Das Urheberrecht/ Copyright von: Jens Heinrichs Florian Görgen Marco Pugliese
Inhaltsverzeichnis Definition Verwertungsrechte Körperliche und unkörperliche Wiedergabe Urheberrechts Gesetze Quellen
Definition Urheberrecht soll Urheber von Werken verschiedenster Art schützen Urheberpersönlichkeitsrecht Dem Urheber werden die geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Verwertungsrechte Zugeordnet Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht werden soll und kann
Verwertungsrechte Verwertungsrecht beschreibt, wie der Urheber sein Werk verwerten kann und welche Rechte ihm zustehen Urheber besitzt das Verwertungsrecht und Vergütungsansprüche Dritten ist die unautorisierte Nutzung Verboten
Rechte zur körperlichen und unkörperlichen Wiedergabe Körperliche Wiedergabe Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Ausstellungsrecht Unkörperliche Wiedergabe Vortragsrecht Aufführungsrecht Vorführungsrecht Wiedergabe durch Bild- und Tonträger, Recht der Wiedergabe von Funksendungen
Lizenzmodelle
Urheberrechts Gesetze §Geschütze Werke Zu den geschützten Werken gehören: Literatur, Wissenschaft und Kunst besonders: Sprachwerke, Schriftwerke, Reden und Computerwerke Musik Tanzkunst, pantomimische Werke Bildende Künste, Baukunst, Entwürfe Lichtbildwerke Filme Wissenschaftliche oder technische Darstellungen wie Tabellen, Skizzen, Pläne, Karten und Zeichnungen
Ende der Präsentation KAUFT NUTELLA!! Smoke that Sh*t!!
Quellen http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition /urheberrecht.html