Das Europäische Parlament

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 Präsentation transkript:

Das Europäische Parlament VORSTELLUNG Presse-Attaché des Informationsbüros des Europäischen Parlaments für Österreich seit 1. Februar 2006 Vorher 10 Jahre im Generalsekretariat des EP in Brüssel 1996-1999 Regionalausschuss 1999-2002 Verkehrsausschuss 2003-2006 Umweltausschuss Eine Präsentation auf www.europarl.at

Kompetenzen des Europäischen Parlaments Gesetzgebung Haushalt Demokratische Kontrolle Zustimmung zu EU-Erweiterung + internationale Verträge Politische Impulse

Stellung des Europäischen Parlaments im Gefüge der europäischen Institutionen Vorschläge Europäische Kommission Europäischer Rat Ministerrat Entscheidungen Europäischer Gerichtshof Vertrauens- und Mißtrauens-votum Kontrolle Europäischer Rechnungshof Europäische Zentralbank Haushalts-kompetenz Mit-entscheidung Konsultation Das Parlament hält seine Plenarsitzungen in der Regel in Straßburg sowie weitere Sitzungen in Brüssel ab. Es verfügt über 20 Ausschüsse, die die vorbereitenden Arbeiten für ihre Plenarsitzungen leiten. Die politischen Fraktionen tagen meistens in Brüssel. Das Generalsekretariat ist in Luxemburg ansässig. Das Parlament und der Rat teilen sich die Legislativgewalt. Dabei werden drei verschiedene Verfahren zusätzlich zu der einfachen Konsultation angewandt. Verfahren der Zusammenarbeit (1986 durch die Einheitliche Europäische Akte eingeführt) Zustimmungsverfahren (ebenfalls 1986 eingeführt) Mitentscheidungsverfahren (durch den Vertrag von Maastricht 1992) Hierdurch verfügt das Parlament über eine Gleichberechtigung mit dem Rat bei der Rechtssetzung in vielen wichtigen Bereichen wie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Binnenmarkt, Bildung, Forschung, Umweltschutz, transeuropäische Netze, Gesundheit, Kultur und Verbraucherschutz. Das Parlament ist befugt, Rechtssetzungsvorschläge in diesen Bereichen abzulehnen, wenn eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments sich gegen die gemeinsamen Positionen des Rates aussprechen. Allerdings kann die Angelegenheit vor einem Vermittlungsausschuss verhandelt werden. Durch den Vertrag von Amsterdam wurde das Mitentscheidungsverfahren auf weitere 23 und durch den Vertrag von Nizza auf weitere sieben Bereiche ausgedehnt. Parlament und Rat verfügen ebenfalls über die gleichen Befugnisse bei der Verabschiedung des EU-Haushalts. Die Europäische Kommission legt einen Haushaltsentwurf vor, der dann vom Parlament und vom Rat erörtert wird. Das Parlament kann den Haushaltsentwurf ablehnen und hat dies bereits mehrfach getan. In diesem Fall muss das gesamte Haushaltsverfahren neu beginnen. Das Parlament hat seine Haushaltsbefugnisse umfassend genutzt, um die EU-Politik zu beeinflussen. Allerdings unterliegt der größte Teil der EU-Ausgaben für die Landwirtschaft nicht der Kontrolle des Parlamentes. Wirtschafts- und Sozialausschuss Ausschuss der Regionen Europäisches Parlament (785 direkt gewählte Abgeordnete aus den 27 Mitgliedstaaten)

Demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament Vertrauensvotum Wahl des Kommissions-präsidenten Misstrauensvotum Möglicher Sturz der Kommission Untersuchungs- ausschüsse Aufklärung von Missständen Haushaltskontrolle Überwachung der Haushaltsführung der Kommission

Die Europaabgeordneten Derzeit gibt es 785 Abgeordnete aus den 27 EU-Mitgliedstaaten Seit 1979 werden die Abgeordneten alle 5 Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt Seit dem Vertrag von Maastricht (1993) können alle Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU im Wohnsitzland wählen und gewählt werden Die nächsten Europawahlen finden im Juni 2009 statt

Die Arbeit der Europa-Abgeordneten vertreten die Interessen der Bürger/innen auf EU-Ebene sind unabhängig, d.h., weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden (freies Mandat), bilden intern Fraktionen Aufgaben: legislative Arbeit in den EP-Ausschüssen, formulieren durch Berichte die Positionen des EP zu bestimmten Themen (+ inhaltliche Abstimmung in den Fraktionen) Teilnahme an Plenartagungen in Straßburg und Brüssel Zusammenarbeit mit nationalen Parlamenten inner- und außerhalb der Europäischen Union

