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Schule und Sozialarbeit Jugendwohlfahrt OÖ. Schule und Sozialarbeit Schule Bildung Erziehung Was ist, wenn die Schule an Grenzen kommt? Weil die Eltern.

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Präsentation zum Thema: "Schule und Sozialarbeit Jugendwohlfahrt OÖ. Schule und Sozialarbeit Schule Bildung Erziehung Was ist, wenn die Schule an Grenzen kommt? Weil die Eltern."—  Präsentation transkript:

1 Schule und Sozialarbeit Jugendwohlfahrt OÖ

2 Schule und Sozialarbeit Schule Bildung Erziehung Was ist, wenn die Schule an Grenzen kommt? Weil die Eltern nicht mit der Schule kooperieren Weil nicht das Kind sondern die Familie Hilfe braucht Weil das Kind eine Form von Hilfe braucht, die von der Schule nicht geleistet werden kann

3 Schule und Sozialarbeit OÖ – Jugendwohlfahrt Leistungen Schutz Minderjähriger bei drohender Gefährdung Abklärung; Erziehungshilfen Rechtliche Vertretung Minderjähriger Unterhaltsvertretung, Abstammung, Obsorge Förderung und Entlastung von Familien Eltern-/Mutterberatung; Eltern-Kind-Zentren; Elternbildung; Streetwork, Familien- und Erziehungsberatung ► Hilfe in belasteten Familiensituationen - Schulsozialarbeit der Jugendwohlfahrt

4 Schule und Sozialarbeit Warum ein neuer Sozialer Dienst der Jugendwohlfahrt? Hilfe kann in vielen Fällen erst angeboten werden, wenn Kindeswohlgefährdung erkennbar ist Aufsuchende Sozialarbeit, wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist nur in Einzelfällen möglich Kontinuierliche Kontakte zu den Schulen sind nur selten möglich

5 Schule und Sozialarbeit Aufsuchende Sozialarbeit - dort wo die Angebote der Schule nicht mehr ausreichen und zusätzliche Angebote aus dem Bereich der JW notwendig sind - hilft im Idealfall Erziehungshilfemaßnahmen vorzubeugen

6 Schule und Sozialarbeit An wen richtet sich SuSA? Kinder / Jugendliche, die in ihren Fertigkeiten Schule und Lernen zu bewältigen auf Grund von Defiziten im System Familie nicht gefördert sind / werden Erziehungspersonen, die Beratung und Hilfe in der Pflege und Erziehung ihrer Kinder benötigen Kinder / Jugendliche mit auffälligem Sozialverhalten (z.B. Schulverweigerung, Suspendierung vom Unterricht, Delinquenz, Gewalt...) Kinder / Jugendliche in Konfliktsituationen, die im Rahmen der Schule nicht gelöst werden können Kinder / Jugendliche mit Integrationsproblemen PädagogInnen, die sich Sorgen um das Wohl einer SchülerIn machen

7 Schule und Sozialarbeit Welche Leistungen erbringt SuSA? SuSA bietet Kindern / Jugendlichen in belasteten Familiensituationen, wenn die Schule ohne Schulsozialarbeit die Probleme nicht mehr lösen kann, konkrete Unterstützung. SuSA verfolgt das Ziel Kinder / Jugendlichen Hilfe und Schutz zu geben, wenn sich die Problemlagen im Kontext Schule zeigen bzw. manifestieren und die Möglichkeiten der Schule ausgeschöpft sind. SuSA schafft Verbindlichkeit gegenüber Erziehungspersonen und Kindern / Jugendlichen

8 Schule und Sozialarbeit Welche Leistungen erbringt SuSA? Präventive Leistungen Beratung und aufsuchende Familienarbeit Bei spezifischem Bedarf: Vermittlung zu (regionalen / spezialisierten) Sozialen Diensten und/oder therapeutischen Einrichtungen ** Kooperationsarbeit mit den Schulen Netzwerkarbeit mit weiteren Systempartnern Abklärungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung Information über Möglichkeiten und Grenzen der Jugendwohlfahrt ** (Nachmittagsbetreuung, Therapeutische Maßnahmen, Clearing, Schulpsychologie, Job-Coaching…)

