Einführung in das deutsche Steuersystem - Teil 2

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 Präsentation transkript:

Einführung in das deutsche Steuersystem - Teil 2 Stefan Lippmann 04.11.2009

Gliederung 5. Besteuerung von Unternehmen 5.1 Steuerarten 5.2 Personenunternehmen 5.3 Kapitalgesellschaften 6. Diskussion zur Umsatzsteuer 6.1 Erhöhung der Umsatzsteuer 6.2 Keine Erhöhung der Umsatzsteuer 6.3 Argumente für eine Erhöhung 6.4 Argumente gegen eine Erhöhung

5. Besteuerung von Unternehmen 5.1 Steuerarten Ertragsteuern: Einkommensteuer/Soli Gewerbesteuer Körperschaftsteuer/Soli Verkehr- und Substanzsteuern: (Umsatzsteuer) Grunderwerbsteuer Grundsteuer

5.2 Rechtsformen - Personenunternehmen Einzelunternehmen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG usw.) Anfallende Ertragsteuern: Einkommensteuer/Soli Gewerbesteuer (bei gewerblicher Tätigkeit) Besonderheit: teilweise Anrechnung der GewSt bei der ESt, volle Kompensation bis zu einem Hebesatz von 400 %! Gesamtsteuerbelastung: ca. 46 %

5.3 Rechtsformen - Kapitalgesellschaften GmbH Aktiengesellschaft (AG) Anfallende Ertragsteuern Körperschaftsteuer/Soli Gewerbesteuer (kraft Rechtsform) (Einkommensteuer auf Ebene der Anteilseigner) Achtung: in die Betrachtung müssen die Anteilseigner mit einbezogen werden! Diese werden nur bei Ausschüttung der Gewinne besteuert Steuerbelastung der Gesellschaft: 29,83 % Gesamtbelastung bei Ausschüttung in ein Privatvermögen: ca. 48 % (2009)

5.3 Rechtsformen - Fazit Ertragsteuerbelastung Bei Ausschüttung des Gewinns nahezu Gleichstand zwischen den Rechtsformen Bleibt der Gewinn im Unternehmen, hat die Kapitalgesellschaft Vorteile Durch Unternehmensteuerreform zunehmende Bedeutung der Gewerbesteuer als wichtige Unternehmenssteuer

6. Diskussion zur Umsatzsteuer: Erhöhen oder nicht? Wiederholung: Gemeinschaftssteuer Regelsteuersatz: 19 %, ermäßigter Steuersatz: 7 % Fiskalisch wichtigste Steuer (2008 ca. 176 Mrd. €) zahlreiche individuelle Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze Besonderheit 1: indirekte Steuer (Überwälzung auf den Endverbraucher, keine steuerliche Belastung des Unternehmers als Steuerpflichtiger) Besonderheit 2: keine volle Gesetzgebungskompetenz des Bundes, da EU-Harmonisierung durch MwSt-Systemrichtlinie

6.1 Erhöhung der Umsatzsteuer Klaus F. Zimmermann, Präsident des DIW: „Die höhere Mehrwertsteuer kommt.“, FAZ v. 4.6.2009 „Ich plädiere dafür, die Mehrwertsteuer ab 2011 um bis zu sechs Prozentpunkte auf 25 Prozent anzuheben.“, Rheinische Post v. 29.5.2009 „Steuererhöhungen sind unvermeidlich“, DIW Wochenbericht 41/09, Oktober 2009

6.2 Keine Erhöhung der Umsatzsteuer „Finger weg von der Mehrwertsteuer.“, Gertrud Traud, Chefvolkswirtin der Helaba, Welt v. 26.06.2009 „Eine aberwitzige Forderung.“, Rainer Brüderle, FDP, Welt v. 28.5.2009 „In der jetzigen Situation ist es pures Gift.“, Horst Seehofer, CSU, Welt v. 28.5.2009

6.3 Argumente für eine Erhöhung Leseprobe Klaus F. Zimmermann (FAZ): Die Mehrwertsteuer belastet nicht die volkswirtschaftliche Leistungserstellung und die Ersparnisse, sondern nur den Verbrauch. Sie wirkt auf einer breiten Basis, bindet also die gesamte Bevölkerung mit ein. Es gibt kaum Ausweichreaktionen und wenig Gestaltungsmöglichkeiten. Die Steuer bezieht auch die Importe mit ein und belastet damit auch ausländische Produktionsfaktoren. Dagegen sind die Exporte nicht betroffen, die bei alternativen Finanzierungen der Staatslasten verteuert würden. Von den Exporten, immerhin schon 50 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts, erwarten wir aber auch künftig den wirtschaftlichen Aufschwung. Konjunkturelle Gründe sprechen für eine rasche Ankündigung der Erhöhung der Mehrwertsteuer zum Jahresbeginn 2011. Die Bürger ziehen dann größere Einkäufe vor, was schon bald und insbesondere in dem von wirtschaftlicher Stagnation bedrohten Jahr 2010 die Konjunktur stärken dürfte.

Argumente für eine Erhöhung Strukturelles, nur durch höhere Einnahmen kompensierbares Staatsdefizit Keine Belastung der Unternehmen durch Überwälzung auf Verbraucher fiskalische Ergiebigkeit durch breite Bemessungsgrundlage und fehlende Ausweichmöglichkeiten „Einbindung“ der gesamten Bevölkerung Keine Belastung der Exporte Konsumschub durch Ankündigung der Erhöhung

6.4 Argumente gegen eine Erhöhung Keine Steuererhöhung in der Krise Schwächung der Binnennachfrage Fragliche Überwälzbarkeit auf den Verbraucher Ungleichmäßige Belastungswirkung trotz einheitlicher Erhöhung Belastung bestimmter Branchen

Argumente gegen eine Erhöhung Leseprobe DIW Wochenbericht 47/2005: „Die Mehrwertsteuererhöhung führt bei Haushalten mit geringem Einkommen zu einer spürbaren Mehrbelastung. Die ermäßigt besteuerten sowie die steuerbefreiten Ausgaben, die von der Anhebung der Mehrwertsteuer nicht betroffen sind, machen sich selbst bei den Geringverdienern nur begrenzt bemerkbar. Bezogen auf das Periodeneinkommen werden die einkommensschwachen Haushalte relativ stärker belastet. Diese Regressionswirkung entsteht durch die höheren Sparquoten bei steigendem Einkommen.“