Existenzgründungs- Infoveranstaltung

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 Präsentation transkript:

Existenzgründungs- Infoveranstaltung Mit der richtigen Vorbereitung müssen Sie nicht ins kalte Wasser springen! Die Betriebsberater der IHK helfen Ihnen gern! Bildquelle: DFV _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

Industrie- und Handelskammer 1.1. Wer ist die IHK 1.2. Aufgaben 1.3. Leistungen 1.4. Mitgliedschaft _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

1.1. Wer ist die IHK? Körperschaft des öffentlichen Rechts Selbstverwaltungskörperschaft der Unternehmen Verpflichtung zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung IHK Untersteht der Rechtsaufsicht des Landes IHK Frankfurt(Oder betreut 42.000 Unternehmen in den Kreisen Uckermark, Barnim, MOL, LOS und FFO _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

1.2. Aufgaben der IHK Interessenvertreter Auftragsdienstleister (für den Staat) Dienstleister _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft 1.3. Leistungen der IHK Die IHK äußert sich zu Vorhaben durch: Konzepte Vorschläge Stellungnahmen Die IHK sitzt an Verhandlungs- tischen: Ministerien Arbeitsämtern Entscheidungsträ- gern auf Kreis- u. Kommunalebene Die IHK begleitet: Existenzgründer Investitionsvor- haben Standortvorhaben Berufsausbildung Krisenbewältigung Die IHK nimmt Einfluss auf: Gesetzgebungsvor- haben kommunale Steuersätze und die regionale Arbeitsmarktpolitik Vorteile: Das Einzelunternehmen erhält eine Stimme. IHK hat hohe Akzeptanz durch die große Mitgliederzahl. Vielschichtige Mitgliedschaft, denn in Berufsverbänden wird nur branchenspezifisch gedacht und gehandelt – die IHK ist das Sprachrohr der Wirtschaft schlechthin. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

1.4. Mitgliedschaft in der IHK Mitglied in der Kammerorganisation sind alle Unternehmen aus Industrie Handel Dienstleistungen Gastgewerbe Verkehr – und Nachrichtenwesen Kredit – und Versicherungswesen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2. Rechtsgrundlagen 2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht 2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender 2.3. Handwerksordnung – Auszüge 2.4. Rechtsformen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

Bildquelle: DFB _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht § 1 der Gewerbeordnung sagt aus: „ Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.“ §§ 33 – 34 regeln, welche Gewerbe einer Erlaubnispflicht unterliegen ( Spielbanken, Bewachungsgewerbe, Pfandleihe, Versteigerer, Makler/ Bauträger...) §§ 38.. regelt die überwachungsbedürftigen Gewerbe ( An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter, Altmetalle, Reisebüros, Eheanbahnung...) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht Eine Anmeldung in diesen Branchen setzt ggf. voraus: Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, Insolvenz)  der fachlichen Eignung (Sach- und/oder Fachkundenachweise) der Erlaubnis (z.B. Konzessionen bei Spielhallen) finanzielle Sicherheiten (Güterverkehr) Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit erfolgt beim Gewerbeamt für Gewerbetreibende beim Finanzamt für Freiberufler _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht Anmeldung beim Gewerbeamt erfordert: Personalausweis oder Reisepass ggf. Erlaubnis (z.B. Makler) Handwerkerkarte Vorlage gewerberechtlicher Genehmigungen (Sach- und Fachkundenachweis) Handelsregistereintrag Zu informieren sind weiterhin: Finanzamt Berufsunfallkasse Krankenkasse Agentur für Arbeit, sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender Das EST-gesetz unterscheidet Freiberufler in drei Tätigkeitsgruppen: die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten (Tätigkeitsberufe), wie Wissenschaftler, Filmemacher, Schriftsteller, Erzieher, Künstler die selbständige Tätigkeit der sog. Katalogberufe wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Beratungsunternehmen (nicht bei GmbH) die selbständige Tätigkeit der in den Katalogberufen ähnlichen Berufen (Analogberufe) ,wie Baustatiker, Ambulante Krankenpflege, Designer, _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender sind alle selbstständig Tätigen, die laut § 6 der Gewerbeordnung keine Freiberufler und nicht in der Land-,Forst- und Urproduktion tätig sind Hierbei unterscheidet sich die Zugehörigkeit zur IHK oder HWK nach den Tätigkeiten; handwerksähnliche Tätigkeiten gehören in der Regel zur HWK _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.3. Handwerksordnung - Auszüge Zwei Gesetze zur Reform des Handwerksrechts sind seit dem 01.01.2004 mit folgenden Kerninhalten in Kraft: Der Meisterzwang wird auf 41 (bisher 94) zulassungspflichtige Handwerke beschränkt (Rolle A - Maurer, Dachdecker, Maler, Karosserie- und Fahrzeugbaubau, Fleischer, Friseure..) Alle anderen 53 sind zulassungsfrei, ihre selbstständige Ausübung setzt keinen Befähigungsnachweis voraus (Rolle B - Fliesen-,Platten- Mosaikleger, Schuhmacher, Schneider, Raumausstatter, Buchbinder, Drucker.....) Darüber hinaus enthält die Handwerksordnung 57 handwerksähnliche Gewerbe ( Bautrockengewerbe, Holz- u.Bautenschutz, Änderungsschneider, Teppichreiniger, Ausf. einfacher Schuhreparatur, Fleischzerleger....) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.3. Handwerksordnung - Auszüge Altgesellenregelung lt. § 7 b der HWO: Erfahrene Gesellen, die sechs Jahre praktisch in der Branche tätig waren davon vier Jahre in leitender Position (Nachweise sind der HWK beizubringen) Inhaberprinzip wird abgeschafft Betriebe können jetzt von allen Einzelunternehmen und Personengesellschaften geführt werden, sofern ein Betriebsleiter mit Meisternachweis eingestellt wird Zugangserleichterung Für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüften Technikern wird der Zugang erleichtert. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit der Handwerkskammer führen. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.4. Rechtsformen Einzelunternehmen / Einzelfirma - Name, Sach- oder Phantasiebezeichnungen - bei Einzelkaufleuten im HRG: eingetragener Kaufmann e.K. Personengesellschaften - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Kommanditgesellschaft (KG) - Stille Gesellschaft Kapitalgesellschaften - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Aktiengesellschaft (AG) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.4. Rechtsformen Rechtsform des Unter-nehmens Einzel-unter-nehmer GbR OHG PartG KG GmbH Ein-Personen-GmbH GmbH & Co. KG Kleine AG Genossen-schaft Stamm- bzw. Grundkapital nein 25.000 Euro 25.000 Euro (für GmbH) 50.000 Euro Haftungsbe-schränkung möglich z.T. ja breiter Ent-scheidungs-spielraum wenige Formalitäten Eintrag ins Handels-register nein2) Partner-schafts-register Genossen-schafts-register Gründungs-kosten in €, ca.-Angaben1) ca. 25-400 17 500 1.250 1.000 1.500 - 1.750 125 1) Notars-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten (Quelle: IHK Bonn) 2) Ja, wenn Gründer Vollkaufmann ist _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.4. Rechtsformen Einzelfirma GbR GmbH gesetzliche Regelung §§ 17 – 37 HGB §§ 705 – 740 BGB GmbHG Haftung unbeschränkte, persönliche Haftung des Inhabers unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, bei Sorgfaltspflichtverletzung u. U. persönliche Haftung aus Regress Leitung, Geschäftsführung Inhaber jeder Gesellschafter un-beschränkt für sich allein Geschäftsführer beschränkt oder unbeschränkt (Mindest-) Kapital Einlagen des Inhabers in beliebiger Höhe, kein Mindestkapital Einlagen der Gesellschafter in beliebiger Höhe, kein Mindestkapital mindestens 25.000 Euro, bei der Gründung reicht zunächst die Hälfte Eigenfinanzierung durch Einlagen und einbehaltene Gewinne durch Einlagen und einbehaltene Gewinne sowie Aufnahme neuer Gesellschafter durch Erhöhung des Stammkapitals, Gewinne, Rücklagen, Aufnahme neuer Gesellschafter Gewinn und Verlust entfällt komplett auf den Inhaber wird unter den Gesellschaftern aufgeteilt Verteilung auf die Gesellschafter _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.4. Rechtsformen Einzelfirma GbR GmbH Gesellschaftsvertrag entfällt große Gestaltungsspielräume eingeschränkte Gestaltungsspielräume Rechnungslegung wenig Vorschriften, u. U. sogar vereinfachte Buchführung detaillierte Vorschriften, eventuell Prüfungs- und Publizitätspflicht Gründung Gewerbeanmeldung, u. U. Eintragung ins Handelsregister Gesellschaftsvertrag und Gewerbeanmeldung sämt-licher Gesellschafter (Aus-nahme bei Angehörigen eines freien Berufs) Satzung, Gesellschaftsvertrag, notarielle Gründung, Handelsregistereintrag Firmierung Vor- und Nachname des Inhabers (Zusätze möglich), bei Handels-registereintrag auch Fantasiename möglich – dann mit dem Zusatz e.K. mindestens der Name eines Gesellschafters und der Zusatz GbR (erklärende Zusätze möglich) Phantasiename mit dem Zusatz GmbH Besteuerung Gewerbesteuer (mit Freibetrag), Einkommenssteuer (begünstigt) bei gewerblicher GbR wie bei Einzelfirma, bei freiberuflicher GbR nur Einkommenssteuer (nicht begünstigt) Gewerbesteuer (ohne Freibetrag), Körperschaftsteuer _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

