Der Europäische Binnenmarkt

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Der Europäische Binnenmarkt

Gliederung Was ist der Binnenmarkt allgemein? Geschichtliche Entwicklung Der europäische Binnenmarkt Welche Ziele verfolgt der europäische Binnenmarkt? Welche Vor- bzw. Nachteile bietet der europäische Binnenmarkt? Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes Fazit Quellen

Der Binnenmarkt allgemein Ein Binnenmarkt ist ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet, welches durch die Freizügigkeit von Personen sowie den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital gekennzeichnet ist. Auch wird der Begriff Binnenmarkt oft als Gegensatz zum Welt- oder Exportmarkt oder als Bezeichnung für den nationalen Markt eines Landes verwendet.

Geschichtliche Entwicklung 18. April 1951 (Paris): „Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)“ 25. März 1957 (Rom): „Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)“ 8. April 1965 (Brüssel): „Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag“). 17. Februar 1986 (Luxemburg und Den Haag): „Einheitliche Europäische Akte (EEA)“ Die EG entwickelte, unter dem hocheffizienten Kommissionspräsidenten Jacques Delors, die konkrete Planung zur Verwirklichung des EG-Binnenmarkts, der zum 1. Januar 1993 eingeführt wurde. 7. Februar 1992 (Maastricht): „Vertrag über die Europäische Union“. 2. Oktober 1997 (Amsterdam): „Vertrag von Amsterdam“ 26. Februar 2001 (Nizza): „Vertrag von Nizza“

Geschichtliche Entwicklung 18. April 1951 (Paris): „Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)“ 25. März 1957 (Rom): „Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)“ 8. April 1965 (Brüssel): „Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag“). 17. Februar 1986 (Luxemburg und Den Haag): „Einheitliche Europäische Akte (EEA)“ Die EG entwickelte, unter dem hocheffizienten Kommissionspräsidenten Jacques Delors, die konkrete Planung zur Verwirklichung des EG-Binnenmarkts, der zum 1. Januar 1993 eingeführt wurde. 7. Februar 1992 (Maastricht): „Vertrag über die Europäische Union“. 2. Oktober 1997 (Amsterdam): „Vertrag von Amsterdam“ 26. Februar 2001 (Nizza): „Vertrag von Nizza“

Geschichtliche Entwicklung Europäische Akte Geschichtliche Entwicklung 17. Februar 1986 (Luxemburg und Den Haag): „Einheitliche Europäische Akte (EEA)“ Die EG entwickelte, unter dem hocheffizienten Kommissionspräsidenten Jacques Delors, die konkrete Planung zur Verwirklichung des EG-Binnenmarkts, der zum 1. Januar 1993 eingeführt wurde. Trat am 1. Juli 1987 in Kraft

Geschichtliche Entwicklung Kohle und Stahl Geschichtliche Entwicklung 18. April 1951 (Paris): „Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)“ Trat am 23. Juli 1953 in Kraft und lief am 23. Juli 2002 aus.

Geschichtliche Entwicklung Vertrag von Rom Geschichtliche Entwicklung 25. März 1957 (Rom): „Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)“ Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (Euratom) wurde zur gleichen Zeit unterzeichnet, weshalb beide Verträge gemeinsam als die Verträge von Rom bezeichnet werden. Trat am 1. Januar 1958 in Kraft.

Geschichtliche Entwicklung Fusionsvertrag Geschichtliche Entwicklung 8. April 1965 (Brüssel): „Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften“ („Fusionsvertrag“). Trat am 1. Juli 1967 in Kraft und setzte einen gemeinsamen Rat und eine gemeinsame Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein.

Geschichtliche Entwicklung Maastrichter Vertrag Geschichtliche Entwicklung 7. Februar 1992 (Maastricht): „Vertrag über die Europäische Union“ Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in "Europäische Gemeinschaft" umbenannt. Es wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt. Durch die Einbeziehung der Regierungszusammenarbeit in das bestehende Gemeinschaftssystem hat der Vertrag von Maastricht eine neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen "Säulen" geschaffen. Dadurch entstand die Europäische Union (EU). Trat am 1. November 1993 in Kraft.

Geschichtliche Entwicklung Vertrag von Amsterdam Geschichtliche Entwicklung 2. Oktober 1997 (Amsterdam): „Vertrag von Amsterdam“ Mit ihm wurden der EU- und der EG-Vertrag geändert und neu nummeriert. Ihm sind die konsolidierte Fassung des EU- und des EG-Vertrages beigefügt. Mit dem Vertrag von Amsterdam erhielten die in die Buchstaben A bis S eingeteilten Artikel des Vertrages über die Europäische Union eine numerische Form. Trat am 1. Mai 1999 in Kraft.

