Protest einreichen.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Protestverhandlung 2012 Uli Finckh, Breitbrunn.
Advertisements

Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
III. Persönlichen Strafen A&O für eine gute Spielleitung
R 14 –A-1/9 Die Spielstrafen Regel 14 = Der Strafstoß 2 9.
Regel 14 – Der Strafstoß Diagramm 1
Erste länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands gilt in Bremen und Niedersachsen
A&O für eine gute Spielleitung Kontakt- und Wurfvergehen
Das Torwartspiel Zusammenfassung der SR-Zeitung 1/
Bahnabkürzung U.Finckh - Breitbrunn.
Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Regel 11 - Abseits Teil 1 = Grundsätzliche Abseitsstellung
Regelfragen/ Regelauslegungen 02/2010 FIFA-Änderungen 2009 Bei der Ausführung eines Einwurfs steht ein Spieler drei Meter von der Seitenlinie entfernt.
Die Beschluss-Sammlung
Veränderungen der Regelauslegungen Rückrunde Saison 2007/2008.
A&O für eine gute Spielleitung Kontakt- und Wurfvergehen
Inhalt Gesamtdarstellung Prüfungsmodus Kursänderungen Segeltrimm
Wettfahrtregel-Überblick
DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600
Änderungen der WR in 2013 Im Folgenden ist eine Zusammenstellung der Änderungen der WR. Rot sind die Änderungen, die aus meiner Sicht inhaltlich zu beachten.
Regel 14 - Strafstoß.
Das Spielformular 1.
Die Balance finden mit Triple P
Beteiligung § 220. Beteiligte des Hauptverfahrens sind neben der Staatsanwaltschaft (§ 210 Abs. 2) der Angeklagte (§ 48 Abs. 1 Z 2), der Haftungsbeteiligte.
Trainingsraum-Modell
Regel - 03 Zahl der spieler
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Aus.
Opti – Team - Race Uli Finckh, Breitbrunn.
Damit Ihre Stimme nicht versagt am 2.März
Raum für eigenverantwortliches Denken und Handeln
Backbord um die Leeboje
U.Finckh / O.Babik1 Bahnabkürzung. U.Finckh / O.Babik2 32Abkürzungen oder Abbruch nach dem Start 32.1Falls erforderlich kann die Wettfahrtleitung nach.
Wo ist die "Notbremse" in den Spielregeln definiert?
An Bahnmarken und Hindernissen
DEUTSCH Nebenordnende Konjunktionen  nächste Seite
Probleme lösen „hilf mir!“: ich helfe dir beim Suchen deiner Lösung!
Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,
Zentralkurs Nationales Kader Entscheide der MKI MKI / Zentralkurs Fall Spielabbruch Sachverhalt Beim Spielstand von 10:10 im 4. Satz.
...und alle heißen Leo Der täuschende Zuruf. Hab ihn! Lass ihn! LEO!
Die Ausbildung zum Schiedsrichter - Ausgabe 2013 / 2014
Regel 3 Die Zahl der Spieler.
D i e P a r t e i d e s M i t t e l s t a n d s. Wie leitet man eine Versammlung? Seminar vom 2. Februar 2006 Kantonsrat Claudio Zanetti, Sekretär der.
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Pflichtübung aus Europarecht 16. April 2014
So führen Sie ein Interview
Cornelia Hopf Immobilienverwaltung
Von der Ermahnung zum Feldverweis.
Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,
Hiermit melde ich mich / melden wir uns verbindlich an: Kontaktdaten:
Hallo Gäste, damit wir unsere Einkäufe für die Sachpreise, Pokale, für Essen & Getränke planen können ist Eure Anmeldung bis notwendig, .
9. 2 Befehle und Meldungen Erkläre dem TN, dass sich der bevorstehende Vortrag mit dem Thema Befehle und Meldungen befasst.
BAUHERR Firma
Kulturworkshop in Sachen Fussball
Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2015
Mitteilungen aus der WK
Aufnahmeantrag des SV Spabrücken 1950 e.V. ab 2015
Ladendiebstahl Ursachen und Motive Vorgehensweisen und Tatzeiten
Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament
Durchführung des Übergangsverfahrens von der Jahrgangsstufe 6 in 7
Ihr Stimmzettel sieht z.B. so aus:
Hilfestellung Fragebogen (TR-Rückkehrplan)
Management von FreistößenErstellt: David MüllerLayout: Günther Fuchs Management von Freistößen ÖFB-Erläuterungen zu Regel 13 – Freistöße Regelbuch, Seite.
SR LEHRABEND FEBRUAR 2016 Thema: Der Sonderbericht.
März 2009 Uli Finckh, Breitbrunn1 Backbord um die Luvboje Was die Regeln erlauben.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
  TV Gernsbach Mamafit 1849 e.V. Person
Na, hast Du Lust, Deine Augen ein wenig zu verwirren???
Na, hast Du Lust, Deine Augen ein wenig zu verwirren???
Schiedsgerichtsverfahren gemäß den Wiener Regeln
OÖ WOHNBAUPREIS 2018.
 Präsentation transkript:

