Was können Kreise und Städte leisten

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Evaluation der Organisation und Steuerung in der
Advertisements

Regierungs- und Verwaltungsreform in Baden-Württemberg
7. September 2007 MR Franz Blaser, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg EFRE-Förderung der Geodaten-Infrastruktur Brandenburg (GIB)
Die Ergebnisse der Föderalismuskommission II am Beispiel Bremens
Bürgerorientierte Verwaltung Qualitätssicherung in Zeiten knapper Kassen Gudrun Hock Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf 18. Europäischer Verwaltungskongress,
FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BEI DER DEUTSCHEN HOCHSCHULE FÜR VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN SPEYER DEUTSCHES (C) 2008 by Gisela Färber 1 Prof.
Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz Gunnar Schwarting Mainz/Speyer
eGovernment & Meldewesen
Weibliche Armutsentwicklung in Magdeburg Auswertung der Anhörungen im März und Mai Stand der aktuellen Umsetzung Heike Ponitka, , Politischer.
Kooperative Integrationspolitik im ländlichen Raum – Formen der Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Gemeinde Dr. Klaus Ritgen.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Ein föderativer Staat im Osten Deutschlands
Strategie einer einheitlichen Umstellung in Schleswig-Holstein
Workshop II Prekäre Arbeit an Hochschulen vermeiden – Ansätze aus der Praxis.
Aufbruch zu neuen Ufern? Wie sieht die Zukunft der Frauenhausarbeit aus? 7. Fachforum Frauenhausarbeit vom Dezember 2008 in Erker / Berlin.
Ein modernes Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in Sachsen (Sächsisches Gleichstellungsfördergesetz – SächsGleichstFördG) Fraktion.
Aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale Finanzen, FAG Bildungsveranstaltung kofo aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale.
Bewirtschaftungsplanung in Nordrhein-Westfalen
Und Führung Verantwortung.
Christine Egerszegi-Obrist, Ständerätin, Mellingen
AWO-QM Zertifizierungsverpflichtung
Kick-off-Veranstaltung 10. September 2013
Der rechtliche Rahmen für die Gemeindestrukturreform in der Steiermark Bgm. Ernst Gödl Gemeinde Zwaring-Pöls Fusionsgemeinde: Marktgemeinde Dobl FLGÖ Steiermark.
Jugend- und Kommunalpolitik
Berufliche Frühorientierung Aktueller Stand. Ursprünglicher Ansatz Zielstellung ist es, ein flächendeckendes und verbindliches Angebot eines Praxistages.
MIS Planner for Basel II Inhalte und Nutzen. digit - Dienstleistungs- und Ingenieurgesellschaft für Informationstechnik mbH, Schöneweibergasse 8-10,
WS 2004/ Staatsorganisationsrecht - PD Dr. Jürgen Bröhmer
Begrüßung und Einführung Dr. Andreas Eckardt, Referatsleiter Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Reformagenda Steiermark Bezirks-Reorganisation. Autor Bezirksreform Neuorganisation der Bezirke Nach der mit erfolgten Zusammenlegung der Bezirke.
„IST DIE GAP-REFORM RECHTSKONFORM?“
Partner im Dialog: Volksentscheide, Demokratie und Rechtsstaat. Das rheinland-pfälzische Reformprojekt mehr Bürgerbeteiligung wagen im Lichte schweizerischer.
European Conference EUROPE: 20 Years in Transition Univ.-Prof. Dr Ewald Nowotny Gouverneur Oesterreichische Nationalbank.
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
Wer soll das bezahlen? – Soziale Sicherheit nachhaltig finanzieren St. Gallen, 15. Mai 2009 Frühlingskonferenz der Städteinitiative Sozialpolitik: Wirtschaftskrise.
Podium I Die Reform Europas: Stärkere Kommunen in der EU mit u.a. Dr. Gerd Landsberg (Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds), Prof.
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)
Einführung in das Staatsrecht PD Dr. Martin Kment, LL.M.
