Baupolitik in der Kommune

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Baupolitik in der Kommune Einführung in das Baurecht Teil 1 Allgemeine Einführung Flächennutzungsplan Referent: R. vom Lehn

R. vom Lehn Dipl. Ing. Landschaftsplanung; eingetragener Landschaftsarchitekt MSc im Real estate management Leiter Fachbereich 3 Bau- und Ordnungswesen, Umwelt- und Klimaschutz Dozent Modul 2 Ökologie und Nachhaltigkeit Rainer vom Lehn

? ? ? B-Plan Baugesetzbuch FFH-Anhang I Lebensraum IBA-Gebiet Geschützter Landschaftsbestandteil LSG Naturdenkmal § 35 BauGB FFH-Anhang II Art Bauordnung ? FFH-Anhang IV Art Rote Liste FFH-Gebiet Baunutzungsverordnung NSG FFH-Anhang V Art F-Plan § 34 BauGB Rainer vom Lehn

Poster unter : http://www.bund-brandenburg.de/ fileadmin/bundgruppen/lvbrandenburg/ Wegweiser_GBK_2013.pdf Rainer vom Lehn

Verankerung der kommunalen Planungshoheit Art 28 GG (2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verant- wortung zu regeln. Rainer vom Lehn

Raumplanung Rainer vom Lehn

Organisation der Raumplanung Rainer vom Lehn

Gemeindliche Planung Rainer vom Lehn

Pläne und Maßstäbe Rainer vom Lehn

Bauleitplanung Gliederung: Städtebaurecht bzw. Bauleiplanung Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzV) Bauordnung Satzungen Bauordnungsrecht Rainer vom Lehn

Kommunale Bauleitplanung Vorbereitende Bauleitplanung Flächennutzungsplanung (FNP) § 5 BauGB Verbindliche Bauleitplanung Bebauungsplan (B- Plan) § 8 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan vorhabenbezogener Bebauungsplan (vB- Plan) § 12 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB Innenbereichssatzung § 34 (4) BauGB Rainer vom Lehn

Erfordernis § 1 BauGB (3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Rainer vom Lehn

Ziele der Bauleitplanung § 1 BauGB (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Rainer vom Lehn

Einschränkungen der gemeindlichen Planungshoheit Anpassungspflicht an übergeordnete Ziele (Raumordnung, Landesplanung) fachplanerische Vorgaben interkommunale Rücksichtnahme Grundsätze der Planung für ein Gebiet nur ein Plan positive Ausweisung , keine Verhinderungsplanung Konkrete Ausweisungen Rainer vom Lehn

Vorbereitende Bauleitplanung Flächennutzungsplanung (FNP) Aufgabe: Darstellung der städtebaulichen Entwicklung der ganzen Gemeinde in den Grundzügen, gemeindeumfassendes Bodennutzungskonzept Verbindlichkeit FNP = nur behördenverbindlich, keine Rechtswirkung für den einzelnen Bürger, bindet Gemeinde für die Entwicklung von B-Plänen Rainer vom Lehn

Inhalte: exemplarischer Katalog der Darstellungsmöglichkeiten und sonstigen Inhalte des FNP in § 5 BauGB. Abgrenzung bebauter und unbebauter Flächen Hauptverkehrsstraßen Lage Wohnbauflächen Lage gemischte, gewerbliche, Sonderbauflächen Flächen/Standorte für Ver- und Entsorgung, Gemeinbedarfsflächen Freiflächen (Grün-, Wald-, Landwirtschaftsflächen) Rainer vom Lehn

Darstellungen FNP B-Plan Rainer vom Lehn

Darstellungen Rainer vom Lehn

Darstellungen Rainer vom Lehn

Darstellungen Rainer vom Lehn

Darstellungen Rainer vom Lehn

Darstellungen Rainer vom Lehn

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Verfahren Leitfaden Umweltbericht Bayern Rainer vom Lehn

Rainer vom Lehn