23. Treffen der Beteiligungsreferenten des Bundes und der Länder am 10. November 2010 IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der.

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23. Treffen der Beteiligungsreferenten des Bundes und der Länder am 10. November 2010 IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschluss- prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720) WP StB Dr. Ellerich, Duisburg

1 Gliederung  Ausgangspunkt  Ziel der Neufassung des IDW PS 720 im Jahre 2006  Entwicklungen seit der Neufassung Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Transparenzgesetz NRW Corporate Governance  Diskussion

2 Ausgangspunkt  Letzte Überarbeitung des Fragenkatalogs in IDW PS 720 am vom HFA des IDW verabschiedet  zuvor mehrere Abstimmungsgespräche mit Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, Bundesrechnungshofs, Landesrechnungshöfe  Vorstellung der Überlegungen bei Treffen der Beteiligungsreferenten des Bundes und der Länder am , ,  4 Jahre Erfahrung aus der Anwendung der Neufassung des IDW PS 720

3 Ziel der Neufassung 2006  Verschlankung der Berichterstattung  Berücksichtigung zwischenzeitlicher Entwicklungen Konzentration der Prüfungsberichte auf das Wesentliche, u.a. veranlasst durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) Hervorhebung der Bedeutung des Lageberichts einschließlich der Risikoberichterstattung durch Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) Diskussionen zu Corporate Governance, Korruptionsprävention, etc.

4 Entwicklungen seit der Neufassung - BilMoG (1) Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom :  § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG Innere Ordnung des Aufsichtsrats Möglichkeit zur Bildung eines Prüfungsausschusses, der sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des IKS/RMS befasst  Klarstellung (vgl. auch Gesetzesbegründung)  originär dem Aufsichtsrat zukommende Aufgaben

5 Entwicklungen seit der Neufassung - BilMoG (2)  Korrespondierende Klarstellung der Pflichten des Abschlussprüfers zur Berichterstattung an das Überwachungsorgan, § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG  Klarstellende Ergänzung in IDW PS 470, Tz. 26: Hinweispflicht des Abschlussprüfers auf festgestellte wesentliche Schwächen im rechnungslegungsbezogenen IKS und RMS, soweit es Berührungspunkte mit dem Rechnungslegungsprozess aufweist (insb. zum Management von Risiken im Zusammenhang mit der Bildung von Bewertungseinheiten)  u.E. kein Anpassungsbedarf für IDW PS 720

6 Entwicklungen seit der Neufassung - VorstAG  Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) vom gibt klarere Vorgaben an das Überwachungs- gremium zur Festsetzung der Vorstandsvergütung  Konkretisierung und Stärkung der Verantwortlichkeit des Überwachungsgremiums berührt nicht die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung IDW Praxishinweis 1/2010: „Gutachterliche Stellungnahme eines Wirtschafts- prüfers über die Umsetzung des § 87 AktG i.d.F. des VorstAG“ (Stand: )

7 Entwicklungen seit der Neufassung – Individualisierte Angabe von Organbezügen  Beispiel: Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz NRW) vom bei Mehrheitsbeteiligungen: Land und Kommunen in NRW müssen durch Gesellschaftsvertrag/Satzung individualisierte Angabe von Organbezügen sicherstellen ansonsten Hinwirkungspflicht durch Land und Kommunen  kein Anpassungsbedarf im Fragenkatalog für Frage 1d)

8 Entwicklungen seit der Neufassung – Corporate Governance  Börsennotierte Unternehmen mit Bundes-/ Landesbeteiligung: Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex  Public Corporate Governance Kodex des Bundes als Teil der "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes"  Zunehmend Entwicklung länderspezifischer Kodices  kein Anpassungsbedarf für IDW PS 720 ersichtlich

9 Diskussion