GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Betriebliche Erfahrungen bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
Advertisements

Arbeitsschutz- Pflichten der Beschäftigten
Gefahrstoffsymbole und
Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS
Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS
Handlungsanlass Ex § 6 BetrSichV: Ein Explosionsschutzdokument ist
Unterweisungsmodul Brandschutz.
Integration des Arbeitsschutzes in die Prozesse
Was sind Gefahrstoffe? Der Begriff Gefahrstoffe umfaßt sämtliche Stoffe (Ausgangsstoffe, Erzeugnisse, Zwischen- oder Nebenprodukte, Hilfsstoffe usw.),die.
Sicherheitsbelehrung WS 2005/2006
Ameisensäure.
01.
Feuerwehrverband Ostfriesland e.V.
Sicherheitsbestimmungen
HessGiss Warum wir uns mit HessGiss beschäftigen sollten!
Willkommen zur Unterweisung für besondere Tätigkeiten
Willkommen zur Unterweisung
Gefahrstoffe.
GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.
Wissenswertes über Gefahrstoffe und Gefahrgüter
Gefahrstoffbeauftragte in Schulen Gelsenkirchen Bau und Ausrüstung naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume Lagerung von Gefahrstoffen Gefahrstoffverzeichnis.
Die neue Gefahrstoffverordnung
Laborordnung Schülerteil. Laborordnung Schülerteil.
Untersuchen von Alltags-produkten:
GHS Global Harmonized System
Chemikalien - Rechtsgrundlagen
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU)
Neues Chemikalienrecht –
Zement und zementhaltige Zubereitungen
Global Harmonisiertes System Einstufung und Kennzeichnung
Eine kleine Einführung
Gefahrstoffrecht (Wikipedia, )
Weichselbraun Julian 4YHWIM 2011/12
Veränderung der Kennzeichnung von Gefahrgütern und Gefahrstoffen
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe.
Lagerung und Entsorgung
GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
Kann REACH diese Zielstellung erfüllen ?
Wintersemester 2014 Naturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und Beschichtungstechnologie.
Potenzielle Auswirkungen von Materialien, Stoffen, Geräten auf die Gesundheit Input zum Praxisgespräch „Nachhaltigkeit trainieren!“ Carl-Otto Gensch, Freiburg,
Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht:
Ausbildungsleitfaden Kennzeichnung Gefährliche Stoffe und Güter
Firma, Anlass, Datum Name
Salpetersäure HNO3
Flussäure.
Chemische Labore.
Regeln für das Arbeiten
Themenübersicht Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz
2K-Spachtelsortiment:
Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 1 Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften.
RiSU-NRW, gültig seit Schutzstufen Gefährdungsbeurteilung Neue Begriffe T+ KMR-Stoffe Tätigkeits- beschränkungen zweimal jährlichUnterweisung der.
Sicherheitsunterweisung Biolabore gekürzt
1 ERSTE HILFE bei Unfällen in Chemie Alexander Hochedlinger Ersetzt nicht einen Erste-Hilfe-Kurs Empfohlen wird die Broschüre: „Mein Befund – meine Gesundheit“
GHS - Global harmonisiertes System
Revision Chemikalienverordnung 2008 Was ändert ?
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz GHS in der Schweiz Steffen Wengert Bundesamt.
Salpetersäure - HNO3.
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Saarbrücken, Teil 2: Vereinfachte Kennzeichnung von Laborgefäßen.
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis – Mischen in einem Rührkessel: Gefährdung durch Hautkontakt.
Änderungen im Gefahrgutrecht ADR 2015
Explosiv Extrem entzündbar Leicht entzündbar Entzündbar
Lackex T.B.R. Neutraler industrieller Entschichter für Tauchbäder
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe.
Die neuen Laborrichtlinien:
Saarbrücken, Teil 1: Die CLP-Verordnung („EU-GHS“)
Der Bund wird im September 2012 eine Kampagne für die breite Öffentlichkeit starten. Bereits vor dem offiziellen Kampagnenstart stellt er den Betrieben.
GHS und CLP Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Umsetzung in der Europäischen Union.
Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS
§ 7 Informationsermittlung und Gefährdungsermittlung
Global Harmonisiertes System
 Präsentation transkript:

GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Dieser Foliensatz für Kontraktoren am Standort Ludwigshafen enthält wichtige Informationen zur neuen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Er informiert Sie über die wichtigsten Änderungen und mögliche Auswirkungen. Die Inhalte der Folien wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen übernimmt BASF SE keine Garantie. GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Information für Kontraktoren der BASF SE am Standort Ludwigshafen  BASF SE 2014 Stand: Mai 2014

Bisherige Kennzeichnung von Gefahrstoffen Bislang werden 10 Gefahrensymbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen verwendet Informationen zu besonderen Gefahren sind in den R-Sätzen beschrieben, z.B. R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 35 Verursacht schwere Verätzungen Sicherheitsratschläge werden in den S-Sätzen gegeben, z.B. S 15 Vor Hitze schützen S 22 Staub nicht einatmen Woran erkennt man gefährliche Stoffe? Hier halfen bisher die orangen Gefahrensymbole, die signalisieren: Hier handelt es sich um einen Gefahrstoff. Das Symbol gibt auch einen Hinweis welche Gefahren bestehen. Bislang werden 10 orange Gefahrensymbole zur Kennzeichnung verwendet. Man unterscheidet zwischen Gefahrensymbolen, die vor Gesundheitsgefahren, physikalischen Gefahren oder Umweltgefahren warnen. Weitere Informationen zu den besonderen Gefahren von Gefahrstoffen werden mit den R-Sätzen beschrieben, hier zwei Beispiele R21 und R35. In den S-Sätzen werden Sicherheitsratschläge gegeben. Die Wortlaute dieser R- und S-Sätze waren bisher schon europaweit vereinheitlicht. 07.05.2014

Weltweit einheitliches System Weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien UN-GHS (Globally Harmonized System) http://visibleearth.nasa.gov Umsetzung in der EU durch CLP-Verordnung Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures seit 20. Januar 2009 in Kraft, es gibt Übergangsfristen Bereits 1992 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen begonnen ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen. Vorrangige Ziele sind dabei der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie der freie Verkehr von Chemieprodukten zwischen den Ländern. Nachdem Ende 2002 durch die UN die Grundlage für ein derartiges System geschaffen wurde, begann die Ausarbeitung einer europäischen Verordnung. Nach eingehenden Diskussionen wurde diese in den Folgejahren fertig gestellt. Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und wird als CLP-Verordnung bezeichnet, abgeleitet von dem englischen Namen der Verordnung. Diese Verordnung kann seit dem 20. Januar 2009 angewendet werden. Viele Chemikalien sind bereits nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet. Es gibt allerdings Übergangsfristen, so dass auch die bisherige Kennzeichnung noch anzutreffen ist. Anpassung des nationalen Gefahrstoffrechts bis 2015 (Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe und weitere Regelwerke) 07.05.2014

Übergangsfristen der CLP-Verordnung Einstufung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen Stoffe (z.B. Aceton, Toluol) werden bereits seit dem 01.12.2010 nach den neuen Regelungen eingestuft und gekennzeichnet Gemische (z.B. Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel) müssen spätestens ab dem 01.06.2015 nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden Gemische, die zu diesem Zeitpunkt schon im Handel sind und noch mit dem bisherigen System gekennzeichnet sind, dürfen noch bis zum 01.06.2017 abgegeben werden Innerbetriebliche Kennzeichnung (z.B. Rohrleitungen) Termin der Umstellung legt der jeweilige Betrieb fest Die CLP-Verordnung kann seit dem 20. Januar 2009 bereits angewendet werden, es gibt jedoch Übergangsfristen. Für Stoffe, wie z.B. Aceton oder Toluol, die in Verkehr gebracht werden, muss die Verordnung zwingend seit dem 01.12.2010 angewendet werden. Das heißt Hersteller, die Stoffe an andere abgeben, müssen spätestens zum 01.12.2010 neue Etiketten verwenden. Seitdem müssen auch neue Sicherheitsdatenblätter erstellt sein. Für Gemische gilt eine längere Übergangsfrist bis zum 01.06.2015. Gemische, die zu diesem Zeitpunkt schon im Handel sind, dürfen allerdings bis zum 01.06.2017 noch mit der alten Kennzeichnung abgegeben werden. Für die Umstellung der innerbetriebliche Kennzeichnung gelten diese Fristen nicht. Den Termin der Umstellung legt der jeweilige Betrieb selbst fest. Der in der neuen Verordnung benutzte Begriff Gemisch entspricht dem zur Zeit noch benutzten Begriff Zubereitung. 07.05.2014

