Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien

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Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien 290162 SE Konzepte und Instrumente der „Neuen Regionalplanung“ Das System der Raumordnung in Österreich und Deutschland - mit besonderer Berücksichtigung der regionalen Planungsebene Bearbeitet von: DINKA Marek, SOMMER Andreas 18.12.2007

Die Fragestellung… …basiert auf einem Vergleich der beiden Raumordnungssysteme und der Ausarbeitung von Gemeinsamkeiten respektive Unterschieden.

Gliederung 1.Die Entwicklung der modernen RO nach dem Weltkrieg II 2.Vergleich der RO – Systeme 2.1 Bundesebene 2.2 Landesebene 2.3 Regionalebene 2.4 Gemeindeebene 3.Einfluss der EU auf die RO - Systeme

Bund Land Region Gemeinde Gesetzliche Ausgangslage Kompetenzen und Organisation Instrumente Planungspraxis Aktuelle Entwicklungen

1.Entwicklung der modernen RO nach dem Weltkrieg II

1.1 Deutschland Reetablierung, Notwendigkeit z.B. im Wohnbau 1949: Gründung der BRD → RO in Artikel 75 GG 1950: erstes Landesplanungsgesetz NRW 1954 Gutachten des BVerfG → Bund erhält Vollkompetenz Bundesraumordnung + Rahmenkompetenz der RO für die Länder Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

„Im Bundesstaat muss es also eine Raumplanung für den Gesamtstaat geben. Die Zuständigkeit zu ihrer Regelung kommt nach der Natur der Sache dem Bund als ausschließliche und Vollkompetenz zu… Es ergibt sich also, dass der Bund regeln könnte: kraft ausschließlicher Kompetenz die Bundesplanung; kraft konkurrierender Rahmenkompetenz die Raumordnung der Länder in ihren Grundzügen.“ Quelle: H. BLOTEVOGEL, in: H. FASSMANN, 2006 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

1955: Sachverständigenausschuss der RO (SARO) 1961 SARO-Gutachten → Empfehlung zur Etablierung einer Bundesraumordnung mit begrenzter Kompetenz 1963ff: RO-Berichte der Bundesregierung 1965: erstes RO-Gesetz (ROG) – letzte Novellierung 01.01.1998 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

~ 1965 – 1975: “Blütezeit” der RO in Deutschland ~ Bedeutungsverlust der RO 90er Jahre: “Renaissance” der RO Quelle: H. FASSMANN, 2006 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

1.2 Österreich Die Stunde Null: Entscheid des Verfassungsgerichtshofes in einem Kompetenzfeststellungsverfahren (VfSlg 2674/1954): „Die planmäßige und vorausschauende Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes in Bezug auf seine Verbauung, insbesondere für Wohn- und Industriezwecke einerseits, und für die Erhaltung von im Wesentlichen unbebauten Flächen andererseits („Landesplanung“ – „Raumordnung“) ist nach Art. 15, Abs. 1 B-VG i.d.F. von 1929 in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache, als nicht etwa einzelne dieser planenden Maßnahmen, wie im Besonderen solche auf den Gebieten des Eisenbahnwesens, der Bergwesens, des Forstwesens und des Wasserrechts, nach Art. 10-15 der B-VG i.d.F. von 1929 der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes vorbehalten sind.“ Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Die Pionierphase (bis Mitte 70er) keine Bundesraumordnung zaghafte Umsetzung der ROG Euphorie der Fachplaner Die Etablierungsphase (Mitte 70er – Mitte 80er) ROG österreichweit – österreichweit gleiche Mängel Bund - Lust am Gestalten vgl. G. WEBER, 2005 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Die Ökologisierungsphase (Mitte 80er – Mitte 90er) Ökologisierung und Möglichkeit zu der Beteiligung gefordert neue Steuerungsansätze (Betroffene statt Beteiligte) neue Rolle des Planers (Fachmann, Moderator, Mediator und Manager) Die Raumentwicklungsphase (bis heute) EU als neuer Planungsakteur (Einfluss von „oben“) Bürgerbeteiligung (Einfluss von „unten“) Planungsverständnis: von hierarchischen zu einer partnerschaftlichen Organisation vgl. G. WEBER, 2005 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.Vergleich der RO - Systeme

