AN DER HOCHSCHULE ALBSTADT-SIGMARIMGEN

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AN DER HOCHSCHULE ALBSTADT-SIGMARIMGEN GLEICHSTELLUNG AN DER HOCHSCHULE ALBSTADT-SIGMARIMGEN

GLEICHSTELLUNG GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE AM STANDORT SIGMARINGEN Prof. Dr. rer. nat. Christa Schröder Gleichstellungsbeauftragte Fakultät Life Sciences, Studiendekanin Pharmatechnik Standort Sigmaringen Gebäude 300, Raum 313 07571 -732-8275 schroeder@hs-albsig.de Prof. Dr. rer. nat. Ingrid Müller Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Fakultät Life Sciences, Studiengang Pharmatechnik Standort Sigmaringen Gebäude 900, Raum 974 07571 -732-8462 mueller@hs-albsig.de Kathrina Wielers Assistentin der Gleichstellung Standort Sigmaringen Gebäude 300, Raum 308 wielers@hs-albsig.de

GLEICHSTELLUNG GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE AM STANDORT ALBSTADT Prof. Dr.-Ing. Jutta Buttgereit Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Fakultät Engineering, Studiengänge Bekleidungstechnik, Textil- und Bekleidungsmanagement, Textile Produkttechnologie - Technische Textilien Standort Albstadt Gebäude 205 (Haux), 1. OG, Raum 101 07571 -732-9251 buttgereit@hs-albsig.de

GLEICHSTELLUNG GESETZLICHE VERANKERUNG DER GLEICHSTELLUNG IM GG Eine bindend rechtliche Grundlage allen Handels ist auch für den Hochschulbereich das Grundgesetzt der BRD (1949). Basierend auf Art. 3 des Grundgesetzes sind Hochschulen dementsprechend verpflichtet, aktiv auf Gleichstellung hinzuwirken und Diskriminierung abzubauen: GG § 3 Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

GLEICHSTELLUNG GESETZLICHE VERANKERUNG DER GLEICHSTELLUNG IM LHG Für die alltägliche Gleichstellungsarbeit an Hochschulen sind die gleichstellungsbezogenen Regelungen in den Hochschulgesetzen des jeweiligen Landes sowie das Hochschulrahmengesetz relevant. LHG § 4 Chancengleichheit von Frauen und Männern, Gleichstellungsbeauftragte Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung aller Aufgaben die tatsächliche Umsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin; sie fördern aktiv die Erhöhung der Frauenanteile in allen Fächern und auf allen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher, künstlerischer und medizinischer Tätigkeit….

GLEICHSTELLUNG AUFGABEN DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN Mitwirkung der gendergerechten Hochschulpolitik der Hochschule Albstadt-Sigmaringen Teilnahme an Gremien (Hochschulrat, Senat, etc.) sowie an Berufungskommissionen und Besetzungsverfahren Beratung von Professoren/innen, akademischen Mitarbeiter/innen und Studierende zum Thema Gleichstellung Beratung bei Diskriminierung, sexueller Belästigung, Mobbing, Stalking etc. Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Kinderbetreuung (Ansprechpartnerin Frau Hahn) Karrierefördernde Maßnahmen (Workshops und Informationsveranstaltungen Girl´s Day, Frauenwirtschaftstage etc.)

GLEICHSTELLUNG STUDIERENDE UND ABSOLVENTEN

GLEICHSTELLUNG Ausgewählte Aktivitäten

GLEICHSTELLUNG Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!!!