Spitallistenentwurf im Kanton Bern gefährdet Patienten! Ärzte und Spitäler schlagen Alarm! Jean-François Andrey, Präsident VPSB, Direktor Lindenhofspital.

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 Präsentation transkript:

Spitallistenentwurf im Kanton Bern gefährdet Patienten! Ärzte und Spitäler schlagen Alarm! Jean-François Andrey, Präsident VPSB, Direktor Lindenhofspital Dr. med. Dominik Böhlen, Facharzt für Urologie, Vertreter BBV+ 1 Medienkonferenz vom

Die Versorgungsplanung und die Spitalliste 2012 missachten die bundesrechtlichen Vorgaben:  Medizinisch und ökonomisch unzweckmässige Fragmentierung der Leistungsaufträge pro Spital wegen der neu geschaffenen 3%- und 15%/20%- Klausel bezüglich Versorgungsrelevanz  Maximalplanung statt Minimalplanung Geplantes Vorgehen Kanton Bern: 2Medienkonferenz vom

Geplantes Vorgehen Kanton Bern:  Mengenbeschränkungen pro Spital (Fallzahl und Casemix/Bettenzahl)  Bevorzugung öffentlicher Spitäler ohne korrekten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsnachweis  Leistungsaufträge pro Standort anstatt Unternehmen (Trägerschaft) 3Medienkonferenz vom

Verweigerung eines Spitallistenplatzes wegen willkürlicher und fehlerhafter  Wirtschaftlichkeitsprüfung (Aufenthaltsdauer anstatt Preis)  Qualitätsprüfung Nur 1 Messung (Rehospitalisierungsrate) wird berücksichtigt, statt 6 (Reoperation, Infektion, Patientenzufriedenheit, Dekubitus, Sturz) Nur 1 Jahr wird berücksichtigt statt längere Perioden Keine Evaluation der verwendeten Daten mit Leistungserbringern (Ärzten/Spitälern) Keine Evaluation des statistischen Modells 4Medienkonferenz vom

Verweigerung eines Spitallistenplatzes: Folgen des falschen Vorgehens sind:  Falsche Berechnungen (unberücksichtigt blieben geplante Rehosp, Ausscheidung Chroniker und Onkologiepatienten)  Falscher veröffentlichter Spitallistenentwurf  Verlust von Leistungsaufträgen durch Verlagerung zu Spitälern ohne die notwendige medizinische Kompetenz  Fataler Imageschaden (Vorwurf ungenügende Qualität/Wirtschaftlichkeit)  Gefährdung der medizinischen Versorgung von Patienten durch Unterbruch medizinisch notwendiger Behandlungsketten 5Medienkonferenz vom

Aileen Clarke veröffentlichte 1990 im British Medical Journal ein Klassifikationsschema zur Beurteilung von Rehospitalisationen hinsichtlich ihrer Vermeidbarkeit (siehe Tabelle unten). Eine generelle Rehospitalisa- tionsrate als Qualitätsindikator ist somit nicht statthaft. 6Medienkonferenz vom

Auswirkungen der Spitalliste 2012 auf die medizinische Versorgung Beispiele bei Verlust Listenplatz für: 1.Gastroenterologie (GAE1 + GAE1.1) und Viszeralchirurgie (VIS1 + VIS1.1) 2.Herzchirurgie (HER1 + HER 1.1) Beispiele bei Gewinn Listenplatz für: 1.Urologie 7Medienkonferenz vom

Beispiel des Lindenhofspitals Gastroenterologie (GAE1, GAE 1.1, Blutung ohne Tumor) Behandlungsverlauf heute: Notfalleintritt Sanpol Uhr, Abdominal- schmerzen, starker Blutverlust Diagnostik (Magenblutung) und Therapie (Blutstillung im Magen), in gleicher gastroenterologischer Behandlung, Überwachung und Entlassung am nächsten Tag. 8Medienkonferenz vom