2.1 Bundesebene

2.1.1 Gesetzliche Ausgangslage Artikel 75 GG aufgehoben (Föderalismusreform 2006) → Artikel 72 in Verbindung mit Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 GG Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ROG Artikel 15 BVG Entscheid des Verfassungsgerichtshofs in einem Kompetenzfest-stellungsverfahren (VfSlg 2674/1954) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Raumordnungsgesetze Novellierung 1998: 4 Abschnitte + 23§ Abschnitte 1: unmittelbare Vorschriften für die RO des Bundes und der Länder (15 Grundsätze + zentrales Leitbild der “nachhaltigen Entwicklung”) Abschnitt 2: rechtliche Vorschriften für die RO in den Ländern Abschnitt 3: Koordination der einzelnen Planungen auf den Ebenen Abschnitt 4: Überleitungs- und Schlussvorschriften Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Gegenstromprinzip § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung (3) „Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip)“ Quelle: www.bbr.bund.de Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Verfassungsrechtlicher Rahmen in Österreich § 15 (BVG): „Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder“. Entscheid des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 1954 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.1.2 Kompetenzen und Organisation BMVBS (Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) BBR (Bauwesen und Raumordnung) MKRO ÖROK BKA BMwA BMUJF BMLF BMWV Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

BBR: ebenfalls Bundesbehörde, aber im Geschäftsbereich des BMVBS BMVBS: eindeutige Kompetenzzuteilung auf Bundesebene → „Raumordnungsministerium“ BBR: ebenfalls Bundesbehörde, aber im Geschäftsbereich des BMVBS MKRO: Koordinationsorgan zwischen Bund und Ländern → auf Kooperation angewiesen Quelle: www.bmvbs.de Wolfgang Tiefensee (SPD) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

ÖROK: (seit 1971) Antwort auf das Nichtvorhandensein eines Bundes-ROG und einer Institution auf der gesamtstaatlichen Ebene bringt Länder, Gemeinden und Sozialpartner an einen Tisch und pflegt die Kultur des Konsens (mit allen Vor- und Nachteilen) nur koordinative Funktion, keine sektorübergreifende Planungskompetenz im Bereich der bundesweiten Politik oder im Bereich der grenzüberschreitenden Landesplanung (klassische Aufgabe für eine Bundesraumordnung) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Vertreter Ö-s in int. Angelegenheiten der RPl. BKA: Vertreter Ö-s in int. Angelegenheiten der RPl. betraut auch mit Koordination in Angelegenheiten der RPl. Und Reg.-Polit. innerhalb des Bundes und zw. Bund und Ländern beteiligt sich an der gesamtstaatlichen Raumforschung BMwA (Bundesstraßen) BMUJF (Abfallwirtschaft) BMLF (forstliche Raumplanung) BMWV (Eisenbahnwesen - ÖBB) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.1.3 Instrumente Bundesraumordnungs-programm (BROP) Raumordnungspolitischer Orientierungs- rahmen 1993 (ORA) Raumordnungs-politischer Handlungsrahmen (HARA) Raumordnungsberichte Modellvorhaben der RO (MORO) ÖREK Instrumente der Fachplanungen Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

MORO: innovatives Instrument seit den 90er Jahre BROP: Darstellung der aktuellen Siedlungs-, Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung ORA: Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen in der RO (5 Leitbilder) HARA: Konkretisierung des ORA (z.B. Entlastung verkehrlich hoch belasteter Räume) Raumordnungsberichte: aktuellste Entwicklungen und zukünftige Planungen MORO: innovatives Instrument seit den 90er Jahre Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Quelle: www.isl.uni-karlsruhe.de

