Klinger, Holemar, Keimel, Gamper Datenschutzgesetz Klinger, Holemar, Keimel, Gamper
Prinzipien Recht auf Auskunft Recht auf Einsicht Verwendung personenbezogener Daten Recht auf Einsicht Für eindeutig festgelegte u. Regelmäßige Zwecke Recht auf Richtigstellung Sachliche Richtigkeit Recht auf Löschung Nur bestimmte Aufbewahrung der Daten
Datenschutzkommission Aufgaben Führen des Datenverarbeitungsregister (DVR) Jede/r die/der Daten verwalten muss es der DVR melden Entgegennahme von Beschwerden und Prüfung von Datenschutzverletzungen
Überblick über die IT-Gesetze
Rechtliche Grundlagen Datenschutzgesetz Fernabsatzgesetz E-Commerce-Gesetz Produktpirateriegesetz Urheberrechtsgesetz Signaturgesetz
Das Datenschutzgesetz (DSG 2000) DSG 2000 regelt Die Rechte der Betroffenen Die Publizität Die Verwendung von Daten Strafbedingungen
Datenverarbeitungsregister
Datenschutzregister Jeder Auftraggeber hat vor einer Aufnahme einer Datenanwendung eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister bei der Datenschutzkommission zu erstatten
Ausnahme von der Meldepflicht Die Führung von Registern oder Verzeichnissen zum Inhalt haben, die von Gesetzes wegen öffentlicher einsehbar sind Für publizistische Tätigkeit gemäß §48 vorgenommen werden Nur indirekte personenbezogene Daten erhalten