3. Abschnitt: Die eheliche Lebensgemeinschaft

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Referat: Diskrete Verteilungen
Advertisements

Dauer der Schulzeit bis zum Abitur in Rheinland-Pfalz
Vorlesung Familienrecht
Übungsbetrieb Di neuer Raum HZO 60
Rechtgrundlagen Sozialer Arbeit 2. Semester WiSe 2006
Contake – Standards für Metadaten digitaler Lernobjekte Frankfurt, 18. Jänner 2007 Robert Mader, Tiroler Bildungsservice.
Vertriebsrecht (Fortsetzung)
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Vorlesung Familienrecht
4. Die Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
2. Abschnitt: Die Eheschließung
2. Abschnitt: Die Eheschließung
Werdegang, aktueller Stand,
Forschungen zu Kosten und Finanzierung
KAB-Deutschlands Mitgliederentwicklung - Gesamtmitgliedschaft Daten zum
Bedarfsgemeinschaft nach SGB II
Quasare und Mikroquasare
Einführung des Aktionsmittels Häusliche Gewalt März 2007 Aktion der kfd gegen Häusliche Gewalt.
Der neue Bildungsplan 2007 Der neue Bildungsplan 2007.
Streitgespräch der SPD
Abschlusspräsentation Semesteraufgabe 2007
Zu Hause Thema 4 Kapitel 2 Photo © 2007 Jupiterimages Corporation.
Erbschaftsteuerreform
Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das Burgerrecht ab dem
wie eine Kindheit ohne Märchen,
Neue Generation Präsenzmelder
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
25 Jahre Ein Blick zurück – Jahr für Jahr…
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht02/2010 © Verlag Fuchs AG Konkubinat 1.Frau Hofstetter und ihr Lebenspartner kannten sich 12 Jahre lang.
„Hast Du gehört? Unser Chef ist verstorben."
„Hast Du gehört? Unser Chef ist verstorben."
Atelieranbau Krimmel Darmstadt
Tiroler Bauernstandl – die Heimat der Tiroler Schmankerl.
Homosexuelle Familienplanung
Regenbogenfamilien Rechtliche Aspekte
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
25 Jahre Jägerzug „Junge Eiche“ Laach
Philipp Jeschke | Mai 2007 OpenVPN / Zertifikate.
Pflegekindschaft.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Vorgeschichte bis ins 18. Jh.: Neues Namensrecht 2011:
Versuch einer Chronologie
Claims conference 2007 KKL Luzern 1./2. November 2007 Maurizio Gilleri.
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referentin: Johanna Lodes Steuerberater.
„Hast du gehört? Unser Chef ist verstorben."
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Betreuung von Hirntoten auf der Intensivstation Fragen und Probleme Pfaffen Daniela Leiterin Pflege Klink für Intensivmedizin Universitätsspital.
Ein Film von Irwin Winkler Irwin WinklerIrwin Winkler (Originaltitel: Life as a House)
E-Government-Gesetz E-GovG Pauer 2007.
FRÜHJAHRSSCHULUNG 2012 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Mein Lieblingssportler
Vorschlag zur Abfassung einer PPT-Präsentation des Planungsreferats
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
wie eine Kindheit ohne Märchen,
Der Scheidungsverbund
Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2007/20081 § 7 Grundsatz I. Geschlechtgemeinschaft 3. Abschnitt: Die eheliche Lebensgemeinschaft § 8 Einzelne.
FC Bayern München Renato Jovnaš VIII 1.
„Hast Du gehört? Unser Chef ist verstorben.“
© Boardworks Ltd of 18 Mode Thema 11 Kapitel 2 This icon indicates that the slide contains activities created in Flash. These activities are not.
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/20071 § 5 Das Verlöbnis I. Inhalt 2. Abschnitt: Die Eheschließung Unter Verlöbnis versteht man sowohl das.
Familienrecht.
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht „Engagement weiter wirken lassen – Das eigene Testament“ Fachvortrag.
6. Thema: FAMILIENRECHT SCHEIDUNGSREFORM IN DER SCHWEIZ das Ehe- und Scheidungsrecht zahlreich sich durchsetzen gesetzliche Voraussetzungen die Ehescheidung.
§ 1618 BGB Einbenennung.
Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/ Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
1 Lerneinheit 7 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
1 Lerneinheit 3 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 5 Die allgemeine Nichtleistungs- (Eingriffs-)kondiktion nach § 812 I 1 Alt. 2.
1 Lerneinheit 4 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 6Umfang und Grenzen des Bereicherungsanspruchs.
 Präsentation transkript:

3. Abschnitt: Die eheliche Lebensgemeinschaft § 7 Grundsatz § 8 Einzelne Erscheinungsformen der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft I. Geschlechtgemeinschaft II. Häusliche Gemeinschaft BVerwG 20.03.2002, NJW 2002, 2579 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 Besitzschutzansprüche sind nach zutreffender hM. durch die familienrechtliche Sonderregelung ausgeschlossen: BGH NJW 1983, 47 OLG Köln FamRZ 1997, 1276 OLG Schleswig FamRZ 1997, 892 OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 276 a.A. MünchKomm/Wacke4 § 1361a Rn. 16 Vgl. dazu OLG Nürnberg FamRZ 2006, 486 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11.12.2001 (BGBl I 3513) §1361b BGB III. Entscheidungsgemeinschaft § 1354 BGB a.F: Dem Manne steht die Entscheidungsgewalt in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung... Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Wie der Mann um den Hausschlüssel bitten lernt Von Wilhelm Busch Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Gewaltsame Annexion des Hausschlüssels Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 Triumph und Abschied Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Fatales Mißgeschick und Vergeltung Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Gewährung und definitiver Abschied Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 Gezwungene Bitte Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 IV. Gegenseitige Beistandspflicht § 9 Haushaltsführung und Mitarbeit im Geschäft des Ehegatten I. Haushaltsführung §1356 II 1 BGB II. Mitarbeit im Geschäft des Ehegatten 1. Keine allgemeine gesetzliche Mitarbeitspflicht 2. Vertragliche Vereinbarungen Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 § 10 Ehegatten-Innengesellschaft Bestehen zwischen den Parteien keine ausdrücklichen Vereinbarungen, so kommt die Annahme einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft in Betracht, wenn die Ehegatten durch beiderseitige Leistungen einen über die bloße Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgen und ihrem Tun die Vorstellung zugrunde liegt, daß das gemeinsam geschaffene Vermögen wirtschaftlich betrachtet auch beiden Ehegatten zustehen soll. Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 Bsp. für die Ablehnung einer Innengesellschaft, weil die Erträgnisse nur einem Ehegatten zugute kommen: OLG Ffm FamRZ 2004, 877 m. Anm. Wever. Beiträge der Frau zu einem vom Mann erworbenen Grundstück durch Sammeln von Küchenabfällen und Verkauf der dadurch gefütterten Schweine sowie durch Putzen von 6000 Trümmersteinen (BGH FamRZ 1965, 368) Beiträge des Mannes zur Errichtung von zwei Dreifamilienhäusern auf Grundstücken der Frau durch Übernahme der Bauleitung und Ausführung der Installationen (BGH FamRZ 1985, 1232) Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 Beiträge des Mannes zur Errichtung eines Wohnbungalows, eines Doppelhauses und eines Hotelrestaurants, als deren Eigentümerin die Frau eingetragen wurde, in Gestalt erheblicher Arbeitsleistungen während eines 17-jährigen Zusammenlebens (OLG Hamm NJW 1980, 1530) Zurverfügungstellung von Werkstatträumen und Arbeitsleistungen zum Aufbau eines Unternehmens für elektronische Spezialgeräte (BGHZ 84, 388 = FamRZ 1982, 1065). Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 § 11 Zuwendungen unter Ehegatten BGHZ 142, 137: “Eine ehebezogene Zuwendung liegt vor, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde.” Dies muss positiv festgestellt werden, BGH NJW 2006, 2330 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 BGH FamRZ 1993, 1297 Ein Handwerksmeister hatte seiner Frau aus steuerlichen Gründen im Wege der Schenkung seinen Miteigentumsanteil an dem Haus übertragen, in dem er seine Werkstatt hatte; seine Frau überließ ihm anschließend die Räume im Rahmen eines Gewerbemietvertrages. Nach dem Scheitern der Ehe verlangte sie sofortige Räumung. Der BGH wertet dies zu Recht als groben Undank. Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Auf Zuwendungen der Eltern oder Schwiegereltern finden diese Grundsätze analoge Anwendung Auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die eingetragene Lebenpartnerschaft finden diese Grundsätze ebenfalls entsprechende Anwendung, vgl. für die neLG: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157 OLG Köln FamRZ 2001, 1608 OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1110 OLG Naumburg NJW 2006, 2418

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 Eine Rückforderung unbenannter Zuwendungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt idR. nur bei Gütertrennung in Betracht OLG Bremen FamRZ 2000, 671 OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1146 OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1148 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 § 12 Die Haftung der Ehegatten untereinander § 13 Der Ehename (§ 1355 BGB) I. Geschichte Bis zum 31.03.1953: Name des Mannes ab 1. 7.1958: Begleitname (GleichberG 1957) ab 1.7.1976: Wahlrecht (1. EheRG 1976) Wahlrecht für alle Ehen (EhenamensÄndG 1979) BVerfG 5.3.1991, NJW 1991, 1602: automatische Geltung des Mannesnamens bei Nichtausübung des Wahlrechts verfassungswidrig Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 ab 1.4.1994: Bei Nichtwahl behält jeder seinen Namen (FamNamRG v. 16.12.1993) II. Wahl des Ehenamens BVerfG 18.2.2004, E 109, 256 = NJW 2004, 1155: Nichtzulassung der Wahl eines vor der Ehe geführten früheren Ehenamens ist verfassungswidrig. Frist zur Neuregelung bis 31.3.2005. Bis dahin behielt ggf. jeder Ehegatte seinen vor der Ehe geführten Namen. Vgl. jetzt §§ 1355 I BGB, 3 LPartG idF. d. G. v. 6.2.2005 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 Statistik: StA Hamburg-Harburg 28.3.91 - 28.3.92 (StAZ 1992, 220): 91,63% wählten den Mannesnamen Kölner Standesämter 1998: 95,1% wählten den Mannesnamen Ausführlich dazu: Mathias-Bleck, Empirische Ergebnisse zur Anwendung des neuen Ehenamensrechts, DEuFamR 2000, 108-112. Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Fall 2: Herr Manfred v. Schmidtke trägt derzeit den Geburtsnamen seiner von ihm geschiedenen letzten Ehefrau. Vorher trug er den ebenfalls durch Heirat erworbenen Familiennamen Müller-Thurgau, seine damalige Ehegattin war aber früh verstorben. Geboren wurde er als Manfred Meier. Welche der genannten Namen könnte er in eine neue Ehe einbringen? * Meier Frau Müller-Thurgau (†) Müller-Thurgau Frau v. Schmidtke Manfred v. Schmidtke ?? Meier v. Schmidtke Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007

Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007 III. Der Begleitname IV. Verwitwete und geschiedene Ehegatten Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2006/2007