Aktuelles aus dem IDW WP/StB Dr. Norbert Breker Vortrag auf dem 12. Nationalen Prüferkongress des GdW, Berlin, am 12.01.2011
Stellungnahme des IDW zum Grünbuch der EU-Kommission Überblick Stellungnahme des IDW zum Grünbuch der EU-Kommission Weiterentwicklung der IDW Prüfungsstandards angesichts neuer Anforderungen der ISA Einzelfragen zur Rechnungslegung nach HGB i.d.F. des BilMoG Altersversorgungsverpflichtungen Bewertungseinheiten Latente Steuern Komponentenansatz
Stellungnahme des IDW zum Grünbuch der EU-Kommission Grünbuch – sachgerechte Leitlinien Ziel: robuste Prüfung als ein Schlüssel zur Stärkung des Marktvertrauens Abschlussprüfung als öffentliches Amt und Vorbehaltsaufgabe Unabhängigkeit des Prüfers als Fundament Erhöhung des Werts der Abschlussprüfung Stärkung des Prüfungsmarktes
Stärkung der Aussagekraft der Rechnungslegung Ziel: faire Information über die wirtschaftliche Entwicklung Konzentration auf wesentliche Erfolgsindikatoren keine prozyklischen Regelungen (impairment only-Ansatz für goodwill) substance over form Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit und hinreichende Stabilität der Regeln Ausweitung der zukunftsbezogenen Berichterstattung im Lagebericht Prüfung des Lageberichts im EU-Recht vorschreiben
Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (1) Grünbuch IDW verstärkte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Abschlussprüfern und Stakeholdern einschließlich Aufsichtsstellen Zustimmung, zentrales und zu unter-stützendes Anliegen; differenzierte Berichterstattung nach Stakeholder-gruppen fortentwickeln (Modell Prüfungsbericht) Steigerung der Urteilssicher-heit des Prüfers (very high level of assurance) reasonable assurance entspricht Rechnungslegungs- und Informationsinteresse der Adressaten Steigerung nicht möglich wegen begrenzter Aussagekraft der Rechnungslegung und wegen prüfungsinhärenter Beschränkungen Rückkehr zum einzelfall-bezogenen Prüfungsansatz nicht nachvollziehbar: - Kombination von Systemprüfung und Einzelfallprüfung zwingend - sonst Qualitätsbelastung
Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (2) Grünbuch IDW erhöhte Transparenz der Prüfungsmethoden und Prüfungsgrundlagen sinnvoll im Prüfungsbericht, aber nicht im Bestätigungsvermerk Prüferverhalten Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung von professional scepticism kritische Grundhaltung ist elementarer Grundsatz der Abschlussprüfung Bewusstsein für Bedeutung wurde durch Krise gestärkt, auch in Bezug auf Geschäftsmodelle kritisches Hinterfragen wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsannahmen Zustimmung, folgt aus professional scepticism
Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (3) Grünbuch IDW Qualified Audit Reports: - Kritik an Standardvermerk ohne Einschränkung - Abgestufte Prüfungsurteile? - Rechtfertigung/Begrün- dung der audit opinion einschließlich Stellungnahme zu Bewertungsmethoden - risk exposure des Unter- nehmens Urteil des Abschlussprüfers ≠ Ratingurteil (faire Darstellung im Abschluss vs. Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) Präventions- und Korrekturwirkung der Prüfung Erweiterung des Bestätigungsvermerks erwägenswert - Ausgewählte Sachverhalte der Rechnungslegung - Hervorhebung für Adressaten self-fulfilling prophecy vermeiden
Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (4) Grünbuch IDW Corporate Social and Environmental Responsibility: Einhaltung durch Management vom Prüfer zu prüfen? Zustimmung, Voraussetzung ist Regelung einer entsprechenden Berichtspflicht Notwendigkeit einer Konkretisierung der Angabepflichten Ausweitung der Prüfung auf zukunftsbezogene Aussagen Zustimmung Grenzen der Prüfungsaussage in Deutschland: Pflicht zur Prüfung des Lageberichts europäische Regelung Haftungsbeschränkung
Bestellung und Bezahlung des Abschlussprüfers Grünbuch IDW Verantwortung des Prüfers gegenüber Stakeholdern widerspricht Bestellung und Bezahlung durch das geprüfte Unternehmen Bestellung durch dritte Stelle, z.B. Aufsichtsstelle, zu erwägen besondere Relevanz für - große Unternehmen und/oder - Finanzinstitute Unabhängigkeit der Prüfer gesichert - Berufsethos, Regelwerk - Berufsaufsicht - keine Anhaltspunkte für Mängel dritte Stelle verfügt in der Regel nicht über erforderliche Sachkenntnis Eingriff in Entscheidungsfreiheit der Unternehmen nicht gerechtfertigt Vorschlag: EU-Regelung - Wahl durch Gesellschafter - Beauftragung durch Aufsichtsrat, nicht Management
