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 Präsentation transkript:

Herzlich Willkommen zum Seminar Einführung in die „Doppik“ Unternehmensberatung Horst Gummelt 02991 Lauta / OT Torno Karl-Marx-Straße 7 Tel. 035722-30107 Internet: http://www.ubhg.de Email: buero-gummelt@t-online.de

Übersicht Allgemeine Info´s über die Buchführung Warum Buchführung Was heißt Doppik Unterschied Kameralistik / Doppik Warum Doppik Neue Begriffe Erläuterung zu Begriffen Kurzeinführung System Buchführung Jahresabschluss GuV- Rechnung Eigenkapital Konten / Kontenrahmen Nutzen / Auswirkungen Anwendung

Seit wann gibt es Buchführung ? Erste Aufzeichnungen aus dem Jahre 6000 v. Chr. 1884 - Einführung des Handelsrechts und der Bilanzerstellung 1891 - Kopplung mit dem Steuerrecht und Handelsbilanz 1919 - übernahm das Finanzamt die Festsetzung

Warum Buchführung ? Erfolg und Zahlen gehören zusammen ! Heute ist die EDV und Buchführung ein unverzichtbarer Lieferant von betriebsnotwendigen Daten und Zahlen und somit ein direktes Steuerungsinstrument eines Unternehmens oder einer Kommune.

Warum Buchführung ? Grundlagen aller Auswertungen Information von Stand und Entwicklung Kontrollinstrument / Analyse Bewertung (Rating) z. B. bei Banken ( Unternehmenswertberechnungen ) Beweismittel / Steuerfestsetzungen u. Prüfungen

Was heißt eigentlich Doppik ? Doppik ist ein „Kunstwort“ Doppik ist die Abkürzung von Doppelter Buchführung in Konten" und bildet das passende Gegenüber zu dem Begriff "Kameralistik". Wer doppelt bucht verwendet ein kaufmännisches Rechnungswesen (doppelte Buchführung), wer kameral bzw. nur einfach bucht hat die Kameralistik im Einsatz. (vor allem in der öffentlichen Verwaltung)

Ist Doppik neu ? Die Doppik vom Grundsatz ist nicht neu Doppik wird seit vielen Jahren in der freien Wirtschaft erfolgreich angewendet Neu sind zur Kameralistik: - Begriffe und Bezeichnungen - Kontennummern und Kontonamen - Buchungsvorgänge - Aussagekräftige Abschlüsse, Auswertungen und Berichte - objektive Vergleichbarkeit

Eckdaten Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Gesetzbeschluss am 07. November 2007 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (SächsKomHVO-Doppik) Der § 131 Abs. legt fest das bis 2013 die Doppik zwingend anzuwesen ist Am 08. Februar 2008 wurde die Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Inneren über die kommunale Hauswirtschaft nach den Regeln der Doppik erlassen. Ab 2008 ist die Anwendung der Doppik möglich

Gegenüberstellung Kameralistik Doppik Einnahmen Ausgaben Erträge Aufwendungen Die Kameralistik dient nur der Erfassung und Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben. Die Doppik dient der Darstellung des gesamten Ressourcenverbrauch. Das Anlagevermögen wird in die Rechnungslegung einbezogen.

Warum Doppik ? Viele Argumente sprechen unter den gegebenen Rahmenbedingungen für die Einführung der Doppik: Die Doppik erhöht die Aussagekraft der Buchführung. Sie verschafft ein umfassenderes Bild der Vermögensverhältnisse Sie erlaubt damit eine jährliche Standortbestimmung und somit Erfolgskontrolle. Mit der Doppik ist die kontinuierliche, langfristige Planung von Investitionen möglich, und sie schafft die Voraussetzung bei Bedarf Kredite aufzunehmen. Angaben aus einer kaufmännischen geprägten Rechnungslegung werden aus Gründen der Transparenz von Drittmittelgebern mehr und mehr eingefordert. (Rating) Die Doppik beziffert auch indirekte Kosten, so dass diese in der Ressourcenplanung von Drittmitteln konkret ausgewiesen und beziffert werden können.

Begriffsbestimmungen 1. Abschlussbuchungen die für die Erstellung des Jahresabschlusses nach dem Abschlusstag notwendigen Buchungen 2. Abschreibungen Aufwand, der durch die Wertminderung bei langfristig genutzten Vermögensgegenständen verursacht wird 3. Aktiva Summe der Vermögensgegenstände, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Mittelverwendung nachweisen 4. Anlagevermögen Vermögensgegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind 5. Aufwendungen wertmäßiger zahlungs- und nichtzahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres 6. Außerordentliche Aufwendungen und Erträge Aufwendungen und Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen, selten vorkommen und von einiger materieller Bedeutung sind

Ende der Demoversion... Für Fragen und Informationen, auch zu anderen Seminarthemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unternehmensberatung Horst Gummelt Karl-Marx-Straße 7 02991 Lauta / OT Torno Tel. 035722 – 30107 Internet: http://www.ubhg.de Email: buero-gummelt@t-online.de Tipp: Seminare und Schulungen sind teilweise förderfähig.