Geschichtliche Entwicklung Vertrag von Nizza Geschichtliche Entwicklung 26. Februar 2001 (Nizza): „Vertrag von Nizza“ Sein Hauptzweck war eine institutionelle Reform, um die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten funktionsfähiger zu machen. Der Vertrag von Nizza, der EU-Vertrag und der EG-Vertrag wurden in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt. Trat am 1. Februar 2003 in Kraft.

Der europäische Binnenmarkt Die 4 Freiheiten Der europäische Binnenmarkt Ein gemeinsamer Markt auf der Grundlage der „vier Freiheiten“: freier Warenverkehr freier Personenverkehr freier Dienstleistungsverkehr freier Kapitalverkehr Seit 1. Januar 1993

Der europäische Binnenmarkt Die 4 Freiheiten Der europäische Binnenmarkt Ein gemeinsamer Markt auf der Grundlage der „vier Freiheiten“: freier Warenverkehr freier Personenverkehr freier Dienstleistungsverkehr freier Kapitalverkehr Seit 1. Januar 1993

Freier Warenverkehr Zölle ebenso wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sind innerhalb der EU untersagt. Allerdings gibt es Ausnahmen: So können Im- und Exporte immer noch aus Gründen etwa der öffentlichen Sicherheit oder des Gesundheitsschutzes beschränkt werden.

Freier Personenverkehr Arbeitskräfte der Mitgliedsländer haben in der Europäischen Union ein weitgehendes Aufenthaltsrecht zur Berufsausübung oder auch zur Stellensuche. Das Gleiche gilt auch für Studierende und Personen im Ruhestand. Unternehmen haben ein generelles Niederlassungsrecht in allen EU-Staaten.

Freier Verkehr von Dienstleistungen Dienstleistungsunternehmen ist es erlaubt, grenzüberschreitend tätig zu werden. Richtlinien regeln die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Freier Kapitalverkehr EU-Bürger und -Unternehmen dürfen unbeschränkt Kredite im europäischen Ausland aufnehmen oder Geld in anderen EU-Ländern investieren. Dabei sind aber natürlich nationale Vorschriften etwa im Steuerrecht zu berücksichtigen. Beispiel: Deutsche dürfen so viel Geld in Luxemburg anlegen wie sie wollen, müssen aber die dort erzielten Zinsen und Dividenden in der deutschen Steuererklärung angeben.

Der europäische Binnenmarkt Zusatz z d 4 Freiheiten Der europäische Binnenmarkt Die vier Grundfreiheiten werden durch weitere wichtige Bestimmungen begleitet, die den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher sichern sowie Diskriminierungen von Unternehmen aufgrund ihrer nationalen Herkunft unterbinden sollen Wettbewerbskontrolle Subventionsverbot Öffentliche Auftragsvergabe

Der europäische Binnenmarkt Zusatz z d 4 Freiheiten Der europäische Binnenmarkt Die vier Grundfreiheiten werden durch weitere wichtige Bestimmungen begleitet, die den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher sichern sowie Diskriminierungen von Unternehmen aufgrund ihrer nationalen Herkunft unterbinden sollen Wettbewerbskontrolle Subventionsverbot Öffentliche Auftragsvergabe

Wettbewerbskontrolle Kartelle und Preisabsprachen zwischen Unternehmen sind untersagt und ziehen hohe Geldstrafen nach sich. Fusionen werden nicht genehmigt, wenn durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung im Binnenmarkt droht. Wichtige frühere staatliche Monopole konnten durch diese Binnenmarktprinzipien aufgelöst werden. Beispiel: Der deutsche Telekommunikationssektor, bei dem früher die Deutsche Bundespost ein vom Staat geschütztes Monopol innehatte.

Subventionsverbot Staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb verzerren, sind generell verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Europäische Kommission. Beispiel: Die deutschen Sparkassen und Landesbanken – Ihre Eigentümer, die deutschen Bundesländer und Kommunen, gewährten diesen Institutionen in der Vergangenheit unbegrenzte Garantien für den Fall einer finanziellen Schieflage.

Öffentliche Auftragsvergabe Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen auch Unternehmen anderer EU-Staaten eine faire Chance auf den Zuschlag haben. Aus diesem Grunde besteht ab bestimmten Schwellenwerten des Auftragsvolumens die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung öffentlicher Aufträge.

Ziele Die EU-Bürger sollen in der gesamten EU leben, arbeiten, studieren und ihren Geschäften nachgehen können. Außerdem sollen die EU-Bürger über eine große Auswahl an Waren und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen verfügen. Ein Schlüsselziel ist die Beseitigung von Hemmnissen, die Bürger und Unternehmen daran hindern, die VORTEILE des Binnenmarktes voll auszuschöpfen.

Vorteile (Bereits 2,5 Millionen) neue Arbeitsplätze Wohlstandszuwachs (von 877 Milliarden Euro) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auf globalen Märkten. EU-Exportanstieg in Drittländer von 6,9 % (1992) des BIP auf 11,2 % (2001). Europa ist ein deutlich attraktiverer Standort für Investoren geworden. Einheitliche Währung, kein Wechseln mehr notwendig

Vorteile Eine enge wirtschaftliche Verflechtung von Ländern schafft durch die entstehende wechselseitige Abhängigkeit politische Stabilität und sichert so den Frieden. Höhere Flexibilität des Arbeitsmarkts Billigere Beschaffung von Produkten und billigere Dienstleistungen

Nachteile Überflutung durch neue Gesetze und Richtlinien Die Liberalisierung des Warenverkehrs bewirkt für die "Altmitglieder", dass Exportmärkte in Mittel- und Osteuropa mit geringeren Lohnkosten entwickelt und produziert werden können. Durch den freien Kapitalverkehr mit den mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten besteht die Gefahr der Verlagerung von Direktinvestitionen, die bisher in den "Altmitgliedern" getätigt wurden, in die Wirtschaften der "Neumitglieder". Mehrkosten der Sozialversicherungssysteme durch den freien Personenverkehr Zu hoher Wettbewerbsdruck kann entstehen, vor allem für kleinere Unternehmen

Nachteile Bisherige Arbeitnehmer werden aus ihren Jobs verdrängt, da die Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern, vor allem im Niedriglohnsektor, die Lohnkosten der Unternehmen senken können.  Durch diese Arbeitsmigration entsteht Arbeitslosigkeit unter den "Altmitgliedern" in bestimmten Bereichen (vor allem Bauwirtschaft, Gastronomie und Landwirtschaft) und Abwanderung und damit die Gefahr einer "Entfremdung" in bestimmten Regionen. Die Kontrollen illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität werden nun schwerfälliger.  Gefährdung der „inneren Sicherheit“ Der Handels- und Güterverkehr hat stark zu genommen, der die Fernstraßen nun stark belastet.  mehr Staus, mehr Straßenschäden und stärkere Umweltbelastung.

Die Vollendung des Binnenmarkts 1997: „Aktionsplan für den Binnenmarkt“ Die Vorschriften wirksamer gestalten Die hauptsächlichen Marktverzerrungen bewältigen Die sektorspezifischen Schranken für die Marktintegration abbauen Den Binnenmarkt in den Dienst aller Bürger stellen 1999: „Die Strategie für den europäischen Binnenmarkt“, die vier langfristige Ziele betrifft: Verbesserung der Lebensqualität der Bürger Effizienzsteigerung der Güter und Kapitalmärkte Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft bessere Nutzung der aus dem Binnenmarkt entstehenden Möglichkeiten in einer Welt ständigen Wandels 2003: „Binnenmarktstrategie – Vorrangige Aufgaben 2003-2006“ : Die Hindernisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu beseitigen Die europäischen Rechtsvorschriften sollen angewendet und richtig umgesetzt werden 2006 – Mitteilung: „Eine bürgernahe Agenda: konkrete Ergebnisse für Europa“ Grundlegende und zukunftsorientierte Überprüfung des Binnenmarkts

Fazit Mit allen durchgeführten und laufenden Strategien ist die Verwirklichung der vier Grundfreiheiten noch nicht abgeschlossen. Jedoch hat der Binnenmarkt insgesamt einen erheblichen Einfluss auf nahezu alle anderen Politikbereiche der EU. Allerdings sind immer noch nicht alle für den Binnenmarkt relevanten Richtlinien (Gesetze) in den Mitgliedsstaaten gleichermaßen umgesetzt worden…

Quellen http://ec.europa.eu/internal_market/index_de.htm http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l70003.htm http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Binnenmarkt http://de.wikipedia.org/wiki/Binnenmarkt http://de.wikipedia.org/wiki/Zukunft_der_Europ%C3%A4ischen_Union http://de.wikipedia.org/wiki/Fusionsvertrag_%28EG%29 http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitliche_Europ%C3%A4ische_Akte http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Europ%C3%A4ische_Union http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Nizza http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Amsterdam http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/25449.html http://userpage.fu-berlin.de/%7Etmuehle/europa/euro/topics01.htm http://www.bpb.de/publikationen/6G6SUB,0,0,Ausgew%E4hlte_Bereiche_gemeinschaftlichen_Handelns.html#art0 http://www.bpb.de/themen/UHLHB7,0,0,Die_Grundfreiheiten.html http://dipo.tu-dresden.de/index.php?topic=single+market