Externe Rotation Grünbuch IDW externe Rotation: Vor- und Nachteile zu prüfen externe Rotation in Abschlussprüfer-richtlinie 2006 abgelehnt; keine neuen Gesichtspunkte erkennbar Know-how-Verlust beeinträchtigt Prüfungsqualität (Zahl der Prüfungsfehler bei Erst- und Zweitprüfung signifikant höher als bei Wiederholungsprüfungen) Grünbuch akzeptiert Qualitätsbelastung durch externe Rotation externe Rotation erhöht tendenziell Konzentration Eingriff in die Entscheidungsrechte der Unternehmensorgane nicht gerechtfertigt
Nichtprüfungsleistungen Grünbuch IDW Verbot der Beratung des Prüfungsmandanten? Regelung in Abschlussprüferrichtlinie ausreichend und angemessen; keine neuen Gesichtspunkte erkennbar keine Qualitätserhöhung, da Selbstprüfungsverbot geregelt und akzeptiert Qualitätsbelastung, zumindest Kostenbelastung für Unternehmen zu erwarten
Aufsicht Grünbuch IDW Schaffung einer vollständig unabhängigen Aufsicht auf Ebene der Mitgliedstaaten Zustimmung - wirksame Aufsicht muss unabhängig und sachkundig sein - stärkt Vertrauen in die Abschlussprüfung Schaffung einer europäischen Aufsicht mit eigenständigen Untersuchungs- und Sanktionsrechten verständliche Überlegung praktische Umsetzung und Handhabung schwierig verbesserte Kooperation nationaler Aufsichtsstellen und Vermeidung von parallelen Sachverhaltsuntersuchungen
Joint Audits Grünbuch IDW Joint Audits zur Dynamisierung des Prüfermarktes erwägen keine einheitliche Auffassung im Berufsstand Kosten/Nutzen gegeneinander abwägen Werden Auftraggeber den Mehraufwand vergüten? erhöhte Wahrnehmbarkeit und Verbesserung des Know-how von KMP Auswirkung auf Marktkonzentration unklar Auswirkungen auf Bestätigungs-vermerk?
Erleichterungen für KMU und KMP Grünbuch IDW Bürokratieabbau durch Abschaffung der Prüfungspflicht oder Einführung einer begrenzten Abschlussprüfung („limited audit“, „statutory review“) Abschlussprüfung dient Adressatenschutz, insb. Gläubigerschutz, und muss beibehalten werden limited audit oder statutory review würden zu differenzierten Aussagesicherheiten führen - wegen Adressatenschutz abzulehnen - schwer verständlich - neue Erwartungslücke - limited audit-Konzepte auch in anderen EU-Ländern nur für Unternehmen, die in Deutschland nicht der Prüfungspflicht unterlägen Wettbewerbsfähigkeit könnte leiden
Zweifel an einer kurzfristigen Übernahme der ISA in EU-Recht Weiterentwicklung der IDW PS (1) Zweifel an einer kurzfristigen Übernahme der ISA in EU-Recht Übernahme der ISA ist weiterhin anzustreben Alternative wäre sonst die Entwicklung von Prüfungsnormen durch die EU Entscheidung des HFA: Fortsetzung der Transformation der ISA in IDW Prüfungsstandards
Keine grundlegenden Änderungen zu erwarten, Ausnahmen: Weiterentwicklung der IDW PS (2) Keine grundlegenden Änderungen zu erwarten, Ausnahmen: ISA 600 – neuer IDW Prüfungsstandard für Konzernabschlussprüfung erforderlich Transformation der neuen internationalen Anforderungen zum Bestätigungsvermerk Sämtliche Abschlussprüfungen haben weiterhin einheitlich hohe Mindestqualität Flankierung der neuen IDW Prüfungsstandards durch angemessene Übergangsfristen und Hilfestellungen bei der praktischen Umsetzung
Transformation von ISA 600: Weiterentwicklung der IDW PS (3) Transformation von ISA 600: zusätzliche Koordinationspflichten besondere Relevanz für Prüfer von Tochter-gesellschaften ausländischer Konzernmutter- unternehmen Vermeidung des Drucks auf die Unternehmen, einen konzerneinheitlichen Abschlussprüfer zu beauftragen
Weiterentwicklung der IDW PS (4) Zukünftig nur noch eingeschränkte Rolle des IDW als Standardsetter für Prüfungsstandards Aufgaben des IDW: Vertretung der Berufsstandsinteressen beim IAASB praktische Hilfestellungen ISA-Übersetzungen Einführungsaufsätze zur ISA-Transformation Schulungsveranstaltungen Anwendungshilfen Weiterentwicklung des IDW Praxishandbuchs Unterstützung der Entwicklung von Prüfungs-software für den Mittelstand
Anwendung der ISA auf Prüfung von KMU Weiterentwicklung der IDW PS (5) Anwendung der ISA auf Prüfung von KMU Gespräche zwischen IDW und IAASB, BaFin, DPR, APAK und WPK Einigkeit: ISA sind flexibel anzuwendende, prinzipienbasierte Standards, keine uniform abzuarbeitenden Checklisten. Ausübung pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände des Einzelfalls
Altersversorgungsverpflichtungen (1) IDW RS HFA 30 ersetzt IDW St/HFA 2/1988 und übernimmt Inhalte sonstiger Verlautbarungen zu Einzelaspekten Wesentliche Inhalte: Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen unter Berücksichtigung künftiger Lohn-, Gehalts- und Rentenentwicklungen Hinweise zur Verwendung eines realitätsnahen Diskontierungszinssatzes
Betriebsübergang nach § 613a BGB Altersversorgungsverpflichtungen (2) Klarstellung, dass die Voraussetzungen für handelsrechtliches Deckungsvermögen nicht vollständig mit denen nach IAS 19.7 überein-stimmen Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung Betriebsübergang nach § 613a BGB wertpapiergebundene Versorgungszusagen
Bewertungseinheiten IDW ERS HFA 35 Ziel einer Bewertungseinheit: Kein Ausweis von Verlusten, die aufgrund bestehender Absicherungen nicht eintreten können Zentrale Frage: Wahlrecht oder Pflicht zur Bildung von Bewertungseinheiten: zu unterscheiden zwischen Ebene des ökonomi-schen Risikomanagements und bilanzieller Ebene HFA empfiehlt, bei Absicherung auf ökonomischer Ebene nach Möglichkeit bilanzielle Bewertungs-einheiten zu bilden keine gesetzliche Verpflichtung
Bekanntmachung von DRS 18 im BAnz am 03.09.2010: Latente Steuern (1) Bekanntmachung von DRS 18 im BAnz am 03.09.2010: Konkretisierung der HGB-Anforderungen an Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern im Konzernabschluss sowie zugehöriger Angaben im Konzernanhang entsprechende Anwendung auf Jahresabschluss wird vom DSR empfohlen Einschätzung des HFA: DRS 18 stimmt materiell i.W. mit IDW ERS HFA 27 überein Aufhebung von IDW ERS HFA 27 am 09.09.2010
Anforderungen, die nach Ansicht des HFA über das Gesetz hinausgehen: Latente Steuern (2) Anforderungen, die nach Ansicht des HFA über das Gesetz hinausgehen: Überleitungsrechnung zwischen erwartetem und ausgewiesenem Steueraufwand im Konzernanhang: DRS 18: zwingend HFA: auch weniger komplexe Erläuterungen aus-reichend, um Verständnis zu vermitteln Erläuterung nicht aktivierter Differenzen oder steuer-licher Verlustvorträge im Konzernanhang: DRS 18: Erläuterung stets erforderlich HFA: Erläuterung würde die durch das Ansatzwahlrecht angestrebte Erleichterung konterkarieren
Nicht Gegenstand des DRS 18: Latente Steuern (3) Nicht Gegenstand des DRS 18: Berücksichtigung bei Überarbeitung von IDW RS HFA 7 (geplant:Verab- schiedung eines IDW ERS HFA 7 n.F. im März 2011) latente Steuern bei kleinen KapG und KapCoG latente Steuern bei Nicht-KapG (außer- halb des § 264a HGB) Veröffentlichung des IDW RH IFA 1.001 im Dezember 2010 zu Besonderheiten der Bilanzierung latenter Steuern bei Wohnungsunternehmen
Hintergrund: Aufhebung des bisherigen § 249 II HGB Komponentenansatz (1) Hintergrund: Aufhebung des bisherigen § 249 II HGB Wegfall der Möglichkeiten zur Bildung von Großreparaturrückstellungen Ziel: Sachgerechte Aufwandsperiodisierung soll weiterhin möglich sein Lösung: Getrennte Abschreibung wesentlicher Komponenten einer Sachanlage über die jeweilige Nutzungsdauer (vgl. Components Approach von IAS 16)
Komponentenansatz (2) HFA-Auffassung: Anwendung nach HGB bei der planmäßigen Abschreibung einer Sachanlage zulässig, wenn physisch separierbare Komponenten ausgetauscht werden, die in Relation zum gesamten Vermögensgegenstand wesentlich sind Interpretation: separate Abnutzung/Ausbuchung der Komponente Teilabgang/-verbrauch Ersatz der Komponente Teilzugang wesentlicher physischer Substanz
Komponentenansatz (3) keine Verletzung des Einzelbewertungsgrund-satzes: Wertverzehr des VG wird durch Summe der Abschreibungen der einzelnen Komponenten realitätsgerechter abgebildet kein Verstoß gegen Abgrenzung von VG nach Konzept des einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs: VG bleibt zu bilanzierende Einheit nur Modifikation der Methode zur Bestimmung der planmäßigen Abschreibung Gegenstand des Niederstwerttests bleibt VG insgesamt