Diplom oder Berufsabschluss aus dem Ausland. Anerkennung

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 Präsentation transkript:

Diplom oder Berufsabschluss aus dem Ausland. Anerkennung Diplom oder Berufsabschluss aus dem Ausland? Anerkennung? Das IQ Netzwerk Berlin bietet die richtige Beratung. Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin (ZEA) Otto Benecke Stiftung e.V. Frau Olesia Muschenko Olesia.Muschenko@obs-ev.de +49-(0) 30- 34 50 56 9- 12 Das 1

Inhalte des Vortrags Grundbegriffe der Anerkennung Gesetzliche Grundlagen – Zuständige Stellen Beratung: das IQ Netzwerk Berlin Beispiele zu Anerkennungsmöglichkeiten

Unterschiede - reglementierte und nicht reglementierte Berufe Die Ausübung reglementierter Berufe – ist an eine staatliche Erlaubnis gebunden! durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt (vgl. auch EU-Richtlinie 2005/36/EG) Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung freiwillig! Aber: Bessere Chancen und tarifliche Eingruppierung – mehr Wertschätzung! - Reglementierte Berufe: Arzt/Ärztin, Psychotherapeut/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Erzieher/in, Fahrlehrer/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in - Nicht reglementierte Berufe: Sozialwissenschaftler/in, Ökonom/in, Biologe/in Friseur/in, Tischler/in, Bäcker/in, Kaufmann/ -frau 4 4

Das Anerkennungsgesetz des Bundes (BQFG) »Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen«  Anerkennungsgesetz ist am 1. April 2012 in Kraft getreten  Bundesgesetz, das nicht für landesrechtlich geregelte Berufe gilt (z.B. Lehrer/Lehrerinnen, Erzieher/Erzieherinnen) Rechtsanspruch auf Verfahren Aber: kein Rechtsanspruch auf Anerkennung! Feststellung der „wesentlichen Unterschiede“ Berufserfahrung wird berücksichtigt 3 Monate Entscheidungsfrist Einheitliche Kriterien/Verfahren Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit ausgeweitet auf Antragsteller/innen aus Drittstaaten entscheidend ist die Qualität der Berufsqualifikation 5

Anerkennungsgesetz für das Land Berlin (BQFG Bln) In Kraft seit 20. Februar 2014 Inhaltlich analog zum Bundesgesetz: Prüfung von Inhalt und Dauer der Qualifikation zu deutschem Referenzberuf entscheidend sind „wesentliche Unterschiede“ Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise sind zu berücksichtigen Verfahrenszeitraum – 1 Monat Prüfung der Antragsunterlagen, 3 Monate-Entscheidungsfrist Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus Neu: unabhängiger Beratungsanspruch 6

Zuständige Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsstellen u. a. Ausbildungsabschlüsse Industrie- und Handelskammern bzw. die IHK Fosa in Nürnberg Handwerkskammern und andere Berufskammern Landesamt für Gesundheit und Soziales Hochschulabschlüsse Berufskammern z. B. Architektenkammer Landesbehörden z. B. Landesamt für Gesundheit und Soziales Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) – nicht reglementierter Bereich! Schulische/akademische Anerkennung (Ziel: Schule oder Studium) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft / Universitäten Ein sehr nützliches Tool ist der Anerkennungsfinder der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de 7 7

Begleitstruktur zum Anerkennungsgesetz Unabhängige Beratung zur Anerkennung Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im IQ- Netzwerk Berlin Beratung zur beruflichen Anerkennung Begleitung im Anerkennungsverfahren Qualifizierungsberatung im Kontext der Anerkennung Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (OBS e.V.) Fahrplan Anerkennung beruflicher Abschlüsse (Club Dialog e.V.) Berliner Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (Türkischer Bund Berlin-Brandenburg e.V.) Die Beratung ist unabhängig und kostenlos! 8 8 8

Anerkennung von Lehrerqualifikationen in Berlin Lehrer/in in privaten Einrichtungen, Vertretungslehrer/in, Quereinstieg Privatschulen, Sprachschulen, VHS Arbeit im nicht reglementierten Bereich Als Lehrer/in oder Dozent/in in privaten Einrichtungen Anerkennung nach „Recht des Heimatlandes“ Lehrer/in an staatlichen Europaschulen Unterricht Eng, Frz, It, Sp, Rus, Ptg, Tür, Gr, Pl Pflicht Gleichstellung nach deutschem Recht Arbeit im reglementierten Bereich Als Lehrer/in an staatlichen (Europa-) Schulen Freiwillig Lehrer/in an staatlichen Schulen Grundschule & Sekundarschule Gleichwertigkeitsverfahren Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Direkte Bewerbung 200 € 50 € 200 € Zeugnisbewertung Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Ohne Anerkennung / Zeugnisbewertung Anpassungs-lehrgang Das Förderprogramm IQ wird finanziert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Stand: Mai 2014 Erstellt durch Otto Benecke Stiftung e.V. Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin

Nicht reglementierter Bereich Reglementierter Bereich Anerkennung von Ingenieursqualifikationen in Berlin Arbeit bspw. als „Engineer“ / „Ingeniero“ (Deutsche Übersetzung: Ingenieur) Nicht reglementierter Bereich Tätigkeit mit Berufsbezeichnung in Originalsprache (z. B. „Engineer“, „Ingeniero“) Arbeit als „Ingenieur/in“ Pflicht Antrag auf Anerk. als „Beratende/r Ingenieur/in“ Reglementierter Bereich Berufsbezeichnung „Ingenieur“ / „Ingenieurin“ Freiwillig Direkte Bewerbung Anerkennung (Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung) Baukammer Berlin Zeugnisbewertung Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Ohne Anerkennung / Zeugnisbewertung 2 Jahre Berufserfahrung Das Förderprogramm IQ wird finanziert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Stand: Februar 2014 Erstellt durch Otto Benecke Stiftung e.V. Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin

Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren? Kosten vor dem Anerkennungsverfahren Übersetzungen Beglaubigungen Evtl. Beschaffen der Zeugnisse aus Heimatland Kosten während des Anerkennungsverfahrens Gebühren für Antragstellung Sonstige Verfahren Kosten nach dem Anerkennungsverfahren Anpassungsqualifizierungen Eignungsprüfungen Kenntnisstandprüfungen Weiterbildung 11

Informationen im Internet www.berlin.netzwerk-iq.de/ (IQ Netzwerk Berlin) www.anerkennung-in-deutschland.de (Bundesministerium für Bildung und Forschung) https://www.bq-portal.de/ (BMWi) www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/ (ZAB - Zeugnisbewertung) http://anabin.kmk.org/ (Datenbank zu im Ausland erworbenen Abschlüssen) www.bamf.de (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Hotline +49 (0)30-1815-1111 12

IQ Beratungsstellen Berlin Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Otto Benecke Stiftung e.V. Kaiser-Friedrich-Straße 90, 10585 Berlin E-Mail: zea-berlin@obs-ev.de Tel: 030 / 34 50 56 9-0 www.obs-ev.de Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. Oranienstr. 53, 10969 Berlin E-Mail: diploma@tbb-berlin.de Tel: 030 / 236 233 25 www.tbb-berlin.de Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch, Französisch Club Dialog e.V. Friedrichstraße 176-179, 10117 Berlin E-Mail: anerkennung@club-dialog.de Tel: 030 / 20 44 85 9 www.club-dialog.de Deutsch, Russisch, Polnisch, Ukrainisch ¡Muchas gracias para su atención! 13 13