1 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 Ausgangslage ist folgende wesentliche neue Rahmenbedingung: DAS PRODUKT UNTERLIEGT DER QUÄLITÄTSKONTROLLE.

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1 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 Ausgangslage ist folgende wesentliche neue Rahmenbedingung: DAS PRODUKT UNTERLIEGT DER QUÄLITÄTSKONTROLLE UND NICHT DER HERSTELLER !! Die Gründe für diese Abkehr von der bisher in Österreich geübten Praxis sind: -die Liberalisierung des Berufszuganges (siehe auch ZTG neu) -die EU-weite Dienstleistungsfreiheit -die Mobilität ganzer Gebäude (freier Warenverkehr) -die Einstufung intellektueller Leistungen als Ware, verbunden mit -den Mechanismen der Marktwirtschaft (Preisdumping) -die Einführung wesentlich komplexerer Normen (Eurocodes) -der unvermeidliche EDV-Einsatz und dessen Gefahren

2 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 Vom AK PING wurde dieses Heft erarbeitet, Die Broschüre wurde an alle Ingenieurkonsulenten Österreichs verteilt, Von 95 Rückmeldungen waren nur 2 negativ! Die Ziviltechniker haben bis vor wenigen Jahren in einem geschützten Bereich gearbeitet. Diese Zeiten sind vorbei....

3 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 QS Systeme finden über den Eurocode Eingang in die Bauordnungen ! DIE ZT KAMMER SOLLTE SICH DIESER ENTWICKLUNG AKTIV ANNEHMEN SONST WERDEN ES ANDERE TUN !.....derzeit im Begutachtungsverfahren Die ÖNORM EN 1990, hat den Status einer Österreichischen Norm.

4 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 Am 15 Juni wurde der AK PI auf Bundesingenieurkammerebene gehoben. Aus jeder Länderkammer wurden zwei Kollegen entsandt. Aufgaben: Berufsbild des österreichischen Prüfingenieurs entwickeln Organisation und Verwaltung der Prüfingenieurwesens in Ö. durch ZT vorbereiten Stellungnahme zur OIB RL1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit der harmonisierten Bauordnungen erarbeiten

5 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 Berufsbild des österreichischen Prüfingenieurs (um hartnäckigen Gerüchten entgegenzuwirken) Arbeitsmotto : 4- Augenprinzip (gesucht wird der 2-er Fehler) Nicht der Kollege wird geprüft werden sondern sein Produkt. Er ist als nichtamtlicher Sachverständiger zu verstehen. Er prüft nicht die Wirtschaftlichkeit einer Konstruktion. Der Prüfingenieur soll: unabhängig sein erfahren sein kompetent sein selbst hauptsächlich praktisch tätig sein unbürokratisch wirken ES LIEGT AN UNS DAS PROFIL DES PRÜFINGENIEURS ZU ENTWICKELN !

6 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 Die Liste der zu prüfenden Bauwerke in der vorliegenden Fassung der RL 1 ist unzureichend! Sie löst nicht die wesentlichen Probleme! Weder werden ausländische Planer, die in Österreich Gebäude errichten, überwacht, noch werden Planer überwacht die nicht unser Ausbildungsniveau haben noch werden aus dem Ausland eingeführte Tragwerke geprüft, noch wird ein flächendeckende Qualitätssicherung eingeführt und damit die Schadenssummen gesenkt, da nur sehr wenige Bauwerke erfasst werden, noch werden die Gefahren die in der unqualifizierten Anwendung von moderner Software und den Eurocodes liegen bekämpft. Der AK PI hat eine umfassende Liste erarbeitet und als Stellungnahme zur RL1rechtzeitig der BAIK übermittelt.

7 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 Unsere Arbeit wurde ignoriert und in einem Schnellverfahren wurde im Kammertag etwas ganz anderes beschlossen: Kammertagsbeschluss vom November 2005 (nicht 1805 !) Begründung: Aufgrund der Ausbildung der Ziviltechniker, deren speziellen Fähigkeiten und Unabhängigkeit und der Tatsache, dass es sich bei Ziviltechnikern um Urkundspersonen handelt, kann vorausgesetzt werden, dass sie ihre Tätigkeit verantwortungsbewusst und richtig ausführen.

8 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 Die vorgeschlagen Maßnahmen sind wirkungslos: Die Vorstatik im Zuge der Einreichung ist in Hinblick auf die Sicherheit des Bauwerkes und die Verringerung der Schäden nutzlos. Es ist festzuhalten wer die Beschauten durchzuführen hat, nämlich ein vom Bauführer Unabhängiger, entweder der Planer oder ein Dritter (Prüfingenieur) Die Empfehlung einer Prüfung der Tragwerksplanung für Gebäude mit besonderem Schadenspotential ist ohne genaue Definition, wie die Realität zeigt, zu wenig.

9 Bericht des Arbeitskreises Prüfingenieur der BAIK 2005 WER SICH NICHT BEWEGT WIRD ÜBERHOLT! WER SICH PASSIV VERHÄLT WIRD FREMDBESTIMMT ! IN ZUKUNFT GILT: DAS PRODUKT UNTERLIEGT DER QUÄLITÄTSKONTROLLE UND NICHT DER HERSTELLER !!