3. Persönliche Voraussetzungen des Gründers/ der Gründerin Fachliche Qualifikation - Berufserfahrung - Fach- und Sachkundenachweis Kaufmännische Kenntnisse Persönliche Bedingungen - Familie / finanzielle Absicherung - Familie/ ehelicher Güterstand - Zeitaufwand / Gesundheit / Stress - Motivation, Kommunikationsfähigkeit _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

3. Persönliche Voraussetzungen des Gründers/ der Gründerin Bildquelle: DFV _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

4. Standortbedingungen Standortfaktoren - Kundennähe - Konkurrenz - Verkehrsanbindung - Versorgung - Arbeitskräfte / Personal - Kosten (Miete, Steuern u.a.) - behördliche Auflagen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

4. Standortbedingungen Konkurrenzanalyse - Markteinschätzung - Produkt-/ Kostenanalyse Produkt-/ Marktpolitik - Marketing / Zielgruppen - langfristige Strategien / Entwicklung der Branche - Werbung Rahmenbedingungen - kommunale Steuersätze - Fördermöglichkeiten _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

um von vornherein eigene Fehler zu vermeiden.“ „Nur ein Idiot glaubt, aus eigenen Erfahrungen zu lernen. Ich ziehe es vor, aus den Erfahrungen anderer zu lernen, um von vornherein eigene Fehler zu vermeiden.“ Otto von Bismarck _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

5. Unternehmenskonzept - Anforderungen Konzeptaufbau: Vorhabensbeschreibung, Unternehmensgegenstand Lebenslauf Nachweis der Fach- und/oder Sachkunde Kapitalbedarfsplan Finanzierungsplan Rentabilitätsvorschau Liquiditätsplanung _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

