Betriebliche Vorsorge 2010
Inhalt Rahmenbedingungen verpflichtende betriebliche Vorsorge freiwillige betriebliche Vorsorge Zusammenfassung
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Lebenszyklus der Österreicher
Bevölkerungspyramide Österreich 95 u.älter 15.000 10.000 2000 2015 2030 Alter Männer Frauen 0 -10 90 - 95 80 - 90 70 - 80 60 - 70 50 - 60 40 - 50 30 - 40 20 - 30 10 - 20 5.000
Entwicklung der Geburten in Österreich Quelle: Statistik Austria
Betriebliche Vorsorgemanagement Grundlagen zum Erfolg Betriebliche Vorsorge ist Dienstleistung an Unternehmen und beschäftigt sich mit: Risikoabsicherung der Unternehmen und seiner Mitarbeiter Liquiditätsplanung von Personalverpflichtungen Steueroptimaler Pensionsplanung Das ist unsere Aufgabe!
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Abfertigungsvorsorge Abfertigungsvorsorge Mitarbeiter mit Diensteintritt vor 1.1.2003
ABFERTIGUNGSVORSORGE Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit 3 Jahre Betriebszugehörigkeit 2 Monatsbezüge 5 Jahre Betriebszugehörigkeit 3 Monatsbezüge 10 Jahre Betriebszugehörigkeit 4 Monatsbezüge 15 Jahre Betriebszugehörigkeit 6 Monatsbezüge 20 Jahre Betriebszugehörigkeit 9 Monatsbezüge 25 Jahre Betriebszugehörigkeit 12 Monatsbezüge
Fehlbetrag
ABFERTIGUNGSVORSORGE Versicherungsvertrag: Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist der Betrieb. Versicherte Person ist der Mitarbeiter. Bezugsrecht sowohl im Er-und Ablebensfall hat der Betrieb. Steuer: Die Prämie ist Betriebsausgabe und die Versicherung in der Bilanz zu aktivieren, der Wertzuwachs damit ertragserhöhend.
ABFERTIGUNGSVORSORGE ideal für : Klein- und Mittelbetriebe: Angestellte Familienmitglieder Wichtiges Stammpersonal Kleine FamiliengmbH´s: Angestellte Geschäftsführer mit max. 25% Anteil Angestellte Familienmitglieder
Abfertigungszahlungen kommen immer zum unpassenden Zeitpunkt!
Vorteile Abfertigungsvorsorge Vollständige Ausfinanzierung der Altabfertigungsverpflichtungen Freie Auswahl der Mitarbeiter, speziell für Stammpersonal und Familienmitglieder, Geschäftsführer mit max. 25% Anteile sinnvoll! Sicherung der Bonität des Firmenkunden Gesunde finanzielle Basis bei der Betriebsübergabe Die Berechnung der künftigen Altabfertigungs- ansprüche im Betrieb ist der erste Schritt zu einem maßgeschneiderten Vorsorgeplan!
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Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG
Meine Zukunftssicherung § 3/1/15a EStG „Das 300 Euro-Modell“ Gehaltserhöhung: Keine Lohnnebenkosten Bindung und Motivation von Mitarbeitern Gehaltsumwandlung: Attraktiver Steuervorteil für den Mitarbeiter Kostenneutral für den Arbeitgeber
Zukunftssicherung §3/1/15a EStG Steuerfreie Zukunftssicherung für Mitarbeiter, Variante 1: Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter: Bis zu EUR 300,- p.a. kann der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen als Prämien für eine Lebens- Unfall- oder Krankenversicherung aufwenden. Vorteile für das Unternehmen: günstigste Form der Gehaltserhöhung gute Möglichkeit Mitarbeiter zu belohnen
Zukunftssicherung §3/1/15a EStG Steuerfreie Zukunftssicherung für Mitarbeiter, Variante 2: Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters: Auf Wunsch des Mitarbeiters behält der Arbeitgeber im Wege der Lohnverrechnung von seinem Gehalt EUR 25,- monatlich ein und verwendet diesen Betrag zur Prämienzahlung an die Versicherung. Damit profitiert der Mitarbeiter von dieser Steuerbegünstigung! Die Prämienzahlung ist von der Lohnsteuer befreit, jedoch weiterhin sozialversicherungspflichtig!
Zukunftssicherung §3/1/15a EStG Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters Vorteile für den Mitarbeiter: Keine Auswirkung auf die gesetzliche Pension, da die Sozialversicherungsbeiträge weiterbezahlt werden Attraktiver Steuervorteil für den Mitarbeiter durch Steuerzuschuss von 36,50% bis zu 50% Die Kapitalauszahlung der Versicherung bei Vertragsende ist für den Mitarbeiter steuerfrei!
Zukunftssicherung §3/1/15a EStG Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters Vorteile für das Unternehmen: Kostenneutral für die Firma Einfache Abwicklung durch Abzug vom Monatsgehalt im Wege der Lohnverrechnung Ermöglichen Sie als Dienstgeber Ihren Mitarbeitern diesen attraktiven Steuervorteil!
Zukunftssicherung §3/1/15a EStG als Gehaltsumwandlung Sozialversicherung wird weiterbezahlt aber: Lohnsteuerfrei: 36,5%, 43,2%, 50% Beispiel 36,5%: Prämie für Pensionsvorsorge € 25,00 Davon zahlt Finanzminister 36,5% € 9,12 Einsatz pro Monat € 15,88
Gehaltsumwandlung Ihr Mitarbeiter entscheidet! Weiterhin an das Finanzamt zahlen € 9,58 ODER Lohnsteuer von € 25,- p.m. für die eigene Pensionsvorsorge verwenden! € 9,58
Firmenpension
Gehalt und GSVG- oder ASVG- Pension Meine Firmenpension Gehalt und GSVG- oder ASVG- Pension 2009 2034 Bruttogehalt 5.742,- - 50% Bruttogehalt - 35% 3.500,- Gesetzl. Pension Gesetzl. Pension 2.893,- 2.256,- Herr Max MUSTERMANN, Pensionsalter 65 Gehaltssteigerung 2% p.a., Steigerung der gesetzl. Pension 1% p.a. Steigerung der Firmenpension mit 2% p.a. !!!
Gehalt und GSVG- oder ASVG- Pension Firmenpension – Direkte Leistungszusage Gehalt und GSVG- oder ASVG- Pension 2009 2034 Bruttogehalt 5.742,- Firmenpension 1.640,- Bruttogehalt Zusage 1.000,- 3.500,- Gesetzl. Pension Gesetzl. Pension 2.893,- 2.256,- Herr Max MUSTERMANN, Pensionsalter 65 Gehaltssteigerung 2% p.a., Steigerung der gesetzl. Pension 1% p.a. Steigerung der Firmenpension mit 2% p.a. !!!
Firmenpension – Direkte Leistungszusage Unternehmen Geschäftsführer <> 25% (operativ tätig!!) Rückstellungen Kapital Zusage Alterspension Wahlweise Kapitalabfindung
Firmenpension – Direkte Leistungszusage Inhalte Zusage: schriftlicher, rechtsverbindlicher und unwiderruflicher Einzelvertrag Höhe der Alterspension, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitspension / Kapitalabfindung Ausrichtung gesetzliches Pensionsalter 65 Wertanspassung Verpfändung Unverfallbarkeit (5 Jahre) Einstellen, Aussetzen oder Einschränken
Private Eigenvorsorge für Einzelunternehmer laut KMU Förderung 2010 - § 10 EStG 88 das Steuergeschenk für die Pensionsvorsorge Zielgruppe: natürliche Personen mit betriebl. Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbetrieb, selbstständige Arbeit Der Gewinnfreibetrag setzt sich zusammen aus: Grundfreibetrag (ohne Investitionsnachweis) max. 3.900,- EUR p.a. Investitionsbedingten Freibetrag (mit Invest.-nachweis) max. 96.100,- EUR p.a. Beispiel Unternehmer, Gewinn vor Steuern 80.000,- Grundfreibetrag 30.000,- * 13% -> EUR 3.900,- Investitionsbedingter Freibetrag 50.000,- * 13% -> EUR 6.500,- (4 Jahresfrist) Sofort verfügbar bei 50% Steuerprogression EUR 1.950,- nach 4 Jahren Behaltefrist (z.B. § 14 WP) bei 50% Steuerprogression EUR 3.250,-
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Erfolgs-Bausteine Betriebliche Vorsorge Betriebliches Vorsorgemanagement Herzlichen Dank ! Akad. Vkfm. Martin Polster 0676/416 33 83 martin.polster@rvd.at Erfolgs-Bausteine Betriebliche Vorsorge Firmenpension Abfertigung Betriebliche Kollektivvers. § 3/1/15 Gehaltsumwandlung/Erhöhung