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Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

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Präsentation zum Thema: "Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen"—  Präsentation transkript:

1 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Oberregierungsrätin Maike Menke Bezirksregierung Münster Dezernat 24 - Öffentliches Gesundheitswesen

2 Allgemeines Rechtsgrundlagen: BÄO, ZHG, BApO
Berufserlaubnis - Grundsatz: - unselbstständig, befristet ggfs. beschränkt (z.B. auf ein Fachgebiet, ein Krankenhaus) beschränkt auf Nordrhein-Westfalen Approbation - Grundsatz: - selbstständig - unbefristet - unbeschränkt - bundesweit Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

3 Im EU-Ausland erworbene Qualifikationen
Rechtsgrundlagen: 2005/36/EG- Richtlinie (RiLi) BÄO, ZHG, BApO Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“ Anhang V der RiLi/Konformitätsbescheinigung (Art. 24, 34, 44 d. RiLi) ► Approbation 2. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“ nicht im Anhang V der RiLi benannt/ keine Konformitätsbescheinigung ► Defizitprüfung 3. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“ - zum Abschluss einer Berufsausbildung (z.B. Österreich, Frankreich) ► Berufserlaubnis Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

4 Defizitprüfung - Studienbuch und Übersetzung ins Deutsche
Kostenübernahmeerklärung für Gutachten Gutachterbeauftragung (Studium und Berufserfahrung) Ergebnisbekanntgabe Defizitprüfung (LPA- Düsseldorf, ZÄK Münster) (kein Anpassungslehrgang) ► erfolgreicher Abschluss ► Approbation - Dauer: ab Vollständigkeit der Unterlagen bis Ergebnisbekanntgabe: bis zu 3 Monate Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

5 In Drittstaaten erworbene Qualifikationen
Annahme: grundsätzlich keine gleichwertige Ausbildung Berufserlaubnisse: ausländische Berufsangehörige zur Kenntnisvertiefung (1 Jahr) aus Entwicklungsländern zur Facharztweiterbildung (je nach Weiterbildungsordnung max. 7 Jahre) (zuständig für die Facharztweiterbildung in Deutschland bzw. NRW: Ärztekammer Westfalen oder Nordrhein) 18-monatige strukturierte Anpassungszeit (6 Monate Innere, 6 Monate Chirurgie, 6 Monate Wahlfach) - mit der Auflage der Teilnahme an der Gleichwertigkeitsprüfung - Privilegierte (dt. Verheiratete, Kontingentflüchtlinge, Einbürgerungszusicherung, Asylberechtigte) Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

6 In Drittstaaten erworbene Qualifikationen
Berufserlaubnisse - Ausnahme: Facharztweiterbildung in Deutschland absolviert ►selbstständige, befristete Berufserlaubnis (2 Jahre), beschränkt auf Facharztgebiet Gleichwertiger Kenntnisstand ►selbstständige, befristete Berufserlaubnis (2 Jahre), unbeschränkte Tätigkeit Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

7 Kenntnisprüfung - Nachweis des gleichwertigen Kenntnisstandes
Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Postfach 40408 Düsseldorf Internetauftritt: - Anerkennung für nichtakademische Gesundheitsfach- oder Hilfsberufe Zuständigkeit: Unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

8 Antragsunterlagen für ausländische Antragsteller/Antragstellerinnen
Persönlich: - Antrag - Lebenslauf Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaft Staatsangehörigkeit (Personalausweis/Reisepass) Ggfs. Promotionsurkunde - Straffreiheitserklärung Führungszeugnis „Beleg 0“/ggfs. Ausland Ärztliche Bescheinigung - Sprachnachweis: B2 und bei Approbation Fachsprachentest Fachlich: Prüfungszeugnis Unbedenklichkeitsbescheinigung Nachweis Praktisches Jahr Dienstzeugnisse ggfs. weitere Unterlagen Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

9 Approbation Zuständigkeit: für alle Herkunftsländer
Bezirksregierungen am - Beschäftigungsort (Stelle im Krankenhaus/Absichtserklärung) Verwaltungsgebühr: - Rahmengebühr: € Formulare/Informationen: Internetseite der Bezirksregierung Münster Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

10 Berufserlaubnis Zuständigkeit: - für alle Herkunftsländer
Bezirksregierungen am - Beschäftigungsort Verwaltungsgebühr: - Rahmengebühr: € Formulare/Informationen: Internetseite der Bezirksregierung Münster Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

11 Unterstützungsmöglichkeiten
Internetseite der Bezirksregierung Münster startseite/ abteilungen/abteilung2/ Dez_24_oeffentliche_Gesundheit_medizinische_und_pharmazeutische_Angelegenheiten_Sozialwesen_Krankenhausfoerderung/ Approbation_und_BE/index.html Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ;-)
Maike Menke Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Tel. 0251/ Fax: 0251/ Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

13 Kontakt und weitere Informationen:
Susanne Thom Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Tel. 0251/ Fax: 0251/ Betina Braun Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Tel. 0251/ Fax: 0251/ Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen


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