Politische Fraktionen im EP Das System der politischen Fraktionen im Europäischen Parlament ist einzigartig. Anstatt sich von nationalen Interessen leiten zu lassen, schließen sich die Abgeordneten zu länderübergreifenden Fraktionen zusammen, in denen es primär um die gesamteuropäischen Interessen geht. In der größten Fraktion beispielsweise – der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Europäischer Demokraten  (EPP-ED) – sitzen 277 Abgeordnete aus allen 27 Mitgliedstaaten.   Derzeit sind im Europäischen Parlament acht politische Fraktionen und 14 fraktionslose Abgeordnete vertreten. Um neue politische Fraktionen zu bilden, müssen sich mindestens 20 Mitglieder aus fünf verschiedenen Ländern zusammenschließen.   "Schaltzentrale" des Parlaments   Die politischen Fraktionen sind für das Funktionieren des Europäischen Parlaments unerlässlich: Sie entscheiden, welche Themen in der Vollversammlung behandelt werden, können Änderungsanträge zu Berichten einbringen, über die während der Vollversammlung abgestimmt wird, und entscheiden vor der Sitzung, welche Position die politische Fraktion vertreten wird. Kein Mitglied kann jedoch dazu gezwungen werden, in einer bestimmten Weise abzustimmen.   Die sog. "Koordinatoren" spielen innerhalb der Fraktionen eine wichtige Rolle. Sie sitzen den Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen (Umwelt, Verkehr, Binnenmarkt etc.) vor und organisieren Mehrheiten für die Abstimmungen in den Ausschüssen.   Jede politische Fraktion hat eine/n Vorsitzende/n, in manchen Fällen auch zwei. Der Einfluss der Fraktionen spiegelt sich auch in der Tatsache wider, dass sie Kandidaten für alle wichtigen Positionen aufstellen einschließlich des Parlamentspräsidenten, der Vizepräsidenten, der Ausschussvorsitzenden und der Quästoren.

Fachausschüsse im EP I. Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten II. Entwicklungsausschuss III. Ausschuss für internationalen Handel IV. Haushaltsausschuss V. Haushaltskontrollausschuss VI. Ausschuss für Wirtschaft und Währung VII. Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten VIII. Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit IX. Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie X. Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz XI. Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr XII. Ausschuss für regionale Entwicklung XIII. Landwirtschaftsausschuss XIV. Fischereiausschuss XV. Ausschuss für Kultur und Bildung XVI. Rechtsausschuss XVII. Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres XVIII. Ausschuss für konstitutionelle Fragen XIX. Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter XX. Petitionsausschuss

Sitzverteilung im Europäischen Parlament Deutschland Italien Großbritannien Frankreich Spanien Polen Rumänien Niederlande Ungarn Tschechische Republik Portugal Griechenland Belgien Schweden Österreich Bulgarien Slowakei Finnland Dänemark Litauen Irland Lettland Slowenien Zypern Luxemburg Estland Malta 99 78 54 35 27 24 INSGESAMT: 785 Sitze (bis 2009) 19 18 Das Parlament ist eine treibende Kraft in der Politik der Europäischen Union. Es ist der wichtigste Ort der Debatten. Ein Ort, wo die politischen und nationalen Standpunkte aller Mitgliedstaaten aufeinander treffen und erörtert werden. Somit wird das Parlament auf natürliche Weise zum Ausgangspunkt für viele politische Initiativen.  Die Parlamentsdebatten werden dominiert von den Fraktionen. Die größten sind: die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten (PPE-DE); die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas (PSE). Das Parlament spielte eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung der im Dezember 2000 verkündeten Charta der Grundrechte und bei der Gestaltung des Europäischen Konvents nach dem Europäischen Rat von Laeken (Belgien) im Dezember 2001. Zu guter Letzt ist das Parlament das Gremium, das die demokratische Kontrolle über die Union ausübt. Es ist befugt, die Kommission durch Verabschiedung eines Misstrauensvotums zum Rücktritt zu zwingen. Hierzu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Sie kontrolliert, ob die EU-Politik ordentlich verwaltet und durchgeführt wird. Beispielsweise durch Überprüfung der Berichte des Rechnungshofes und durch mündliche und schriftliche Anfragen an die Kommission und den Rat. Der aktuelle Präsident des osteuropäischen Rates berichtet dem Parlament ebenfalls über die Entscheidungen der Staats- und Regierungschefs der EU. Hans-Gert Pöttering wurde 2007 zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt.  14 Hans-Gert PÖTTERING Präsident des Europäischen Parlaments 13 9 7 6 5

Europaabgeordnete der SPÖ in der SPE-Fraktion Karin Scheele Leiterin der SPÖ Delegation Christa Prets Stv. Leiterin der SPÖ Delegation Herbert Bösch Wolfgang Bulfon Harald Ettl Jörg Leichtfried Hannes Swoboda

Europaabgeordnete der ÖVP in der EVP-ED Fraktion Othmar Karas Leiter der ÖVP Delegation Paul Rübig Stv. Leiter der ÖVP Delegation Hubert Pirker Reinhard Rack Agnes Schierhuber Richard Seeber

Liberales Forum (ALDE) GRÜNE Delegation (Fraktion Grüne/EFA) Johannes Voggenhuber Leiter der GRÜNEN Delegation Evelin Lichtenberger Liste Martin (Fraktionslose) Hans-Peter Martin Liberales Forum (ALDE) Karin Resetarits FPÖ (ITS) Andreas Mölzer