Protest einreichen

Eingereicht im Wettfahrtbüro: Nummer _____ Datum und Zeit_____________ Unterschrift____________ 1 12.3.2009, 12.00 xxx PROTESTFORMULAR- auch für Anträge auf Wiedergutmachung und Wiederaufnahme Ausfüllen und das Passende ankreuzen 1. Regatta ....................................Veranstalter ............................Datum ....................Wettfahrt Nr:............. 2.Art der Verhandlung (Passendes ankreuzen) Protest Boot gegen Boot  Antrag auf Wiedergutmachung durch Boot oder WL  Protest WL gegen Boot  Erwägen von Wiedergutmachung durch Schiedsgericht  Protest Schiedsgericht gegen Boot  Antrag auf Wiederaufnahme durch Boot oder WL  Erwägen von Wiederaufnahme durch Schiedsgericht  3. Boot, das protestiert oder Wiedergutmachung bzw. Wiederaufnahme beantrag Klasse:......................................SegelNr:...................................... Name des Bootes:.......................................... Vertreten durch:..................................... Adresse:..................................................... Tel:................................... 4. Boot(e), gegen das(die) protestiert oder für das Wiedergutmachung erwogen wird Klasse:........................................SegelNr:...................................... Name des Bootes:........................................ Seminar MYC 12.3.2009 1 X X Modell G Gelb G München --- Modell B Blau

5.Vorfall Zeit und Ort des Vorfalls:................................................................................................................. Regeln, gegen die möglicherweise verstoßen wurde:.... ................................... Zeugen:.................................. 6. Benachrichtigung des Protestgegners Wie Informierten Sie den Protestgegner von Ihrer Absicht zu protestieren? Durch Zuruf  Wann? ............................... mit welchen Worten ...................... Durch Setzen einer roten Flagge  Wann? ........................................................................................... Durch Informieren in anderer Weise  Einzelheiten angeben ................................................................... 7. Beschreibung des Vorfalls (falls notwendig ist ein weiteres Blatt zu verwenden) Schaubild: 1 Quadrat = 1 Rumpflänge; Positionen der Boote, Wind und Stromrichtungen, Bahnmarken angeben. Leeboje 1. Runde 18.2 R(Rot) X sofort Protest X sofort G B R Bei Erreichen der Zone hatte ich Innenposition zu B und R. B machte zu und gab mir keinen Bahnmarken-Raum. ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Protest verhandeln

Diese Seite wird vom Schiedsgericht ausgefüllt Fall Nr Diese Seite wird vom Schiedsgericht ausgefüllt Fall Nr ... Verhandelt mit Fall (Fällen) Nr................. Ausfüllen und Passendes ankreuzen Zurückziehen beantragt ; Unterschrift ................................................................ Zurückziehen gestattet  Ende der Protestfrist:............................ Protest oder Antrag auf Wiedergutmachung bzw. Wiederaufnahmen rechtzeitig eingereicht:  Frist verlängert  Protestierende oder Antrag auf Wiedergutmachung bzw. Wiederaufnahme vertreten durch:..................................................... Andere Partei oder Boot für das Wiedergutmachung erwogen wird vertreten durch:................................................................. Namen der Zeugen: ..................................................................................................................................................................... Übersetzer: .................................................................................................................... Anmerkungen Kein Einwand hinsichtlich interessierter Parteien  .................................................... Der schriftliche Protest oder Antrag lässt den Vorfall erkennen  .................................................... 'Protest' bei der ersten zumutbaren Gelegenheit gerufen  .................................................... Kein Zuruf erforderlich, Protestgegner so bald wie möglich informiert  .................................................... Rote Flagge bei der ersten zumutbaren Gelegenheit gesetzt  .................................................... Protest bzw. Antrag gültig, Verhandlung wird fortgesetzt  Protest bzw. Antrag ungültig, Verhandlung beendet  1 12.30 X Gelb Blau Rot X X

Protesterfordernisse (61.1) Ruf „Protest“ sofort (bei erster zumutbarer Gelegenheit!) Rote Flagge (außer kleiner 6m) Falls außer Rufweite – Information bei erster zumutbarer Gelegenheit Bei erkennbarem Schaden oder Verletzung Ruf und Flagge nicht notwendig

Protesterfordernisse (61.2) Ein Protest muss ..folgende Angaben enthalten: (a) den Protestführer und den Protestgegner; (b) eine Beschreibung des Vorfalls einschließlich der Angaben, wo und wann er stattfand; (c) die Regel(n) gegen die nach Meinung des Protestführers verstoßen wurde, und (d) den Namen des Vertreters des Protestführers. Ist jedoch die Erfordernis (b) erfüllt, kann die Erfordernis (a) jederzeit vor der Verhandlung und können die Erfordernisse (c) und (d) vor oder während der Verhandlung erfüllt werden.

