Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses – Bedeutung für die Länderebene Dr. Leander Palleit Bremen, 20. Juli 2015.

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Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses – Bedeutung für die Länderebene Dr. Leander Palleit Bremen, 20. Juli 2015

Die Abschließenden Bemerkungen Allgemein 29 Punkte der Besorgnis und 29 Empfehlungen 62 Maßnahmen zu fast allen Menschenrechten und allen staatlichen Pflichten (umfassender Erstbericht) Staatliche Stellen auf allen Ebenen in der Verpflichtung (Föderalismus / Gewaltenteilung) www.institut-fuer-menschenrechte.de2

Die Abschließenden Bemerkungen Länderbezogen 19 Gesetzgebungsaufträge (10 auch Länderebene) 16 ausdrückliche Bezugnahmen auf Bundesländer 11 Empfehlungen ausdrücklich (auch) an Länder www.institut-fuer-menschenrechte.de3

Ausdrückliche Empfehlungen an Länder  (6) Geltung der UN-BRK auf Landesebene  (8a) gesetzlicher Behinderungsbegriff  (8b) menschenrechtsbasierte Aktionspläne mit angemessenen Maßnahmen, Zielen und Indikatoren  (14a) Schutz vor Diskriminierung im Recht  (14c) systematische Schulungen zu angemessenen Vorkehrungen www.institut-fuer-menschenrechte.de4

Ausdrückliche Empfehlungen an Länder  (26c) Schulungen für alle Akteure zu Artikel 12 BRK (Gleiche Anerkennung vor dem Recht)  (38c) Menschenrechtsverletzungen in Psychiatrie und Altenpflege untersuchen  (46a) inklusives Bildungssystem www.institut-fuer-menschenrechte.de5

Ausdrückliche Empfehlungen an Länder  (62a) Bestimmung staatlicher Anlaufstellen  (62b) Rechtsstellung Landesbeauftragte stärken und notwendige Mittel  (62c) Kapazitäten für unabhängige Überwachung auf Länderebene www.institut-fuer-menschenrechte.de6

Implizit für Länder  [(10) Partizipation und Selbstvertretung]  [(12a/b) bestehendes und zukünftiges Recht]  [(14b) angemessene Vorkehrungen als durchsetzbares Recht verankern]  [(22a) Barrierefreiheit im Privatsektor]  [(22b) Barrierefreiheit bei Rundfunkanstalten] www.institut-fuer-menschenrechte.de7

Implizit für Länder  [(28c) Schulung Personal im Justiz-, Polizei- und Strafvollzugssystem zu Menschenrechten]  [(30a) Verbot von Zwangsunterbringungen]  [(30b) menschenrechtsbasierte Überprüfung psychiatrischer Dienstleistungen]  [(36) Gewaltschutz in Einrichtungen]  [(38b) Freiwilligkeit psychiatrischer Behandlung] www.institut-fuer-menschenrechte.de8

Implizit für Länder  [(46b) Recht auf Zugang zur Regelschule]  [(46c) Anspruch angemessener Vorkehrungen]  [(46d) Inklusion in der Lehrkräftebildung]  [(48) Zugänglichkeit des Gesundheitssystems]  [(50) inklusiven Arbeitsmarkt schaffen] www.institut-fuer-menschenrechte.de9

Implizit für Länder  [(54) Aufhebung Wahlrechtsausschlüsse und Abbau von Barrieren bei Wahlausübung]  [(58) Datensammlung und Indikatoren] www.institut-fuer-menschenrechte.de10

Wirkung und Auftrag  Einordnung des Status Quo  Staatliche Verpflichtungen in neuem Licht  Inhaltliche Klärung offener Fragen  Auseinandersetzungsauftrag – nicht einfach weiter machen wie bisher  Handlungsauftrag – nicht auf andere Akteure warten, soweit nicht zwingend notwendig www.institut-fuer-menschenrechte.de11

Kontakt Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstraße 26/27,10969 Berlin Dr. Leander Palleit Wissenschaftlicher Mitarbeiter Tel.: Fax: www.institut-fuer-menschenrechte.de12