Begriffsbestimmungen 7. Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen Aufwendungen oder Auszahlungen, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Ermächtigungen veranschlagt und keine aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind 8. Auszahlungen Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die liquiden Mittel vermindern 9. Zahlungsmittel sind Bargeld, Schecks, Geldkarten, Debitkarten und Kreditkarten 10. Baumaßnahmen die Ausführung von Bauten (Neu-, Erweiterungs- und Umbauten) sowie die Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient 11. Durchlaufende Gelder Beträge, die für einen Dritten lediglich zahlungsmäßig vereinnahmt und verausgabt werden 12. Einzahlungen Zufluss von Bar- und Buchgeld

Begriffsbestimmungen 13. Erlass Verzicht auf einen Anspruch 14. Ertrag zahlungswirksamer und nicht zahlungswirksamer Wertzuwachs (Ressourcenaufkommen) eines Haushaltsjahres 15. Fremde Finanzmittel die in § 14 genannten Beträge 16. Geldanlage der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus liquiden Mitteln 17. Haushaltsvermerke einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplanes (z.B. Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, ku- und kw-Vermerke, Sperrvermerke) 18. Inventar Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden als Grundlage für die Erstellung der Bilanz,

Begriffsbestimmungen 19. Inventur Erfassen aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem Stichtag als Grundlage für die Erstellung des Inventars, 20. Investitionen Auszahlungen für die Veränderung des Anlagevermögens, 21. Investitionsförderungsmaßnahmen Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung 22. Kredite das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite, 23. Liquidität Fähigkeit der Gemeinde, ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen 24. Niederschlagung die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst,

Begriffsbestimmungen 25. Passiva Summe der Finanzierungsmittel (Eigenkapital/Fremdkapital), die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Mittelherkunft nachweisen 26. Signatur qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes 27. Stundung das befristete Hinausschieben der Fälligkeit eines Anspruchs 28. Tilgung von Krediten a ) Ordentliche Tilgung die Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrages bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe, b) Außerordentliche Tilgung die über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung 29. Überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen Aufwendungen oder Auszahlungen, die die Ermächtigungen im Haushaltsplan und die aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen übersteigen

Begriffsbestimmungen 30. Umlaufvermögen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind (z. B. Vorräte, Bankguthaben, Kassenbestände), 31. Umschuldung die Ablösung von Krediten durch andere Kredite 32. Verfügungsmittel Mittel, die der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister für dienstliche Zwecke, für die keine zweckbezogenen Aufwendungen veranschlagt sind, zur Verfügung stehen 33. Vorjahr das dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr

Neue Begriffe Alte Begriffe Neue Begriffe - Rücklagen - Rückstellungen - Gesamtausgaben - Gesamtaufwendungen - Deckung - Finanzierung - Deckungsmöglichkeiten - Finanzierungsmöglichkeit - Leistungen - Auszahlung - Der Ausgleich künftiger Haushalte - Ihre Finanzierung in künftigen nicht gefährdet wird Jahren möglich ist - In denen voraussichtlich Ausgaben - Zu deren Lasten sie aus den Verpflichtungen zu leisten veranschlagt

Begriffe und Definition Einzahlung -> Zugang an Zahlungsmittel Gebühreneinnahme z. B. Beglaubigung Auszahlung -> Abfluss von Zahlungsmitteln Überweisung einer Rechnung für Streusalz Einnahme -> Geldwert von Gütern im Haushaltsjahr Ein Rasenmäher vom Bauhof wird verkauft Ausgaben -> Geldwert des Einkauf von Gütern und Dienstleistung im Haushaltsjahr Kauf von Büromöbeln gegen Rechnung

Begriffe und Definition Ertrag -> Realisierter, in Geldeinheiten benannter Wertzufluss des Haushaltjahres, erscheint i.d. Ergebnisrechnung und mehrt das Eigenkapital Feuerwehrfahrzeug mit einem Restbuchwert von 20 TEUR wird für 30 TEUR verkauft ( Ertrag = 10 TEUR ) Aufwand -> Bezifferter Werteverzehr des Haushaltsjahres, der in der Ergebnisrechnung gebucht wird und das kommunale Ergebnis mindert Das vorgenannte Fahrzeug wird für 15 TEUR verkauft ( Aufwand = 5 TEUR )

Buchführung Was ist Buchführung ? Buchführung ist die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und den Stand der Schulden zu ermöglichen. Die doppelte Buchführung ist das System der kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB, welches die Ermittlung eines Periodenerfolges zweifach ermöglicht. Durch die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung !

Buchungssätze Gebucht wird immer Soll an Haben Aktivkonten: ( Kasse, Bank, Forderungen Anlagevermögen ) Zugänge Soll / Abgänge Haben Passivkonten: ( Darlehen, Kapital, Verbindlichkeiten ) Zugänge im Haben / Abgänge im Soll

Buchungsbeispiel Verkauf eines PKW - Zahlung erfolg auf Bankkonto, 1.000,00 € Bezahlung einer Telefonrechnung - Zahlung per Überweisung, 250,00 € Buchungssätze: Konto „Bank“ (18...) 1.000,00 € an Fahrzeuge ( 06... ) 1.000,00 € Konto „Telefon“ (42...) 250,00 € an Bank (18...) 250,00 € Bank Soll Haben 1.000,00 250,00 Fahrzeuge Soll Haben 1.000,00 Telefon Soll Haben 250,00

Der Jahresabschluss Einmal im Jahr, am Ende des Kalenderjahres, wird Bilanz gezogen. Der Jahreabschluss besteht aus: - der Bilanz - der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem - erläuternden Anhang - einem Lagebericht, - der die Ergebnisse in Hinblick auf die Zukunft interpretiert, - verschiedenen Aufstellungen zur Herkunft und Verwendung der Mittel ( sog. Spiegel / Anlagespiegel, Kontenübersicht )

Die Bilanz Die Bilanz besteht aus der Betrachtung der Vermögens- und Schuldenwerte an einem Stichtag. Die Aktivseite umfasst insbesondere Wirtschaftsgüter und das "flüssige" Vermögen, Umlaufvermögen genannt. Die Passivseite umfasst neben dem Eigenkapital auch das Fremdkapital, also Kredite. Unter dem Strich müssen Aktiv- und Passivseite den gleichen Betrag zeigen. An der Bilanz lässt sich die Differenz zwischen den Vermögenswerten des Vorjahrs und des aktuellen Jahres ablesen. Sie zeigt also an, ob der Gesamtwert der Organisation zu- oder abgenommen hat.

Die Bilanz / Jahresabschluss Aktiva Passive A. Anlagevermögen 1. Grundstücke 200.000 € 2. Gebäude 500.000 € 3. Betriebs- und 70.000 € Geschäftsausstattung B. Umlaufvermögen 1. Forderungen 20.000 € 2. Kasse 1.000 € 3. Bank 9.000 € A. Eigenkapital 640.000 € B. Rückstellungen 1. Pensionsrückstellungen 50.000 € C. Verbindlichkeiten 1. Darlehen 100.000 € 2. Aus Lieferungen 10.000 € und Leistungen Summe 800.000 € Summe 800.000 € Bilanzsumme Aktiva und Passiva müssen immer gleich sein !!! Ein negatives Eigenkapital steht auf der Aktivseite !!!

Eigenkapital Vermögen ./. Schulden Anlagevermögen ( Immobilien, Fuhrpark, Technik ) + Umlaufvermögen ( Ware, Forderungen ) ./. Rückstellungen ( Rückstellungen ) ./. Verbindlichkeiten ( Darlehen, Verbindlichkeiten ) Differenz = Eigenkapital

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Die Gewinn- und Verlustrechnung (auch Ergebnisrechnung genannt), ist die Gegenüberstellung der erwirtschafteten Erträge und der dafür benötigten Aufwendungen. Die Differenz zwischen den beiden wird dann je nach Vorzeichen als Gewinn oder Verlust bezeichnet. Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung eines Jahres spiegelt sich in der entsprechenden Vermögensveränderung beim Eigenkapital wider. – ein zusätzliches Kontrollmoment bei der doppelten Buchführung, der hilft Fehler auszuschließen -

GuV Gewinn und Verlustrechnung + Erträge 1.500.000 € + Bestandsveränderung 100.000 € = Gesamtleistung 1.600.000 € ./. Aufwendungen 350.000 € ./. Personalkosten 600.000 € ./. Mieten 450.000 € = Gesamtaufwendungen 1.400.000 € Jahresüberschuss / Fehlbetrag 200.000 €

Wichtiges Argument Die Bilanz als Gegenüberstellung von Vermögen und Finanzierungsmitteln der Gemeinde zum Abschlussstichtag ein wesentlicher Bestandteil des doppischen Rechnungssystems. Diese enthält Informationen, die es bisher in der kameralen Jahresrechnung nicht gab. Unter anderem wird in der Bilanz das kommunale Eigenkapital ausgewiesen.