Protesterfordernisse (61.3) Der Protest muss innerhalb der Protestfrist eingehen. Protestfrist in Segelanweisungen (fair!) Ist nichts festgelegt, beträgt die Protestfrist zwei Stunden nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes in der Wettfahrt. Das Schiedsgericht muss die Frist verlängern, wenn es dafür berechtigte Gründe gibt.

Auf welchem Bug segelten die Boote? G Wind von Bb Wind von Stb B Wind von Bb Wind von Stb R Wind von Bb Wind von Stb

Überlappten die Boote beim Eintritt in die Zone? G B B R G R G und B .. Innenboot von ... .. Klar voraus von... B und R .. Innenboot von ... .. Klar voraus von... G und R .. Innenboot von ... .. Klar voraus von...

Welche Regeln gelten und welche Pflichten beinhalten sie? Regel Verpflichtung erfüllt? Für R ja/nein ja/nein Für B ja/nein Für G ja/nein 18.2(b) B, G Bahnm-Raum 18.2(b) G Bahnm-Raum 10 R,G frei halten 18.4 richt.Kurs - Halsen

Gab es Berührungen (Contact), gab es Schaden (Damage)? Bahnm. G C C B R einfacher Schaden: D Verletzung: V Ernsthafter Schaden: sD Materieller Schaden: pD

Hat sich ein Boot entlastet? R nicht nötig ja,ausreichend nein bzw. nicht ausreichend B nicht nötig ja,ausreichend nein bzw. nicht ausreichend G nicht nötig ja,ausreichend nein bzw. nicht ausreichend

Antrag auf Wiedergutmachung? Eigenes Verschulden (Mitverschulden) ja nein Zielplatz erheblich verschlechtert ja nein Fehler WL? (62.1(a)) ja nein Verletzung/materieller Schaden? (62.1(b)) ja nein Hilfeleistung? (62.1(c)) ja nein Grob unfaires Segeln? (62.1(d)) ja nein

Ermittelter Sachverhalt Bei ca. 10 kn Wind segelten G mit Wind von Stb., B und R (Leeboot) mit Wind von Bb. auf zusammenlaufenden Kursen auf die Leebahnmarke zu. Alle 3 erreichten nahezu gleichzeitig in Überlappung die Zone und fuhren ohne Kursänderung auf die Bahnmarke zu. G halste um innerhalb B zu runden. An der Bahnmarke war zwischen R und B gut eine halbe Bootslänge Platz und zwischen B und der Bahnmarke weniger als eine Bootsbreite. Es kam zur Berührung ohne Schaden zwischen B und G und zwischen G und der Bahnmarke. Siehe beigefügte Skizze

Beschluss und angewandte Regeln B wird wegen Verstoß gegen die Regeln 10, 18.2(b) und 14 disqualifiziert. G wird vom Verstoß gegen Regel 31 nach Regel 64.1(c) entlastet. Der Verstoß gegen Regel 14 wird wegen 14(b) nicht bestraft.

1. Bei ca. 10 kn Wind segelten G mit Wind von Stb 1. Bei ca. 10 kn Wind segelten G mit Wind von Stb., B und R (Leeboot) mit Wind von Bb. auf zusammenlaufenden Kursen auf die Leebahnmarke zu. 2. Alle 3 erreichten nahezu gleichzeitig in Überlappung die Zone und fuhren ohne Kursänderung auf die Bahnmarke zu. 3. G halste um innerhalb B zu runden. 4. An der Bahnmarke war zwischen R und B gut eine halbe Bootslänge Platz und zwischen B und der Bahnmarke weniger als eine Bootsbreite. 5. Es kam zur Berührung ohne Schaden zwischen B und G und zwischen G und der Bahnmarke. Ermittelter Sachverhalt: ......................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................... Schaubild des Bootes ..................... vom Schiedsgericht bestätigt  Schaubild des Schiedsgerichts ist beigefügt  Beschluss und angewandte Regeln ........................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................................................... Entscheidung Protest ist abgewiesen  Boot(e) ........................................................wird (werden) disqualifiziert ; wird (werden) wie folgt bestraft ;.................................................................................... Wiedergutmachung wird nicht gewährt  ; wird wie folgt gewährt: ....................................................................... Antrag auf Wiederaufnahme einer Verhandlung abgewiesen ; gewährt  Obmann des Schiedsgerichts und Mitglieder ................................................................................................................................................................................................... Unterschrift des Obmanns:...................................:..............................................Datum und Zeit: ........................................... X B wird wegen Verstoß gegen die Regeln 10, 18.2(b) und 14 disqualifiziert. G wird vom Verstoß gegen Regel 31 nach Regel 64.1(c) entlastet. Der Verstoß gegen Regel 14 wird wegen 14(b) nicht bestraft. B X X R.S, A.K., U.F. U.F. 12.3.09, 13.30

Anderes Szenario 1

Anderes Szenario 2

Anderes Szenario 3