Der ANDERE Dialog. Gleichstellung: Wer behindert wen? 12. Dezember 2011 in Wien
Journalistin und Unternehmerin Studium der Politikwissenschaft an der Uni Hamburg Redakteurin bei dpa Broadcast Journalist bei BBC Gründung von “The German Link” 2008 Disability equality trainer für europäische Airlines In Deutschland geboren und aufgewachsen Seit 2006 in Großbritannien
Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist in allen Lebensbereichen verboten Seit 1995 gibt es ein Antidiskriminierungsgesetz für Menschen mit Behinderung (DDA) Seit 2010 Equalities Act ersetzt DDA
Vereint Gleichstellungsgesetze in einem Gesetz Es darf nicht diskriminiert werden aufgrund von Alter, Behinderung, Transsexualität, Heirat oder ziviler Partnerschaft, Schwangerschaft, Herkunft, Religion, Geschlecht und sexuelle Orientierung. Es gelten ähnliche Rechte für alle Gruppen mit einigen besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen
“Eine Person hat eine Behinderung wenn sie eine physische oder psychische Beeinträchtigung hat und diese Beeinträchtigung wesentliche und lang anhaltende negative Auswirkungen darauf hat, wie die Person normale Alltagsaktivitäten bewältigt.”
Direkte Diskriminierung Indirekte Diskriminierung Durch die Behinderung initiierte Diskriminierung Weigerung verhältnismäßige Anpassungen vorzunehmen Belästigung Schikane (z. B. Mobbing) Empfundene / mittelbare Diskriminierung
Serviceeinrichtungen und öffentliche Einrichtungen Besitzer von Geschäften Arbeitgeber Bildungsträger Verbände Transportunternehmen Verwaltung Alle!
Schadenersatz und Anspruch auf Beseitigung!
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Diskriminierung ist gesellschaftlich nicht akzeptiert Soziales Modell von Behinderung ist Basis Behinderte Menschen sind Kunden nicht Bittsteller (Kaufkraft: £80 Milliarden / Jahr) Starke Behindertenbewegung, professionelle Organisationen mit klarer politischer Ausrichtung
Barrierefreiheit wird normal Kaum nicht-arbeitsrechtliche Klagen Medien berichten gerne über Diskriminierung (schlechte PR droht) Führen Bewerbungsstatistiken zu Bewerbereigenschaften In manchen Branchen direkte Ansprache potenzieller Kunden mit Behinderung (Hotellerie, Versicherungen)
Prozesskostenhilfe nur für Arbeitslose, Anwälte sehr teuer Längst nicht alle Unternehmen verhalten sich rechtskonform Was ist „angemessen“? Viele Menschen kennen ihre Recht nicht
Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird in vielen Bereichen verbessert Bessere Jobchancen für behinderte Menschen Erschließung neuer Kundengruppen Schulische Integration Stärkt die Emanzipation von behinderten Menschen
Christiane Link – Ortegalink Ltd - Blog Skype: Ortegalink Diese Präsentation ist verfügbar unter