Defizit, d.h. incl. Kommunen und Sozialversicherungen Schuldenbremse: Etatbeschlüsse der Parlamente SKS-Vertrag: Automatischer Korrekturmechanismus
SKS-Vertrag (Fiskalpakt) Maastricht: 60 % BIP Gesamtverschuldung Abbau des Anteils über 60% jährlich 5%
SKS-Vertrag (Fiskalpakt) Rechte der Kommission Pakt bis 1.1.2013 in nationales Recht umsetzen – „vorzugsweise verfassungsrechtlich“ Bei Nichtbefolgen: * Klage vor dem EuGH mit eventuell 0,1 % des BIP Zwangsgeld * Kein Geld aus dem ESM Bei Befolgen: halbautomatisches Defitzitverfahren * Kommission stellt Defizit fest: Eurostaaten stimmen ab (umgekehrte Mehrheit) * Abstimmung EU: Eurostaaten stimmen zu
Entscheidung Abstrakte Wertvermehrung Bedarfsorientierte Ökonomie
Krise: Probleme und Auswege Investitionsprogramm Umfang Wachstum (2% = 35 Jahre Verdoppelung; 3% = 23 J.) Reproduktion von Kapital oder der Menschen Sparen Soziale Folgen Raus aus den Kapitalkreisläufen
Mindesteinkommen gegen den Hunger in Sambia (gtz) drei Mahlzeiten täglich Familien ohne „Ernährer“ Verbesserung der Ernährungssituation Verbesserung der Gesundheitssituation gestiegener Schulbesuch Investitionen Finanzierung
Das Soziale den Finanzmärkten entziehen, nicht ausliefern! Riesterrente Gesundheitsfonds Krankenhäuser Börsengang der Bahn Bildungsprivatisierung Energie- und Wasserversorgung Öffentlicher Nahverkehr Müllabfuhr, Stadtgärtnereien, etc.
Soziale Infrastruktur Bildung Betreuung Wasser Energie Mobilität Wohnen Kommunikation
Kinder brauchen mehr! 500 Euro! Bundesverfassungsgericht: sächliche Existenzminimum 322 Euro Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung 180 Euro Bisher: Sozialgeld 211 bis 281 € Kindergeld 164 bis 195 € Steuerfreibetrag gut 240 € Absetzung der Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen
Bürgerversicherung Grundsätze alle Leistungen für alle Personen von allen Einkommen zur Hälfte aus den Gewinnen von den Versicherten selbstverwaltet
Umverteilen, ... aber richtig!