Vortrag bei der Personalversammlung der PH Karlsruhe am

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Vortrag bei der Personalversammlung der PH Karlsruhe am 10.06.2015 Thema: Altersrente Referent Klaus Worm Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Demographischer Wandel Finanzierungsprobleme der Alterssicherung Die hier dargestellte Lastenverteilung im Jahr 200 und 2050 ist nur beispielhaft und spiegelt nicht die tatsächlichen Werte der Berechnungen für 2000 und die wissenschaftlichen Annahmen für 2050 wieder! Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe 2

Servicezentrum Karlsruhe Altersrenten Regelaltersrente Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Schwerbehinderte Altersrente für Frauen( vor 1.1.1952 geb. ) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit ( vor 1.1.1952 geb.) Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Regelaltersrente Wartezeit 60 Monate Rentenbeginn bisher 65. Lebensjahr Schrittweise Anhebung ab 2012 auf das 67.Lebensjahr ( ab Jahrgang 1947 ) 1 Monatsschritte bis Jahrgang 1958 Ab Jahrgang 1959 Anhebung in 2 Monats- schritten, ab Jahrgang 1964 = 67.LJ Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Neue Regelaltersrente Beispiele: Rentenbeginn für Jahrgang 1950 also mit 65 Jahren und 4 Monaten Rentenbeginn für Jahrgang 1958 folglich mit 66 Jahren Rentenbeginn für Jahrgang 1963 folglich mit 66 Jahren und 10 Monaten Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Altersrente für langjährig Versicherte Vollendung des 63. Lebensjahres Erfüllung der Wartezeit von 35 VersJahren Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen Pro Monat Rentenbezug vor Regelalters- rente 0,3 % Abzug. Also mit 63 7,2% zur Zeit, stufenweise Anhebung auf 14,4 % Abschlag, beginnend ab Jahrgang 1949 ( im Jahr 2012 ) Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Beispiele Altersrente für langjährig Versicherte Wartezeit ( 35. VJ,Hinzuverdienst etc. ) erfüllt Jahrgang 1952 mit 63.LJ. 9,0 % Abschlag Jahrgang 1954 mit 63.LJ. 9,6 % Abschlag Jahrgang 1957 mit 63.LJ. 10,5%Abschlag Jahrgang 1962 mit 63.LJ. 13,2%Abschlag Ab Jahrgang 1964 bei Rentenbeginn nach vollendetem 63.LJ immer 14,4 % Abschlag, Späterer Rentenbeginn = geringerer Abschlag Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Altersrente für besonders langjährig Versicherte alt Einführung zum 01.01.2012 Abschlagfreier Renteneintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Pflege sowie Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeiten Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Altersrente für besonders langjährig Versicherte Neu Persönliche Voraussetzung ab 01.07.2014 (§ 236b SGB VI) Hinzuverdienstgrenzen müssen ohne Ausnahme beachtet werden (§ 34 Abs. 2 und 3 SGB VI) 63 Jahre ungeminderte Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine vorzeitige Inanspruchnahme Anhebung der Altersgrenze Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

pro Geburtsjahr = 2 Monate Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anhebung der Altergrenzen Übergangsregelung, § 236 b SGB VI Altersgrenze Alter 65 22 20 18 16 64 14 12 10 8 6 4 Altersgrenze 63 2 pro Geburtsjahr = 2 Monate Geburt 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit ab 01.07.2014 (§ 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB VI) 45 Jahre - Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit - Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte (Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr- / Zivildienst) - Monate (anteilig) aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung - Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4 SGB VI) - Berücksichtigungszeiten Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit ab 01.07.2014 (§ 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 SGB VI) 45 Jahre - Zeiten des Leistungsbezugs von a) der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung b) der gesetzlichen Krankenversicherung und c) Übergangsgeld soweit Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeit - Ausnahme bei Zeiten des Leistungsbezugs von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung: - keine Berücksichtigung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn = „Rollierender Stichtag“ Berücksichtigung, wenn Leistungsbezug durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit ab 01.07.2014 (§ 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 SGB VI) 45 Jahre - Freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten nach § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 SGB VI vorhanden sind - Zeiten des Leistungsbezugs von der gesetzlichen Arbeitslosen- versicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und Übergangsgeld = § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 SGB VI - Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe werden nicht auf die 18 Jahre angerechnet (Begründung der Beschlussempfehlung vom 21.05.2014) Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit ab 01.07.2014 (§ 244 Abs. 3 SGB VI) Nicht anrechenbar - Pflichtbeiträge für Arbeitslosenhilfe - Pflichtbeiträge für Arbeitslosengeld II - sämtliche Anrechnungszeiten i.S.d. §§ 58, 252, 252a SGB VI ohne Entgeltersatzleistungsbezug - Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Altersrente für Schwerbehinderte für ab dem 01.01.1952 geborene: Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben Vorzeitige Inanspruchnahme wird von 60 auf 62 Jahre angehoben Dadurch weiterhin maximaler Abschlag 10,8% bei frühestmöglichen Rentenbezug drei Jahre vor der Altersgrenze 50% GDB und 35 VJ sind notwendig Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Stufenweise Anhebung Anhebung für nach dem 31.12.1951 geb. 01/52 + 1 Monat, 02/52 + 2.....05/52 + 5 06/52 –12/52 + 6 Monate Anhebung Sodann stufenweise + je 1 Monat für Jahrgang 1953 bis 1958 bis 64 Lebensjahr Jahrgang 1959 bis 1963 stufenweise + 2 Monate bis 65. Lebensjahr Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Altersrente für besonders langjährig Versicherte 67 66 65 64 63 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 Rente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelaltersrente BMAS rechnet 2014 mit ca. 240.000 Fällen (40.000 Fälle wegen der Berücksichtigung von freiwilligen Beiträgen) Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Altersrente für besonders langjährig Versicherte Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe 18

Standardrentner West 07/2014 45 Arbeitsjahre Durchschnittsverdienst 45 EP x 28,61 € = 1287,45 € brutto Mit Kind 1287,45 x 10,55% = 135,83 KV/PV 1287,45 – 135,83 = 1151,52 netto vor Steuer Jeder EP weniger sind ca.28 Euro weniger an Rente, deshalb Kontinuität wichtig Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Berufsausbildungszeiten Erste 36 Kalendermonate Berufsausbildung Bewertung nicht mit Beiträgen aus Lehrlingslohn, sondern mit 75% des Gesamtleistungswertes, höchstens 0,0625 Entgeltpunke pro Monat Nachweis: Lehrvertrag, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc... Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Anrechnungszeiten Schulausbildung, Fachschul- oder Hochschulausbildungszeiten ab dem 17.Lebensjahr ( auch im Ausland ) Zeiten in allen Schularten zusammen mit höchstens 8 Jahren auf VJ angerechnet Lücken zwischen den einzelnen Schulaus- bildungen oder Berufsausbildungen bis zu 4 Monaten werden angerechnet als AZ Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Rentenantragsstellung Wann? 3 Monate vor Rentenbeginn bei ge- klärtem Versicherungskonto; bei Auslandszeiten und ungeklärtem Konto ( 4 – 5 Monate vorher ) Wo? Bei Bürgerämtern + Gemeindever- verwaltungen; Bei den Regional- zentren und Versichertenberatern der Deutschen Rentenversicherung Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Rentenantragstellung Was wird benötigt zur Antragsstellung: Aktuelle Rentenauskunft mit Versicherungs-verlauf Personalausweis Steuernummer IBAN und BIC (auf Kontoauszug der Bank ) Krankenversicherungsnummer Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Auskunft und Beratung Servicezentrum Karlsruhe Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Bitte Termin vereinbaren unter der Telefonnummer 0721/825-11543 Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe

Servicezentrum Karlsruhe Ich hoffe etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Stand 01.04.2015 Servicezentrum Karlsruhe