zur Unterrichtung der Wahlvorstände für die Landrat Direktwahl 2015 Herzlich Willkommen zur Unterrichtung der Wahlvorstände für die Landrat Direktwahl 2015
Gleich zu Beginn eine Bitte Bitte tragen Sie sich in die Anwesenheitsliste ein
Wahltermin: Wahlzeit: 08.00 – 18.00 Uhr Sonntag, der 25.01.2015 Stichwahl 08.02.2015 Wahlzeit: 08.00 – 18.00 Uhr Rechtsgrundlagen: Hessische Gemeindeordnung (HGO) Kommunalwahlgesetz (KWG) und Kommunalwahlordnung (KWO)
Ahnataler Wahlbezirke Die bisherigen Wahlbezirke 003 und 006 (Kammerberg) wurden zusammengelegt. 001 - OT Weimar, östlich der Bahnlinie 002 - OT Weimar, westlich der Bahnlinie 003 - OT Weimar, Wohngebiet gesamter Kammerberg 004 - OT Heckershausen, nördlich der Hauptstraße/Obervellmarsche Straße, (einschl. Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) und östlich der Rasenallee 005 - OT Heckershausen, südlich der Hauptstraße / Obervellmarsche Straße (ohne Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) Briefwahlbezirk Ahnatal
Wahlvorstände Für jeden Wahlbezirk wurde ein Wahlvorstand gebildet. Aufgaben: Leitung und Überwachung der Wahlhandlung Ermittlung des Wahlergebnisses
Wahlvorstand Besteht aus: Wahlvorsteher/in (gleichzeitig Vorsitzende/r) Stellvertreter/in 3 – 7 weitere Beisitzer/innen
W 1 Bürger-saal W 2 W 3 Kindergarten Kammerberg W 4 Gemeinde-zentrum W 1 Bürger-saal W 2 W 3 Kindergarten Kammerberg W 4 Gemeinde-zentrum W 5 Gemeinde-zentrum Briefwahl Wahlvor-steher/in Kriegisch, Hartmuth Börner, Günter Reedwisch, Rüdiger Schmidt, Iris Lohrbach, Jan Heinel, Hans-Peter Stellv. Wahlvor-steher/in Groos, Dietrich Busse-Gemmecker Ines Strittmatter, Hans Janke, Werner Nawroth, Lothar Siebert, Herbert Beisitzer/in Dieckhoff, Edeltraud Hennicke, Peter Baumann, Marie-Luise Heinzemann, Doris Dilcher, Tobias Gellner, Rosi Nemetz, Elfriede Lecke, Axel Kramer, Vera Schlömer, Helga Mahr, Hans Dieter Kempa, Karin Heinel, Philipp-Johannes Mettke, Marion Schnell, Cordula Schmidt, Richard Schmidt, Annegret Ude, Monika Weber, Anna Schomberg, Erwin Söder, Bärbel Schurig, Stefan Haarhaus, Christoph Löwer, Manfred Riehl, Anna Schäfer, Hans-Jürgen Rudolph, Doris Feldesz, Anna Dieckhoff, Christiane Winter, Herbert Aufenanger, Brigitte Stein, Egon Pflüger, Carolin Feldesz, Georg Hollstein, Tim Wagner, Roland Dr. Bruhns, Otto Schaub, Gerlinde Klapp, Carolin Hinz, Horst Günther, Klaus-Dieter Herrmann, Birgit
Zusammentreffen der Wahlvorstände Im Wahllokal: 07.30 Uhr Briefwahl: 15.00 Uhr Bestellung eines/r Schriftführers/in und eines/r stellv. Schriftführers/in durch den/die Wahlvorsteher/in Wahlvorsteher/in weist die Mitglieder auf die unparteiische Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit hin
Wahlraum Bannmeile 10 m vom Gebäudeeingang Öffentlichkeit der Wahl Wahlkabinen und Urnen in ausreichender Zahl Prüfen, ob Urnen leer sind (Schlüssel verwahren – Wahlvorsteher/in) Beschilderung
Unterlagen Aushändigung durch Beauftragten der Gemeindeverwaltung Wählerverzeichnis Stimmzettel Niederschrift Sonst. Büromaterial Schnellmeldung - entfällt
Anwesenheit des Wahlvorstandes Während des Wahlgeschäfts mind. 3 Mitglieder Bei der Ergebnisermittlung sollen alle Mitglieder anwesend sein – Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.
Wahlberechtigung Prüfung der Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigungsschreiben, Ausweis, persönlich bekannt) Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in Vollendung 18. Lebensjahr am Wahltag Wohnsitz seit drei Monaten (09.08.2014) in Ahnatal Nicht nach § 31 HGO vom Wahlrecht ausgeschlossen In Zweifelsfällen kann die Wahlberechtigung von der Gemeindeverwaltung am Wahltag nochmals überprüft werden.