Beispiel des Lindenhofspitals Verlust Listenplatz für: Gastroenterologie (GAE1, GAE 1.1, Blutung ohne Tumor) Behandlungsverlauf ab unter neuer Spitalliste: Notfalleintritt Sanpol Uhr, Abdominal- schmerzen, starker Blutverlust Diagnostik (Magenblutung) und Verlegung zur Behandlung ins Unispital! 9Medienkonferenz vom

Beispiel des Lindenhofspitals Verlust Listenplatz für: Gastroenterologie (GAE1, GAE 1.1, Blutung ohne Tumor) Folgen für Patient: Patient blutet weiter, Gefährdung durch Verlegung, unnötige Rehospitalisation, unwirtschaftliche Behandlung zweimalige „Gastro“, zweimalige SwissDRG-Pauschale, unnötige Transportkosten Sanpol (min. CHF ) 10Medienkonferenz vom

Beispiel des Lindenhofspitals Viszeralchirurgie (GAE1, VIS1, Blutung mit Tumor) Behandlungsverlauf heute: Notfalleintritt Sanpol, Abdominalschmerzen, starker Blutverlust Diagnostik (Magenblutung) und Therapie (Blutstillung und Biopsie im Magen), in gleicher gastroenterologischer Behandlung. Gewebeuntersuchung zeigt bösartigen Tumor. Rasche chirurgische Tumorentfernung, onkologische medikamentöse und/oder strahlentherapeutische Nachbehandlung. 11Medienkonferenz vom

Beispiel des Lindenhofspitals Verlust Listenplatz für: Viszeralchirurgie (GAE1, VIS1, Blutung mit Tumor) Behandlungsverlauf ab unter neuer Spitalliste: Notfalleintritt Sanpol, Abdominalschmerzen, starker Blutverlust Diagnostik (Magenblutung) und Verlegung zur Behandlung ins Unispital! 12Medienkonferenz vom

Beispiel des Lindenhofspitals Verlust Listenplatz für: Viszeralchirurgie (GAE1, VIS1) Folgen für Patient: Keine rasche Blutstillung, Gefährdung durch Verlegung, mögliche Wartelisten, unnötige Rehospitalisation, keine evidenzbasierte sichere Medizin, zweimalige SwissDRG-Pauschale, unnötige Transportkosten Sanpol (min. CHF ). 13Medienkonferenz vom

Beispiel Klinik Beau-Site Herzchirurgie (HER1 + HER1.1) Behandlungsverlauf heute: Notfalleintritt Sanpol, Thoraxschmerzen, Atemnot, Diagnostik mittels Koronarangiografie, Diagnose Verengung Herzkranzgefässe ohne akuten Infarkt, raschmöglichste Therapie (Koronarbypass am offenen Herzen). Patient kann nach Diagnostik nach Hause und tritt raschmöglichst für Operation wieder ins Beau-Site ein. 14Medienkonferenz vom

Beispiel Klinik Beau-Site Verlust Listenplatz für: Herzchirurgie (HER1 + HER1.1) Behandlungsverlauf ab unter neuer Spitalliste: Notfalleintritt Sanpol, Thoraxschmerzen, Atemnot, Diagnostik mittels Koronarangiografie, Diagnose Verengung Herzkranzgefässe ohne akuten Infarkt, raschmöglichste Therapie (Koronarbypass am offenen Herzen). Patient kann nach Diagnostik nach Hause und muss für Herzoperation in ein anderes Spital! 15Medienkonferenz vom

Beispiel Klinik Beau-Site Verlust Listenplatz für: Herzchirurgie (HER1 + HER1.1) Folgen für Patient: Keine freie Arzt- und Spitalwahl, Eintritt für Operation in ein neues Spital, mögliche Wartelisten, unnötige Rehospitalisation in ein anderes Spital 16Medienkonferenz vom

