Anmeldung als Doktorand:

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Anmeldung als Doktorand: Ablauf des Promotionsverfahrens nach der Promotionsordnung vom 14.06.1984 Anmeldung als Doktorand: Promovend reicht Unterlagen zur Anmeldung zur Promotion ein. Prüfen der Unterlagen auf Vollständigkeit (Promotionsbüro) und ggf. auf Äquivalenz (im JSL-Rektorat) Wurde das Studium an einer anderen Universität durchgeführt, muss ein Antrag auf Erlass der Pflichtsemester gestellt werden. Dieser muss vom Promotionsausschuss im Umlaufverfahren bewilligt werden. Unterlagen komplett: Promovend erhält Bescheinigung als zugelassener Doktorand zur Promotion zur Vorlage beim Studierendensekretariat. Promovend erstellt Dissertationsschrift. Zulassung zur Promotion: Promovend reicht drei Dissertationsschriften sowie Unterlagen zur Zulassung zur Promotion im Promotionsbüro ein. Promotionsbüro beauftragt zwei Gutachter zur Erstellung von Gutachten im Promotionsverfahren. Promovend vereinbart mit den Gutachtern einen Kolloquiumstermin frühestens 3 Wochen nach Einreichen der Dissertationsschrift im Promotionsbüro. Aushang 2 Wochen in der entsprechenden Klinik / Institut, Aushang an Promotionsbüro zur Veröffentlichung auf Homepage Gutachten und Kolloquiumsmitteilung gehen im Promotionsbüro ein. Die Promotionsnote wird festgelegt (* s. Ausnahme 1 und 2) Promovend erhält Abschlussanschreiben sowie Checkliste zum Abschluss des Promotionsverfahrens. Promovend veröffentlicht die Dissertationsschrift, reicht abschließende Unterlagen im Promotions-büro ein. Gebundene Dissertationsschriften werden an die Universitätsbibliothek versandt. Promotionsurkundenentwurf wird an Druckerei versandt. Druckerei liefert Urkunde. Urkunde wird im Umlaufverfahren vom Dekan und Rektor unterzeichnet, wird im Promotionsbüro registriert, die Unterlagen des Promovenden auf Vollständigkeit (Vorliegen des Zeugnisses des 2. Staatsexamens) geprüft. Druckerei versendet die Urkunde an den Promovenden.

Ausnahme 1: Rigorosum Liegen zwischen dem Abschluss der Ärztlichen / Zahnärztlichen Prüfung und dem Einreichen der Dissertationsschrift tag-genau mehr als 3 Jahre, muss der Promovend ein Rigorosum absolvieren. Der Promovend schlägt 3 Prüfer und Prüfungsfächer vor, die vom Promotionsbeauftragten genehmigt werden müssen. Das Promotionsbüro schreibt die Prüfer und den Promovenden mit Hinweis auf das Rigorosum an. Der Promovend vereinbart mit den Prüfern und Beisitzern einen Termin für die Prüfungen. Die Benotung in den einzelnen Fächern wird schriftlich dem Promotionsbüro mitgeteilt. Ausnahme 2: Summa cum Laude-Benotung Benoten die beiden Gutachter die Promotionsschrift mit der Note „summa cum laude“, wird der Promovend vom Promotionsbüro aufgefordert, die Veröffentlichung seines Artikels in vierfacher Ausführung sowie vier gebundene Exemplare der Dissertationsschrift im Promotionsbüro einzureichen. Der Doktorvater bestätigt in einem Anschreiben an den Fakultätsrat die Empfehlung des veröffentlichen Artikels. Die Promotionsschriften, Publikationen sowie das Empfehlungsschreiben des Doktorvaters werden im Umlaufverfahren an den Fakultätsrat verschickt. Sind alle Mitglieder des Fakultätsrats einverstanden, wird die Benotung bestätigt. Bei Einspruch eines einzelnen Fakultätsratsmitglieds wird ein weiteres Gutachten angefordert. Bestätigt der Gutachter die Note „summa“, ergeht ein erneuter Umlauf an den Fakultätsrat. Wird vom Gutachter die Note „summa“ nicht bestätigt, ergeht die Benotung „magna cum laude“.