Outsourcing kommunaler Tätigkeiten und Leistungen Vortrag: Andreas Obst Moderation: Teresa Säle
Gliederung Wirtschaftliche Vor- und Nachteile Juristische Vor- und Nachteile Kulturelle Vor- und Nachteile Fazit/Thesen
Wirtschaftliche Vorteile Einsparungen Personalkosten IT-Bereich (Personalschulung, Wartung, Räumlichkeiten für Server) Investitionskosten (Neue IT-Strukturen, opperative Prozesse) Investitionsrisiken bei hoher Entwicklungsgeschwindigkeit Konzentration auf Kernkompetenzen
Verschlankung von Aufgabenbereichen und Personalumfang Flexibilität Abfederung von Personalengpässen Qualitätssicherung durch sog. service-level-agreements Kostentransparenz Wettbewerb unter den privaten Anbietern
Öffnung ggü. anderen Privatisierungsmodellen und anderen verwaltungsentlastenden Ansätzen (Auslagerung von back-office, Einführung von shared-service-center, etc.)
Wirtschaftliche Nachteile Komplizierte Verträge/service-level-agreements Dadurch lange Vorlaufzeiten Hohe Transaktionskosten Abhängigkeiten (insbesondere bei oligopolistischen oder monopolistischen Marktverhältnissen) Schwächung durch Personalverlust Oftmals lediglich kurzfristige finanzielle Entlastung (Verkauf des Tafelsilbers) Monetärer Vorteil oft kaum bezifferbar
Juristische Vor- und Nachteile Keine direkten juristischen Vorteile, Outsourcing hat wirtschaftl. Motive Umfangreiche Vertragsgestaltung Inkompatibilität mit ö.-r. Vorschriften (Datenschutz-, Wettbewerbs-, Beamten-,Vergabe-, GemeinschaftsR, Gemeindeordnungen, etc.) Gebietskörperschaften Wirtschaftsraum Rechtsunsicherheit
Kulturelle Vorteile Rückzug des Staates Leistungserbringer = Leistungsempfänger Anwerbung qualifizierter Fachleute Erhalt von Sport- und Kulturangeboten Abbau von Kommunikationshindernissen zwischen Verwaltung und Wirtschaft
Kulturelle Nachteile Macht- und Kontrollverluste Aufgabe von erarbeiteten Ressourcen / know how / Kompetenzen Zusätzliche Interessen / Korruption Preisabsprachen Outsourcing als Selbstzweck Durch auslagerungsfreundliche Politik als wirtschaftsfreundlich profilieren Irreversibilität
Fazit / Thesen Outsourcing ist kein Allheilmittel zur Sanierung kommunaler Haushalte. Art. 28 GG umfasst nicht nur das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, sondern auch eine Pflicht zu kommunaler Selbstverwaltung, dies wird bei Privatisierungsvorhaben oft nicht gesehen. Der Verkauf des Tafelsilbers schließt nur kurzfristig finanzielle Löcher, ohne strukturelle Änderungen in der Verwaltung ist die Haushaltsschieflage der Kommunen nicht zu retten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!