Gerichtsorganisation

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Kap 7 - Gläubigerverzug 1 Barta: Zivilrecht online Gläubigerverzug; § 1419 ABGB (1) qDer Gläubiger gerät in Verzug, wenn er die ihm ordnungsgemäß – real.
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Kap 7 - Schuldverhältnisse 1 Bárta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen  § 859 ABGB: > Die persönlichen Sachenrechte, vermöge.
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SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Organhaftung: DN-Haftung der Beamten Immer ein 2-Personenverhältnis + in Vollziehung der Gesetze + schuldhaft + rechtswidrig.
Barta: Zivilrecht online Kap 6 - Vorvertrag 1 Vorkaufsrecht: § 1072 ff ABGB (1) § 1072: Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, daß der Käufer, wenn.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Auftrag (1) qAuftrag, mandatum qDefinition: Auftrag ist Geschäftsbesorgung für einen anderen auf dessen Rechnung l.
SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen q§ 859 ABGB q„Die persönlichen Sachenrechte, vermöge welcher eine Person.
Kap 3 – Verwahrung 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht  Darlehen§§ 983 ff ABGB  Leihe§§ 971 ff ABGB  Verwahrung§§ 957 ff ABGB  Pfandvertrag§§
I. Ziele der Präsentation II. Was ist Mediation? III. Sedes materiae IV. Mediationszeitpunkt V. Beurteilung Marc SchibliNino Hafner2.
 Titel = Rechtsgrund/rechtlicher Erwerbungsgrund  römR: causa  Modus = taugliche Erwerb(ung)sart zB: für Eigentumserwerb: §§ 426 ff (bewegliche Sachen)
 Präsentation transkript:

Gerichtsorganisation Gerichtstypen und Instanzenzug § 1 JN: „Die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechts- sachen wird ... durch ... ordentliche Gerichte ausgeübt “; d.s. Gerichte mit Erkenntnis- und Vollstreckungsgewalt Oberster Gerichtshof 3. Instanz 16 Landesgerichte 4 Oberlandesgerichte 2. Instanz B E Z I R K S G C H T 16 Landesgerichte 16 Landesgerichte 16 Landesgerichte 2. Instanz 1. Instanz Barta: Zivilrecht online 1. Instanz

Gerichtliche Rechtsdurchsetzung VK K KaufV 1 zahlt nicht 3 Klage 4 liefert 2 6 Urteil Zivilprozeß (ZPO) 5 Exekution 7 Barta: Zivilrecht online Gerichtliche Geltendmachung

Anzahl der Rechtsanwälte seit 1980 Österreich Barta: Zivilrecht online Quelle: OERAK

Rechtsanwälte in Österreich Rechtsanwälte hiervon weiblich 1998 2000 1998 2000 Rechtsanwaltskammer Quelle: OERAK Barta: Zivilrecht online Gesamt 3.696 3.969 401 466

Einwohner pro Anwalt in Europa Stand: 1999 Arbeitslose Juristen in Ö - Sept 2000: 538 Barta: Zivilrecht online Q: Rechtsanwaltskammertag, AMS

Barta: Zivilrecht online Rechtsdurchsetzung Materielles Recht ↔ VerfahrensR/formelles R VerfahrensR = immer öffentliches Recht Gewaltentrennung und Gerichtsbarkeit: Art 94 B-VG Gerichtstypen und Instanzenzug  eigene Folie Gerichtsbarkeit ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache; Art 10 Abs 1 Z 6 iVm Art 82 Abs 1 B-VG (Gerichtliche) Zuständigkeit  eigene Folie Barta: Zivilrecht online

Gerichtliche Zuständigkeit Rechtsquelle: Jurisdiktionsnorm (JN) 1895 Sachliche Zuständigkeit: Bezirksgerichte: § 49 Abs 1, 2 und 4 JN Gerichtshöfe 1. Instanz: §§ 50, 54 Abs 1 JN Örtliche Zuständigkeit: Allgemeiner Gerichtsstand: §§ 65 - 75 JN; insbes §§ 65, 66 Abs 1 und 2 JN Besondere Gerichtsstände: §§ 76 ff JN; zB § 76 JN: Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis, § 81 JN: Streitigkeiten um unbewegliches Gut, § 92 JN: Gerichtsstand für Besitzstörungsstreitigkeiten, § 92 a JN: Gerichtsstand der Schadenszufügung Eigenzuständigkeit und Wertzuständigkeit - zB: BezGe für Streitigkeiten - zB: BezGe bis zum aus Bestandverträgen Streitwert von 10.000 € Barta: Zivilrecht online

Ordentliche Gerichtsbarkeit § 1 JN bestimmt, dass in: bürgerlichen Rechtssachen die Gerichtsbarkeit durch: ordentliche Gerichte ausgeübt wird Dazu zählen: Bezirksgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte und der OGH sowie die Bezirksgerichte in Handelssachen und die Handelsgerichte Vgl auch § 1 ABGB: „Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privatrechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich [!] bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht im demselben aus.“ Barta: Zivilrecht online

Materielles und formelles Recht (1) Materielles R. = inhaltlich regelndes Recht → Besitz, ET, EheR, SachenR, KaufR Formelles R. = Verfahrens-, Prozessrecht: dient der Durchsetzung des materiellen Rs → ZPO, EO, AußStrG, AVG, stopp Das materielle R. ist entweder PrivatR oder öffentlR Das VerfahrensR ist immer öffentlR Gerechtigkeit ist Ziel für beide Bereiche; Verfahren → Verfahrensgerechtigkeit Barta: Zivilrecht online

Materielles und formelles Recht (2) Verfahrensgerechtigkeit schafft prozessuale Bedingungen, die ein faires Verfahren und eine inhaltlich gerechte Entscheidung ermöglichen Sowohl materiellrechtliche, als auch Verfahrensfehler können durch ein Rechtsmittel bekämpft werden Beachte: Rechtsmittel ist ein Verfahrensinstrument, mit dem getroffene Entscheidungen überprüft werden können Barta: Zivilrecht online

Faires Verfahren  Voraussetzungen Sachliche Unabhängigkeit des Richters → Weisungsfreiheit Aber Bindung des Richters an das Gesetz Inhaltliche Neutralität des Richters (gegenüber den Parteien) Persönliche Unabhängigkeit: Richter sind unabsetzbar und unversetzbar Unparteilichkeit des Richters: Befangenheitsgründe nach den verschiedenen Verfahrensvorschriften; zB ZPO Grundsatz des rechtlichen Gehörs  audiatur el altera pars Jede Partei kann ihre Tatsachendarstellung und ihren Rechtsstandpunkt darlegen Jeder Partei ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben Waffengleichheit: Unterlegenheit ist auszugleichen → Verfahrenshilfe (ZPO) + Pflichtverteidiger im Strafprozess Barta: Zivilrecht online

Zivilprozess  Verfahrensgrundsätze Gericht wird nicht von sich aus tätig → Dispositionsmaxime bestimmt das Prozessgeschehen; Parteien (Ausdruck von Privatautonomie im Verfahren) Kläger erhebt Klage und grenzt den Streitgegenstand ab: ne eat iudex ultra petita partium Möglichkeit der Klagsrücknahme etc. Verhandlungsmaxime: Parteien liefern Prozessstoff → Tatsachenmaterial + Beweise Öffentlichkeit des Verfahrens Mündlichkeit des Verfahrens Barta: Zivilrecht online