Herzlich Willkommen zur 11

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 Präsentation transkript:

Herzlich Willkommen zur 11 Herzlich Willkommen zur 11. Sitzung der Vorlesung: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland heute: Rechtsstaat - Sozialstaat

Art. 20 Abs. 1: „Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Art. 28 Abs. 1: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Län- dern muss den Grundsätzen des republikani-schen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates i.S. dieses GG entsprechen.“

Rechtsstaat: Bezeichnung für Staaten, in denen das Handeln staatlicher Organe Gesetztem Recht (i.d.R. Verfassungen, in Deutschland dem Grundgesetz) untergeordnet ist , damit den Individuen bestimmte unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln bestimmte Grenzen gesetzt sind und alles staatliche Handeln dem (Verfassungs-)Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist (so in Deutschland) der richterlichen Kontrolle unterliegt.

Sozialstaat: bezeichnet einen demokratischen Staat, 1) der verfassungsgemäß nicht nur die Grundrechte und persönlichen und wirtschaftlichen Freiheiten garantiert (Rechtsstaat) 2) sondern auch rechtliche, finanzielle und materielle Maßnahmen ergreift, um soziale Gegensätze und Spannungen auszugleichen. Das Sozialstaatsprinzip schließt insofern an das rechtsstaatliche Ziel der Verwirklichung von Gerechtigkeit an.

Gerechtigkeit Allgemein: Gerechtigkeit bezeichnet das Verhalten eines Menschen oder eine soziale Gegebenheit, die subjektiv als gerecht beurteilt wird. Gerechtigkeit ist insofern eine Tugend. Speziell: Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates, das als Ordnungs- und Verteilungsprinzip immer wieder neu bestätigt und angewandt werden muss. Unterscheide: ausgleichende und austeilende Gerechtigkeit

Pflichten des Sozialstaats: - Gewährleistung des Existenzminimums - Gewähr elementarer personaler Dienste - Minderung und Kontrolle von Abhängig-keiten - Ausgleich krasser Wohlstandsunterschiede - Schutz gegen „schlechterstellende Ungleichheiten“

Die rechtsprechende Gewalt wird ausgeübt durch - das BVerfG, - die in der Verfassung genannten Bundesgerichte und - die Gerichte der Länder.

Die Judikative gliedert sich in D in 5 Gerichtszweige: - die ordentliche Gerichtsbarkeit - die Verwaltungsgerichtsbarkeit - die Finanzgerichtsbarkeit - die Arbeitsgerichtsbarkeit - die besondere Gerichtsbarkeit für Angehörige bestimmter Berufsgruppen: Richter/Soldaten

Zuständigkeiten des BVerfG - Verfassungsstreitfragen zwischen Verfassungsorganen - Verfahren der abstrakten Normenkontrolle - Verfahren der konkreten Normenkontrolle - Verfassungsbeschwerden - Demokratie- und Rechtsstaatsicherung

Die zentralen Felder der Sozialpolitik - Sozialversicherung - Arbeitspolitik - Wohlfahrtspolitik - Finanzausgleich zwischen den Ländern der BRD

Der Kern des deutschen Sozialstaates sind die Sozialversicherungen: - Rentenversicherung - Krankenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Unfallversicherung - Pflegeversicherung - und eine Vielzahl separater Versicherungssysteme z.B. für Beamte, Landwirte, Künstler etc..

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Alles Gute bis zum nächsten Donnerstag