Auswirkung der Übergangsfristen Als Folge der Übergangsfristen können am Arbeitsplatz Produkte mit alter oder neuer Kennzeichnung vorhanden sein Weitere Informationen in der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 408 Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung Vorsicht Verwechslungsgefahr! Am Arbeitsplatz können während der Übergangzeit Gebinde mit alter oder mit neuer Kennzeichnung vorhanden sein. Es wird noch einige Zeit dauern, bis nur noch entsprechend der CLP-Verordnung gekennzeichnete Gebinde vorhanden sein werden. Es ist durchaus möglich, dass ein und derselbe Stoff von verschiedenen Lieferanten sowohl mit alter Kennzeichnung als auch mit neuer Kennzeichnung am Arbeitsplatz vorhanden ist. Hier ist besondere Vorsicht nötig, damit es nicht zu Verwechslungen kommt! Schau hin! 07.05.2014

Ergänzt mit einem Signalwort: Gefahr oder Achtung Was ändert sich? CLP 28 Gefahrenklassen unterteilt in Gefahrenkategorien 15 Gefährlichkeitsmerkmale 10 Gefahrensymbole 9 Gefahrenpiktogramme Neu Neu CLP Neu Ergänzt mit einem Signalwort: Gefahr oder Achtung Welche Änderungen gibt es in dem neuen System? Bisher erfolgte die Einstufung anhand von 15 Gefährlichkeitsmerkmalen wie „krebserzeugend“, „ätzend“, „entzündlich“ oder „sensibilisierend“. Die neue CLP-Verordnung sieht nun 28 Gefahrenklassen vor, welche die Art einer Gefahr beschreiben. Man unterscheidet wiederum Gesundheitsgefahren, physikalische Gefahren und Umweltgefahren. Diese Gefahrenklassen werden noch weiter in Gefahrenkategorien unterteilt. Anstelle von orangen Gefahrensymbolen werden zukünftig weiß-rote Gefahrenpiktogramme verwendet. Neu ist auch die Angabe eines Signalworts, entweder Gefahr oder Achtung. Anstelle der R-Sätze wird es künftig Gefahrenhinweise geben, umgangssprachlich als H-Sätze bezeichnet (abgeleitet vom englischen hazard statement). Weiterhin gibt es zusätzlich einige ergänzende EUH-Sätze, die nur innerhalb der Europäischen Union verwendet werden. Anstelle der S-Sätze gibt zukünftig Sicherheitshinweise, die als P-Sätze bezeichnet werden (abgeleitet vom englischen precautionary statement). Bezeichnung der besonderen Gefahren R-Sätze CLP Gefahrenhinweise H-Sätze (Hazard Statements) Sicherheitsratschläge S-Sätze CLP Sicherheitshinweise P-Sätze (Precautionary Statements) 07.05.2014

Bezeichnungen der neuen Gefahrenpiktogramme GHS01 Explodierende Bombe GHS02 Flamme GHS03 Flamme über einem Kreis GHS04 Gasflasche Neu GHS05 Ätzwirkung GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS07 Ausrufezeichen GHS08 Gesundheitsgefahr Hier die neuen Gefahrenpiktogramme im Einzelnen. Die neuen Piktogramme bestehen aus einem weißen, auf der Spitze stehenden Quadrat mit rotem Rand und einem schwarzen Symbol. Manche der Symbole werden Ihnen vertraut vorkommen, andere sind neu oder verändert. Sie sind durchnummeriert und haben einen Namen wie z.B. GHS 06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“, der aber auf Etiketten nicht auftaucht. Drei Piktogramme sind ganz neu, die Piktogramme „Gasflasche“, „Ausrufezeichen" und „Gesundheitsgefahr". Das Piktogramm „Gasflasche“ warnt vor Gasen unter Druck. Das Piktogramm „Ausrufezeichen“ wird zur Kennzeichnung bei weniger schwerwiegenden Gesundheitsgefahren verwendet. Das Piktogramm „Gesundheitsgefahr" warnt vor schwerwiegenden chronischen Gesundheitsgefährdungen, z.B. vor krebserzeugenden Stoffen oder Gemischen oder vor Sensibilisierung der Atemwege. Neu ist die Zuordnung eines Signalworts. Es gibt nur zwei Signalworte, Gefahr oder Achtung. Welches Signalwort zugeordnet wird, hängt von der Schwere der Gefahr ab. Gefahr wird bei schwerwiegenden Gefahrenkategorien verwendet, Achtung bei weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien. Es wird übrigens immer nur ein Signalwort angegeben, auch wenn ein Stoff mit mehreren Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet wird. GHS09 Umwelt Je nach Schwere der Gefahr wird ein Signalwort zugeordnet: Gefahr (bei schwerwiegender Gefahrenkategorie) Achtung (bei weniger schwerwiegender Gefahrenkategorie) 07.05.2014

Einfaches Beispiel CLP Im neuen System: keine Kennbuchstaben! (E, F+, F, O, T+, T, C, Xn, Xi, N) Im neuen System: Keine Gefahren- bezeichnung Piktogramm CLP Signalwort Gefahr Hier ein einfaches Beispiel, wie sich die Kennzeichnung verändern kann. Dieses Produkt, das bislang mit „Ätzend“ gekennzeichnet war, wird zukünftig das Piktogramm „Ätzwirkung“ und das Signalwort „Achtung“ erhalten. Der neue H-Satz lautet: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Im Unterschied zum bisherigen System wird die Gefahrenbezeichnung (hier: „Ätzend“) nicht mehr angegeben. Auch die bisherigen Kennbuchstaben (hier: C für „Ätzend“, abgeleitet vom englischen corrosive) wird es nicht mehr geben. Leider ist es nur selten so einfach. Da die Regeln für die Einstufungen weltweit angeglichen wurden, dürfen die Symbole nicht einfach gegen Piktogramme ausgetauscht werden. Der Hersteller muss immer erst eine neue Einstufung unter Berücksichtigung der neuen Regeln durchführen. Daraus ergibt sich dann die neue Kennzeichnung. R 34 Verursacht Verätzungen H 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H-Satz Neue Einstufung Kein einfacher Austausch Symbol gegen Piktogramm 07.05.2014

Inhalt des Kennzeichnungsetiketts Beispiel Methanol EG-Nr. 200-659-6 Muster-Firma – 98765 Musterstadt – Tel. 49(0)5555/30-2222 Leichtentzündlich Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). EG-Kennzeichnung Produktname Methanol Index-Nr. 603-001-00-X Gefahr Muster-Firma – 98765 Musterstadt – Tel. 49(0)5555/30-2222 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Einatmen. Schädigt die Organe (Zentrales Nervensystem, Sehnerv). Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter dicht verschlossen halten. Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit reichlich Wasser und Seife waschen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORAMTIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Unter Verschluss lagern. Wie werden zukünftig Etiketten aussehen? Hier ein Beispiel. Im Hintergrund sehen Sie das bisherige Etikett mit den bekannten orangen Gefahrensymbolen. Selbstverständlich steht weiterhin der Produktname darauf. Die neuen Gefahrenpiktogramme (hier beim Beispiel Methanol 3 Piktogramme anstelle der bisherigen 2 Symbole), das Signalwort (nur eines, hier Gefahr) sowie die Gefahren- und Sicherheitshinweise liefern die Informationen zu den Gefahren, die von dem Produkt ausgehen. Wie bisher muss auch der Name, die Anschrift und die Telefonnummer des Herstellers angegeben werden. Gefahren- und Sicherheits- hinweise Gefahrenpiktogramme Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers Signalwort 07.05.2014

Was ist noch wichtig? Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Gemische (sofern bereits nach neuem System eingestuft) enthalten bis zum 01.06.2015 alle Informationen zu alter und neuer Einstufung Die neuen Regeln für die Einstufung können zu veränderten Einstufungen und Kennzeichnung führen (z.B. Anzahl der Piktogramme) Die Kennzeichnung nach Transportrecht (Gefahrgut) wird wie bisher verwendet z.B: Sicherheitsdatenblätter für Stoffe müssen bis zum 01.06.2015 beide Einstufungen und Kennzeichnungen (nach bisherigem System und nach GHS) enthalten. Auch in den Sicherheitsdatenblättern von Gemischen, die bereits nach dem neuen System eingestuft wurden, müssen die alten Angaben noch bis zum 01.06.2015 gemacht werden. Dies soll den Übergang auf das neue System erleichtern. Die neuen Regeln für die Einstufung können zu einer veränderten Kennzeichnung führen, z.B. Anzahl der Piktogramme. Die GHS-Piktogramme ersetzen nicht die Gefahrgutkennzeichen. Die Gefahrgutkennzeichnung leitet sich aus dem Transportrecht ab, die Gefahrstoffkenzeichnung aus dem Gefahrstoffrecht. Die Einstufung nach CLP-Verordnung kann eine Neubewertung der Gefahrguteinstufung erforderlich machen. Dies kann zu einer Umstufung nach Gefahrgutrecht führen. 07.05.2014

Was ist im eigenen Betrieb zu tun? Unterweisung der Mitarbeiter über Grundlagen des neuen Systems Wenn neu gekennzeichnete Produkte geliefert werden: Überprüfung: Handelt es sich noch um dasselbe Produkt? Anpassung der Betriebsanweisungen auf Grundlage des neuen Sicherheitsdatenblatts Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Änderung als Folge von GHS: bisherige Schutzmaßnahmen in der Regel weiterhin ausreichend bei Erkenntnissen über neue Gefährdungen: ggf. Anpassung der Schutzmaßnahmen Alle Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen zu tun haben, sollen über die Grundlagen des neuen Systems unterwiesen werden. Werden neu gekennzeichnete Produkte geliefert, muss zunächst überprüft werden, ob es sich noch um dasselbe Produkt handelt. Dann können die Betriebsanweisung und ggf. weitere betriebliche Dokumente (z.B. das Gefahrstoffverzeichnis) angepasst werden. Weiterhin soll die vorhandene Gefährdungsbeurteilung überprüft werden. Handelt es sich lediglich um eine Änderung als Folge von GHS sind die bisherigen Schutzmaßnahmen in der Regel ausreichend. Liegen allerdings Erkenntnisse über neue Gefährdungen vor, so müssen die Schutzmaßnahmen ggf. angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 408. Mach mit! 07.05.2014

Auswirkungen in BASF SE Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung von BASF Produkten auf das neue System entsprechend den Übergangsfristen Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung erfolgt nach und nach Erlaubnisscheine Rubrik C „Abzusichernde Gefährdungen“ Weitere Dokumente wurden und werden an das neue System angepasst BASF SE stuft ihre Produkte entsprechend den Vorgaben des neuen Systems ein und kennzeichnet sie beim Inverkehrbringen entsprechend den Übergangsfristen. Die Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung wird nach und nach erfolgen. Es wird also in der Übergangszeit Betriebe geben, die noch vollständig die alte Kennzeichnung verwenden, Betriebe, die schon vollständig auf das neue System umgestellt haben und Betriebe, die über einen gewissen Zeitraum beide Kennzeichnungssysteme nutzen müssen. Zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Sicherungsmaßnahmen stehen Arbeitserlaubnis- bzw. Befahrerlaubnisscheine zur Verfügung. Das Piktogramm GHS04 Gasflasche wird nicht verwendet, die Gefahr durch Überdruck wird an anderer Stelle der Erlaubnisscheine abgefragt. Weitere Dokumente wurden bereits an das neue System angepasst (z.B. das Handwerkerbuch). Andere sind in Überarbeitung. 07.05.2014

Weitere Informationen Berufsgenossenschaften, z.B. BG RCI http://www.bgrci.de/fachwissen-portal/start/gefahrstoffe/ghs/ BG Bau http://www.bgbau.de/gisbau/fachthemen/ghs BG ETEM https://www.bgetem.de/medien-service/interaktiv-lernmodule-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/gefaehrliche-stoffe/globales-harmonisiertes-system-ghs Napo-Filme http://www.napofilm.net/de BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 408 http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-408.html REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehörden http://www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/Startseite.html Bitte informieren Sie sich auch bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger. Weitere Informationsmöglichkeiten bieten die Internet-Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie des REACH-CLP Helpdesks der Bundesbehörden. 07.05.2014