PFLEGE Finanzen Sozialsprengel Vorderwald Casemanagement Langenegg, Bach 127 www.sozialsprengel-vorderwald.at.

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PFLEGE Finanzen Sozialsprengel Vorderwald Casemanagement Langenegg, Bach 127

Erholungsurlaub für pflegende Angehörige Kurhotel Rossbad Pflege eines Angehörigen mind. Pflegestufe 3 seit mind. 6 Monaten versichert bei VGKK, SVA, BVA, Selbstkostenbeitrag € 50,- 1 Woche Vollpension Anwendungen im Wert von € 150,-

"Pflegevertretung" - Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger * Verhinderung wegen Krankheit, Urlaub oder wichtige andere Gründe * mind. 1 und max. 4 Wochen pro Kalenderjahr * mind. Pflegestufe 3, bei Demenz Pflegestufe 1 * Einkommensgrenzen: Pflegestufe 1-5€ (+ € 400/€ 600 pro Unterhaltsberechtigtem) Pflegestufe 6-7€ * Beantragung Sozialministeriumservice * Förderung: Pflege-1-3€ € stufe4€ € € * Für Minderjährige gilt: Pflegestufe 1 ab 4 Tagen

Krankenversicherung für pflegende Angehörige  beitragsfreie Mitversicherung  mind. Pflegestufe 3  Angehörige  Für NICHT verwandte Personen besteht eine Mitversicherungsmöglichkeit wenn seit mind. 10 Monaten eine Hausgemeinschaft besteht und der Haushalt geführt wurde.

Pensionsversicherung Selbstversicherung für pflegende Angehörige  erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft für häusliche Pflege Weiterversicherung für pflegende Angehörige  Ausscheiden aus Erwerb/Pflichtversicherung  gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft für häusliche Pflege  Pflegestufe 3-7  nahe Angehörige  Kosten trägt Bund

Pflegekarenz = Entfall des Einkommens Pflegeteilzeit = Reduktion Arbeitszeit und -einkommen Ähnliche Regelung für Familienhospiz / -karenz oder -teilzeit Ziel der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ist es, insbesondere im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit, den betroffenen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit einzuräumen, die Pflegesituation (neu) zu organisieren. mind. Pflegestufe 3 (Ausnahme Minderjährige und Demenz) schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber max. 3 Monate, 1x möglich (Ausnahme: Erhöhung Pflegegeld) Anspruch auf Pflegekarenzgeld Beitragsfreie Kranken- und Pensionsversicherung

Kurzzeitpflege Übergangspflege Urlaub von der Pflege Überganspflege: 28 Tage Urlaub von der Pflege: 42 Tage (aufs Jahr verteilt) Voraussetzung ist Wiederaufnahme in häusliche Pflege Eigene Mittel:Pension (80%), Pflegegeld (10% Pflegestufe 3) Barmittel über € ,- Nicht Vermögen! Unterhaltspflichtige Angehörige müssen keinen Beitrag leisten! Antrag bei Gemeinde an BH

Grundsätzlich ist ein Heimplatz selber zu bezahlen!  Pflegebedürftigkeit (mind. Pflegestufe 3)  Einkommen  Unterhaltsanspruch gegenüber Ehegatte  Einsatz des eigenen Vermögens  Zins von Schenkungen

Vom Einkommens- und Vermögenseinsatz ausgenommen:  Sparbeträge bis € ,-  Pension Sonderzahlungen ( )  20 % Pension  10 % Pflegegeld Stufe 3: € 44,29  Eigenheim wenn Ehepartner/Kinder/Enkel darin wohnen  angesparte Pensionsvorsorge Ehepartner  Unterhaltsanspruch Ex-Ehepartner

Unterhaltspflicht (BMS)  Ehepartner  Eltern für minderjährige Kinder Einkommen nicht Vermögen Verjährungsfrist 3 Jahre Kostenersatz Hilfeempfänger (Vermögen nicht aus Erwerb) Nachlass oder Erben bei Darlehen Verjährungsfrist 10 Jahre unbefristet bei grundbücherlicher Sicherstellung

Antrag: Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS (früher Sozialhilfe) Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Abteilung Soziales Antrag bei Gemeinde, Internet, Bezirkshauptmannschaft

Broschüren

Ende V ielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sozialsprengel Vorderwald Casemanagement Langenegg, Bach 127