Abschluss und Ausblick Herbert Tichy Geschäftsleiter der KBOB
Bau- und Raumplanung Aktueller Gesetzesrahmen (1)
Der Kärntner Gemeindekonvent – eine neue Verwaltungsreformstrategie Dr. Franz Sturm 2. Alpen-Adria Kommunalforum in Velden 16. November 2011.
Bürokratieabbau in Brandenburg– Staatskanzlei
Aufbau der Hamburger CDU
Die Finanzausstattung der Kommunen – liberale Forderungen von Dr
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
法學德文名著選讀(一) Lektion 5 范文清 / 蕭雯娟.
Oderlandregion Interkommunale Kooperation der Ämter Golzow, Lebus, Neuhardenberg und Seelow-Land, der Gemeinde Letschin und der Stadt Seelow Aufbau interkommunaler.
Verwaltungsstrukturreform
Das Demokratiemodell des Grundgesetzes
Schleswig-Holstein Der echte Norden
LVR-Dezernat Soziales und Integration Teilhaben und Teil sein – wie die inklusive Gesellschaft entstehen kann. Eine Zukunftsaufgabe des LVR Vortrag vor.
Der Entschuldungsfonds Ein Rettungsschirm für die hessischen Kommunen? Dr. Ben Michael Risch Hessischer Städtetag.
Seite 1 Fahranfängerspezifische Gefahrenstrecken Land Brandenburg – Landkreis Dahme-Spreewald (2012 – 2014)
Kommunalfinanzen im System des öffentlichen Finanzausgleichs Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein Kommunaljuristisches Forum Lippe Juni 2015.
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
1. Demokratiekonferenz in der VG Saarburg 29. Mai 2015.
1 Örtliches Planungsrecht im Rahmen des P2 Poysdorf IRW - Institut für Rechtswissenschaften Ass. Prof. Arthur Kanonier 11. Dezember 2002.
Prozessbeschreibung Stand:
Fördermöglichkeiten der Metropolregion Nordwest
Dipl.-Ing. Walter SchildInfotag INFORMATIONSTAG FÜR FUNKTIONÄRE VON WASSERGENOSSENSCHAFTEN UND GEMEINSCHAFTEN.
Soziale Arbeit in Polen – Organisation und Finanzierung, Chancen und Herausforderungen Prof. Dr. Piotr Błędowski Warsaw School of Economics (SGH) Institute.
Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße Berlin Tel.: Fax: Stromkonzession Expertenanhörung.
Personalplanung  Ausgangssituation  Beschlüsse der Landessynode  Umsetzung durch die Kirchenleitung.
MP Innenstadt Masterplan Innenstadt Der Weg zum Masterplan Bielefeld - Gregor Moss –
Standarderprobungsgesetz Zwischenbilanz aus Sicht der Staatskanzlei Heinrich Plückelmann Leitstelle Bürokratieabbau Staatskanzlei Fachtagung.
1 Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg gebracht!
Geodaten-Infrastruktur
Richtlinie Integrative Maßnahmen
Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg gebracht!
 Präsentation transkript:

Was können Kreise und Städte leisten Was können Kreise und Städte leisten? Wie lassen sich Nachteile einer Gebietsreform verhindern? Konsequenzen aus den Ergebnissen der Enquetekommission 5.2 und des Landtags- beschlusses vom 17. Dezember 2014 (Drs. 6/247-B) Kommunaltag 2015 des Vereins für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.V. (GBK) Potsdam-Hermannswerder, 14. Februar 2015 Prof. Dr. Ihno Gebhardt, LL.M.oec.int.

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege Übersicht Abschlussbericht EK 5.2 – KoaVereinbarung – LT-Beschluss v. 17.12.14 Zeitplanung Ministerielles und gesetzgeberisches Leitbild Reformziele / Gestaltungsvorgaben Funktionalreform Kreisgebietsreform Reform der gemeindlichen Verwaltungsebene Reform der Landesverwaltung Kommunalverfassungsreform 5. Kosten Personal eGovernment Moderatorenverfahren Verfahrenssteuerung Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege Abschlussbericht EK 5.2 – KoaVereinbarung – LT-Beschluss v. 17.12.14 EK 5.2 - Abschlussbericht KoaVereinbarung.: Empfehlg. EK=„gute Grundlage“ LT-Beschluss: Reform ist „auf der Grundlage des ABEK 5.2“ einzuleiten; zu den Inhalten des Leitb.: „muss“ enthalten 1. Umfassende FR-reform: differenzierte Empfehlgn. für / gegen die Übertragg. einzel-ner Aufg., Prüfaufträge 2. Kreisgebietsreform, 7-10; Ausnahmen zu Neugl. inner-halb bestehender Krsgrenzen möglich; „vertiefte u. zielge-richtete Prüfung … Einkreisg.“ 3. Gde.-Vwltgn. ≥ 10T EW („Sollgröße“), Ø Gemgebiets-ref; qualitative Fortentwicklg. Amt→Amtsgemeinde (GVbd) 4. … 1. Übertragung von derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben 2. Kreisgebietsreform, max. 10 KreisVwltgn. ausreichend, Einkreisung v. krsfrn Städten 3. „freiwillige Zusammenschl. v. Gdn u. Ämtern fördern … Modell d. Amtsgemeinde i.d. KVerf aufnehmen“ + Mitver-waltungsmodell 1. Umfassende FunktRef, Nennung d. zu übertr. Aufg., Mehrbelastungsausgleich 2. Kreisgebietsreform, mögl. Einkreisung v. kreisfreien Städten 3. „Weiterentwicklg.d. gemdl. Verw.-Ebene; Weiterentw. d. Ortsteilsverfassung … Darstel-lg. d. rechtl. Ausgestaltg. d. komm.Gebietskörperschaftn.“ Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 2. Zeitplanung 2019/2020: Wirksamkeit 5/2019: FunktionalRef … KommWahl … 2018: Verabschiedg. der RefGes durch LT … ca. 6/2017: Beschl. LReg über die Reformgesetze ab 2016: leit- bildkonforme Erarbeit- ung d. Reformgesetze … 6/2016: Beschl. LT: gesetzgeber. Leitbild … 6/2015-6/2016: Diskussion KreisgebietsRef: „Freiwilligkeitsphase“? über Leitbild der LReg … Daraus folgt: Nunmehr Erarbeitung des Leitbildes durch (federführend?)MI, Abstimmung der Aufgabenpakete durch die Ressorts, Berechnung der Mehrbelastungsausgleichs (Erfordernis eines Konnexitätsgesetzes?), Entscheidung über die Größenzuschnitte (EW-Zahl, Fläche) der künftigen Landkreise, Entscheidung über die Größenzuschnitte und den Aufgabenbestand (FR II) der künftigen gemeindlichen Verwaltungen (Vorschaltgesetz?, Aufgabenentzug?); Einkreis-ungsentscheidung, einschl. Entscheidg. über den Verbleib einzelner Aufgaben, Entscheidung über die erforderliche Teilentschuldung bes. hoch verschuldeter Gebietskörperschaften, Entscheidung über die Ausgestaltung d. Personal- und Vermögensüberganges, insbes. bei Neugliederungen außerhalb des Systems der bestehenden Kreisgrenzen, … Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 3. Ministerielles und gesetzgeberisches Leitbild Politisch Verfasser Leitbild des LT? Rechtlich Verfassungsrechtlicher Aspekt der „Leitbildgerechtigkeit“ *Erfordernis *Bindungswirkung: Führt der Gesetzgeber die Gebietsreform nach einem bestimmten System durch, ist er aus dem Aspekt des Gleichbehand-lungsgrundsatzes und der Selbstbindung, dem Prinzip der Rechtssicherheit und des Vertrauens-schutzes sowie dem Gebot des konsequenten und folgerichtigen Verhaltens auf die Einhaltung des selbst gegebenen Systems verpflichtet. Konzep-tionsabweichungen bedürfen der besonderen Rechtfertigung. *bei dieser zeitlichen Konzeption: kein selbst- referentielles System - Alternative: Kenntnisnahme durch den LT … Beschlussfassung des eigenen Leitbildes erst im Zuge der Verabschiedg. der Gesetzespakete Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 4. Reformziele a) Funktionalreform - 20:20:20 … fachlich, rechtlich, wirtschaftlich, politisch - Stärkung kommSV: Bürgernähe, Gestaltungsspielräume, Bündelungswirkung, Synergien (Problem: Pflichtaufg. z. E. n. W. … außerparlamentar. „Erlass-Steuerg.“ 1. Hürde: Ressortabstimmung (auf StS-/AL-Ebene[?]), vgl. Sachs, LSA, MV 2. Hürde: „breite Diskussion“: Qualitäts- und Kostendiskussion (Verbände, etc.) → „multiple Betroffenheit“: - keine thematische Zersplitterung zulassen, - Zeitdruck hat positive Effekte, - was nicht zur Diskussion gestellt wird, kann auch nicht im „breiten Diskurs“ diskutiert werden UND - keine „absolut konditionale Verknüpfung“ von Funktional- und Verwaltungsstruktur-/Gebietsreform(!) Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

4. Reformziele b) Kreisgebietsreform … Frage der max. Fläche …? Fläche: 4.633 km² EW: 146 T Landeshauptstadt Potsdam: Fläche: 155 km²; EW: 187T Fläche: 3.515 km² EW: 338T Fläche: 4.530 km² EW: 266T Fläche: 2.804 km² EW: 258T Fläche: 4.541 km² EW: 382T Fläche: 4.354 km² EW: 300T Fläche: 3.105 km² EW: 183T Fläche: 1.812 km² EW: 190T Einwohnerzahlen: Prognose 2030 Stand: Mai 2012

Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015 Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 4.b) Kreisgebietsreform: Frage der Systemgerechtigkeit / äußeren Homogenität Märkische Allgemeine, Artikel veröffentlicht: Freitag, 16.08.2013 10:57 Uhr: „Der Jurist Gebhardt denkt in seinem Gutach-ten buchstäblich in neuen Grenzen: Statt eine ein fache Fusion von Kreisen rät er zu teils völlig neuen Gesamt gebilden: So soll sich der neue Nordwest-kreis aus Prignitz und Havelland Teile von Ost-prignitz-Ruppin einver-leiben: die Zentren Kyritz-Wusterhausen/Dosse sowie Heiligengrabe-Witt-stock/Dosse. Im Süden stellt er drei Alternativen zur Debatte: Ein neuer Lausitzkreis soll Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und den Süden des Kreises Dahme-Spreewald um-fassen. Dieser Sprengel soll in etwa dem Altkreis Lübben entsprechen (siehe Karte). Eine weitere Variante wäre die Fusion von Elbe-Elster mit Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald ohne den Altkreis Lübben. Die kleine Lösung schließlich sieht die Einkreisung von Cottbus in den Kreis Spree-Neiße sowie den Zusammenschluss von Elbe-Elster mit Oberspreewald-Lausitz vor. … Da der Neustart mit erheblichen Kosten ver-bunden ist, schlägt das Gebhardt-Gutachten eine Teilentschuldung durch das Land vor, um die „dauerhafte Handlungs-fähigkeit der Landkreise zu ermöglichen“. 475 Millionen Euro würde die Neugliederung demnach kosten, für die Zinstilgung würden weitere 80 Millionen Euro anfallen …“ Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 4.b) Kreisgebietsreform … soziokulturelle, historische, landsmannschaftliche, usw. Aspekte; - Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit der Reform - intragemeindeverbandl. KFA © Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 4.c) Reform der gemeindlichen Verwaltungsebene EK 5.2 Gde.-Vwltgn. ≥ 10T EW („Sollgröße“), Ø Gemgebiets-ref; qualitative Fortentwicklg. Amt→Amtsgemeinde (GVbd) Ausgangslage: Demografie Finanzen Verfassungsrechtl. Defizit KoaV „freiwillige Zusammenschl. v. Gdn u. Ämtern fördern … Modell d. Amtsgemeinde i.d. KVerf aufnehmen“ + Mitver-waltungsmodell ((+ hauptamtl. Ortsvorsteher [ab 3T EW])) hochkomplexes Modell ohne zeitl. Rahmen? welcher Anreiz? Lösg. verf.-rechtl. Problem? Innere Homogenität nach Landkreisreform LT-Beschl „Weiterentwicklg.d. gemdl. Verw.-Ebene; Weiterentw. d. Ortsteils-verfassung … Darstellg. d. rechtl. Ausgestaltg. d. komm. Gebietskörper-schaften.“ ./. Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 4.d) Reform der Landesverwaltung Abhängig von Umfang und Gelingen der Funktionalreform I Der Klassiker: das „Landesfachamt“ als „Auffangbehörde“ Wichtig: Prinzip der Einräumigkeit ab 2020(!): Gerichtsbezirke Finanzbehörden Polizei Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 4. e) Kommunalverfassungsreform „Blaupause“ Positionspapier 1 EK 5.2 … Aufgabenverteilung bei Verwirklichung des Amtsgemeindemodells und Umgehung der verfassungsrechtlichen Aufgabenentzugsdogmatik usw Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 5. Kosten Teilentschuldung (abstrakte) Kriterien bereits im Leitbild? (480 Mio €/10 Jahre, Handlgs.-druck wg. extrem hoher Kassen- kredite[!]): zeitnaher Start, sofern i.Rahmen e. Verhand- lgs.-lösung machbar durch Schuldenübernahme + komm. Haushaltssanierg. ZIEL: „schwarze Null“ im ersten Ergebnishaushalt nach Einkrei-sung (ggf. Nachschusspflicht des Landes) Transformationskosten Konnexität? …?€ Standardanpassungskosten Anpassung d. unterschdl. Standards erforderlich, Grds. (politisch): keine Erhöhung d. Kreisumlage ?€ KFA: Kürzung der Bedarfsansätze der Teilschlüsselmasse, nur partielle „Umbuchung“ in MBA für Oberzentren, Vermeidung neuer Sonderansätze. Ohnehin Reformbedarf d. Teilschlüsselmasse mit Blick auf die anwachsenden Belastungsdifferenzen der Träger der Sozial- und Jugendhilfeaufgaben (=arg. gg. einen asymmetr. Verbleib dieser Aufgaben b.d.bislang kreisfreien Städten, anders als Bau-/Denkmalschutz) Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 6. Personal Regelungen eher beamtenrechtl. oder arbeitsrechtl. Provenienz Grundsatz: Personal folgt den Aufgaben (gesetzl. Personalübergang), das „Wie“/Auswahl tarivrechtlich; weiterhin: - Grds., dass nicht sofort sämtl. Außenstellen geschlossen werden, - Grds., dass Eingruppierungsschutz gewährleistet wird (allerdings nur temporärer Bestandsschutz [„Abschmelzen“durch Lohnerhöhungen]) Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015

Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 7. eGovernment eGovernment: Entwicklung (für die Kommunen) kostenfrei nutzbarer Verfahren durch das Land (Verhandlungslösung mit den Verwaltungsträgern), um eine Zusammenführung/Integration der bestehenden unterschiedlichen Standards etc. zu ermöglichen 8. Moderatorenverfahren Ermöglichung einer professionellen Verfahrenssteuerung auf kommunaler Ebene durch Schaffung (und Finanzierung) eines Moderatorenverfahrens 9. Verfahrenssteuerung Staatskanzlei sächs. Modell? (Verabredg. MP/SpitzenVbde) StS-Ausschuss (Vorsitz CdS(?!) … MI, MdF) Federführung (Fachfragen): MIK Querschnittsaufgaben (?) Finanzen (MdF) Personal (MdF) Ø Stabsstelle (sächs. Modell)? Prof. Dr. Ihno Gebhardt, 14. Februar 2015