5. Unternehmenskonzept Muster Kapitalbedarfsplan Grundstücke und Gebäude Renovierungs-/ Umbau-/ Nebenkosten Betriebs- und Geschäftsausstattung Fahrzeuge Waren- oder Materialausstattung Kaufpreis für tätige Beteiligung / Übernahme Summe der Investitionen: EUR Anmeldungen / Genehmigungen / Mietkaution Patent-, Lizenz-, Franchisegebühr Beratungen Notar / Handelsregister Markteinführung sonstiges Summe der einmaligen Gründungsnebenkosten: Anlaufkosten Vorfinanzierung von Aufträgen / Forderungen sonstiges (Reserven für Lebensunterhalt / Unvorhergesehenes) Summe der Betriebsmittel: Gesamtbedarf (Summe Investitionen, Gründungsnebenkosten, Betriebsmittel) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

5. Unternehmenskonzept Muster Finanzierungsplan Eigenmittel EUR Barvermögen Sacheinlagen / Eigenleistungen (aktivierungsfähig) Verwandtendarlehen / Drittmittel (langfristig, ungesichert) Beteiligungskapital sonstige Eigenmittel (welcher Art?) Summe Fremdmittel EUR Verwandtendarlehen / Drittmittel (mit Besicherung) Hausbank Mikrodarlehen StartGeld Gründungs- u. Wachstumsfinanzierung Unternehmerkredit sonstige öffentliche Finanzierungsmittel (welcher Art?) Summe Ihre Eigenmittel bilden die Grundlage für eine solide Unternehmensfinanzierung. Sie sollten in angemessenem Umfang (mind. 20 %) eingesetzt werden, um eine möglichst krisenfeste Finanzierung zu erreichen. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

5. Unternehmenskonzept Muster Rentabilitätsvorschau Angaben in EUR Geschäftsjahr 1 Geschäftsjahr 2 Geschäftsjahr 3 Umsatz (netto) ./. Wareneinsatz = Rohertrag/ Rohgewinn Personalkosten inkl. Sozialabgaben Miete & Nebenkosten Werbung Fahrzeugkosten / Leasing, Reisekosten Telefon, Fax, Internet Büromaterial & Verpackung Reparatur, Instandhaltung Versicherungen (nur betriebliche) Beiträge Innung, IHK, Verband Reinigungs-, Arbeitsmittel & Entsorgung Buchführung, (Steuer-) Beratung Zinsen ./. Summe der Aufwendungen ./. Abschreibungen = Jahresüberschuss/ -defizit ./. Tilgung = verfügbares Einkommen vor Steuern (EST) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

5. Unternehmenskonzept Inhalt Liquiditätsplan Unter Liquidität versteht man "die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen". Die Liquidität bringt zum Ausdruck, ob Sie in den nächsten Monaten (nach der Betriebsgründung) noch ausreichend Geld haben werden, um offene Rechnungen zu bezahlen und weiterarbeiten zu können. Mit der Liquiditätsrechung entsteht der letzte Teil Ihres Finanzierungskonzeptes, wofür der Umsatz- und der Kostenplan die wesentliche Grundlage darstellen. Inhaltlich entspricht der Liquiditätsplan Ihrem Rentabilitätsplan. Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben werden hier jedoch den einzelnen Monaten zugeordnet, in denen sie anfallen. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

6. Betriebliche Versicherungen Risiko Gegenstand Vorsorge Entschädigung Externer Personen-, Sach- und Vermögensschäden (verursacht durch: Sie selbst, Ihre Arbeitnehmer, Ihre Betriebsstätten, Produkte oder Kraftfahrzeuge) Haftpflicht-Versicherungen: Betriebshaftpflicht Berufshaftpflicht Umwelthaftpflicht Vermögensschaden- haftpflicht - Produkthaftpflicht - Kraftfahrzeughaftpflicht Substanzverluste Schäden oder Verluste an: Betriebs- und Bürogebäuden, Gebäuden im Bau, Außenanlagen, Grundstücksbestand-teilen, technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen, Vorräten, Waren, Bargeld, Akten, Plänen und sonstigen Geschäftsunterlagen, Urkunden, Mustern, Ausstellungsstücken Sachversicherungen: Feuer Einbruchdiebstahl Sturmschaden Glas Elektronik Datenträger Warentransport Ertragseinbußen Betriebs-, Miet- und Pachtertrag -Rechtsschutz Rechtsfälle Rechtsberatung