Folgen für die betroffenen Spitäler  Wegfall des wissenschaftlich notwendigen medizinischen Behandlungsspektrums (GAE 1, VIS1, HER1)  Verlust Chirurgie und Medizin (aufgrund falscher Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsmessung)  De facto Arbeitsverbot für betroffene Ärzte  Abbau von bezahlter, bewährter Infrastruktur  Verlust von Arbeitsplätzen  Existenzgefährdung einer Institution 17Medienkonferenz vom

Beispiel Spital Saanen Zuteilung neuer Leistungsaufträge (ohne Erfüllung der Auflagen der Fachgesellschaft): Urologie Behandlungsverlauf ab unter neuer Spitalliste: Diagnose Blasentumor in regionalem Spitalzentrum z.B. Thun, endoskopische Blasentumorbehandlung wird als planbarer Eingriff in Saanen von einem dort nicht ansässigen Urologen durchgeführt. Post- operative Blutung in der Nacht ohne Anwesenheit Urologe. 18Medienkonferenz vom

Beispiel Spital Saanen Zuteilung neuer Leistungsaufträge: Urologie Folgen für Patient: Fachärztliche Medizinische Versorgung kann nicht rund um die Uhr (365/24) sichergestellt werden. Zugänglichkeit für Facharzt bei Nacht und Winterverhältnissen erschwert. Mögliche Gefährdung für Patient. 19Medienkonferenz vom

Fazit Mengenbeschränkungen werden eingeführt:  entgegen dem Willen des Grossen Rates  obwohl nicht durchsetzbar wegen Aufnahmepflicht  obwohl dies zu schwerwiegenden Nachteilen für Patienten führt (notwendig medizinisch evidente Behandlungen werden verunmöglicht, Wartefristen, Zwang zum Tourismus, freie Arzt- und Spitalwahl gefährdet) 20Medienkonferenz vom

Fazit Weitere Mängel, die sich beim Entwurf der Spitalliste zeigen:  Öffentliche Spitäler werden bei der Mengen- und Leistungsvergabe bevorteilt (Bsp. Neuro- und, Viszeralchirurgie, Urologie, Onkologie)  Auflagen für Listenspitäler werden und können nicht einheitlich umgesetzt werden (Facharzttitel, Mindestmengen etc.) 21Medienkonferenz vom

Fazit  Funktionierende Strukturen werden zerschlagen und müssen neu bei öffentlichen Spitälern aufgebaut werden  Die Prämien- und Steuerzahler werden zweimal zur Kasse gebeten  Kein Wettbewerb (Leistung, Qualität, Preis) mehr möglich, da Konkurrenz per Verfügung eliminiert wurde! 22Medienkonferenz vom

Fazit Die Spitalliste muss:  Gesetzliche Grundlage haben (kein Notrecht)  für eine bezahlbare Versorgung sorgen  Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringer berücksichtigen  gleiche Rahmenbedingungen für alle Spitäler schaffen  Wettbewerb unter den Leistungserbringern ermöglichen 23Medienkonferenz vom

Fazit Übung halt! Künstlicher Eingriff des Spitalamtes in das medizinische Angebot eines Spitals darf nicht auf Kosten einer sicheren und raschen medizinischen Patientenversorgung geschehen. Versorgungsplanung respektive Spitalliste überarbeiten! KVG gibt Zeit bis Ende 2014! 24Medienkonferenz vom

Unsere Forderungen:  Keine Fragmentierung der Leistungsaufträge wegen fehlender Versorgungsrelevanz  Korrekter Qualitätsbenchmark aufgrund verschiedener Messungen und über eine längere Dauer  Korrekter Wirtschaftlichkeitsvergleich aufgrund der Preise Medienkonferenz vom

Lösung Vertragliche Regelung mit Versicherungen gegen Gefahr einer Mengenausweitung liegt vor ohne dass:  Versorgungssicherheit verloren geht  freie Arzt- Spitalwahl gefährdet ist  das Leistungsangebot „künstlich“ pro Spital eingeschränkt wird 26Medienkonferenz vom

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27Medienkonferenz vom