Analog zu BROP: Grundsätze und Ziele Vorteil: Existenz ÖREK Analog zu BROP: Grundsätze und Ziele Vorteil: Existenz Nachteil: unverbindlich ´91: möglicher Einfluss auf die neuen ROG Fachplanungen Waldentwicklungsplan, Gefahrenzonenplan Bundesverkehrswegeplan Abfallwirtschaftsplan Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.1.4 Planungspraxis jährliche Sitzungen Ende Juni/Anfang Juli Hauptausschuss Bundesminister, Minister der Länder, Vertreter der Landesabteilungen 5-6 Entschließungen pro Sitzung aktuell: 33. MKRO vom 30. Juni 2006 Verkehrswegebau durch den Bund: Verlauf einer Bundesstraße mittels Verordnung des Ministers festgelegt Detailplanung und Verwaltung führen die Länder durch Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.1.5 aktuelle Entwicklungen „Neue Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“ (Sitzung der 33. MKRO) LB 1: Wachstum und Innovation (Wirtschaft) LB 2: Daseinsvorsorge sichern (Lebensverhältnisse) LB 3: Ressourcen bewahren, Kulturlandschaft sichern mehrere Versuche einer Bundesraumordnung gescheitert Konzentration auf Regionalpolitik Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Vergleich Verfassung - Grundgesetz ROG auf der Bundesebene (ja und nein) BM für RO in Deutschland Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.2 Landesebene

2.2.1 Gesetzliche Ausgangslage ROG Landesplanungsgesetze Verordnungen mit Auswirkungen auf die RO Verfassung Landes - ROG Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

erste LPG´s: NWR 1950, Bayern 1957 § 8 ROG: „Für das Gebiet eines jeden Landes ist ein zusammenfassender und übergeordneter Plan aufzustellen“ erste LPG´s: NWR 1950, Bayern 1957 Ausnahmen: Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen → Gegenstromprinzip Quelle: www.by.juris.de Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Landesraumordnungsgesetze von den Landtagen erlassen regeln Inhalte, Verfahren zur Aufstellung und Rechtswirkung der Instr. der überörtl. und örtl. RPl erhalten keine konkr. räuml. Planungsfestlegungen, sondern als inhaltliche Normen die allg. und bes. Ziele der RO, der Planungsinstrumente und ihrer Ausgestaltung für die überörtliche Raumplanung des Landes 9 BL = 9 untersch. ROG (untersch. Namen) K: 8 §, T: 120 § Ziele: Umweltschutz, Wi - förderung, Erhalt der LW Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.2.2 Kompetenzen und Organisation je nach Bundesland verschieden Ministerien zugeordnet Hessen → Wirtschaftsministerium Brandenburg → Umweltministerium Bayern: 3-stufiger Verwaltungsaufbau (oberste, höhere und untere Planungsbehörde) Landesregierungen definieren die örtliche und überörtliche RO, vollziehen die überörtl. Raumordnungs-abteilungen Ausarbeitung von Plänen und Programmen Genehmigung von FWP Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.2.3 Instrumente Landesentwicklungs-programme bzw. Landesentwicklungs-pläne Landesentwicklungs-programme Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

LEP: Ziele der landesspezifischen RO berücksichtigen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums LEP als Rahmen einer geordneten Entwicklung § 7 II ROG: Festlegung zur Raumstruktur - anzustrebende Siedlungsstruktur (Verdichtungs- und Ordnungsräume, ländliche Räume) - anzustrebende Freiraumstruktur - anzustrebende Infrastruktur Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Planungsraum Frankfurt /Rhein-Main Quelle: http://www.planungsverband.de

Landesentwicklungsprogramme Name: LEP (B, S, St) EP (K), ROP (NÖ, T), LROP (OÖ) LRPl. (V). beziehen sich auf das gesamte Landesgebiet und bilden einen übergeordneten Rahmen für die sekt. und reg. Pl. z. T. definieren die LEP die Regionen für die Reg.-planung und die Themen für die Sachprogramme LEP sind also eine Mischung aus konkr. Zielsetzungen, raumbezogenen Planfestlegungen und allg. Richtlinien ausgearbeitet durch die RO-Abt. der Länder Entwürfe werden einem Stellungnahmeverfahren unterworfen: Stellungsnahme BM, andere Abt. der Landesregierung, Interessensvertretungen, benachbarte BL, Reg.-planungsverbände und Gemeinden LEP werden als Verordnung durch die Landesregierung erlassen, ihre Gültigkeit ist nicht befristet! Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.2.4 Planungspraxis Baden Württemberg Wirtschaftsministerium erstellt LEP als „oberste Planungsbehörde“ 4 „höhere Planungsbehörden Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und Tübingen aktueller LEP vom 21.08.2002 Ziele: gleichwertige Lebensverhältnisse, wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven und gesunde Umweltbedingungen Besonderheit: Landesentwicklungsberichte + „automatisierter Raumordnungskataster“ Baden Württemberg (AROK) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.2.5 Aktuelle Entwicklungen allgemeine Aussagen schwierig Abhängigkeit vom Ministerium aktuelle Themen Baden Württemberg: - Siedlungsflächen - Leitinfrastruktur - grenzüberschreitende Aufgaben Veränderungen des bisherigen Instrumentariums durch die letzten Novellierungen Instrumente der Regional- und Gemeindeplanung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Vergleich Landes-ROG in Ö wie Bundes-ROG in Deutschland keine Landesministerien in Ö Landesentwicklungsprogramme in beiden Staaten Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.3 Regionale Ebene

2.3.1 Gesetzliche Ausgangslage ROG Landesplanungsgesetze § 9 ROG: „In den Ländern, deren Gebiet die Verflechtungsbereiche mehrerer zentraler Orte oberster Stufe umfasst, sind Regionalpläne aufzustellen. …ist Planung über die Grenzen eines Landes erforderlich,… so sind gemeinsame Regionalplanung.“ ROGs: Regionalplanung als 2. Stufe der Landesplanung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.3.2 Kompetenzen und Organisation große Unterschiede in den Bundesländern z.B. in Hessen Regierungsbezirke, in Niedersachsen Landkreise Behördenmodell: einzelne landesbehördliche Instanzen Verbandsmodell: Gemeindeverbände, regionale Planungsgemeinschaften Entscheidungsinstanzen: Oberbürgermeister der beteiligten Kommunen bzw. politische Vertreter aus Landkreisen, Regierungsbez. Ebene der Planung für Regionen vom Land betreut auf dieser Ebene keine Gebietskörperschaft, keine polit. Interessenvertretung Reg.-Pl. immer davon abhängig, in welcher Form sie vom Land organisiert wird verschiedene Organisation: reicht von keiner Beteiligung der Gemeinden (B, K, N, V) über reg. Beratungsorgane (OÖ, St, T) bis zur Übertragung der Aufgabe auf die Gemeindeverbände (S). Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

BSP: Baden-Württemberg Aufgaben und Ziele der Regionalplanung im LPG verankert Träger: 12 Regionalverbände jeder Regionalverband besteht aus Verbandsversammlungen = Entscheidungsgremium Vertreter der Verbandsversammlung: Gemeinderäte aus den Städten, Landkreisen finanzielle Unterstützung durch das Land Organe des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein Quelle: www.isl.uni-karlsruhe.de Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.3.3 Instrumente Regionaler Raumordnungsplan/ Regionalplan Regionales Entwicklungskonzept Regionaler Flächennutzungsplan Regionale Entwicklungs-programme Regionale Sachprogramme Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Regionaler Raumordnungsplan unterschiedliche Benennungen (Regionalplan, Gebietsentwicklungsplan) Konkretisierung der Vorgaben der Landesplanung durch Texte und Plandarstellungen auf mittlerer Ebene durchzuführende Aufgaben der Regionalplanung im Gesamtsystem der Raumordnung Themen: Steuerung der Siedlungsentwicklung, Freiraumvorsorge/Koordination der Freiraumfunktionen, Flächen- und Standortvorsorge für die Wirtschaft,… Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Regionalplanung Mecklenburg Vorpommern 1:100 000 www.rpv-mvp.de

