Schule und Jugendwohlfahrt als Kooperationspartner Enquete „Zusammenarbeit macht Schule“ Schule – Sozialarbeit – Jugendwohlfahrt“ Linz, am 16.4.2010 DSA Hubert HOFER
K o o p e r a t i o n Ausgangslage Regional unterschiedliche Strukturen der Kooperation Abstimmung zwischen Landesschulrat für Oö. und Abteilung Jugendwohlfahrt strukturierte Vorgangsweise für Oö. Beschluss des Oö. Landtages in die gleiche Richtung
Konkrete Themenstellungen K o o p e r a t i o n Konkrete Themenstellungen Prävention bei Gewalt Kooperation in konkreten Einzelfällen Gemeinsame Homepage von Schule und Jugendwohlfahrt www.jugendwohlfahrt-ooe.at Kooperation in der Aus- und Fortbildung Beschulung von Kindern in Sondersituationen
K o o p e r a t i o n Familie des Kindes Schule Jugendwohlfahrt Schnittmenge Familie – JW Familie des Kindes (lebt in verfassrechtlich geschützter Autonomie) Kooperationsrelevante Schnittmenge Schnittmenge Familie - Schule Schule (allgemeiner Erziehungs- u. Bildungsauftrag; erfasst alle Kinder einer best. Altersgruppe) Jugendwohlfahrt (steht mit Garantenstellung für das Kindeswohl im Hintergrund; darf sich nur bei konkreten Verdachtsmomenten in die Familie einmischen)
Größenverhältnisse der beiden Systeme K o o p e r a t i o n Größenverhältnisse der beiden Systeme Jugendwohlfahrt 18 Bezirksverwaltungsbehörden 18 Jugendamtsleiter/innen 200 Sozialarbeiter/innen Schule - APS 18 Bezirksschulräte 20 Bezirksschulinspektoren ca 900 Schulen ca 17.000 Pädagogen/innen
K o o p e r a t i o n Gemeinsame Homepage Z i e l e Grundinformationen rechtlicher und fachlicher Natur Darstellung der Aufgaben des jeweiligen Kooperationspartners Nutzung der Leistungsangebote im jeweils eigenen System Standardisierung der Vorgehensweisen bei Sorge um das Kindeswohl und akuter Kindeswohlgefährdung Die Homepage ist sowohl auf www.jugendwohlfahrt-ooe.at als auch über die Homepage des Landesschulrates für Oberösterreich abrufbar.
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage K i n d e s w o h l g e f ä h r d u n g Die Erziehungs- berechtigten sind nicht in der Lage, das Kindeswohl zu gewährleisten! Bereiche der Kindeswohlgefährdung: Erziehungsunfähigkeit grobe Vernachlässigung der elterlichen Pflichten Missbrauch der Erziehungsrechte
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage B e o b a c h t u n g s h i l f e 1. Äußere Erscheinung des Kindes 1.1 Kleidung 1.2 Hygiene 1.3 Ernährung 1.4 Gesundheit 2. Verhalten des Kindes 2.1 Verhalten im Unterricht 2.2 Freizeit und Verhalten zu Hause 2.3 Sozialverhalten 2.4 Verhalten allein, Psyche des Kindes 2.5 Ungewöhnliche Aussagen des Kindes 2.6 Allgemeines 3. Erziehungspersonen 3.1 Äußere Erscheinung 3.2 Verhalten gegenüber Minderjährigen 3.3 Verhalten gegenüber Lehrkräften 3.4 Allgemeines 4. Familiäre Situation/ Wohnsituation
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage M e l d e p f l i c h t e n § 48 SchUG Wenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, haben der Klassenvorstand oder der Schulleiter das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen oder in wichtigen Fragen uneinig sind, hat der Schulleiter dies dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger gemäß §37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes mitzuteilen. § 37 JWG: Behörden, Organe der öffentlichen Aufsicht sowie Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Minderjährigen haben dem Jugendwohlfahrtsträger über alle bekannt gewordenen Tatsachen Meldung zu erstatten, die zur Vermeidung oder zur Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes erforderlich sind.