Konten Klasse 0 Aktiva Kontenklasse 0 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 00 ... 01 Immaterielle Vermögensgegenstände 02 Unbebaute Grundstücke 03 Bebaute Grundstücke 04 Infrastrukturvermögen 05 Bauten auf fremden Grundstücken 06 Kunstgegenstände 07 Maschinen, technische Anlagen 08 Betriebs- und Geschäftsausstattung 09 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

Konten Klasse 1 Aktiva Kontenklasse 1 Finanzanlagen, Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzung 10 Anteile an verbundene Unternehmen 11 Beteiligungen 12 Sondervermögen 13 Ausleihung 14 Wertpapiere 15 Vorräte 16 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 17 Sonstige privatrechtliche Forderungen sonstige Vermögensgegenstände 18 Liquide Mittel 19 aktive Rechnungsabgrenzung

Konten Klasse 2 Passiva Kontenklasse 2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen 20 Eigenkapital 21 ... frei 22 ... frei 23 Sonderposten 24 ... frei 25 Pensionsrückstellungen 26 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien 27 Aufwandrückstellungen 28 Sonstige Rückstellungen 29 ... frei

Konten Klasse 3 Passiva Kontenklasse 3 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung 30 Anleihen 31 ... frei 32 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 33 Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 34 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 36 Sonstige Verbindlichkeiten 37 ... frei 38 ... frei 39 Passive Rechnungsabgrenzung

Konten Klasse 4 Ergebnisrechnung Kontenklasse 4 Erträge 40 Steuern und ähnliche Abgaben 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 42 Sonstige Transferträge 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 44 Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlage 45 Sonstige ordentliche Erträge 46 Aktivierte Eigenleistungen, Bestandsveränderungen 47 Finanzerträge 48 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 49 Außerordentliche Erträge

Konten Klasse 5 Ergebnisrechnung Kontenklasse 5 Aufwendungen 50 Personalaufwendungen 51 Versorgungsaufwendungen 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 53 Transferaufwendungen 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen 55 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 56 ... frei 57 Bilanzielle Abschreibung 58 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 59 Außerordentliche Aufwendungen

Konten Klasse 6 Finanzrechnung Kontenklasse 6 Einzahlungen 60 Steuer und ähnliche Abgaben 61 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 62 Sonstige Transfereinzahlungen 63 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 64 Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlage 65 Sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 66 ... frei 67 Zinsen und ähnliche Finanzeinzahlungen 68 Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 69 Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit

Konten Klasse 7 Finanzrechnung Kontenklasse 7 Auszahlungen 70 Personalauszahlungen 71 Versorgungsauszahlungen 72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 73 Transferzahlungen 74 Sonstige Auszahlungen aus laufendender Verwaltungstätigkeit 75 Zinsen und ähnliche Finanzauszahlungen 76 ... frei 77 ... frei 78 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 79 Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit

Konten Klasse 8 Abschluss Kontenklasse 8 Abschlusskonten 80 Eröffnung / Abschlusskonten 81 Korrekturkonten 82 kurzfristige Erfolgsrechnung

Konten Klasse 9 KLR Kontenklasse 9 Kosten- und Leistungsrechnung 90 Kosten- und Leistungsrechnung ( KLR ) Die Ausgestaltung der KLR ist von jeder Kommune selbst festzulegen !

Nutzen Die Doppik ist ein Steuerungsinstrument und zeigt unmissverständlich jederzeit die derzeitige wirtschaftliche Situation und macht Navigationsfehler in einer Kommune deutlich.

Auswirkung Was bewirkt die Doppik ? Transparenz des Haushaltes Präzise Kosten- ermittlung bessere Kontrolle Überblick über Ressourcen und deren Verbrauch Was bewirkt die Doppik ? Aufdeckung von Spar- möglichkeiten Verbessert Bürgerservice und intergenerative Gerechtigkeit

Kontrollinstrumente Jahresabschluss / Bilanz - Vermögenswerte / Schulden GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) - Ergebnisrechnung Ergebnisrechnung (BWA - Betriebswirtschaftliche Auswertung ) - Kurzfristige ER – optimal monatlich i.d.R. viertel- oder halbjährlich Sachkontenblätter - gibt Auskunft über jedes Konto Einzelbeträge und Summen - zeigt jede Buchung - zeigt Gegenkonto Journale / Buchungsjournale zeigt alle getätigten Buchungen auf

Viel Spaß mit der „Doppik“...

für Ihr Interesse an der heutigen Veranstaltung ! Vielen Dank für Ihr Interesse an der heutigen Veranstaltung ! Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise, sowie eine erfolgreiche und angenehme Zeit ! Ihre Unternehmensberatung Horst Gummelt