Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) Eigenkapital und Haushaltsausgleich DWP Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kommunale Bilanz
Fortschreibung des Eigenkapital = Resourcenverbrauchskonzept
Zusammenhänge Kein Ressourcenverbrauch Verschuldungssituation wird dargestellt Keine fest Eigenkapitalgröße Ressourcenverbrauch Nominale Substanzerhaltung
Regelungen zum Eigenkapital (1) Definition des Eigenkapital Eigenkapital Überschuss der Aktivposten über die Passivposten Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Überschuss der Passivposten über die Aktivposten
Regelungen zum Eigenkapital (2) Eigenkapital untergliedert sich in vier Posten:
Allgemeine Rücklage Absolute Saldogröße aus sämtlichen Aktivposten und sämtlichen Passivposten außer der allgemeinen Rücklage selber
Sonderrücklage Pflichtige Sonderrücklage Freiwillige Rücklagen Zweckgebundene Rücklagen aus Investitions- und Kapitalzuschüssen Freiwillige Rücklagen z.B. Überschüsse aus Gebühren
Ausgleichsrücklage ..bis zu einem Drittel des Eigenkapital ..maximal jedoch bis zu einem Drittel der Höhe der durchschnittlichen jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen Ermittlung nur einmal in der EB-Bilanz in Folge Zuführung und Entnahme durch Jahresüberschüsse und -fehlbeträge
Jahresüberschuss/-fehlbetrag Keine Verwendungsfiktion wie im HGB Jahresüberschuss Positive Differenz zwischen Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen Jahresfehlbetrag Negative Differenz zwischen Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen Nach Bilanzaufstellung erfolgt die Gegenrechnung mit Ausgleichsrücklage oder Allgemeiner Rücklage
Ermittlung des Eigenkapitals Aktiva Passiva T€ A Anlagevermögen 100.000 A. Eigenkapital 42.000 T€ I. Allgemeine Rücklage 20.000 II. Sonderrücklage 8.000 III. Ausgleichsrücklage 14.000 B. Umlaufvermögen 40.000 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag B. Sonderposten C. Rückstellungen 15.000 D. Verbindlichkeiten 60.000 C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.000 E. Rechnungsabgrenzungsposten 5.000 Gesamt 142.000
Ermittlung der Ausgleichsrücklage Eigenkapital 42.000 Max 1/3 14.000 Gesamtsteuereinnahmen der vorherigen 3 Jahre 63.000 153.000 Durchschnitt (Gesamt ./. 3) 21.000 51.000 Höchstbetrag (1/3 des Durchschnitts) 7.000 17.000 Höhe der Ausgleichsrücklage
Haushaltsausgleich Haushaltsausgleich im engeren Sinne Der Haushalt gilt als ausgegeglichen, „wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Die Ausgleichsrücklage ist Teil des Eigenkapitals (§75 Abs. 2 NKF GO NRW) Haushaltsausgleich im weiteren Sinne Die Kommune hat ein positives Eigenkapital auszuweisen (§ 75 Abs. 5 NKF GO NRW)
Haushaltsausgleich i.e.S. Ergebnisplan als Anknüpfungspunkt für den Haushaltsausgleich Maßgebend ist das Jahresergebnis/-fehlbetrag Auch a.o. Einnahmen und Ausgaben finden Berücksichtigung Maßgeblich ist jedes einzelne Haushaltsjahr (Ausgleich über den Zeitraum der Haushaltsplanung Haushaltsjahr und drei folgende Jahre genügt nicht) Erträge und Aufwendungen sind in ihrer voraussichtlichen Höhe anzusetzen (kfm. Imparitätsprinzip gilt auch für die Haushaltsplanung)
Haushaltsausgleich i.w.S. Verbot der bilanziellen Überschuldung auch bereits in der mittelfristigen Planung Bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn die Passiva (o.EK) die Aktiva überschreiten und das EK als nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist. Zwei Möglichkeiten zur Erreichung einer bilanziellen Überschuldung Bereits die E-Bilanz weist eine Überschuldung auf Kapital wird durch Jahresfehlbeträge aufgezehrt (aber hier schon fehlender Haushaltsausgleich durch Fehlbeträge) und geht ins MINUS Kapital steht im Minus und neue Überschüsse decken noch nicht die bestehende Unterdeckung
Aufstellung des Haushaltsplanes Erträge erreichen die Aufwendungen im Haushaltsjahr? Fehlbetrag < Bestand der Ausgleichsrücklage Genehmigung für die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage nein nein ja ja Fortschr. des EK im Haushalt u. Mittelfr. Planung positiv Aufstellung und Genehmigung eines Haushaltssicherungs- konzepts (§ 75 Abs. 5) nein ja Erträge erreichen i.d. mittelfr. Planung Aufwendungen Anzeige der Haushalts- satzung nach § 80 Abs. 5 GO NKF Anforderung des § 84 GO NKF nicht erfüllt nein ja
Erstellung des Jahresabschlusses Erträge erreichen Aufwendungen Fehlbetrag höher als im Haushaltsplan geplant Anzeige schon bei Bestätigung des Abschlusses § 75 Abs. 4 GO NKF nein ja nein EK Positiv Fehlbetrag > Bestand der Ausgleichrücklage Nein nein Aufstellung und Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes § 75 Abs. 5 GO NKF ja Ja Anzeige des JA nach § 95 (2) GO NKF Anzeige der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (§75 Abs. 3 GO NKF)