Das Diskriminierungs- Quiz

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 Präsentation transkript:

Das Diskriminierungs- Quiz 1 von 6 Europäern musste in den letzten 12 Monaten Diskriminierung erleiden* — Wie viele kennen Sie? * Eurobarometer-Umfrage 296 zu Diskriminierung in der Europäischen Union - Wahrnehmungen, Erfahrungen und Einstellungen (Juli 2008)

1. Vor welchen Arten von Diskriminierung schützen Sie die EU-Antidiskriminierungsgesetze in der Arbeitswelt? Vor Diskriminierung... Aufgrund von rassischer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Aufgrund von Behinderung oder Alter. Aufgrund von sexueller Orientierung.

1. Vor welchen Arten von Diskriminierung schützen Sie die EU-Antidiskriminierungsgesetze in der Arbeitswelt? Vor Diskriminierung... Antwort: A, B und C Aufgrund von rassischer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung; aufgrund von Behinderung oder Alter; aufgrund von sexueller Orientierung Im Jahr 2000 führte die EU zwei Gesetze ein (so genannte Richtlinien), um die Menschen in der Arbeitswelt gegen Diskriminierungen wegen ihrer rassischen oder ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung zu schützen.

2. Vor welchen Arten von Diskriminierung schützen Sie die EU-Antidiskriminierungsgesetze in allen Lebensbereichen? Vor Diskriminierung... Aufgrund von rassischer oder ethnischer Herkunft. Aufgrund von Behinderung. Aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen.

2. Vor welchen Arten von Diskriminierung schützen Sie die EU-Antidiskriminierungsgesetze in allen Lebensbereichen? Vor Diskriminierung... Antwort: A Aufgrund von rassistischer oder ethnischer Herkunft Eine der beiden im Jahr 2000 in Kraft getretenen Richtlinien (Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse) bietet Schutz gegen Diskriminierung aus rassischen oder ethnischen Motiven in allen Lebensbereichen, wie in der Erziehung, der sozialen Absicherung oder der Gesundheitsversorgung.

3. Ein Mann arbeitet in einem Bekleidungsgeschäft 3. Ein Mann arbeitet in einem Bekleidungsgeschäft. Seine Kollegen nehmen ihn als homosexuell wahr und machen fortwährend Bemerkungen oder Witze über ihn. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Ja, er wird unfair behandelt. Nein, das ist nichts Ernstes, Kollegen machen immer Witze. Es kommt darauf an, ob die Witze herabwürdigend sind.

3. Ein Mann arbeitet in einem Bekleidungsgeschäft 3. Ein Mann arbeitet in einem Bekleidungsgeschäft. Seine Kollegen nehmen ihn als homosexuell wahr und machen fortwährend Bemerkungen oder Witze über ihn. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: C Es kommt darauf an, ob die Witze herabwürdigend sind In der Arbeitsumgebung abfällige Kommentare und Witze über die sexuelle Orientierung eines Menschen zu machen, ist unfair stellt eine Herabsetzung dar. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung ist nach dem EU-Recht illegal (Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf).

4. Stellen Sie sich jetzt vor, dass Sie auch in diesem Geschäft arbeiten. Was sollten Sie tun, wenn Sie sehen, wie Ihre Kollegen den Mann plagen? Sie lachen mit – ein bisschen Spaß muss sein. Sie ignorieren die Situation, es wird schon wieder aufhören. Sie bieten dem Mann Ihre Unterstützung an.

4. Stellen sie sich jetzt vor, dass Sie auch in diesem Geschäft arbeiten. Was sollten Sie tun, wenn Sie sehen, wie Ihre Kollegen den Mann plagen? Antwort: C Sie bieten dem Mann Ihre Unterstützung an Auch, wenn es manchmal einfacher ist, eine solche Situation zu ignorieren, kann eine Person, die vor Ihren Augen herab-gewürdigt wird, Ihre Hilfe benötigen – so können Sie sie zum Beispiel ermutigen, mit Ihrem Vorgesetzten zu sprechen oder ihr Informationsquellen oder ihr Informationsquellen zu empfehlen, wo sie Hilfe erhalten kann, z. B. bei der mit Gleichbehandlung befassten Stelle Ihres Landes, Gewerkschaften oder anderen nichtstaatlichen Organisationen.

5. Eine Frau über 60 arbeitet in einer Vertriebsfirma mit einem Team von Kollegen, die alle im die 30 Jahre alt sind. Das Team einschließlich des Vorgesetzten geht regelmäßig auch privat aus, ohne sie jemals einzuladen. Sie findet heraus, dass sie bei solchen Gelegenheiten auch über die Arbeit sprechen und fühlt sich ausgeschlossen. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Ja, diese Frau wird unfair behandelt. Nein, es ist normal, dass Menschen gemeinsamen Alters zusammen ausgehen. Das hängt ganz von den Gesprächsthemen ab.

Ja, diese Frau wird unfair behandelt 5. Eine Frau etwas über 60 arbeitet in einer Vertriebsfirma mit einem Team von Kollegen, die alle im die 30 Jahre alt sind. Das Team einschließlich des Vorgesetzten geht regelmäßig auch privat aus, ohne sie jemals einzuladen. Sie findet heraus, dass sie bei solchen Gelegenheiten auch über die Arbeit sprechen und fühlt sich ausgeschlossen. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: A Ja, diese Frau wird unfair behandelt Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen des Alters einer Person ist nach EU-Recht illegal. Diese Frau wird, wenn auch unbeabsichtigt unfair behandelt. Ihr Vorgesetzter sollte andere Gelegenheiten für Teamgespräche über die Arbeit während der Arbeitszeiten nutzen.

6. Ein behinderter Mann arbeitet für einen Fertigungsbetrieb 6. Ein behinderter Mann arbeitet für einen Fertigungsbetrieb. Nun zieht das Unternehmen an einen Standort um, der ihm seiner Behinderung wegen nicht zugänglich ist. Er erklärt dies seinem Arbeitgeber, man findet aber keine Lösung und er verliert seine Arbeit. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Ja, sein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass er auch weiter dort arbeiten kann. Nein, es ist nicht die Schuld des Arbeitgebers, dass sein Angestellter behindert ist. Es hängt davon ab, ob der Arbeitgeber versucht hat, eine Lösung zu finden.

6. Ein behinderter Mann arbeitet für einen Fertigungsbetrieb 6. Ein behinderter Mann arbeitet für einen Fertigungsbetrieb. Nun zieht das Unternehmen an einen Standort um, der ihm seiner Behinderung wegen nicht zugänglich ist. Er erklärt dies seinem Arbeitgeber, man findet aber keine Lösung und er verliert seine Arbeit. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: C Es hängt davon ab, ob der Arbeitgeber versucht hat, eine Lösung zu finden Die Diskriminierung einer behinderten Person am Arbeitsplatz ist nach EU-Recht illegal. Ein Arbeitgeber muss sich darum bemühen, dass die behinderte Person wie eine nicht behinderte arbeiten kann. Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er sich angemessen aber schließlich erfolglos um einen Zugang zum Gebäude bemüht hat, liegt keine Diskriminierung vor. Wurden die Bedürfnisse des behinderten Arbeitnehmers überhaupt nicht bedacht, handelt es sich um Diskriminierung.

7. Eine muslimische Frau findet Arbeit in einem Café 7. Eine muslimische Frau findet Arbeit in einem Café. Am ersten Arbeitstag sagt man ihr, dass sie keine Kunden bedienen darf, da sie ein Kopftuch trägt und ihr Chef der Meinung ist, dies passe nicht zum Image des Cafés. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Nein, der Eigentümer darf entscheiden, wer die Kunden bedient. Ja, sie wird unfair behandelt. Es hängt davon ab, in welcher Art von Café sie arbeitet.

Ja, sie wird unfair behandelt 7. Eine muslimische Frau findet Arbeit in einem Café. Am ersten Arbeitstag sagt man ihr, dass sie keine Kunden bedienen darf, da sie ein Kopftuch trägt und ihr Chef der Meinung ist, dies passe nicht zum Image des Cafés. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: B Ja, sie wird unfair behandelt Diskriminierung am Arbeitsplatz aus religiösen Gründen ist nach dem EU-Recht illegal (Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf). Die Tatsache, dass die Frau ein Kopftuch trägt, darf nicht dazu führen, dass sie anders als andere Angestellte behandelt wird.

8. Eine Frau wird mit dem Hinweis am Betreten eines Nachtclubs gehindert, er sei „nur Mitgliedern“ zugänglich. Nur kurze Zeit später werden zwei ihrer Freunde eingelassen, die wie sie keine Mitglieder sind und im Übrigen eine andere Hautfarbe haben. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Ja, jemanden aufgrund ihrer/seiner Hautfarbe am Betreten eines Nachtclubs zu hindern, ist illegal. Nein, der Besitzer darf frei entscheiden, wen er in seinen Club lässt, und wen nicht. Es hängt davon ab, wie sich die Frau und ihre Freunde verhalten.

8. Eine Frau wird mit dem Hinweis am Betreten eines Nachtclubs gehindert, er sei „nur Mitgliedern“ zugänglich. Nur kurze Zeit später werden zwei ihrer Freunde eingelassen, die wie sie keine Mitglieder sind und im übrigen eine andere Hautfarbe haben. Handelt es sich hier um Diskriminierung? Antwort: A Ja, jemanden aufgrund ihrer/seiner Hautfarbe am Betreten eines Nachtclubs zu hindern, ist illegal Diskriminierung wegen einer rassischen oder ethnischen Herkunft ist nach dem EU-Recht illegal (Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse). Diese Vorschriften beziehen sich nicht nur auf den Arbeitsplatz, sondern auch auf andere Bereiche einschließlich des Zugangs zu Waren, Dienstleistungen und Wohnraum. In diesem Fall verhindert der Clubbesitzer den gleichen Zugang aller zu einer Dienstleistung, die er öffentlich anbietet.

9. An wen können Sie sich um Hilfe wenden, wenn Sie sich diskriminiert fühlen? An Ihre Gewerkschaft An ihre nationale Antidiskriminierungsstelle An eine NRO, die sich um Diskriminierungsangelegenheiten kümmert

9. An wen können Sie sich um Hilfe wenden, wenn Sie sich diskriminiert fühlen? Antwort: A, B und C An Ihre Gewerkschaft; An ihre nationale Antidiskriminierungsstelle; An eine NRO, die sich um Diskriminierungsangelegenheiten kümmert Wenn Sie einer Diskriminierung ausgesetzt waren, können Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder an eine NRO wenden, die sich mit Diskriminierungsfragen beschäftigt. Dort sollte man Sie vor dem Hintergrund der Antidiskriminierungsvorschriften beraten können. In den meisten EU-Mitgliedstaaten existieren auch Einrichtungen zur Förderung der Gleichbehandlung ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Diese Einrichtungen haben oft auch mit Diskriminierungen aufgrund von Alter, Religion, Behinderung und sexueller Orientierung zu tun und können Sie über Ihre Rechte und nötigenfalls über die Möglichkeiten einer Klage beraten.

Hilfe und Beratung Wenn Sie Opfer von Diskriminierung sind, wenden Sie sich an Ihre nationale Antidiskriminierungsstelle: Kommission für den Schutz gegen Diskriminierung www.antidiskriminierungsstelle.de Tel.: +49 30 / 18 555 - 1865

Hilfe und Beratung Gewerkschaften können Informationen und Beratung bieten. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) www.etuc.org/ Für Informationen und Quellen über Diskriminierung und Vielfalt besuchen Sie www.stop-discrimination.info/

Diese Präsentation wurde im Rahmen der europaweiten Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung“ erstellt. Diese Kampagne wird von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit durchgeführt. Das Ziel der Kampagne besteht darin, für Diskriminierungen zu sensibilisieren, auf die zur Bekämpfung von Diskriminierungen bestehenden Rechtsvorschriften aufmerksam zu machen und gleichzeitig die Vorteile der Vielfalt deutlich zu machen. © Europäische Kommission/JPH Woodland; van beek images