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage System Jugendwohlfahrt – Rahmenbedingungen Erst wenn die Erziehungsberechtigten das Kindeswohl nicht gewährleisten, ist das Einschreiten der öffentlichen Jugendwohlfahrt notwendig und gerechtfertigt. >> gelindestes Mitte Während der Abklärung macht sich die Jugendwohlfahrt ein Bild von der familiären Situation und der Entwicklungsgeschichte des Kindes. Wo immer es möglich und vertretbar erscheint, ist die Unterstützung für das Kind in der Familie zu leisten. Nur wenn eine Betreuung zu Hause auch mit Begleitung nicht verantwortet werden kann, wird eine Unterbringung vorbereitet. Wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht zu erzielen ist, muss die Jugendwohlfahrt einen Gerichtsantrag stellen.
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage Vorgehensweise bei Sorge um das Kindeswohl Beobachten / Wahrnehmen / Festhalten – Beobachtungshilfe Kooperation mit den Erziehungsberechtigten Klärung schulinterner Möglichkeiten Entscheidung über die Einschaltung der Jugendwohlfahrt und Information darüber an die Erziehungsberechtigten Informationsaustausch zwischen Schule und Jugendwohlfahrt Schriftlicher Schulbericht an die Jugendwohlfahrt Klärung der weiteren Vorgehensweise Tätigkeit der Jugendwohlfahrt im konkreten Fall: Abklärung und gegebenenfalls Intervention 9. Rückmeldung an die Schule seitens der Jugendwohlfahrt
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage Vorgehensweise bei akuter Gefährdung des Kindeswohls Information an die Schulleitung Zuziehung des Schularztes/der Schulärztin Meldung an die Jugendwohlfahrt Information der Erziehungsberechtigten seitens der Jugendwohlfahrt Tätigkeit der Jugendwohlfahrt: Abklärung, Intervention 6. Rückmeldung an die Schule
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage Auf der Homepage finden sich auch noch Hinweise und teilweise Links auf Systempartner und präventive Angebote wie Männerberatung Gewaltprävention Kinderschutzzentren, .... Rechtliche Informationen aus dem Familienrecht ...... Bei Interesse informieren Sie sich auf www.jugendwohlfahrt-ooe.at Stichwort „Schule“
K o o p e r a t i o n Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Bearbeitung in 4 Modulen zu je 1 Tag Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Leistungsumfang Kindeswohlgefährdung Hilfen außerhalb der Systeme Kooperation von Schule und JW
K o o p e r a t i o n Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Modul 1 Aufgaben – Kompetenzen – Verantwortung - Leistungsumfang Ziel: Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Leistungsumfang (Produktbereich) des jeweils anderen Systempartners sind ausreichend bekannt und kommuniziert
K o o p e r a t i o n Modul 2 Kindeswohlgefährdung Ziele: Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Modul 2 Kindeswohlgefährdung Ziele: Der Begriff kann richtig eingeordnet werden Zwischen Verdacht und festgestellter Kindeswohlgefährdung wird klar unterschieden
K o o p e r a t i o n Modul 3 Hilfen außerhalb der Systeme Ziel: Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Modul 3 Hilfen außerhalb der Systeme Ziel: Wissen bzw. Kenntnis darüber, wo und wie man Hilfen und Unterstützung von außen holen kann
K o o p e r a t i o n Modul 4 Kooperation von Schule und JW Ziele: Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Modul 4 Kooperation von Schule und JW Ziele: Wissen über strukturelle und verbindliche Aufstellung und Fortschreibung von Kooperation Sorge für den Wissenstransfer Fall- und funktionierende Beispiele aus der Praxis sind erörtert
K o o p e r a t i o n Ausbildung von Pädagogen/innen und Sozialarbeiter/innen Erziehungswissenschaft trifft Sozialarbeit Im Sommersemester 2010 findet erstmals auf der Ebene der Lehre ein Austausch statt. Studenten/innen der Fachhochschule für Sozialarbeit nehmen an Veranstaltungen der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz teil und umgekehrt.
K o o p e r a t i o n Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit