Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
1
Fachbereich Betriebswirtschaft
2
Ausgewiesene Bilanzierungsprobleme im Ländervergleich
Fachbereich Betriebswirtschaft Ausgewiesene Bilanzierungsprobleme im Ländervergleich Peter Perschke
3
Übersicht Einführung Doppik
Fachbereich Betriebswirtschaft Übersicht Einführung Doppik Land Doppik eingeführt? Baden-Württemberg (Universität Heidelberg) X Bayern - (TU München im Innenverhältnis) Berlin - (HTW Berlin im Pilotprojekt) Brandenburg (Europa-Universität Viadrina) Bremen (Universität Bremen) Hamburg (Bilanzierungsrichtlinie BWF) Hessen Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen (Bilanzierungsrichtlinie MWK) Nordrhein-Westfalen (Bewertungsrichtlinie MIWFT) ,FH Dortmund) Rheinland-Pfalz Saarland (Universität des Saarlandes) Sachsen (Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung in Sachsen) Sachsen-Anhalt ab 2011 Modellprojekte Schleswig-Holstein Thüringen (Rahmenhandbuch zur Einführung der kaufm. Buchführung) Peter Perschke
4
Fragebogen Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke
1. Wird das Anlagevermögen nach juristischem oder wirtschaftlichem Eigentum bilanziert? 2. Wird das Anlagevermögen vollständig oder teilweise durch Sonderposten ausgeglichen? 3. Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksbestände / immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert? 4. Werden Immobilien bilanziert? Wenn ja, wie werden diese bewertet? 5. Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt? 6. Werden eigene flüssige Mittel in der Bilanz dargestellt oder werden Forderungen an die Landeskasse bilanziert? 7. Wie ist das Eigenkapital gegliedert? 8. Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen? 9. Wie werden Pensionsrückstellungen bewertet? 10. Wird für Pensionsrückstellungen eine Ausgleichsforderung gegenüber dem Land bilanziert? 11. Wie wird Projektförderung bilanziert? 12. Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV? Peter Perschke
5
Frage 1 Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke Land
Wird das AV nach juristischem oder wirtschaftlichem Eigentum bilanziert? Baden-Württemberg wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen ist gesondert zu bilanzieren) Brandenburg juristisches Eigentum (Stiftungsuniversität) Bremen wirtschaftliches Eigentum Hamburg wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden besteht hier aus Reihe von rechtlich unselbstständigen Stiftungen) Niedersachsen wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden, ist jedoch getrennt vom Vermögen der Einrichtung als Landesbetrieb zu verwalten) Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Thüringen Peter Perschke
6
Frage 2 Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke Land
Wird das AV vollständig oder teilweise durch Sonderposten ausgeglichen? Baden-Württemberg Passivseite Sonderposten für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen Brandenburg Passivseite B. Sonderposten für Investitionszuschüsse Bremen mobile AV wird durch Sonderposten ausgeglichen, immobile AV durch Gegenposten (hier: „Dotationskapital“) Hamburg Passivseite B. Sonderposten Sonderposten für Investitionszuschüsse Niedersachsen Passivseite Sonderposten für Investitionszuschüsse Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Passivseite B. Sonderposten 1. Sonderposten für Investitionszuschüsse; 2. Sonderposten für Schenkungen Thüringen Passivseite A. Eigenkapital IV. Sonderposten (für Investitionszuschüsse und –zuweisungen) - bezieht sich auf das durch Landeszuschuss finanzierte AV Peter Perschke
7
Frage 3 Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke Land
Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksgegenstände / immaterielle VG bilanziert? Baden-Württemberg Kunstschätze: vor angeschafft: nicht bilanziert; nach angeschafft: als „werthaltige Gegenstände und Sammlung“ mit AHK bilanziert; Bibliotheksbestände: AHK (lineare Abschreibung: Lehrbücher – ND 4 Jahre, sonst. Bestände – ND 10 Jahre); immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen) Brandenburg keine Kunstschätze; Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen zu 30% aktiviert; immat.VG: kein Ansatz (Kauf direkt als Aufwand gebucht) Bremen keine Kunstschätze & Bibliotheksbestände; immat. VG zu AHK (korrigiert um Abschreibungen) Hamburg Kunstschätze: Anschaffungskosten, ND = 80 Jahre (jedoch individuell festlegbar); Bibliotheksbestände: Gruppenbewertung (gesamter Bestand = ein VG); Einzelstücke von herausragendem Wert zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten (ohne Abschreibung) bewertet; Niedersachsen Kunstschätze: keine Bilanzierung; Bibliotheksbestände: Wertermittlung auf Grundlage der in den vergangenen 10 Jahren angeschafften Periodika; Aktivseite II. Sachanlagen 3. andere Anlagen, BGA; immat. VG: AHK (lineare Abschreibung) Nordrhein-Westfalen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung); Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), AHK der vergangenen 6 Jahre zugrunde gelegt und als Restzeitwert zu 50% bilanziert, ausgenommen sind wertvolle Bücher; immat. VG: AHK (lineare Abschreibung) Peter Perschke
8
Frage 3 Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke Land
Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksgegenstände / immaterielle VG bilanziert? Saarland keine Kunstschätze; Bibliotheksbestände: als Sachgesamtheit mit den getätigten Aufwendungen der vergangenen 10 Jahre bewertet; immat. VG: AHK (lineare Abschreibung) Sachsen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung); Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), AHK der vergangenen 6 Jahre zugrunde gelegt und als Restzeitwert zu 50% bilanziert, ausgenommen sind wertvolle Bücher; Thüringen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung), kein AHK ermittelbar Bewertung zu € 1,-; Bibliotheksgegenstände: unter BGA bilanziert, Festwertverfahren (§ 240 HGB), Grundlage: Ausgaben ; immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen) Peter Perschke
9
Wie werden Immobilien bilanziert und bewertet?
Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 4 Land Wie werden Immobilien bilanziert und bewertet? Baden-Württemberg kein Ausweis Brandenburg Grundstücke & Gebäude gehören Universität, werden bilanziert und per Sachwertverfahren bewertet Bremen neue Gebäude: AHK; vorhandene Gebäude: Restbuchwerte Hamburg Grundstücke & Gebäude verbleiben im Vermögen des Landes Hamburg; aus Hochschulmitteln finanziert: mit AHK bewertet und im AV bilanziert Niedersachsen Grundstücke & Gebäude verbleiben im Vermögen des Landes Niedersachsen; aus Hochschulmitteln finanziert: mit AHK bewertet und im AV bilanziert Nordrhein-Westfalen Grundstücke & Gebäude (wenn Universität juristischer Eigentümer): AHK (Abschreibung wenn möglich), Grundstücke nach Vergleichwertverfahren bewertet, Gebäude nach Ertragswertverfahren bewertet (wenn möglich, andernfalls Sachwertverfahren) Saarland Grundstücke & Gebäude werden im AV bilanziert und mittels Sachwertverfahren zu Zeitwerten (Stichtag: ) bewertet; unterlassene Instandhaltung Wert mindernd berücksichtigt; Abschreibung in Abhängigkeit von voraussichtlicher ND Sachsen Thüringen Grundstücke & Gebäude als wirtschaftlicher Eigentümer bilanziert, Grundstücke nach Bodenrichtwert bewertet, Gebäude gem. modifizierten Kostenrichtwertverfahren (lineare Abschreibung) Peter Perschke
10
Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt?
Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 5 Land Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt? Baden-Württemberg Aktivseite B. Umlaufvermögen 2. Unfertige Leistungen (Bewertung nach Niederstwertprinzip zu Material- und Fertigungseinzelkosten); erhaltene Gelder: Passivseite D. Verbindlichkeiten 3. Erhaltene Anzahlungen (zum Nennwert bilanziert) Brandenburg keine Darstellung (wird wie Drittmittelprojekt gewertet) Bremen Auftragsforschung = „unfertige Leistungen“, erhaltene Gelder = „erhaltene Anzahlungen“ Hamburg Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen Niedersachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Leistungen Nordrhein-Westfalen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. unfertige Leistungen (Bewertung: strenges Niederstwertprinzip) Saarland Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Leistungen (Bewertung: angefallene Herstellungskosten) Sachsen Thüringen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. unfertige Erzeugnisse & Leistungen; 3. fertige Erzeugnisse & Leistungen Peter Perschke
11
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben
Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 6 Land Werden eigene flüssige Mittel in der Bilanz dargestellt oder werden Forderungen an die Landeskasse bilanziert? Baden-Württemberg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG Forderungen gegen das Land Baden-Württemberg III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und der Landesoberkasse Brandenburg generell: Kasse & Bundesbankguthaben; spezielle Fälle (Sonderzuwendungen: Zielvereinbarung, Baumaßnahmen über mehrere Jahre) als Forderungen an Landeskasse Bremen Forderungen an die Landeshauptkasse Bremen, geringer Kassenbestand = „liquide Mittel“ Hamburg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen a) Forderungen gegen die FHH IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben Niedersachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Nordrhein-Westfalen Aktivseite B. Umlaufvermögen IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Saarland Aktivseite B. Umlaufvermögen III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Sachsen Thüringen Aktivseite B. Umlaufvermögen III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (Situation in Thüringen nicht einheitlich: Bspw. verfügt FSU Jena über eigene Konten, welches jedoch Liquiditätsmanagementsystem des Landes unterliegt. FH Jena besitzt keine eigenen Konten.) Peter Perschke
12
Wie ist das Eigenkapital gegliedert?
Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 7 Land Wie ist das Eigenkapital gegliedert? Baden-Württemberg Passivseite A. Eigenkapital I. Basiskapital; II. Kapitalrücklage; III. Gewinnrücklagen; IV. Bilanzgewinn Brandenburg Passivseite A. Eigenkapital I. Stiftungskapital 1. Grundstücksvermögen; 2. Stiftungssonderposten; 3. sonstiges Stiftungsvermögen II. Mittelvortrag Bremen neg. EK aus Eröffnungsbilanz; + Dotationskapital; + Vorträge auf neue Rechnung (Ergebnisse der Vorjahre); +/- Bilanzgewinn / Bilanzverlust (lfd. Jahr) Hamburg Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition; II. Kapitalrücklagen; III. Gewinnrücklagen; IV. Gewinn- / Verlustvortrag; V. Jahresüberschuss / -fehlbetrag Niedersachsen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition II. Gewinnrücklagen 1. Rücklage gem. § 49 (1) Nr. 2 NHG; 2. Sonderrücklagen; 3. Rücklage gem. § 11 NHG III. Bilanzgewinn Nordrhein-Westfalen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition II. Kapitalrücklagen III. Rücklagen IV. Gewinn- /Verlustvortrag V. Jahresüberschuss / -fehlbetrag Saarland Passivseite A. Eigenkapital I. Festgesetztes Kapital; II. Kapitalrücklage; III. Zweckgebundene Rücklage für Zusagen aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen; IV. Gewinnrücklage; V. Bilanzgewinn / -verlust Sachsen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition; II. Kapitalrücklagen; III. Gewinnrücklagen; IV. Bilanzgewinn / -verlust Thüringen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition; II. Rücklagen; III. Jahresergebnis; IV. Sonderposten Peter Perschke
13
Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen?
Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 8 Land Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen? Baden-Württemberg kein Ausweis (nur Rückstellungen für Altersteilzeit) Brandenburg kein Ausweis Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Ausweis nur wenn Pensionsverpflichtung (derzeit nicht der Fall), Passivseite C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; Bewertung mit dem versicherungsmathematischen Barwert des bis zum Stichtag erworbenen Versorgungsanspruches Saarland Sachsen Thüringen saldierter Ausweis (analog § 246 (2) Satz 2 HGB) mit Erläuterung im Anhang Peter Perschke
14
Wie wird Projektförderung bilanziert?
Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 11 Land Wie wird Projektförderung bilanziert? Baden-Württemberg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonstige VG 1. Forderungen aus Drittmitteln Passivseite D. Verbindlichkeiten 2. Verbindlichkeiten aus Drittmitteln Brandenburg als Drittmittel in 3 Positionen der Passivseite aufgeteilt: Zustiftungen (EK); geleistete Anzahlungen für Projekte; passive RAP Bremen Ermittlung Differenzbetrag Einnahmen – Ausgaben = „sonst. Forderungen / Verbindlichkeiten“ Hamburg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 1. Forderungen aus Transferleistungen Passivseite D. Verbindlichkeiten 3. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Niedersachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber Passivseite D. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten gegen andere Zuschussgeber Nordrhein-Westfalen Abgrenzung vereinnahmten Erträge in Abhängigkeit der projektbezogenen Aufwendungen Erträge höher: Passivseite D. Verbindlichkeiten; Aufwendungen höher: Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG Saarland Sachsen Abgrenzung vereinnahmten Erträge in Abhängigkeit der projektbezogenen Aufwendungen Erträge höher: Passivseite D. Verbindlichkeiten; Aufwendungen höher: Aktivseite Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG Thüringen Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonstige VG 3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber Passivseite C. Verbindlichkeiten 2. Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Peter Perschke
15
Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV?
Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 12 Land Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV? Baden-Württemberg 1. Erträge aus Zuweisungen und Erlösen aus eigenen Leistungen Erträge aus Landeszuschuss Brandenburg verschiedene Ertragskonten Bremen „sonstige betriebliche Erträge“ Hamburg 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen a) der FHH aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) der FHH aus Sondermitteln Niedersachsen 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln 2. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung von Investitionen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Finanzplans; b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln Nordrhein-Westfalen 1. Erträge aus Zuschüssen für den laufenden Betrieb; 2. Sonstige Zuweisungen Saarland 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen a) des Landes aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) des Landes aus Erstattungen für den Versorgungsaufwand; c) des Landes aus Sondermitteln 2. Erträge aus Zuweisungen und Erstattungen zur Finanzierung von Investitionen a) des Landes aus Mitteln des Finanzplans; b) des Landes aus Sondermitteln Sachsen 1. Allgemeine Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen des Landes; 2. Sonstige Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen des Landes Thüringen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Freistaates Thüringen Peter Perschke
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.