Jänner 2007 Die Beteiligungsregeln im 7. EU-Rahmenprogramm im Überblick Ylva Huber Bereich Europäische und Internationale Programme FFG – Österreichische.

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Jänner 2007 Die Beteiligungsregeln im 7. EU-Rahmenprogramm im Überblick Ylva Huber Bereich Europäische und Internationale Programme FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft

Jänner 2007 Maßnahmen zum Bürokratieabbau im RP7 – „Simplification“  Einheitliches Registrierungssystem mit gemeinsamer Datenbank für alle Kommissionsdienststellen.  Zahl der Audit Zertifikate wird reduziert werden; Berichtszeiträume werden rationalisiert.  „Single clearing House-Stelle“: einheitliche Auslegung der rechtlichen und finanziellen Bestimmungen für alle Kommissionsdienststellen.  Teilnehmerfreundlichere Unterlagen, einheitliche Kommunikation.

Jänner 2007 Mindestteilnahmebedingungen Die Teilnahme am 7. EU-Rahmenprogramm steht jeder Rechtsperson offen, wenn die Mindestteilnahmebedingungen erfüllt sind: Mindestens drei Rechtspersonen (RP) aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten (MS) oder assoziierten Staaten (AS) (voneinander unabhängig). (Sonderfall: Specific International Cooperation Actions – SICA: 2 RP aus MS und 2 RP aus Drittstaaten) Mindestteilnahmebedingung bei „frontier research“ (IDEAS): Mindestens eine RP aus einem MS oder einem AS; Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung: mind. 1 RP

Jänner 2007 Förderungsgrundsätze Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft wird v.a. bestimmt von -Art der Tätigkeit ( F&E, sicherheitsbezogene Forschung, Demonstration, Pionierforschungs- massnahmen, Verwaltungstätigkeiten, Sonstiges) im Rahmen der betreffenden Projektart -Maximalen Erstattungssätzen je nach Art der Tätigkeit -Besondere Bestimmungen der betreffenden Projektart

Jänner 2007 Änderungen im RP7 im Vergleich zum RP6 – Allgemein (1) -Neue bzw. geänderte Definitionen (z.B. „public body“, „research organisation“, „grant agreement“ statt „model contract“, „background“, „foreground“) -Zwei-Stufen-Verfahren für die Einreichung und zwei- Stufen-Verfahren für die Bewertung -Einheitliches Kostenerstattungssystem durch Abschaffung der Kostenmodelle -Neue Förderquoten, DENNOCH: Kontinuität zu RP6

Jänner 2007 Änderungen im Vergleich zu RP6 – Allgemein (2) -Einführung eine Mechanismus zur Deckung des Risikos: Teilnehmergarantiefonds (Ersatz zur gesamt-schuldnerischen Haftung) -Abschaffung, Vorabzustimmungen der KOM v.a im Bereich IPR einholen zu müssen -Spezielle Regelungen zu „frontier research“ (Pionierforschung) des ERC -Möglichkeit der Aufnahme von Darlehen oder Bürgschaften bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufgrund des neuen Finanzierungsinstrumentes „Risk-Sharing Finance Facility“ (RSFF)

Jänner 2007 Risikoabdeckung – Teilnehmergarantiefonds Annex II, Art. 21 Ersetzt die kollektive Haftung des Konsortiums gegenüber der KOM Keine Überprüfung der finanziellen Bonität von Teilnehmern (insbes. von KMU) mehr. Zurückbehaltung von 5 % der Projektfördersumme, welche am Ende des Projektes idealerweise wieder an das Konsortium rücküberwiesen wird. Die erwirtschafteten Zinsen gelten als Sicherheit für eventuelle Ansprüche der KOM gegenüber säumigen Teilnehmern. Reichen die erwirtschafteten Zinsen nicht aus, kann die KOM max. 1% der Fördersumme einbehalten. Ausgenommen: Universitäten, öffentliche Einrichtungen

Jänner 2007 Änderung im RP7 - Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums (1) -Änderung der Definitionen: nunmehr „foreground“ und „background“ („sideground“ ist bei „background“ ausgeschlossen) -Übertragung von Eigentumsrechten und Veröffentlichungen von Ergebnissen: Abschaffung der Unterrichtung der KOM; nur Unterrichtung der Vertragspartner; Dennoch: Anzeige an die KOM bei vorheriger Vereinbarung in der Finanzhilfevereinbarung! -„Joint ownership“ – Standardverfahren für die Nutzung von Ergebnissen.

