Der Jahresabschluss
Theoretische Grundlagen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OG, KG) bis € 220.000,-- Umsatz im Vorjahr wahlweise Pauschalierung, E/A-Rechnung oder doppelte BH möglich bis € 700.000,-- Umsatz im Vorjahr wahlweise E/A-Rechnung oder doppelte BH bei US-Überschreitung (2x € 700.000,-- oder 1x €900.000,--) doppelte BH verpflichtend
Theoretische Grundlagen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, GmbH & CoKG) doppelte BH zwingend vorgeschrieben
Normenhierarchie EG RL 4; 7; 8 (4., 7., 8. EU-Richtlinie) UGB (Unternehmergesetzbuch) GOB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) Konzern: UGB auch IAS/US-GAAP für an US-Börsen notierende Konzerne IAS = International Accounting Standards US-GAAP = Generally Accepted Accounting Principles
Bilanz nach UGB Aktiva A: Anlagevermögen I. Immat. AV II. Sachanlagen III. Finanz-AV B: Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen III. Wertpapiere IV. Kassen, Guthaben bei Kreditinstituten C: ARA Passiva A: Eigenkapital I. Nennkapital II. Kapitalrücklagen III. Gewinnrücklagen IV. Bilanzgewinn (-verl.) B: Unversteuerte RL c: Investitionszuschüsse aus öffentl. Mitteln D: Rückstellungen E: Verbindlichkeiten F: PRA
Staffelförmige GuV Umsatzerlöse (Klasse 4) +/- Bestandsveränderungen (Klasse 4) + Eigenleistungen (Klasse 4) Betriebsleistung + Sonstige Betriebliche Erträge (Klasse 4) - Betriebliche Aufwendungen (Klassen 5, 6, 7) Betriebserfolg +/- Finanzerfolg (Klasse 8) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) +/- Ausserordentliches Ergebnis (Klasse 8) Unternehmensergebnis (vor Steuern) - Steuern vom Einkommen und Ertrag (KöSt., Klasse 8) Jahresüberschuss oder -fehlbetrag (oder Unternehmensergebnis nach Steuern) +/- Veränderungen von Rücklagen (Klasse 8) Bilanzgewinn oder Bilanzverlust
GOB Bilanzwahrheit Vollständigkeit Bilanzklarheit Grundsatz der U-Fortführung Einzelbewertung -> Ausnahmen: Festwert, Gruppenbewertung mit gew. Ø, Verbrauchsverfolgeverfahren wie Fifo Grundsatz der kfm. Vorsicht Nur tatsächliche Gewinne ausweisen Imparitätsprinzip (Risiken auch nur bei Vorhersehbarkeit ausweisen) NWP bei Vermögen HWP bei Verbindlichkeiten
GOB Stichtagsprinzip Grundsatz der Periodenabgrenzung Grundsatz der Bilanzkontinuität EBK=SBK des Vorjahres Gliederungen beibehalten Bewertungsmethoden beibehalten (Ausnahmen sind möglich)