Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW

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Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Personengesellschaften im HGB- und IFRS-Abschluss

Regelungen für den handelsrechtlichen Jahres- oder Konzernabschluss Überblick Regelungen für den handelsrechtlichen Jahres- oder Konzernabschluss Bisherige Fassung von IAS 32 und dessen Interpretation durch den HFA ED IAS 32 IAS 32 (revised 2008) Sonstige internationale Diskussion zur künftigen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital Vorschlag des IDW für eine langfristige/dauerhafte Neuregelung

Handelsrecht (1) Keine expliziten gesetzlichen Vorschriften zur Definition von Eigen- und Fremdkapital IDW RS HFA 7: Zur Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (Abschnitt 3.1.2.) Herleitung von Eigenkapitalkriterien auf Basis der gesellschaftlichen Vorschriften, die vor allem durch den Gläubigerschutz geprägt sind werbende Gesellschaft  Verlustpuffer zur Abwehr von Unternehmenskrisen in der Unternehmenskrise  Sicherstellung von Gläubigeransprüchen

Kumulative Erfüllung der Kriterien Handelsrecht (2) Die Zuordnung bereitgestellter Mittel zum Eigenkapital setzt voraus, dass sie als Verlustdeckungspotential zur Verfügung stehen Kumulative Erfüllung der Kriterien Teilnahme an künftigen Verlusten bis zur vollen Höhe, auch mit Wirkung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern Nachrangigkeit bei Insolvenz oder Liquidation Ausweis von Fremdkapital, soweit diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind

Keine notwendige Voraussetzung für den Ausweis von Eigenkapital Handelsrecht (3) Keine notwendige Voraussetzung für den Ausweis von Eigenkapital Dauerhaftigkeit der Mittelüberlassung Ausnahme: Mittelüberlassung auf schuld-rechtlicher statt auf gesellschaftsrechtlicher Basis keine persönliche gesamtschuldnerische Haftung, einschließlich Nachhaftung reine Finanzierungsfunktion Behandlung wie Mittelüberlassung an eine Kapitalgesellschaft gerechtfertigt Folge: Sämtliche Kriterien aus IDW Stellungnahme HFA 1/1994 müssen erfüllt sein Entnahmen können jederzeit beschlossen werden

Bisherige Fassung von IAS 32 (1) Klassifizierung des Finanzinstruments (oder der Bestandteile) durch den Emittenten beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeit finanzieller Vermögenswert oder Eigenkapital nach Definitionen in IAS 32.11 und wirtschaftlicher Substanz der vertraglichen Vereinbarung

Bisherige Fassung von IAS 32 (2) Definition finanzielle Verbindlichkeiten (IAS 32.11): vertragliche Verpflichtungen, finanzielle Vermögenswerte abzugeben oder finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten zu evtl. nachteiligen Bedingungen zu tauschen Definition Eigenkapital (IAS 32.11): Verträge, die einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten begründen

Bisherige Fassung von IAS 32 (3) Verpflichtung zur Rückzahlung von Kassa-Instrumenten finanzielle Verbindlichkeit, sofern kein un-eingeschränktes Recht, sich bei Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung der Abgabe von finanziellen Vermögenswerten zu entziehen Beispiele für Rückzahlungsverpflichtungen: obligatorischer Rückkauf vereinbarte Tilgung/Laufzeit (Schuldverschreibung etc.)

Bisherige Fassung von IAS 32 (4) Verpflichtung zur Rückzahlung (Fortsetzung) FK-Klassifizierung auch bei faktischen Rückzahlungsverpflichtungen, sofern über Vertragsbedingungen begründet (nicht nur wirtschaftlich!) Finanzinstrumenten, deren Erfüllung vom Eintritt unsicherer künftiger Ereignisse abhängt, die außerhalb der Kontrolle von Emittent und Inhaber liegen Ausnahmen: not genuine, Liquidation

Bisherige Fassung von IAS 32 (5) Inhaberkündigungsrechte finanzielle Verbindlichkeit, sofern Inhaber zur Rückgabe an Emittenten berechtigt ist und dafür finanzielle Vermögenswerte erhält EK-Qualifikation nur bei uneingeschränktem Recht, die Rücknahme abzulehnen, oder uneingeschränktem Verbot der Rückzahlung in Gesetz/Satzung

Bisherige Fassung von IAS 32 (6) Inhaberkündigungsrechte (Fortsetzung) FK-Klassifizierung unabhängig davon, ob Rückzahlungsbetrag feststeht oder bspw. von Indexentwicklung abhängt Inhaber rechtlich Residualanspruch hat Länge der Kündigungsfrist ebenfalls unbeachtlich

Bisherige Fassung von IAS 32 (7) Inhaberkündigungsrechte (Fortsetzung) Anwendungsfälle: Anteile an Investmentfonds Anteile an Personengesellschaften Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Genussrechte mit Kündigungsrecht Möglichkeit zur Verwendung beschreibender Zusätze im Abschluss, um Charakter der Finanzinstrumente deutlich zu machen (IAS 32.18(b), IAS 32.IE – Beisp. 7 und 8)

Bisherige Fassung von IAS 32 (8) Inhaberkündigungsrechte (Fortsetzung) FK-Klassifizierung auch bei bedingten Kündigungsrechten, die vom Eintritt unsicherer künftiger Ereignisse abhängen, die von Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können (Periodenergebnis, Verschuldungsgrad etc.) Ausnahme: außerordentliche Kündigungsrechte, falls Eintritt dieser Voraussetzung sehr unwahrscheinlich (reine Schutzrechte „für den Extremfall“)

Bisherige Fassung von IAS 32 (9) Bewertung der Rückzahlungsverpflichtung Erstbewertung der Verpflichtung zum Rückkauf i.H.d. Zeitwerts = Barwert des (möglichen) Rückkaufsbetrags Inhaberkündigungsrecht: Barwert des (möglichen) Rückkaufsbetrags nicht niedriger als max. bei Kündigung rückzahlbarer Betrag, diskontiert ab frühestem Rückzahlungstag Folgebewertung nach IAS 39 amortized costs

Bisherige Fassung von IAS 32 (10) Zinsen, Dividenden, sonstige Erträge und Aufwendungen Erfassung entsprechend der bilanziellen Klassifizierung der Finanzinstrumente auf EK-Instrumente entfallende Ausschüttungen (z.B. Dividenden): erfolgsneutraler Abzug vom EK = Ergebnisverwendung auf FK-Instrumente entfallende Zahlungen (z.B. Zinsen): Erfolgswirksame Behandlung

Bisherige Fassung von IAS 32 (11) Anwendung der Abgrenzungsregelungen auf deutsche Personenhandelsgesellschaften Gesellschafter haben nach §§ 131 f. HGB i.V.m. § 723 BGB ordentliches Kündigungsrecht dieses darf ausgestaltet, aber nicht ausgeschlossen werden Gesellschafter haben Abfindungsanspruch, der grundsätzlich zum Ausweis von Fremdkapital führt

Bisherige Fassung von IAS 32 (12) grundsätzliche Klassifikation als Fremdkapital auch bei Andienungsrecht gegenüber Mitgesellschaftern Auseinandersetzungsanspruch gegenüber verbleibenden Gesellschaften, sofern subsidiäre Verpflichtung der Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden kann

Bisherige Fassung von IAS 32 (13) Höhe des Abfindungsanspruchs grundsätzlich Verkehrswert der Anteile abweichende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag möglich, z.B. Buchwertklausel aber: signifikante Abweichungen vom Verkehrswert werden von Rechtsprechung nicht anerkannt Zugangsbewertung Barwert der Abfindungsverpflichtung mindestens Barwert des maximal bei Kündigung zu zahlenden Betrags

Bisherige Fassung von IAS 32 (14) Folgebewertung fortgeführte Anschaffungskosten Detailregelungen liegen nicht vor Fortführung des ursprünglichen Betrags um Gewinn- und Verlustanteile kann sachgerechtes Verfahren sein, sofern diese den Abfindungs-anspruch erhöhen bzw. vermindern Mindestbetrag: Handelsrechtlicher Buchwert Folgebewertung ist ergebniswirksam

Bisherige Fassung von IAS 32 (15) direkt nach den IFRS im Eigenkapital zu erfassende Wertänderungen Beispiel: Neubewertungsbeträge, Wertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten werden ggf. auch von der Abfindungs-verpflichtung umfasst (Ausnahme: Buchwertklausel) bilanzielle Behandlung ergebniswirksame Veränderung des Fremdkapitals oder ergebnisneutrale Umbuchung

Bisherige Fassung von IAS 32 (16) Anwendung der Abgrenzungsregelungen auf GmbH Regelfall: Gesellschaftsrechtliches Eigenkapital ist auch Eigenkapital nach IAS 32 Ausnahme: Gesellschafterkündigungsrechte sind im Gesellschaftsvertrag vereinbart Fremdkapitalausweis Stammkapital muss erhalten bleiben (§ 30 Abs. 1 GmbH) und ist weiterhin als Eigenkapital auszuweisen

ED IAS 32: Instruments puttable at fair value (Stand: Juni 2006) folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um instruments puttable at fair value als Eigenkapital zu klassifizieren (= Ausschluss aus der Definition von Verbindlichkeiten) Finanzinstrument wurde zum beizulegenden Zeitwert (fair value) ausgegeben Finanzinstrument räumt Inhaber das Recht ein, vom Unternehmen den Rückkauf des Finanzinstruments zum anteiligen fair value zu verlangen Inhaber hat Anspruch auf proportionalen Anteil des Nettovermögens im Falle der Liquidation

ED IAS 32 (2) Anspruch auf den proportionalen Anteil des Nettovermögens des Unternehmens ist weder vor noch während der Liquidation beschränkt oder garantiert Nachrangigkeit des Finanzinstruments gegenüber anderen Klassen von Finanzinstrumenten, die Ansprüche auf das Vermögen des Unternehmens verkörpern alle letztrangigen Finanzinstrumente enthalten das Recht auf Rückkauf zum beizulegenden Zeitwert

Weitere Regelungsvorschläge des Board ED IAS 32 (3) Weitere Regelungsvorschläge des Board bei non-public entities kann eine Formel zur näherungsweisen Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden aus der Definition von Verbindlichkeiten sollen auch diejenigen Ansprüche ausgeschlossen werden, die bei Liquidation des Unternehmens dem Inhaber des Finanzinstruments einen proportionalen Anteil am Nettovermögen gewähren, auch dann, wenn das Unternehmen nur für eine bestimmte Zeit existieren soll der Inhaber die Liquidation herbeiführen kann

87 Stellungnahmen zum ED IAS 32 haben zu IAS 32 (rev. 2008) geführt: IAS 32 (revised 2008) (1) 87 Stellungnahmen zum ED IAS 32 haben zu IAS 32 (rev. 2008) geführt: Problem in ED IAS 32: Voraussetzung der Ausgabe und Rücknahme des Finanzinstruments zum anteiligen fair value bei vielen Abfindungsklauseln (Buchwertklausel, Stuttgarter Verfahren) fraglich IAS 32 (rev. 2008): „fair value-Voraussetzung“ nur noch eine Alternative und fair value nur noch Basiswert stattdessen: erwarteter Cashflow des Finanzinstruments muss „substantially on the net profit or loss, the change in the recognised net assets or the change in the fair value of the recognised and the unrecognised net assets of the entity“ basieren Buchwerte sollen nach IFRS ermittelt werden (IAS 32.AG14E)

IAS 32 (revised 2008) (2) Nachrangigkeit des Finanzinstruments gegenüber anderen Klassen von Finanzinstrumenten neuer Ansatz: abstellen auf die Zugehörigkeit zu einer Klasse von Finanzinstrumenten, die nachrangig gegenüber allen anderen Klassen von Finanzinstrumenten ist Problem: Können Instrumente mit Sonderrechten in eine andere Klasse ausgegliedert werden?

IAS 32 (revised 2008) (3) Anspruch auf anteiliges Nettovermögen ist weder beschränkt noch garantiert neu: Ausdrückliche Klarstellung, dass hierfür keine andere Vereinbarung vorliegen darf, die durch Abschöpfung der Gewinne das Finanzinstrument „substantiell“ beschränkt Problem: „Infizieren“ Gewinnentnahmerechte das gesamte Instrument? neue Voraussetzung: Alle Finanzinstrumente derselben Klasse müssen „identical features“ aufweisen erfasst sind finanzielle Ausstattungsmerkmale (grds. keine Stimmrechte)

Sonstige internationale Diskussion Gemeinschaftsprojekt FASB und IASB (modified joint approach) FASB Preliminary Views „Financial Instruments with Characteristics of Equity“ (November 2007) IASB Discussion Paper „Financial Instruments with Characteristics of Equity“ (Februar 2008) Proactive Accounting Activities in Europe (PAAinE) PAAinE- Working Group (DRSC, EFRAG u.a.) Discussion Paper „Distinguishing between liabilities and equity“ (Januar 2008)

FASB: 3 Ansätze, basierend auf basic ownership instruments FASB und IASB (1) FASB: 3 Ansätze, basierend auf basic ownership instruments basic ownership instruments Inhaber hat nachrangigsten Anspruch auf anteiligen Unternehmenswert bei Liquidation und er erhält anteiligen Liquidationsüberschuss nach Befriedigung aller Gläubiger

Basic Ownership Approach FASB und IASB (2) (auch) ein kündbares Instrument kann ein basic ownership instrument sein, wenn der Abfindungsbetrag dem anteiligen Unternehmenswert entspricht oder eine Abfindung zum Buchwert vereinbart ist und die Abfindungsklausel den fair value des Instruments bzw. des anteiligen Unternehmenswertes approximiert und ein aktiver Markt für das Instrument besteht bzw. das Instrument nur an die Gesellschaft zurückgegeben werden kann Basic Ownership Approach EK sind nur basic ownership instruments weniger EK als nach IAS 32 (z.B. Derivate)

Ownership Settlement Approach FASB und IASB (3) Ownership Settlement Approach Eigenkapitalinstrumente: basic ownership instruments perpetual instruments, die nicht basic ownership instruments sind indirect ownership instruments fair value dieses Instruments schwankt mit dem fair value eines basic ownership instruments, z.B. Kaufoption einer Stammaktie Erfüllung nur in basic ownership instruments (nicht in bar) weniger Derivate EK als nach IAS 32, ansonsten ähnlich

Reassessed Expected Outcomes (REO) Approach FASB und IASB (4) Reassessed Expected Outcomes (REO) Approach sehr komplexer, von Investment Bankern ausgearbeiteter Ansatz Eigenkapitalinstrumente: basic ownership instruments EK-Komponenten in anderen Instrumenten, deren Wert mit dem Wert des basic ownership instrument korreliert (in beide Richtungen) Trennung der „equity hybrids“ in EK- und FK-Komponenten und Bewertung aller (einschließlich EK) Komponenten an jedem Stichtag deutlich mehr EK als nach IAS 32 FASB favorisiert basic ownership approach als den einfachsten Abgrenzungsansatz

Vorschlag zur Definition von EK: Loss Absorption Approach (LAA) PAAinE (DRSC, EFRAG u.a.) Vorschlag zur Definition von EK: Loss Absorption Approach (LAA) „Capital is deemed risk capital and, thus, presented as equity if it is available for loss absorption from an entity‘s perspective“ EK-Definition möglichst nur anhand eines Kriteriums Verlustteilnahme als entscheidendes Merkmal von EK Verlust = accounting losses (nicht economic losses) Kapital, das nicht am Verlust teilnimmt, ist FK (FK als residuale Größe!) Klassifizierung zu Beginn und ausschließlich anhand der terms and conditions Umklassifizierung nur bei Änderung der terms and conditions

Vorschlag des IDW für eine lang-fristige/dauerhafte Neuregelung (1) EK-Funktionen in der Betriebswirtschaftslehre Haftungsfunktion Ergebnisabhängigkeit Nachrangigkeit Residualanspruch bei Rückzahlung Finanzierungsfunktion Rückzahlung nur bei Liquidation

Vorschlag des IDW für eine lang-fristige/dauerhafte Neuregelung (2) Einordnung der geltenden Regelungen HGB: Haftungsfunktion im Vordergrund IFRS: Finanzierungsfunktion im Vordergrund

Vorschlag des IDW für eine lang-fristige/dauerhafte Neuregelung (3) Vorschlag für eine neue EK-Definition Kombination von Haftungs- und Finanzierungsfunktion Verlustpuffer für die Gläubiger Längerfristigkeit ergebnisabhängige Vergütung/Verlustteilnahme Nachrangigkeit bei Liquidation oder Insolvenz längere Mindestlaufzeit bzw. Kündigungsfrist (z.B. mind. 2 Jahre) EK-Ausweis, solange Mindestlaufzeit nicht unterschritten bzw. Kündigung nicht ausgesprochen wurde