Regionales Entwicklungskonzept flexibel + umsetzungsorientiert (RO § 13 ROG) regionale Akteure zur Koordination wesentlicher regionaler Entwicklungsvorhaben → aus den Regionen heraus freiwillige Basis → Übergang zu informellen Planungsinstrumenten Zeithorizont kurz- mittelfristig (~6 Jahre) regionale Konsensfindung: öffentliche als auch private Personen Kommunikationsprozess = regionale Entwicklungskonferenz Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Regionale Entwicklungsprogramme Name: EP (B, K, St), ROP (NÖ, OÖ, T), RP (S), RPl. (V) enthält die wichtigsten Vorgaben für die örtl. RO der Gemeinden je nach Inhalt handelt es sich dann entweder um Orientierung oder Beschränkung enthält auch konkrete Maßnahmen, z. B. „Ausbau von Infrastruktur“, Eignungszonen für LW, teilweise äußerste Siedlungsgrenzen festgelegt Maßstab von 1:200 000 bis 1:25 000 Ausarbeitung durch die RO-Abteilungen der Länder Ausnahme: Salzburg, Rechtswirkung durch die Verordnung der Landesregierung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.3.4 Planungspraxis „Forum Zukunft Oberfranken“: reg. Entwicklungskonferenz in Bayern seit 1998 als Verein organisiert öff. und private Vertreter: Regierungspräsident, Industrie- u. Handelskammer, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag, Unis und Fachhochschulen • Bündelung der Interessen des Regierungsbezirks Oberfranken • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen („OberfrankenOffensiv“) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.3.4 Planungspraxis Regionalplanung nicht flächendeckend Länder sind durch die ROGs dazu nicht verpflichtet Reg. ROP konzentrieren sich vor allem auf die Siedlungsgrenzen, Sicherung bestimmter Freiflächen, Festlegungen für EKZ Programme nur für jene sachlichen und geographischen Bereiche ausgearbeitet, für die ein raumordnungspolitischer Handlungsbedarf gesehen wird Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.3.5 aktuelle Entwicklungen Hessen: 3 Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen Regionalplanung im Auftrag der Regierungspräsidien Regionalversammlungen mit Vertretern aus z.B. Landkreisen, Städten, Gemeinden Regionalversammlung = Träger der Regionalplanung → stellen Regionalpläne auf Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

www.hessen.de

Südhessen: 75 Kommunen beteiligt (Regionalplan = FNP) Unikum Hessen: Umsetzung des § 9 VI ROG→ regionaler Flächennutzungsplan Plan = Regionalplan + Flächennutzungsplan→ Verbindung von 2 Planungsebenen Südhessen: 75 Kommunen beteiligt (Regionalplan = FNP) Umsetzungsprobleme: - Maßstab/Legende - Kooperation/Interessensabstimmung der einzelnen Planungsbeteiligten → erhöhter Planungsaufwand anstelle der Planungseinsparungen! Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.3.5 aktuelle Entwicklungen Verstärkung der Position der reg. EP gegenüber der FWP der Gemeinde durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 1988: → Es ist zulässig, Baulandgrenzen in regionalen Raumordnungsprogrammen festzulegen. Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Vergleich Unterschiede zwischen Ö und D, innerhalb der Staaten Behörden-Verbandsmodell in D unterschiedliche Beteiligung der Gemeinden in Österreich Interessensvertretung in D, nicht aber in Ö Regionaler FNP in D als innovative Idee Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Exkurs: „klassische“ und „neue“ Regionalplanung Basiert auf der Annahme, dass die letzte Novellierung der ROG etwas geändert hat. Die Planungspraxis hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die ROGs selbst keinen Planungsvollzug bewirken. Die Zukunft zeigt, ob die „neue“ nicht nur eine weitere Phase der „klassischen“ ist.

Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W.Haas) Abkehr vom traditionellen, normativen und programmatischen Umfeld weg vom reinen Plänemachen, Papierproduktion nicht nur klassische Instrumente anwenden, Planungsprogramm ist nur ein passives Instrument und bleibt es auch, wenn keine Umsetzungsarbeit stattfindet wichtig sind beratende, kommunikative und koordinierende Aufgaben

Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W.Haas) wichtig ist die Initiative zu wecken nicht ordnend und planend in der Region wirken, sondern aktivierend und stärkend Warum „Softaid“? Weil die bisherige Regionalplanung in Österreich nicht erfolgreich war. Regionalplanung ist aber auch davon abhängig, ob es möglich ist, die kommunalen Egoismen und Widerstände aus verschiedensten Interessenslagern abzubauen, das Verständnis für regionale Anliegen zu gewinnen, vor allem in Bereichen, wo Gemeinden ein großes Unbehagen verspüren (Siedlungsgrenzen)

Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W.Haas) bessere Planungsdokumentation kann die Planung für Betroffene verständlicher machen Regionalplanung soll auch die Moderation- und Mediationsfunktion bei Konflikten übernehmen zusammenfassend: mehr Serviceleistungen, Dienstleistungen und Hilfestellungen von Seiten der Regionalplanung in den Regionen eine Art Beratungsdienst, eine Regionalbetreuung, ein Planungsmanagement bis hin zu einem Regionalmanagement installieren

2.4 Gemeindeebene

2.4.1 Gesetzliche Ausgangslage Artikel 28 GG: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln…“ Baugesetzbuch Baunutzungs- und Planzeichenverordnung seit ´62 zählt die örtliche Raumplanung zu den Aufgaben der Gemeinde: § 118 (BVG): „Der Gemeinde sind zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich die behördlichen Aufgaben insbesondere in folgenden Angelegenheiten gewährleistet: 9) örtliche Baupolizei, örtliche Feuerpolizei; örtliche Raumplanung“ Landesraumordnungs-gesetze Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.4.2 Kompetenzen und Organisation Städte und Gemeinden selbst (Gemeinderat/ Stadtrat) Berücksichtigung des Gegenstromprinzips Gemeinderäte Bürgermeister Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.4.3 Instrumente Bauleitplan Räumliches Entwicklungskonzept Flächennutzungsplan Bebauungsplan Räumliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Räumliches Entwicklungskonzept Name: örtl. ROP, örtl. ROK, örtl. EK. Vorstufe, Rahmen und geeignete Grundlage zum FWP und seinen Änderungen FWP ist nachgeordnet und darf dem REK nicht widersprechen legt die mittel- und langfristigen Ziele fest, Planungshorizont 10 Jahre keine unmittelbaren rechtl. Auswirkungen für Grundeigentümer, eher Selbstbindung der Gemeinden ordnungspolitische, entwicklungspolitische, koordinative und partizipative Funktionen enthält vor allem Konzepte zu verschiedenen Sachbereichen (Verkehrs-, Landschaftskonzept) und Berichte Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Flächenwidmungsplan zentrales Instrument der örtlichen Planung vom Gemeinderat als (Gemeinde-) Verordnung beschlossen bestimmt die Bodennutzung und wird für das ganze Gemeindegebiet erstellt bindend, aber keine Verpflichtung zur tatsächlichen Realisierung der Nutzung →Grundlage für die Hortung des Baulandes besteht aus Plandarstellung, erläuterndem Text u. Planzeichenverordnung, Maßstab 1:5000 Genehmigung durch Landesregierung: überprüft, ob er mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung und überörtlichen Planungen übereinstimmt FWP muss auch dem REK entsprechen Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Quelle: ÖROK: Raumordnung in Österreich

Bebauungsplan Bebauungsplan: exakte Festlegung der Flächennutzung Dauer: 5 Jahre genaue Inhalte im BBauG geregelt rechtsverbindlicher Teil der Bauleitplanung Einfluss vieler Interessensgruppen Quelle: www.fachwerkhaus.de 1Baugrenze 2Baulinie 3Grundstücksgrenzen 4Flurstücksnummer 5baulicheNutzung 6Vollgeschosse 7Grundflächenzahl 8Gschlossenflächenzahl 9Bauweise 10Dachneigung 11GrenzeBebauungsplan Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.4.4 Planungspraxis Aufstellungsprozess: Erstellung von FNP und Bebauungsplan Gemeinde- bzw. Stadtrat „vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit“ TÖB seit 2001: EU Umweltrichtlinie öffentliche Auflage vor der Einführung der REK: Flächenwidmungsplan eher als Protokoll über Stand der (Bauland-) Widmungen verstanden seitens der Grundbesitzer wurde eine Umwidmung (von Grünland zu Bauland) als eine Vorstufe zu der Baubewilligung verstanden Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