7. Förderprogramme Allgemeine Struktur - Zuschüsse - Kredite - Bürgschaften - Beratungshilfen Steuerliche Förderungen - Zulagen - Abschreibungen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

7. Förderprogramme KFW- Darlehn Darlehensform Laufzeit tilgungs-freie Zeit Höchst-betrag Was wird gefördert? Vorteile Mikro-Darlehen* bis 5 Jahre 6 Monate 25.000 € 10.000 € (mind. 5.000 €) bei „Mikro 10“ gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen Kauf eines Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung mit Geschäftsführungsbefugnis 80%-ige Haftungsfreistellung Förderungen von Nebenerwerbstätigkeiten Förderung bis 3 Jahre nach Gründung Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln Startgeld* bis 10 Jahre bis 2 Jahre 50.000 € Förderung auch bei anfäng-lichem Nebenerwerb möglich Unternehmer-kredit 12 Jahre bis 20 Jahre 20 Jahre 12 Jahre (endfällig) bis 3 Jahre 20 Jahre (endfällig) 5 Mio. € Festigungs- und Erweiterungs-investitionen Betriebsverlagerungen Zinssatz unter allg. Marktkonditionen Zinssatz für 10 Jahre oder die Gesamtlaufzeit fest vorzeitige Darlehensrück-zahlung in der ersten Zins-bindungsphase ohne Mehr-kosten möglich, kombinierbar mit Unternehmerkapital _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

7. Förderprogramme Welche Leistungen werden gefördert? Erstberatung Analyse des Gründungsvorhabens in einem 5-Tages Seminar (AC) Betreuung in der Vorgründerphase durch den Lotsen Individuelle Beratung/ Coachingleistungen bis 1.300,00 € Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? ALG 1 oder ALG 2- Bezug Bis zur Gründung müssen ca. 8 Wochen Zeit sein Gründungsvoraussetzungen (Erlaubnis etc.) sind gegeben _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

7. Förderprogramme _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

7. Förderprogramme Seit 01.08.2006 kann die Bundesagentur für Arbeit Existenzgründern einen Gründungszuschuss zahlen nach SGB III § 57 in Höhe von: Phase 9 Monate lang ALG1 Geld + 300,00 € Phase 6 Monate lang 300,00 € Voraussetzungen des Antragstellers: noch mindestens 90 Tage ALG 1 Bezug Nachweis der Tragfähigkeit der Gründung muss im Haupterwerb (mind. 15 Wo.Std.) gründen Die Förderung wird nur bis zum 65. Lebensjahr des Selbstständigen gewährt. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

7. Förderprogramme Eine Förderung auf Gründungszuschuss schließt sich aus, wenn: Die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind, Wenn nach Beendigung einer Existenzgründungsförderung der BA noch nicht 24 Monate vergangen sind und dem Gründer/ der Gründerin Keine Tragfähigkeit des Unternehmens bestätigt wird Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, hat der Gründer/ die Gründerin einen Anspruch auf die Förderung für die ersten 9 Monate (1.Phase). Die Förderung weiterer 6 Monate (300,00 €) ist eine Kannleistung der AFA. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

7. Förderprogramme Dem Antrag auf Gründungszuschuss ist beizulegen: Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens (IHK; HWK oder Steuerbüro) Gewerbeanmeldung oder Steuernummer für Freiberufler Für die Stellungnahme sind einzureichen: Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre Lebenslauf, beruflicher Werdegang, Qualifikationen Antrag der Agentur auf Zuschuss _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