9 Schule und Sozialarbeit Jugendwohlfahrt Schule: Sicherstellung des Bildungsauftrags (Formen der Beschulung, …) Persönlichkeitsentwicklung des Kindes Präventionsprojekte Betreuungslehrer (Klassenklima,…) Elternarbeit (Foren, individuelle Gespräche,…) Setzen von Sanktionen … SuSA: Beratung und Information Aufsuchende Familienarbeit Bei spezifischem Bedarf: Vermittlung und Begleitung Abklärung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung … Weitere Partner: Schulpsychologie / Bildungsberatung KIJA (Mobbying und Gewaltpräventionsstelle) Polizei (z.B. bei Gewaltphänomenen,..) Suchtprävention Kinder- und Jugendpsychiatrie Berufsintegrative Stellen … Sprengelsozialarbeit: Rechtliche Vertretung MJ Abklärung Maßnahmenplanung Durchführung von Maßnahmen...

10 Schule und Sozialarbeit Welchen Nutzen hat die Schule von SuSA? Spezielle Ansprechperson für Fragen zur Jugendwohlfahrt und für die Entgegennahme von Meldungen im Einzelfall Rückmeldungen über Vorgehen der Jugendwohlfahrt Möglichkeit der Abstimmung von schulischen Förderungen und familienbegleitenden Maßnahmen

11 Schule und Sozialarbeit Wer wird in SuSA arbeiten? AbsolventInnen einer inländischen Akademie für Sozialarbeit (DSA) AbsolventInnen der FH-Studiengänge für Soziale Arbeit (Mag. FH, BA, MAS) Die Ausbildung zum / r SozialarbeiterIn ist Anstellungsvoraussetzung. Schulnahe Zusatzausbildungen sind wünschenswert.

12 Schule und Sozialarbeit Welche Rahmenbedingungen müssen die MitarbeiterInnen von SuSA einhalten? Die MitarbeiterInnen von SuSA sind Teil der Gesamtjugendwohlfahrt Orientierung am Fachbereichsleitbild der öffentlichen Jugendwohlfahrt Einbindung in die Strukturen der regionalen Jugendwohlfahrt (Anleitung durch fachliche Leitungskräfte, räumliche Nähe der Büros, Teilnahme an Teamsitzungen und Supervision) Einhaltung der rechtlichen Grundlagen (ABGB, JWG... ) sowie der fachlichen Standards (Konzept für Schulsozialarbeit, Prozessbeschreibungen)

13 Schule und Sozialarbeit Wie ist die Organisation von SuSA geplant? Fachliche Gesamtleitung: Amt der Oö Landesregierung  gewährleistet einheitliche Konzept- und Praxisentwicklung Organisation als Soziale Dienste der BVB's gemäß §§ 12 ff Oö JWG 1991 Die SozialarbeiterInnen sind in die öffentliche Jugendwohlfahrt integriert und unterstehen der fachlichen Leitung der jeweiligen Dienststelle Anstellungsträger wird noch geklärt

14 Schule und Sozialarbeit Sprengelsozialarbeiterinnen PädagogInnen Nahtstellen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen bestehen mit

15 Schule und Sozialarbeit Wie erfolgt die Zusammenarbeit von SuSA mit der Schule? Regionale Arbeitsgruppe Planung, Steuerung → bedarfsgerechter Einsatz Kooperationsvereinbarung der Präsenzschulen mit BH Rahmenbedingungen in der Schule Zugang Präsenzschulen → „unbürokratisch“ für alle Beteiligten Kinder/Jugendliche/Eltern aus anderen Schulen → „unbürokratisch“ über Büro Bezirkshauptmannschaft PädagogInnen aus anderen Schulen → schriftlich über Schulleitung und BSI Regelungen zur Meldepflicht bleiben unverändert

16 Schule und Sozialarbeit Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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