2.4.5 aktuelle Entwicklungen verstärkt „weiche Instrumente“ Kommunikation + Kooperation möglichst frühe Einbindung der Öffentlichkeit „runde Tische“, Stadtmarketing aktuell: „eGovernments“ REK Vertragsraumordnung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

Vergleich geringste Unterschiede REK in Ö FWP an B-Plan gebunden Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

3.Einfluss der EU auf die RO-Systeme

Disparitäten zwischen den Regionen minimieren (z.B. wirtschaftlich) Kohäsion erzeugen → Soziale, wirtschaftliche und ökologische Merkmale zeigen sich auf Ebene der Regionen am besten! Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

aber: Fachplanungen → z.B. TEN, CAP keine RO – Kompetenz auf europäischer Ebene! (EUREK als unverbindliches Dokument) aber: Fachplanungen → z.B. TEN, CAP Strukturpolitik = Regionalpolitik der EU! Prinzip der Subsidiarität Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

- nachhaltiges Wachstum - Wettbewerbsfähigkeit - Beschäftigung 2007 – 2013: 347 Milliarden € (35%) 3 Schwerpunkte: - nachhaltiges Wachstum - Wettbewerbsfähigkeit - Beschäftigung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

3 Ziele: - „Konvergenz“ (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds) - „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (EFRE, ESF) - „europäische territoriale Zusammenarbeit“ (EFRE)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit… …und fröhliche Weihnachten

Quellenverzeichnis ARL (= Akademie für Raumforschung und Landesplanung), 2001, Deutsch-Österreichisches Handbuch der Planungsbegriffe. - Hannover ARL (= Akademie für Raumforschung und Landesplanung), 1995, Handbuchwörterbuch der Raumordnung. - Hannover Baugesetzbuch, – München, 2006. FASSMANN H., 2006, Vorlesung Grundlagen und Konzepte der Raumordnung. - Wien GRABSKI-KIERON, U., 2005, Raumforschung, Raumordnung und Räumliche Planung in der Bundesrepublik Deutschland. In: SCHENK, W. und SCHLIEPHAKE, K., 2005, Allgemeine Anthropogeographie. - Gotha und Stuttgart HAAS, W., 1998, Regionalplanung in Österreich. Entwicklung, Sachstand und Strategien einer vernachlässigten Ebene der Raumordnung. – Salzburg, (= Materialien zur Raumplanung, Heft 13). Kürschner Volkshandbuch: Deutscher Bundestag. –Berlin, 2006 LANHAGEN-ROHRBACH, CH., 2005, Raumordnung und Raumplanung. - Darmstadt LESER, H., 2001, Wörterbuch allgemeine Geographie. - München Perspectives of the Frankfurt / Rhein–Main Region. – In: Cities and Regions – facing up to change; Structural Change in Europe. – Denzlingen, 2007. Raumordnung in Österreich. – Wien, 1998, (= ÖROK Schriftenreihe Nr. 137). SCHINDEGGER, F., 1999 a, Raum. Planung. Politik. Ein Handbuch zur Raumplanung in Österreich. Herausgegeben vom Österreichischen Institut für Raumplanung (ÖIR). – Wien, Köln und Weimar. SCHREINER, L., 2006, So arbeitet der deutsche Bundestag. -Berlin WEBER, G., 2005, 50 Jahre Raumordnung in Österreich. –In: Raumordnung im 21. Jahrhundert – zwischen Kontinuität und Neuorientierung. – Wien, 2005 (ÖROK Schriftenreihe, Sonderserie Raum & Region) WEICHHART P., 1996, Die Region – Chimäre, Artefakte oder Strukturprinzip sozialer Systeme?. -In: Brunn, G., 1996, Region und Regionsbildung in Europa. Konzeptionen der Forschung und empirische Befunde, Baden-Baden (=Schriftreihe des Instituts für Europäische Regionalforschung).

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