7. Förderprogramme Übergangsregelung Für Arbeitslose, die bei Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich ab 01.08.06 nicht mehr über einen Restanspruch von 90 Tagen Arbeitslosengeld verfügen, die aber schon in der Gründungs- vorbereitung sind, sind die gesetzlichen Regelungen zum Überbrückungsgeld anzuwenden (neu § 434 o SGB III). Gilt maximal 3 Monate (01.11.06). _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

7. Förderprogramme Gesetzliche Änderungen SGB IV (Vorschriften über die Sozialversicherung) Der Gründungszuschuss von 300 Euro für die soziale Sicherung zählt nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge der KV, RV. Einkommenssteuergesetz Der Gründungszuschuss zählt als steuerfreie Einnahme. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

7. Förderprogramme Gesetzliche Änderungen §147 Abs.2 SGB III: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun? 8.1. Soziale Absicherung durch Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Gesetzliche Neuregelung seit 01.02.2006 Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGB I Nr. 65, S. 2848) wurde die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige geschaffen. Für einen Monatsbeitrag von 33,56 € (Ost) kann der Gründer/ die Gründerin sich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Der Antrag ist umgehend nach der Gründung bei der Agentur für Arbeit zu stellen. (§ 28a SGB III) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun? Voraussetzungen für Abschluss der Arbeitslosenversicherung: innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (SGB III) gestanden oder eine Entgeltersatzleistung (SGB III) bezogen, unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, in einem Versicherungspflichtverhältnis (SGB III) gestanden oder eine Entgeltersatzleistung (SGB III) bezogen und Versicherungspflicht (§§ 26, 27) besteht anderweitig nicht _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun? § 28a SGB III gilt ab 01.02.2006 Abweichend von der Monatsfrist können Existenzgründer die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bis zum 31.12.2006 beantragen (Gilt nur Gründungen nach dem 01.01.2004 ) Zeitfenster für Beantragung der Weiterversicherung für Existenzgründungen somit in der Zeit 01.02.2006 – 31.12.2006 _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun? Ende der freiwilligen Weiterversicherung wenn Entgeltersatzleistung bezogen wird, wenn selbständ. Tätigkeit aufgegeben wird, wenn Beitragszahlung >3 Monate in Verzug ist, spätestens zum 31.12.2010 _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun? 8.2. Kranken- und Pflegeversicherung -Beispiel - Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung - Ausgangswert für Selbständige von - Beitragssatz in der Krankenversicherung zusätzlicher Beitragssatz - Beiträge je Monat Krankenversicherung Pflegeversicherung ohne Zuschlag 1,7 % Pflegeversicherung mit Zuschlag 1,95 % - jährliche Überprüfung des Einkommens durch Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes 1.837,50 Euro 12,2 % 0,9 % 224,18 Euro 31,24 Euro 35,83 Euro _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun? 8.3 Rentenversicherung - eine freiwillige Rentenversicherung ist möglich - der monatliche Beitrag = 78,00 Euro 8.4. Unfallversicherung Nach Eröffnung des Unternehmens Mitteilung an die zuständige Berufsgenossenschaft binnen einer Woche. Es gibt pflicht- und freiwillige Versicherung, je nach Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft. (Anfrage an die BG zu empfehlen) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun? 8.5. Ihr Erfolgsbarometer Um als Gründer/in langfristig erfolgreich zu sein, reicht es in der Regel nicht, einmal eine gute Idee gehabt zu haben. Vielmehr müssen Sie: Zielgruppen- und Produktgruppen ständig analysieren Angebote am Bedarf ausrichten aktives Marketing betreiben sich in Netzwerken engagieren öffentliche Präsens zeigen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun? „ Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ Moliére _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

Viel Erfolg für Ihre Gründung! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen viel Erfolg. Bereiten Sie sich gut auf Ihr Vorhaben vor. Die Industrie- und Handelskammer begleitet Sie gern. Dr. Günther Gerloff IHK Frankfurt(Oder) Geschäftsstelle Eberswalde Tel.: 03334- 25 37 0 Mail: gerloff@ihk-ffo.de _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer