Diskussionspunkte im Überblick (1)

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 Präsentation transkript:

Diskussionspunkte im Überblick (1) (1) Unternehmensbewertung mit ewigen Renten ist denkunmöglich: für unbare Posten müßte ein Bewertungsstichtag und eine Bewertungsregel bekanntgegeben werden, anderenfalls ist das Unternehmen NACHWEISLICH unvollständig bewertet. (2) Qualitätsdefekte US-amerikanischer Methoden: missverstandene Mathematik (Brealey/Myers/Allen), gefälschte Daten („In Search of Excellence“), Gordon-Formel mit „ewigem Wachstum“. (3) Ewige Renten PERVERTIEREN die Idee der Barwertrechnung (unsicherster Zahlungsstrom bestimmt 70% bis über 100% des „Unternehmenswerts“. (4) Können Unternehmen überhaupt „bewertet“ werden (Modell der Sozialen Netze)? http://www.franzhoermann.com http://www.antibilanz.info

Diskussionspunkte im Überblick (2) (5) Unternehmensbewertung ist nicht die Barwertberechnung, sondern die Zahlungsstromprognose! Dafür gibt es nach wie vor KEINE WISSENSCHAFTLICH PRÜFBARE METHODE! (6) „Die reine Innovation hat keinen Zinssatz“  innovative Unternehmen können nicht mit Barwerten bewertet werden (7) JEDE FORM der BEWERTUNG ist wissenschaftlich FRAGWÜRDIG (nicht falsifizierbar nach Popper!) und eine Vorwegnahme zukünftiger Zahlungsströme http://www.franzhoermann.com http://www.antibilanz.info

Berufsständische Fachgutachten (1) IdW S1 2005: “(94) Bei unbegrenzter Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens entspricht der Unternehmenswert dem Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse aus dem betriebsnotwendigen Vermögen zuzüglich des Barwerts der künftigen finanziellen Überschüsse aus dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen.“  Wie können „finanzielle Überschüsse“ aus „Vermögen“ überhaupt ermittelt werden??  Eine wissenschaftliche UNMÖGLICHKEIT! http://www.franzhoermann.com http://www.antibilanz.info

Berufsständische Fachgutachten (2) KFS BW1 2006: “(60) Bei unbegrenzter Lebensdauer entspricht der Unternehmenswert grundsätzlich dem Barwert der künftig den Eignern für eine unbegrenzte Zeit zufließenden finanziellen Überschüsse.“ Der Methode entsprechend wäre: “(60) Bei unbekannter Lebensdauer entspricht der Unternehmenswert grundsätzlich dem Barwert der künftig den Eignern für eine unendliche Zeit zufließenden finanziellen Überschüsse.“  Die UNSINNIGKEIT wäre sofort für jedermann ERKENNBAR! http://www.franzhoermann.com http://www.antibilanz.info

Fazit der Autoren Die deutschen und österreichischen Fachgutachten sind nicht sinnvoll anwendbar, da sie von einer logischen Unmöglichkeit (Unternehmensbewertung mittels ewiger Rente ausgehen). Kaufverträge, welche auf aus ewigen Renten abgeleiteten Bewertungen beruhen, müßten daher ex tunc rechtsungültig sein. Wenn Aktien nur als unsichere zukünftige Zahlungsströme modelliert werden, so können dafür keine verlässlichen Preise mehr ermittelt werden und die Eigentumsübertragung mittels Aktien ist nicht mehr möglich  die Kapitalmärkte werden zum Casino! http://www.franzhoermann.com http://www.antibilanz.info