Wahlhandlung - Ablauf Aushändigung des Stimmzettels (nach Kennzeichnung zusammenfalten) Kennzeichnung des Stimmzettels Ausweispflicht des Wählers (Wahlbenachrichtigung) Zulassung zur Stimmabgabe Stimmabgabevermerk
Wahlbenachrichtigungsschreiben Nach Prüfung der Wahlberechtigung wieder zurückgeben an Wahlberechtigte – für den Fall einer Stichwahl
Wahlhandlung – Besonderheiten Wahlhilfe Behindertengerechte Wahllokale Wähler/innen mit Wahlschein
Beurkundung des Wählerverzeichnisses Als Deckblatt im Wählerverzeichnis Korrektur, wenn am Wahltage bis 15.00 Uhr noch Wahlscheine ausgestellt werden.
Ausstellung von Briefwahlunterlagen Am Wahltage unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.00 Uhr möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit) Unterlagen im Gemeindewahlbüro abholen Keine Briefwahlunterlagen im Wahllokal annehmen
Wähler/innen mit Wahlschein Wähler/innen mit einem Wahlschein können in jedem Wahllokal der Gemeinde wählen. Wahlschein einbehalten und der Niederschrift beifügen „Wahlscheinwähler“ als solche besonders in der Niederschrift festhalten (Ziff. 3.3)
Schluss der Wahlhandlung Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Uhr beenden Wähler/innen, die sich noch im Wahllokal befinden können ihre Stimme noch abgeben.
- Zahlen sollten übereinstimmen – Ermittlung des Wahlergebnisses gilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand Zählung der Stimmzettel Zählung der Stimmabgabevermerke (und ggf. Wahlscheinwähler) - Zahlen sollten übereinstimmen –
Stimmenauszählung Sortieren der Stimmzettel: Stapel 1: offensichtlich gültige Stimmen getrennt nach den beiden Wahlbewerbern Stapel 2: ungekennzeichnete Stimmzettel (zweifelsfrei ungültig) Stapel 3: Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben - mit Beschlussfassung (Anlage zur Wahlniederschrift!)
Zusammenstellung Zusammenstellung und Bekanntgabe Schnellmeldung – kein separater Vordruck Wahlniederschrift ausfüllen uns von allen Mitgliedern unterschreiben lassen
A U S Z G W H L N I E D R C F T
Briefwahl - allgemeines Treffen des Wahlvorstandes um 15.00 Uhr im Rathaus, Sozialraum Übergabe der roten Briefwahlumschläge
Briefwahlunterlagen bestehen aus: Roter Wahlbriefumschlag darin: - Wahlschein (weiß) mit eidesstattlicher Erklärung, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurde – oder von einer Vertrauensperson im Sinne des Wählers - Blauer Stimmzettelumschlag (verschlossen) - Stimmzettel Ggf. Merkblatt zur Briefwahl (unschädlich)
Briefwahl – Ergebnisermittlung Öffnen der roten Briefwahlumschläge Prüfung des Inhalts, insbesondere, ob die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschrieben ist Blauen Stimmzettelumschlag in die Urne werfen
Briefwahl - Ergebnisermittlung Rote Wahlbriefumschläge mit Mängeln sind zurückzuweisen. Es handelt sich dabei nicht um ungültige Stimmen Sie werden vorab ausgesondert, fortlaufend nummeriert, mit dem Zurückweisungsgrund versehen und der Niederschrift beigefügt.
Briefwahl - Zurückweisungsgründe Mängel der roten Wahlbriefumschläge können u. a. sein: Wahlschein fehlt Wahlschein ist nicht unterschrieben Blauer Stimmzettelumschlag fehlt Stimmzettelumschlag (blau) ist nicht verschlossen
Ermittlung des Ergebnisses Bis 18.00 Uhr können noch Wahlbriefumschläge eingehen Erst danach kann die Stimmenauszählung erfolgen
Wahlniederschrift Wichtig! - Unterschrift von allen Wahlvorstandsmitgliedern Unterlagen übergeben an Bediensteten der Gemeindeverwaltung
Sonstiges Erfrischungsgeld: gestaffelt Ahnataler Wahlergebnis auf www.ahnatal.de oder Kreiswahlergebnis auf www.landkreiskassel.de
Info - Material Übersicht der eingeteilten Wahlvorstände Folgendes Info-Material liegt zur Mitnahme bereit: Übersicht der eingeteilten Wahlvorstände Anleitung für den Wahlvorstand / Briefwahlvorstand Weitere Infos auf www.ahnatal.de
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