Jänner 2007 Änderung im 7.RP - Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums (2) -Teilnehmer können „benötigtes“ „background“ festlegen und - soweit erforderlich - spezielles „background“ ausschließen. -Keine Zeitbeschränkung mehr für den Ausschluss von bestimmtem „background“ (im RP6 vor Abschluss des Fördervertrages mit der KOM); -Zugangrechte zu „foreground“ und „background“ bei „frontier research“ (Pionierforschung) ist unentgeltlich zur Weiterentwicklung von Forschung zu gewähren.

Jänner 2007 Änderungen im RP7 - Form des Gemeinschafts- beitrags Förderung durch: 1.Rückerstattung zulässiger Kosten 2.Pauschalbeträge 3.Finanzierung nach Pauschalsätzen inkl. der Finanzierung auf Basis von Skalen und Einheitskosten; -Kombination aller möglich: Pauschalbeträge können z.B. mit dem Ersatz tatsächlicher Kosten kombiniert werden. -Im Laufe des Rahmenprogramms soll zunehmend auf Pauschalbeträge und die Finanzierung nach Einheitskosten zurückgegriffen werden.

Jänner 2007 Änderungen im RP7 - Maximale Förderungssätze Erstattung der Kosten auf Vollkostenbasis zu folgenden Förderungsquoten: -Forschung und Entwicklung zu 50% (Standard) -Für Universitäten, Forschungseinrichtungen, KMU, non-profit öffent. Einrichtung: 75% -Sicherheitsforschung: bis zu 75% -Demonstrationsaktivitäten: bis zu 50% -Pionierforschung (frontier research), SSA, CA, Aus- und Weiterbildung sowie Laufbahnentwicklung: bis zu 100% -Managementtätigkeiten (z.B. Audits) und „andere Tätigkeiten“: 100% (keine Begrenzung der Kosten für Management-Tätigkeiten des Konsortiums auf 7% der Gesamtfördersumme)

Jänner 2007 Kostenplanung – Förderungsquote Annex II Art. II.16

Jänner 2007 Erstattungsfähigkeit der Kosten Direkte Kosten: Kosten, die unmittelbar dem Projekt zugerechnet werden können und im Einklang mit den internen Buchführungsgrundsätzen abgerechnet werden. Indirekte Kosten: stehen mit den direkten Projektkosten in Verbindung, können aber nicht einzeln zugewiesen werden. Darunter fallen z.B. projektanteilige -Mietkosten -Nebenkosten für Wasser, Heizung, Strom, Wartung, Versicherung -Allgemeine Büroausstattung wie PCs, Bürosoftware -Postgebühren, Bürobedarf, -Netzwerkkosten, Telefon.

Jänner 2007 Personalkosten Bei ehemaligen Zusatzkostenmodellrechnern: Kosten für fest angestelltes Personal sind im FP7 abzurechnen! Zeitaufzeichnungen sind zu führen (werden vom Wirtschaftstreuhänder überprüft) – siehe ToR Form D (Annex VII) Begriff Personal in den Allgemeinen Bestimmungen näher erläutert (Annex II Art. II.15.1); Wirtschaftstreuhänder sind ggf. AV vorzulegen – siehe ToR Form D, Annex VII Durchschnittspersonalkosten sind möglich! Zertifizierung der Methode und Genehmigung durch die KOM (siehe ToR – Form E, Annex VII)

Jänner 2007 Berechnung der indirekten Kosten – (1) Annex II Art. II. 15 -Abrechnung der tatsächlichen indirekten Projektkosten  Anwendung einer vereinfachten Methode, wenn diese mit den üblichen Rechnungsführungs- prinzipien im Einklang steht und sofern die Buchhaltungsmöglichkeiten keine genaue Zuordnung der indirekten Kosten zulassen. -Option für alle Rechtspersonen auf die Abrechnung der indirekten Kosten in Form einer Pauschale idH. von 20%. -Sonderregelung bei der pauschalen Abrechnung für Universitäten, öffentliche Einrichtungen, KMU (!) und Forschungsorganisationen für F&E Tätigkeiten und Demonstrationstätigkeiten (60% bis 2009).

Jänner 2007 Infos: Infos der KOM zu den RfP: Infos der EIP/FFG zum RP7: Kontakt für spezifische Anfragen: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Europäische und Internationale Programme Dr. Claudia Dorninger

Jänner 2007 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !