Möglichkeiten und Grenzen der Gesundheitsförderung für AsylwerberInnen

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 Präsentation transkript:

Möglichkeiten und Grenzen der Gesundheitsförderung für AsylwerberInnen 14. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz 22. Und 23. November 2012, Villach

Wer ist Asylwerber? Asylwerber: Fremder ab Einbringung eines Antrags auf internationalen Schutz bis zum rechtskräftigen Abschluss zur Einstellung oder Gegenstandslosigkeit des Verfahrens Asylberechtigter: dauerhaft Einreise und Aufenthaltsberechtigt nach Asylgesetz Subsidiärer Schutz: vorübergehendes, verlängerbares Einreise- und Aufenthaltsrecht

Zulassungsverfahren Ersteinvernahme Einweisung in Grundversorgung Asylgewährung Zulassung zum Asylverfahren EURODAC-Treffer vorauss. negativ Rechts- berater Zweite Einvernahme Einweisung in Grundversorgung Schubhaft oder gelinderes Mittel

Das Asylverfahren 1. Instanz Bundesasylamt entscheidet Anerkennung als Flüchtling gemäß GFK subsidiär schutzberecht wegen Non-Refoulement Art. 3 EMRK Prüfung der Abschiebbarkeit Art. 8 -> Bleiberecht (Rot-Weiß-Rot Karte) Abweisung Antrag negativ -> Beschwerde

Das Asylverfahren 2. Instanz Asylgerichtshof Beschwerde im inhaltlichen Verfahren Entweder Zurückverwiesen an das BAA oder in der Sache entschieden Beschwerde bei VWGH seit 1. Juli 2008 nicht mehr möglich

Asylanträge 2011 nach Herkunftsländern

Grundversorgung Gesetzliche Grundlagen EU-Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern Grundversorgungsgesetz Bund 2005 Grundversorgungsvereinbarung (Bund-Länder Vereinbarung) Landesgesetze zur Umsetzung der Grundversorgungsvereinb.

Umfang der Grundversorgung Krankenversicherung Unterbringung Verpflegung und Taschengeld Beratung und Information Soziale Betreuung Kosten für Schulbedarf, Bekleidung und Transporte Maßnahmen für Strukturierung des Tagesablaufs Maßnahmen für Pflegebedürftige 8

Verteilung der AsylwerberInnen Erstaufnahmestelle BAA/European Homecare Landes- leitstellen Unterkunftgeber NGOs Landes- leitstellen Unterkunftgeber Pensionen Unterkunftgeber

Bundesländerquoten

Medizinische Versorgung EU-Ebene Artikel 15 Richtlinie 2003/9 (1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Asylbewerber die erforderliche medizinische Versorgung erhalten, die zumindest die Notversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten umfasst. (2) Die Mitgliedstaaten gewähren Asylbewerbern mit besonderen Bedürfnissen die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe.

Medizinische Versorgung GVV Artikel VI (4), (5), (6) und (7) (4) Durchführung einer medizinischen Untersuchung im Bedarfsfall bei der Erstaufnahme nach den Vorgaben der gesundheitsbehördlichen Aufsicht. (5) Sicherung der Krankenversorgung im Sinne des ASVG durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge. 12

Medizinische Versorgung GVV Artikel VI (4), (5), (6) und (7) (6) Gewährung allenfalls darüber hinausgehender notwendiger, durch die Krankenversicherung nicht abgedeckter Leistungen nach Einzelfallprüfung. (7) Maßnahmen für pflegebedürftige Personen 13

Kostenhöchstsätze Unterbringung/Verpflegung € 17,- Taschengeld pro Monat € 40,- Schulbedarf Kind pro Jahr € 200,- Bekleidungshilfe pro Jahr € 150,- Freizeitaktivitäten pro Monat € 10,- Betreuungsschlüssel sozial 1:170 Betreuung Pflegebedürftige € 2.480,- Verpflegung privat € 180,- Mietunterstützung privat € 110,- 14

IMPULS Gesundheitsförderung für AsylwerberInnen in Gemeinden Partnergemeinden: St. Pölten (51.688 Einw.) Puchenstuben (311 Einw.) Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Flüchtlinge, Ärzte, Gemeinde, Schule, Sozialbetreuung) Literaturübersicht Erhebung gesundheitsgefährdender Faktoren Erhebung von Ressourcen Erarbeitung von Projekten gemeinsam mit Flüchtlingen 15

Projekt IMPULS Team Projektleitung Diplomandinnen ProjektassistentInnen als Sprach- und KulturmittlerInnen (anerkannte Flüchtlinge aus Afghanistan & Tschetschenien) 16

Projekt IMPULS Partner Land NÖ, Gemeinde St. Pölten Gemeinde Puchenstuben Verein Wohnen EMMAUS-Gemeinschaft Diakonie Flüchtlingsdienst 17

Projektverlauf I Literaturrecherchen Auswahl der Projektgemeinden Kontaktaufnahme mit Flüchtlingen Erhebung in den Gemeinden Qualitative Interviews mit AsylwerberInnen SozialarbeiterInnen der NGOs Gemeindeverantwortlichen 18

Projekt IMPULS Physische Krankheiten weicht kaum von niedergelassener Bevölkerung ab Psychische Erkrankungen Posttraumatische Belastungsstörungen PTSD Affektive Störungen (Depression) Schizophrener Formenkreis Abhängigkeitserkrankungen häufig Komorbidität 19

Projekt IMPULS Problematische Rahmen-bedingungen in der GV: Entlegene Quartiere Kein Zugang zum Arbeitsmarkt Lange Verfahrensdauer Unsicherheit/“ausgeliefert sein“ Mangel an Informationen Fremdenfeindlichkeit 20

Projekt IMPULS Copingstrategien Deutschlernen Soziale Kontakte Ernährung (Kochen und Gäste empfangen > Tagesstruktur und Selbstbestimmung) Religion Sport 21

Projektverlauf II Planungsgruppe für AsylwerberInnen Regelmäßige Sitzungen mit „Gästen“ Durchführung von Workshops mit GemeindevertreterInnen Workshop Flüchtlinge/GemeindevertreterInnen Zweitägiger Workshop der AsylwereberInnen beider Gemeinden 22

Projekt IMPULS In Sitzungen der Planungsgruppen Gäste eingeladen, die Institutionen und Ressourcen vorstellen Gemeinsam Entwicklung von Projektideen (Zeitspenden, Fitnessraum) Exkursionen (Stadtrundgang, Gartenprojekt, Parlament) Workshop mit Gemeindevertreter und SportfunktionärInnen 23

Projekt IMPULS Workshop in Schloss Zeilern beide Flüchtlingsgruppen treffen aufeinander und sammeln Ideen aus denen Projekte entwickelt werden Abschließende Schlusspräsentation mit GemeindevertreterInnen in beiden Gemeinden 24